Vermieter Firstlose Kündigung

23. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter Firstlose Kündigung

Hallo,

Zur Vorgeschichte ich eine neue seit 1998 in meiner jetzigen Wohnung, und letztes Jahr ins das Haus zum 3. Mal den Vermieter gewechselt....

soweit so gut...

dann fing der ganze Ärger an, im März kam die erste fristlose Kündigung (Eigenbedarf)
welche unwirksam war....
nun kam im September die nächste fristlose Kündigung (mein Hund (Schäferhund 14Jahre) sowie meine 2 Katzen (16 Jahre)) würden stinken, und würden das Haus verdrecken, was ebenfalls nicht sein kann.. Wir haben eine Keller Wohnung und nutzen immer den hinteren Ausgang des Hauses!
Das Hunde riechen ist bekannt gerade bei Regen, dagegen kann man meines Erachtens nichts machen..... soweit so gut.... jetzt die frage ist es einfach fristlose Kündigung wegen Tierhaltung rechtens? Und kann mir der Vermieter die Tierhaltung überhaupt verbieten? Da er die Tierhaltung im Haus untersagt!

Es ist vor einer Woche im selben Haus eine Dame mit einem Hund eingezogen!

Danke für das Lesen des Postings

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Hast Du die schriftliche Erlaubnis zur Hunde- und Katzenhaltung?

Zitat:
Und kann mir der Vermieter die Tierhaltung überhaupt verbieten?


Wenn er einen plausiblen, nachvollziehbaren Grund nennt, ja.
Er kann auch eine einmal erteilte Erlaubnis widerrufen.

Zitat (von go452255-16):
jetzt die frage ist es einfach fristlose Kündigung wegen Tierhaltung rechtens?


Unter Umständen ja. Dem müßte aber zumindest eine Abmahnung und/oder die Aufforderung die Tiere abzuschaffen vorausgehen.
Zitat (von go452255-16):
Es ist vor einer Woche im selben Haus eine Dame mit einem Hund eingezogen!


Das hat mit deinem Mietverhältnis nichts zu tun.

Zitat (von go452255-16):
nun kam im September die nächste fristlose Kündigung


Was, wenn überhaupt, habt Ihr dagegen unternommen?

Ich vermute mal das jetzt die Räumungsklage ins Haus steht?!

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go452255-16):
Da er die Tierhaltung im Haus untersagt!

Es ist vor einer Woche im selben Haus eine Dame mit einem Hund eingezogen!

Also erlaubt er schon Tierhaltung, sofern eine Genehmigung dazu gegeben ist.
Zitat (von go452255-16):
Das Hunde riechen ist bekannt gerade bei Regen, dagegen kann man meines Erachtens nichts machen.

Es gibt Hunde die stinken, aus mangel an Hygiene, und es gibt Hundehalter wo eben auch den Hund mal Baden.
Aus dem Grund kann es schon klar sein, das hier der Vermieter eben erst mal eine Abmahnung schicken kann.
Zitat (von go452255-16):
jetzt die frage ist es einfach fristlose Kündigung wegen Tierhaltung rechtens?

Wenn er vorher schon mal das Angemahnt hatte, ja. Und da bereits ein paar Wochen vergangen sind, könnte der Vermieter schon die Räumungsklage vorbereiten.
Hund abschaffen, Katzen sollten wohl eh nur innerhalb der Wohnung sein, dann kann es vom Tisch sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zurückweisen des Vorwurfs und der Kündigung, nachweisbar (am Besten Einwurf/Einschreiben). Der Vorwurf alleine reicht nicht aus, da hätte vorab mal eine Abmahnung kommen müssen, die Vorwürfe müssen belegbar begründet sein. Erst mal abwarten.

Natürlich riecht ein nasser Hund nach nassermHund, jedoch muss dann nicht das ganze Haus nach nassem Hund riechen. Unsere Hunde werden (so sie denn nass geworden sind) abgetrocknet.

Mitunter geht manchem der Geruch von Katzenhaltung in die Nase, da der Katzenurin ... stinkt. Hier kann man Abhilfe schaffen, indem man täglich die Katzentoilette säubert (bei uns wird diese 2x täglich gesäubert).

Wenn die Tiere schon vorher gehalten wurden (vor dem Vermieterwechsel) ist es schwerlich diese nun zu verbieten, zumal ein weiterer Hundehalter eingezogen ist.

Was sagen denn die Nachbarn zu dem Geruchsvorwürfen? Sie wohnen seit fast 20 Jahren in dem Haus, da haben Sie doch gewiss Kontakte?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es scheint hier ein massives Tier-Hygieneproblem vorzuliegen, welches man abstellen kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4478x hilfreich)

Das ist etwas verwirrend. Sollte der Vermieter tatsächlich versucht haben, wegen Eigenbedarf fristlos zu kündigen, so hat er keine Ahnung von Mietrecht. Denn das ist niemals möglich. Vielleicht hast du aber auch etwas falsch bestanden oder aus Versehen falsch dargegstellt.

Mit ist klar, dass es aktuell um etwas anderes geht. Aber es geht darum, dass du die Wohnung verlieren könntest, wenn du nicht richtig reagierst. Ich würde also dringend raten, mit allen Unterlagen zu einem Anwalt für Mietrecht oder zu einem Mieterverein zu gehen. Beides kostet natürlich Geld. Aber die können alle Unterlagen prüfen und dann sinnvolle Ratschläge geben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es scheint hier ein massives Tier-Hygieneproblem vorzuliegen, welches man abstellen kann.

wirdwerden


Oder es wird lediglich so vorgetragen, man weiß es ja nicht, da wir nicht vor Ort sind. Einen solch langjährigen Mieter loszuwerden (und das hat man ja wie oben gelesen schon verssucht) ist nicht einfach. Warum sollte es auf einmal ein Problem geben, wo doch vorher keins da war? Es schwer das zu beurteilen ohne die Verhältnisse genau zu kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

zum einen ein Hygiene Problem liegt nicht vor, meine Katzen sind sehr reiflicher, ebenso meine Wohnung und die dazugehörige Katzen Toilette, diese werden 3× Täglich gereinigt und mein Hund wird 1 mal monatlich gebadet (da öfter schädlich ist). Und das ganze Haus riecht ja nie nach Hund da meine Wohnung ca. 20 Meter vom hinterausgang entfernt liegt und wir wie oben stehend nur dieses nutzen.

Nun mein Mietvertrag weist nichts auf das Hundehaltung verboten ist, eine Abmahnung deswegen liegt nicht vor.

Die Bewohner des Hauses können dieses Problem nicht nachvollziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Na dann, können Sie ja so verfahren wie vorgeschlagen. Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen