Vermieter - Instandhaltung - Kosten - Schimmel

19. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
TFS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter - Instandhaltung - Kosten - Schimmel

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Am 29.08.2012 gab es bei uns ein schlimmes Hagelwetter. Ein Fenster im Schlafzimmer wurde beschädigt, sowie das Dach des Schuppens, der direkt neben Haus und Garage steht.
Nun, nach fast 3 Monaten wird auch das Schlafzimmerfenster, das beschädigte, ersetzt. Hier kann ich mich nur über mich selbst aufregen, dass ich die Miete nicht bereits früher gemindert habe, da natürlich ein „nur noch" einfach verglastes Fenster für erhöhte Feuchtigkeit in der Whg und erhöhte Heizkosten sorgt.
Frage: Kann hier rückwirkend noch etwas tun !?
In der Zwischenzeit (vor ca. 3 Wochen) war eine Ecke der Wand (2 Außenwände) im Schlafzimmer komplett nass. Kurz danach trat im gegenüberlegenden Zimmer (Kinderzimmer) Schimmel auf.
Wir lüften regelmäßig, minimum 2mal am Tag komplettes Stoßlüften, da uns schon von Vormietern bekannt war, dass die Whg „schimmelanfällig" sei. Ich habe die Feuchtigkeit seither immer überwacht; mit den entsprechenden Sensoren.
Nun hat der Vermieter sog. „Fachmänner" bestellt die anscheinend die Ursache des Schimmels und der erhöhten Feuchtigkeit allgemein (lt. Meßgeräte kriegen wir die Feuchtigkeit in den Räumen, trotzdem in der Whg nicht gewaschen od. getrocknet wird, nie unter 60 % rel. Luftfeuchte) gefunden haben. Ursache seien Baumängel an 2 Hausecken. Die eine Ecke würde im Frühjahr mit der Reparatur des Schuppendachs (beschädigt durch Hagel , aber auch zuvor schon extrem baufällig) und die andere Ecke durch eine eventuelle Erneuerung des Garagendaches (lt. Vermieter – Folge: Mieterhöhung) behoben werden, frühestens im Frühjahr.
Mit der Reparatur des Schuppendaches wurde bereits begonnen, jedoch wurde bisher nur abgedeckt und mit Folie wieder zugedeckt; unangekündigt und extrem dreckig. Alles was im Schuppen steht (Schuppen ist 3-geteilt; für jede Mietpartei ein „Abteil") total versaut durch den Dreck vom Dach.
Frage: Sollte der Beginn einer Reperatur des Daches nicht , dem gesunden Menschenverstand nach, wenigstens angekündigt werden, damit man das Zeug darin wenigstens abdecken kann ? Wer ist für die Reinigung zuständig ?
Frage: Das Eindringen von Feuchtigkeit durch Baumängel zwischen Haus und Garage/Garagendach können meines Wissens nicht als Modernisierung gewertet werden, sondern betreffen einzig die Instandsetzung des Gebäudes und dürften KEINE Mieterhöhung nach sich ziehen, richtig ? (Mal abgesehen davon, dass ich vom Vermieter mündlich veranschlagte 20 000€ für ein Garagendach für maßlos übertrieben halte)
Frage: Nun ist es ja noch eine Weile hin bis zum Frühjahr die Reparaturen überhaupt vorgenommen werden können, ich muss die Wand bis dahin ja irgendwie trocken halten, da sich bis dahin immer wieder Schimmel bilden wird. Wer kommt für die Kosten dafür auf ? Was darf hier unternommen werden ? Ich möchte ehrlich gesagt keinen Bautrockner in Kinder –und Schlafzimmer stehen haben für mehrere Monate (Stromkosten !??) sondern würde bspw. einen Infrarotheizkörper (einen pro betroffener Außenwand/Zimmer also 2 Stück) vorziehen, wie sähe es hier mit den anfallenden Kosten aus ?
Zusatzfrage: Auch wenn (aufgrund des Hagelschadens) nun im Schlafzimmer und Büro Fenster ersetzt werden, befinden sich in Wohnzimmer immernoch 2 Fenster (1 Standard, 1 übergroß+Balkontür) alt, Holz, teilweise verrottet, Doppelglas nicht isoliert, die nicht nur nachweislich, sondern spürbar (!) für sehr hohe Heizkosten verantwortlich sind. Inwieweit ist der Vermieter hier zur Instandsetzung verpflichtet ?


Ja, das ist viel auf einmal, ich hab sicherlich auch nicht alles schlüssig dargelegt, aber hoffe auf rege Antwort und Nachfrage ! 
Zunächst werde ich persönlich beginnen eine Überwachung der rel. Luftfeuchte aller relevanten Räume zu beginnen; incl. Datenlogger und Speicherung auf PC, damit nichts verlorengeht.

Vielen Dank vorab für eure Antworten und Mühe !

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Inwiefern soll ein "einfach verglastes" Fenster für erhöhte Feuchtigkeit in der Wohnung sorgen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TFS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei allem nötigen Respekt, aber das war nicht die Frage.
Das an einer einfachen Glasscheibe die Feuchtigkeit wesentlich schneller kondensiert und so für eine höhere Feuchtigkeit (u.a.) im Raum sorgt ist klar, aber wie gesagt, das war keine der Fragen.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
TFS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter anderem soll es das heißen, ja.

Darf ich fragen, was die Fragerei völlig an den genannten Themen vorbei soll ... ?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Das an einer einfachen Glasscheibe die Feuchtigkeit wesentlich schneller kondensiert und so für eine höhere Feuchtigkeit (u.a.) im Raum sorgt ist klar,


Das ist eben falsch. Die Feuchtigkeit kondensiert am kältesten Punkt, das ist richtig. Das heißt aber nicht, dass nun mehr Feuchtigkeit von draußen rein kommt oder durch die Einfachverglasung entsteht. Sondern die Feuchtigkeit war schon drin (atmen, transpirieren, Zimmerpflanzen, Aquarium, Wäsche etc.) und sie muß rausgelüftet werden. Wenn sie nicht an der kalten Scheibe kondensiert, dann sucht sie sich die nächst kühlere Wand und kondensiert da. Ergebnis = Schimmel.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TFS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Denkfehler - danke für die Berichtigung.

In diesem Fall bitte ich darum diese Problemstellung zu ignorieren und doch bitte auf die anderen Fragestellungen einzugehen.
Die Ursache des Schimmels an sich ist auch garnicht das Thema, da bereits geklärt ist, dass Baumängel die Ursache dafür sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GiselaL
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Schimmel bilden wird

Schimmel ist immer schlecht in der Wohnung. Bei meiner Schwester war das ähnlich. Da hatte der Vermieter einen Dachschaden wodurch Nässe eindrang. Letzendlich lief alles nur über einen Anwalt. Der VM hat zwar nach Auffoderung alles Instandgesetzt, aber die Mietminderung wollte er nicht akzeptieren. Mit Anwalt ging es allerdings dann. Nach meinen Wissen haben Mieter sogar ein Recht auf Minderung der Miete.

Gisela

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen