Vermieter Klagt Renovierungskosten ein

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 264x hilfreich)
Vermieter Klagt Renovierungskosten ein

Hallo, kurz zur Vorgeschichte die einigen evt. schon bekannt ist.
Meine Frau und ich sind nach 2 Jahren aus unserer 2 ½ Raum Wohnung in eine grössere Wohnung gezogen. Eigentlich lief alles ganz gut, wir bestellten unseren Vermieter zügig zur „Besichtigung“, da wir einen Nachmieter gefunden haben der einen Monat früher als wir geplant haben die Wohnung übernehmen wollte (zum 26.01.2005). Wir fragten unseren Vermieter was wir in der Wohnung noch machen müssten, in unserem Mietvertrag (standart von Haus und Grund) waren die normalen Renovierungsarbeiten genau aufgeführt nur hat unser Vermieter noch eine Klausel hinzugefügt, komplette Renovierung nach Auszug.
„Bei Auszug ist das gesamte Holzwerk generell abzuschleifen, zu grundieren und die Oberflächen ohne Staubeinschlüsse, weiß hochglänzend gestrichen zu übergeben. Gleiches betrifft die Heizungsvor- und Rückläufe. Von den Wänden und Decken sind die Tapeten zu entfernen.“
Er meinte „Ein nettes Gesicht“ Wir vereinbarten einen neuen Termin zur Schlüsselübergabe mit dem neuen Mietern, da unsere Wohnung noch nicht ausgeräumt war.
An diesem Tag wollte der Nachmieter, die Wohnung nicht so übernehmen wie sie war.
Der Parkett hatte nach 2 Jahren eine normale Abnutzung und die Räume waren „NORMAL“ abgenutzt. Da der Nachmieter den gleichen Mietvertrag wie wir hat wollte er die Wohnung nur übernehmen wollte wenn der Vermieter alle „Mängel“ in den Vertrag des neuen Mieters übernimmt. Das wiederum wollte mein Vermieter nicht. Da fing auch mein Vermieter an zu „spinnen“ ich müsse die Wohnung komplett renovieren und den Parkett abschleifen und neu Versigeln lassen und das auch von einer Fach-Firma die er uns aussucht, wegen der Gewährleistung.
Wir haben dies abgelehnt und nach einigen schriftlichen Aufforderungen auch eine Schreiben seiner Anwälte erhalten, mit einer Gesamtrechnung von 4280 € für Malerarbeiten, Parkettarbeiten, Gutachter, Mietausfall ect.. Daraufhin sind wir sofort zum Anwalt, der natürlich sofort diese Forderung abgewiesen hat. Seit dem Haben wir nichts mehr gehört. Auszug war zum 01.02.2005. Da meine Rechtschutzversicherung Mietstreitigkeiten leider nicht abdeckt, mussten wir den Anwalt erstmals aus der Sache wieder raus halten.
Jetzt haben wir die Klage von den Anwälten des Vermieters erhalten in der der Vermieter unsere Kaution bereits mit Kosten verrechnet hat. Wir sind uns jetzt nicht sicher ob wir die Angelegenheit weiterhin unserem Anwalt anvertrauen sollen oder lieber über den Mieterschutz laufen lassen, in dem wir bereits seit 6 Monaten Mitglied sind. Wie meint ihr stehen unsere Chancen hier vor Gericht zu „gewinnen“?
Vielen Dank,
Kristijan

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 836x hilfreich)

Hallo!
Das ist schwer einzuschätzen. Ich meine die Chancen stehen 50/50.
Wenn Ihr im Mieterbund seid, fragt doch erste einmal nach deren Erfahrungen.
Mietervereine sind qualitativ sehr, sehr
unterschiedlich. Das hängt auch von den dort
beschäftigten Rechtsanwälten ab!!
Letztlich ist die Frage, welcher RA engagierter ist, Euer jetziger, oder der des
Mietervereins.

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 264x hilfreich)

Naja,
der jetztige Anwalt scheint mir recht angagiert. Den Mietrverein in Essen kenn ich leider nicht. Hab von einigen gehört, dass die Anwälte der Mietrevereine teilweise nicht gerade die "Besten" sind. Morgen habe ich erstmal einen Termin bei unserem Anwalt, natürlich wird er mir vom Mieterverin "abraten". Mal sehen was der zu der Sache sagt.
gruss,
Kristijan

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#3
 Von 
suppenhuhn
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde meinen, dass durch den Zusatz des Vermieters "Komplette Renovierung bei Auszug" die Renovierungsverpflichtung hinfällig geworden ist. Er hat somit eine "starre Frist" in die Schönheitsreparturklausel mit eingebaut, die nach neuem BGH Urteil nicht zulässig ist. Auch eine individual Vereinbarung ist hierin nicht zu sehen (meine Meinung) da der Vermieter bei Eueren Nachmieter die gleiche Formulierung benutzt hat.
Fragt doch mal bei Euren "alten" Nachbarn ob auch die diese Klausel im MV haben somit würden eure Chancen noch besser stehen ;)

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 289x hilfreich)

Moin,

wenn das Parkett normal abgenutzt war, kann euch das nicht in Rechnung gestellt werden. Parkettabschleifen gehört nicht zu den üblichen Schönheitsreparaturen. Der Mieter ist lediglich zur Verantwortung zu ziehen, wenn er Schäden verursacht hat, die über das normale Maß der Abnutzung hinausgehen, z.B. wenn das Parkett schwarz ist, weil beim Blumengießen immer Wasser drunter gelaufen ist oder tiefe Kratzer aufweist.

Auch wenn tatsächlich der Mieter den Boden abschleifen lassen muss, kann der Vermieter nicht einfach vorschreiben, durch welche Firma dies zu geschehen hat.

Leider schreibst du nicht, ob ihr die Tapeten nun tatsächlich abgelöst und die Fenster / Türen gestrichen habt. Hier hätte man euch eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen. Erst wenn ihr diese ungenutzt verstreichen lasst, kann der Vermieter selbst Handwerker beauftragen. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass man euch nach zweijährigen Mietdauer die Kosten für das Streichen von Türen und Fenstern voll aufbrummen kann, das kann höchstens anteilig geschehen.

Das ist aber jetzt reine Spekulation. Wenn du schon einen Anwalt hast, kann der das sicherlich besser beurteilen als wir hier auf die Ferne.

In jedem Fall würde ich aber vom Mieterverein die Gültigkeit der entsprechenden Klauseln im Mietvertrag prüfen lassen. Möglicherweise klärt sich auf diesem Weg schon alles. Denn bei einer Klausel, die ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands der Wohnung pauschal eine Komplettrenovierung bei Auszug vorsieht, wird der Mieter möglicherweise unangemessen benachteiligt. Gleiches gilt, wenn zusammen mit einer Fristenregelung für Schönheitsreparaturen eine Endrenovierung im Vertrag steht. In so einem Fall sind beide Klauseln ungültig. Insofern lohnt sich der Gang zum Mieterverein auf jeden Fall. Oder du stellst den genauen Wortlaut hier in das Forum Frag einen Anwalt ein - da kannst du für 15 -30 Euro auch kompetente Auskunft bekommen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 264x hilfreich)

Problem ist,
das ich unter Zeugen (Vermieter mit Angestelltem u. Nachmietern) die „Erfüllung“ der Klauseln zugesagt habe. Erst nach dem mein Vermieter verlangte die Kosten fürs Abschleifen und Versiegeln des Parketts, von der Firma die er Beauftrag, in Höhe von 736,47 € zu übernehmen habe ich einen Anwalt bezüglich der Renovierungsklausen gefragt. Der hat mir das so bestätigt wie hier schon erwähnt. Beide zusammen sind ungültig.
Gruss,
Kristijan

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#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 289x hilfreich)

Auch wenn du vor Zeugen zugesagt hast, die Arbeiten wie das Parkettabschleifen zu übernehmen, können die Klauseln ungültig sein. Dann bist du m.E. nicht automatisch in der Pflicht. Schließlich hast du doch ausdrücklich gesagt, dass du das erledigst, wenn sich herausstellt, dass du dazu verpflichtet bist, oder??? ;)

Aber wie gesagt - hier brauchst du professionelle Hilfe. Möglicherweise genügt schon ein anwaltliches Schreiben, dass die Forderungen mit den entsprechenden Begründungen zurückweist. Natürlich probiert es der Anwalt des Vermieters erst einmal auf sein Geheiß, aber das heißt noch lange nicht, dass es dafür auch eine rechtliche Grundlage gibt. Schließlich ist ein Anwalt ein Interessensvertreter.

Ich würde an deiner STelle jedenfalls lieber 200 Euro für einen Anwalt oder 50 Euro für den Mieterbundbeitrag auf den Tisch legen als diese Rechnung ungeprüft zu zahlen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 264x hilfreich)

OK,
bin mal gespannt was der Anwalt morgen sagt...


-----------------
" "

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#8
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

na,das wäre ja wieder mal einer dieser
Vermieter,mit dem ich mich anlegen würde.

gruß
andy

-- Editiert von Andy Schweiger am 02.08.2005 16:01:39

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#9
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 264x hilfreich)

hallo,
nun war ich beim anwalt und bin sehr erleichtert. so wie er das sieht haben wir mehr als gute chancen ohne kosten aus der klage zu kommen. Da ich allerdings lieber auf nunmehr sicher gehen wollte, hab ich mir einen termin beim mieterbund geben lassen. Aufgrund der „betriebsferien“ bis ende august, musste ich direkt zu einem ihrer anwälte. Im grossen und ganzem waren seine aussagen identisch nur ehrlich gesagt würde ich mich von diesem nur ungern vertreten lassen… somit werde ich aus dem verein wieder austreten und meine rsv erweitern…
nun warten wir mal auf den gerichtstermin ab :-)
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 264x hilfreich)

jetzt ist es soweit am 06.12.2005 gehts zur ersten, villeicht auch letzten, gerichtsverhandlung. werde berichten was dabei rausgekommen ist.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 264x hilfreich)

hall zusammen,
der gestrige termin zur güteverhandlung war sehr erfolgreich. wir einigten uns, uns nicht zu einigen. interessant war aber, das vermieter, lt. richterin, die kaution auch für evtl. nachzahlungen nicht zurückhalten dürfen, selbst anteilig nicht. der vermieter ist vielmehr verpflichtet die nebenkosten so anzupassen, dass es nicht zu einer nachzahlung kommt.
gruss,
kristijan


-- Editiert von KristijanM am 07.12.2005 10:23:50

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