Vermieter/ Makler betritt Wohnung bei Abwesenheit

8. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maren2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)
Vermieter/ Makler betritt Wohnung bei Abwesenheit

Ich habe meine Wohnung zum 31.07.2010 gekündigt. Jetzt habe ich gestern zufällig online meine Wohnung mit Bildern bei einem bekannten Vermietungsportal gefunden. Auf den Bildern ist meine Wohnung in dem Zustand zu sehen, wie ich sie gestern früh verlassen habe. Ich kann nicht nachvollziehen, ob der Makler oder mein Vermieter die Wohnung betreten/ fotografiert hat.

Ist denn die bevorstehende Neuvermietung der Wohnung ein wichtiger Grund dafür, die Wohnung ohne Weiteres zu betreten?

Zur Info: ich habe von dem unangemeldet Besuch nichts gewusst.
Wie verhalte ich mich jetzt?



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1099x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maren2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Nein, ich ziehe zum 31.07.2010 aus, also Möbel und die ganze Unordnung sind noch vorhanden!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 403x hilfreich)

Ohne deine Zustimmung darf weder VM noch der Makler deine Wohnung in deiner Abwesenheit betreten, und schon gar nicht Fotografieren! Ist ja nun die Frage, ob du wußtest, daß er einen Schlüssel zu deiner Wohnung hat?

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maren2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Nein, wusste ich nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2011x hilfreich)

Könnte es sein,
dass Du seit Kündigung nicht erreichtbar war, dass der Vermieter zwecks Wohnungsbesichtigung (Zustand, Weitervermietung...) zur Schadenbegrenzung "eindringen" mußte,
vor allem wenn Du Mietschuld hast ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maren2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe keine Mietschulden, es war keine Gefahr in Verzug und über mein Handy und Festnetzanschluss mit AB (diese Nummern hat mein Vermieter) war ich immer erreichbar.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maren2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe keine Mietschulden, es war keine Gefahr in Verzug und über mein Handy und Festnetzanschluss mit AB (diese Nummern hat mein Vermieter) war ich immer erreichbar.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 403x hilfreich)

Zunächst solltest du ihn auffordern, unverzüglich die Fotos aus dem Internet zu entfernen und von ihm eine Erklärung verlangen, wie er in die von dir gemietete Wohnung gelangt ist. - mit Hinweis auf den Schutz der Wohnung durch das Grundgesetz.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 09.06.2010 14:46

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1099x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Könntest Du das Gegenteil beweisen ?


Das müsste der/die TE auch nicht. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Das hier vorliegende unberechtigte Eindrigen des vermieters oder eines beauftragten erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB ) . Eine Strafanzeige bei der Polizei wäre hier also möglich.

Eine Straftat gegen die Mieter stellt darüber hinaus einen wichtigen Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB dar und berechtigt daher den Mieter zur fristlosen Kündigung.

Solltest Du also deutlich vor dem Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollen, so ist das nun die Gelegenheit, Mietzahlungen für den Zeitraum nach Deinem Auszug zu sparen.

Natürlich besteht für den Vermieter oder den Makler auch kein Recht, die Bilder zu veröffentlichen. Du kannst daher den Vermieter und/oder den Makler auffordern, die Bilder umgehend zu entfernen. Sollte er das nicht machen, kannst Du auch einen Anwalt einschalten und auf Unterlassung klagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Maren2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank. Werde mich drum kümmern.

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