Vermieter Meldet sich nicht.

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
TL212
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter Meldet sich nicht.

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe in einer WG gewohnt, bei der jeder Mieter einen einzelnen Vertrag hatte.
Nun wurde uns beiden telefonisch bzw. per WhatsApp mitgeteilt, dass unsere Mietverträge aufgrund von Eigenbedarf (im Vertrag festgelegt) zum 01.03.2017 gekündigt werden sollen (Der Kontakt mit dem Vermieter lief primär über WhatsApp). Diese Mitteilung fand im August 2016 statt, weshalb wir uns aufgrund der hohen Nachfrage in unserer Stadt frühzeitig um neue Bleiben gekümmert haben. Uns wurde weiterhin gesagt, dass eine schriftliche Kündigung folgen soll, diese kam jedoch nie an! Weder bei meinem Mitbewohner noch bei mir.
Wir sind aber aufgrund der Mitteilung nacheinander zum Dezember 2016 bzw. Januar 2017 ausgezogen und beendeten unsere Mietfortzahlungen. Wir benachrichtigten den Vermieter dementsprechend und bei meinem vor mir ausgezogenen Mitbewohner wurde eine Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe gemacht. Er erhielt bei mängelfreier Wohnung bisher jedoch nur die Hälfte der Kaution zurück und hat nun ein ähnliches Problem wie ich.
Nun zu meinem Problem:
Ich versuche seit meinem Auszug meinen Vermieter zu erreichen, um endlich die Schlüsselübergabe und die Wohnungsabnahme und somit auch die Rückgabe der Kaution zu veranlassen. Am Anfang bekam ich auch Antworten, dann wurde mein Termin dafür kurzfristig abgesagt. Seitdem versuche ich immer wieder meinen Vermieter auf verschiedenen Kanälen zu erreichen. Sowohl per Telefon, Mail und postalisch an die Wohnbaufirma, der er vorsitzt und über die der Mietvertrag lief, sowie auf den privaten Kanälen.
Ich bekomme absolut keine Antwort oder nur eine Aussage, dass er sich melden will.
Nun wüsste ich gerne wie die Rechtslage überhaupt ist, da ja der Vermieter es nie geschafft hat eine schriftlich Kündigung auszustellen. Zudem würde ich mich sehr über Ratschläge über mein weiteres Vorgehen freuen.
Vielen Dank schonmal im voraus.
MfG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von TL212):
Wir sind aber aufgrund der Mitteilung nacheinander zum Dezember 2016 bzw. Januar 2017 ausgezogen und beendeten unsere Mietfortzahlungen.


Habt Ihr auch frist- und formgerecht gekündigt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von TL212):
Nun wurde uns beiden telefonisch bzw. per WhatsApp mitgeteilt, dass unsere Mietverträge aufgrund von Eigenbedarf (im Vertrag festgelegt) zum 01.03.2017 gekündigt werden sollen


Eine Kündigung ohne Unterschriftt des Wohnungsgebers ist nicht gültig, zudem heisst es: "gekündigt werden sollen.." In diesem Fall ist meines Erachtens keine rechtsgültige Kündigung erfolgt und Ihr seid demnach weiterhin Mieter

.
Zitat (von TL212):
Uns wurde weiterhin gesagt, dass eine schriftliche Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) folgen soll, diese kam jedoch nie an!


Möglicherweise kann man von dem was [b]gesagt[b] wurde noch was ableiten, sofern dies zu beweisen wäre. Eigentlich ein Fall für den Anwalt.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von TL212):
Nun wüsste ich gerne wie die Rechtslage überhaupt ist, da ja der Vermieter es nie geschafft hat eine schriftlich Kündigung auszustellen.

Somit wäre der Mietvertrag noch gültig.
Zitat (von TL212):
Ich versuche seit meinem Auszug meinen Vermieter zu erreichen, um endlich die Schlüsselübergabe und die Wohnungsabnahme und somit auch die Rückgabe der Kaution zu veranlassen.

Schriftlich per Einwurfeinschreiben eine Abnahme verlangen, wenn er nicht reagiert die Schlüssel per Einschreiben an die Adresse zusenden.

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#4
 Von 
TL212
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für ihre schnellen Antworten!
Also eine schriftliche Kündigung haben wir nicht geschrieben, da wir auch nicht damit gerechnet hatten, dass es Probleme geben würde und wir damit gerechnet hatten, dass die Kündigung seitens des Vermieters erfolgt.
Die Chatprotokolle sind noch vorhanden, auf dem die Kündigungsabsicht des Vermieters mir mitgeteilt wurde und ich meinen Auszug mitgeteilt habe etc.. Zu dem Zeitpunkt habe ich auch noch Antworten erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von TL212):
Also eine schriftliche Kündigung haben wir nicht geschrieben

Zitat (von TL212):
Nun wüsste ich gerne wie die Rechtslage überhaupt ist, da ja der Vermieter es nie geschafft hat eine schriftlich Kündigung auszustellen.

Man schuldet also noch die Mietzahlungen bis man entsprechend gekündigt hat bzw. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Da dürfte es nicht nur die Kaution nicht mehr wiedergeben, sondern noch ein ordentlicher Nachschlag für die aussstehenden Mieten fällig werden.



Es scheint mir, als sei da eine anwaltliche Beratung / Vertretung angebracht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
TL212
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also haben die gesamt Chatprotkolle, in den der Vermieter alles mitgeteilt hat keine rechtliche Bedeutung für die ganze Sache? Bzw. die Aussage meines Mitbewohners, für den ja im Prinzip das gleiche gilt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich bin immer wieder erstaunt über die Naivität der Menschen. In Zeiten des WWW kann man sich doch fast jegliche Information holen, aber bei Dingen des tägl. Lebens scheint dies keine Rolle zu spielen. Wer in aller Welt entlässt seine Kinder so unvorbereitet ...

Sie haben doch einen Vertrag. Haben Sie den denn mal gelesen? Was steht denn da drin a) bezgl. der Mietzeit, b) bezgl. der Formalitäten der Kündigung und c) was ist denn mit den anderen Mietern? Wohnen die noch dort?

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von TL212):
Also haben die gesamt Chatprotkolle, in den der Vermieter alles mitgeteilt hat keine rechtliche Bedeutung für die ganze Sache? Bzw. die Aussage meines Mitbewohners, für den ja im Prinzip das gleiche gilt?

Richtig. Alles bedeutungslos. Der MV bestand die ganze Zeit weiter und besteht immer noch.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TL212
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

okay... irgendwelche Tipps für ein weiteres Vorgehen?
Der Vermieter war sonst eigentlich ganz umgänglich bis auf, dass ich ihn nicht weiter erreiche..
Also Kündigung meinerseits auf jeden Fall als erstes schreiben und dann hoffen, dass er nicht auf Nachzahlungen besteht, da er ja selbst die Wohnung seitdem genutzt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von TL212):
da er ja selbst die Wohnung seitdem genutzt hat?


So ganz am Rande eine äußerst wichtige Info. Seit wann nutzt denn der Vermieter nachweislich die Wohnung selbst?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von TL212):
Also Kündigung meinerseits auf jeden Fall als erstes schreiben und dann hoffen, dass er nicht auf Nachzahlungen besteht, da er ja selbst die Wohnung seitdem genutzt hat?


Diese Information erledigt die Sache. Wenn ab dem Auszug des Mieters der VM in die Wohnung einzieht ist das nun die Wohnung des Vermieters und nicht mehr Deine.. Aber gut, man hat ja auch seinen Spass mit derartigen Threads.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von TL212):
Also haben die gesamt Chatprotkolle, in den der Vermieter alles mitgeteilt hat keine rechtliche Bedeutung für die ganze Sache?

Aus der Ankündigung euch irgendwann zukünftig eventuell kündigen zu wollen kann man nichts ableiten, schon gar keine Kündigung.



Zitat (von TL212):
da er ja selbst die Wohnung seitdem genutzt hat?

Seit wann und das könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von TL212):
irgendwelche Tipps für ein weiteres Vorgehen?

Auf die Nützlichkeit eines (Fach-)Anwaltes in der Sache wurde ja schon mal hingewiesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TL212
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das genaue Datum kann ich Ihnen nicht sagen, aber ich war einmal da, um zur Kontaktaufnahme einen Brief einzuwerfen und auf dem Klingelschild und dem Briefkasten steht sein Name. Dies war im April.
Er meinte einmal, dass er ab März dort wohnen wollte und wir optimaler Weise ab Januar bzw. Februar raus sein sollten, damit er noch Renovierungen veranlassen kann.

Zudem habe ich nochmal etwas Recherche betrieben und denke, dass ich von einem mündlichen Aufhebungsvertrag ausgehen kann, da er ja auch keine Mietfortzahlung o.Ä. nach meinem Auszug verlangt hat.
Dieser hätte eigentlich verschriftlicht werden sollen, da ich aber keinen Kontakt aufnehmen kann gestaltet sich das als schwierig.

Und einen Anwalt würde ich nur einschalten wollen, wenn ich keine andere Möglichkeit mehr habe, da ich Student bin und somit finanziell nicht so umfangreich aufgestellt bin, um direkt einen Anwalt einschalten zu können. Daher bin ich auch sehr dankbar für jede Hilfe, die ich von Ihnen bekomme!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ja wenn er doch da wohnt und sein Name an Klingel und Briefkasten angezimmert ist, dann wird er ja wohl einen Schlüssel haben, ich gehe jedoch davon aus, dass er die Schlüssel ausgetauscht hat.

Einwurf-Einschreiben: Lieber Vermieter, anliegende sende ich dir die noch im meinen Besitz befindlichen Schlüssel ..... (Aufzählung der Schlüssel) zu meiner Entlastung zurück. Ich bitte dich, die Kaution abzurechnen und mir das Guthaben auf das Konto Blablabla anzuweisen. Zur Erledigung habe ich mir hier eine frist von (3Wochen) notiert. Viele Grüße, dein Ex-Mieter ... so ungefähr würde ich das schreiben

0x Hilfreiche Antwort

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