Hallo,
wir haben von einer Bekannten eine Wohnung übernommen und haben unserem Vermieter keine Kaution bezahlt sondern eine Provision von zwei Monatsmieten.Nun wollen wir ausziehen und Fragen uns ob wir die Provision zurück verlangen können.Den der Vermieter hat uns ja nicht die Wohnung vermittelt, er ist aber so schlau und abgeschlagen das er zwar der Vermieter ist hat sich das Geld aber über eine zweite sogenannte Gesellschaft überweisen lassen.Habe wir da eine Chance das Geld wieder zubekommen???
Vielen Dank für Eure Hilfe
Vermieter / Provision ???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Julia
Wenn ich das recht verstehe, hat der Vermieter Euch die Wohnung vermittelt und sich dafür eine Provision zahlen lassen. An was für eine gesellschaft musstet Ihr das geld denn überweisen?
Hallo,
Nein so war es nicht, unser Vormieter brauchte tringend einen Nachmieter und wir eine Wohnung so haben wir uns privat die Wohnung an geschaut und uns bei dem Wohnungsbesitzer der Vermieter gemeldet und die Wohnung gemietet!Dafür hat der besitzer keine Kaution verlangt sonder eine Provision.Das ist meine Frage kann ich die Provision auch zurück verlangen???
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Hallo Julia,
wenn nicht die Tätigkeiten eines Maklers zum Vertragsabschluss geführt haben, ist auch kein Provisionsanpruch gem. § 2 Abs. 1 Wohnungvermittlungsgesetz entstanden.
Sie haben gegen den Provisionsempfänger ein Rückforderungs- und Herausgabeanspruch gem. § 5 WoVermittG
i.V.m. § 812 BGB
, der allerdings zum Ende des vierten Jahres nach Zahlung verjährt.
MfG Gruwo
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