Vermieter Verweigert Vermieterbestätigung für Korrigierung der Abmeldung meiner Frau.

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter Verweigert Vermieterbestätigung für Korrigierung der Abmeldung meiner Frau.

Anfang des jahres sollte meine Verlobte aus zu mir ziehen , ich habe meinem Vermieter daraufhin um erlaubnis gebeten. Diese hatte ich erhalten.

dank Corona konnte meine mittlerweile Frau erst zum 03.08.20 einziehen, daraufhin wurde sie durch mich ordnungsgemäß angemeldet. Ich hatte zwischendurch keinen Kontakt zu meinem Vermieter.

Da allerdings ein(?) Brief des KVR nicht bei uns angekommen war, wurde meine Frau automatisch im September von der Behörde abgemeldet. (ok vielleicht war der briefkasten nicht korrekt beschriftet mein fehler.)


Da sie aber nie woanders gewohnt hatte bzw. weg war, benötige ich die Vermieterbestätigung das meine Frau seit 03.08. Durchgängig bei mir Wohnhaft war und ist.
(Zeugen wie mein Arbeitgeber, Freunde oder Verwandte werden ja nicht akzeptiert)

Ohne die Kann die Abmeldung nicht rückgängig bzw. korrigiert werden.


Das Kreisverwaltungsreferat verlangt außerdem dazu eine, geschwärzte, Passkopie der Person die Unterschrieben hat.

Nun schrieb mir mein Vermieter das er weder eine Vermieterbestätigung ausstellt oder gar Passkopie. Da Meine erstangaben bzgl. März ja nicht mehr stimmen. (Ich schrieb ja Vorraussichtlich und wollte auch nur eine erlaubniss , angemeldet habe ich sie ja selbst.)

Ich weiß nun leider nicht mehr weiter wie ich meine Frau nun doch noch anmelden kann, schlieslich hängen weitere Termine an der Sache wie z.B. der Ausländerbehörde, Finanzamt etc.

Gibt es noch möglichkeiten ?

Oder muss ich jetzt ernsthaft ausziehen und woanders einziehen damit meine frau angemeldet werden kann ?

Liebe Verzweifelte Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von lexmark1803):
Ich weiß nun leider nicht mehr weiter wie ich meine Frau nun doch noch anmelden kann,
Es gibt das Formular Wohnungsgeberbestätigung.

Entweder kann dort der Vermieter ODER der Mieter (also du) bestätigen, dass deine Frau seit 3.8.2020 dort wohnt.
Du bist der Wohnungsgeber, aber nicht der Eigentümer.
Du unterschreibst als Wohnungsgeber.

Einen neuen Termin bei der Meldestelle machen, das Formular vorlegen, die Corona-Einreise-Probleme evtl. schildern, eine Meldebestätigung für deine Frau erhalten und diese dann der ABH, Finanzamt usw. vorlegen.


https://form.hannover-stadt.de/pdf/meldewesen/wohnungsgeberbestaetigung.pdf
Das ist das gültige nach Meldegesetz, nicht nur für Hannover

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

So ganz verstehe ich nicht worum es geht, aber scheinbar brauchst du eine Vermieter,- bzw. Wohnungsgeberbestätigung. Da ich in dem Beitrag nichts davon lesen kann, dass dein Mietvertrag geändert wurde, bzw. deine Frau jetzt auch im MIetvertrag steht, bist du der Wohnungsgeber deiner Frau und kannst auch diese Bestätigung selber unterschreiben. Zumindest wenn ich das oben richtig verstanden habe.
Dein Vermieter ist da aussen vor.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
So ganz verstehe ich nicht worum es geht, aber scheinbar brauchst du eine Vermieter,- bzw. Wohnungsgeberbestätigung. Da ich in dem Beitrag nichts davon lesen kann, dass dein Mietvertrag geändert wurde, bzw. deine Frau jetzt auch im MIetvertrag steht, bist du der Wohnungsgeber deiner Frau und kannst auch diese Bestätigung selber unterschreiben. Zumindest wenn ich das oben richtig verstanden habe.
Dein Vermieter ist da aussen vor.


Nein bin derzeit weiter alleiniger Mieter. Sorry.

Meine Frau wurde im September, nach Briefforschung? Abgemeldet. Von Amtswegen.
Zuvor hatte ich sie ganz normal Mitte August, nach der Quarantäne, die wir machen mussten, angemeldet.

Das Kreisverwaltungsreferat verlangt nun diese Vermieterbestätigung (vom Eigentümer) mit abgabe Personalausweiskopie der unterschreibenden Person um die falsche abmeldung zu korrigieren, Ich war ja bereits dort beim KVR/EMA mit der Wohnungsgeber Bestätigung, haben sie nicht akzeptiert und mich mit der Vermieterbestätigung nach Hause geschickt.

Per Mail bekam ich dieselbe Antwort, Vermieterbestätigung mit allem drum und dran.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Dann wirst du wohl oder übel dem Vermieter schriftlich und nachweislich mitteilen müssen, dass etwas bei der Einreise und danach wegen Corona sich verzögert hat.
Also schriftlich darlegen, warum er nochmals eine solche Bescheinigung +seine Passkopie ausstellen soll.
Du solltest auch die Schreiben des KVR mitschicken, damit dein Vermieter den Ernst der Situation erkennt.

Ist dein Vermieter ein *ganz normaler* Wohnungsvermieter?

Nein, du musst deshalb nicht ausziehen.
Falls er sich weiterhin weigert, kann das uU auch das KVR vom Vermieter verlangen. Als Behörde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lexmark1803):
benötige ich die Vermieterbestätigung das meine Frau seit 03.08. Durchgängig bei mir Wohnhaft war und ist.

Die wird wohl kein Vermieter ausstellen können, es sei denn der wohnt bei euch in der Wohnung (oder umgekehrt).



Zitat (von lexmark1803):
Das Kreisverwaltungsreferat verlangt außerdem dazu eine, geschwärzte, Passkopie der Person die Unterschrieben hat.

Abgesehen von der fehlenden Rechtsgrundlage , was nützt denn eine Passkopie auf der alles geschwärzt ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann wirst du wohl oder übel dem Vermieter schriftlich und nachweislich mitteilen müssen, dass etwas bei der Einreise und danach wegen Corona sich verzögert hat.
Also schriftlich darlegen, warum er nochmals eine solche Bescheinigung +seine Passkopie ausstellen soll.
Du solltest auch die Schreiben des KVR mitschicken, damit dein Vermieter den Ernst der Situation erkennt.

Ist dein Vermieter ein *ganz normaler* Wohnungsvermieter?

Nein, du musst deshalb nicht ausziehen.
Falls er sich weiterhin weigert, kann das uU auch das KVR vom Vermieter verlangen. Als Behörde.


Ist eine Wohnungsgesellschaft also kein Vermieter allein.

Hatte das auch schriftlich mitgeteilt worum es geht, nun kam das schreiben, dass ich ja wohl falsche angaben gemacht hatte und deswegen das Formular nicht ausgefüllt werden kann und Zitat" Ferner kann eine Passkopie unsererseits nicht geliefert werden" ist aber verpflichtend laut KVR, hab dem KVR auch bereits per Mail mitgeteilt, das sich der Vermieter weigert und wie das ganze nun weitergehen soll, ich werde versuchen am Donnerstag einen Termin zu bekommen bei meiner Hausverwaltung, um das ganze nochmal Persönlich darzulegen, ich hab vom KVR leider nur eine E-Mail, die ich ja nicht ohne Einverständnis weitergeben darf, oder? Die Vermieterbestätigung war ja bereits direkt von der Behörde.


MUSS der Vermieter die Bestätigung ausfüllen, um die falsche Abmeldung zu korrigieren ?
Auch wenn das geplante Einzugsdatum sich verschoben hat?

Ich Fühle mich wie bei Asterix ohne Formular von A das die nicht geben, kein Formular B ohne dessen ich kein Formular C bekomme was langsam dringend wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lexmark1803):
benötige ich die Vermieterbestätigung das meine Frau seit 03.08. Durchgängig bei mir Wohnhaft war und ist.

Die wird wohl kein Vermieter ausstellen können, es sei denn der wohnt bei euch in der Wohnung (oder umgekehrt).

Dies !
Aber genau das will ja das Kreisverwaltungsreferat , hab ich mich auch gefragt wie das gehen soll.


Zitat (von lexmark1803):
Das Kreisverwaltungsreferat verlangt außerdem dazu eine, geschwärzte, Passkopie der Person die Unterschrieben hat.

Abgesehen von der fehlenden Rechtsgrundlage , was nützt denn eine Passkopie auf der alles geschwärzt ist?


Die Passnummer war damit gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Meiner Ansicht nach liegt hier ein Fall von Behördendummheit/Willkür o.ä. vor.
Anders kann ich mir die Reaktion der Behörde nicht erklären.
Wenn ein Vermieter eine Wohnung an eine bestimmte Person vermietet, ist er verpflichtet seinem Mieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen, was der Vermieter hier wohl auch getan hat.
Will der Mieter jetzt seinen Partner in die Wohnung aufnehmen, bittet er den Vermieter um die Genehmigung, die er im Regelfall auch erteilen muss. Das ist hier auch passiert.
Jetzt will die Behörde von dem Vermieter eine Bescheinigung, dass der Partner des Mieters in der Wohnung lebt.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Der Vermieter ist weder der Vermieter, noch der direkte Wohnungsgeber deiner Frau. Er KANN diese Bescheinigung eigentlich gar nicht ausstellen.
Zumal der Behörde auch nicht bekannt zu sein scheint, dass Vermieter und Eigentümer nicht ein und diesselbe Person sein müssen.
Lass dir die Paragraphen/Vorschriften genau nennen, auf die die sich berufen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Meiner Ansicht nach liegt hier ein Fall von Behördendummheit/Willkür o.ä. vor.

Sieht so aus.



Zitat (von lexmark1803):
Ist eine Wohnungsgesellschaft

Die hat schon mal gar keinen Pass. Und auch normale Bürger sind nicht dazu verpflichtet einen Pass zu besitzen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das will das KVR haben :
https://www.directupload.net/file/d/6006/o9mlgp8y_jpg.htm

Zusammenfassend :

1. ich habe im Februar um Erlaubnis gebeten das meine Verlobte zu mir ziehen darf und dies wurde genehmigt.

2. Durch Corona verzögerte sich der Einzug auf Anfang August. (Lockdown)

3. Ich habe meine Verlobte 10 Tage Später Beim KVR Angemeldet , alles ok bis dahin.

4. Irgendwann im September wurde meine Frau wieder Abgemeldet (Fälschlicherweise) .
(Erfuhr ich im übrigen durch einen Finanzbeamten)

5. Beim Termin zum Korrigieren des Fehlers , sollte ich eine Unterschriebene Vermieterbestätigung mit Personalausweis bringen, wieso der Wohnungsgeber das nicht kann entzieht sich meiner Kenntnis, auch wurde mir das per Email mitgeteilt das " Die Firma so und so unterschreiben muss mit Passkopie" ....

6. Meine Frau ist bei mir Eingezogen, ist NICHT im Mietvertrag, somit sollte laut meines wissen doch ich als Hauptmieter die Kontaktperson zum KVR sein oder etwa nicht ?



-- Editiert von lexmark1803 am 18.11.2020 07:27

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich würde das Formular einfach selbst in meiner Funktion als Hauptmieter ausfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von lexmark1803):
Ich Fühle mich wie bei Asterix ohne Formular von A das die nicht geben, kein Formular B ohne dessen ich kein Formular C bekomme was langsam dringend wird.
Ja, gut erkannt.
Zitat (von lexmark1803):
Ist eine Wohnungsgesellschaft also kein Vermieter allein.
Schon mal gut.
Zitat (von lexmark1803):
ich werde versuchen am Donnerstag einen Termin zu bekommen bei meiner Hausverwaltung, um das ganze nochmal Persönlich darzulegen, ich hab vom KVR leider nur eine E-Mail, die ich ja nicht ohne Einverständnis weitergeben darf, oder?
Ja, guter Versuch. Die E-Mail kannst du weitergeben. Betrifft doch das *Dreiecksverhältnis*
Zitat (von lexmark1803):
MUSS der Vermieter die Bestätigung ausfüllen, um die falsche Abmeldung zu korrigieren ? Auch wenn das geplante Einzugsdatum sich verschoben hat?
Nicht wenn--- sondern WEIL der Einzug sich verzögert hat, soll korrigiert werden. WEGEN der melderechtlichen Abmeldung.

Ich verstehe durchaus.

Das KVR/Meldestelle hat eine Abmeldung vorliegen. Weil deine Frau eben nicht im Febr/März zu dir zugezogen ist. Warum nicht, ist dem Amt egal. Das ist ein Automatismus.

Deine Frau wäre verpflichtet gewesen, sich innerhalb 2 Wochen nach Einreise beim KVR/Meldestelle anzumelden. Eben wohnhaft bei dir an dieser eurer Adresse. Mit Zustimmung des Vermieters.

Von Februar bis Anfang August ( also ca 5 Monate) hat sie sich nicht beim KVR angemeldet. KONNTE ja nicht wegen Einreiseverbot. KONNTE das KVR aber nicht wissen.
Deshalb die interne Abmeldung.

Wenn der Vermieter jetzt noch immer nichts gegen den Zuzug deiner Ehefrau hat, sollte einem neuen ZETTEL, so wie das KVR es will, nichts im Wege stehen.

Passnummer geschwärzt?? Wird mW nur manchmal bei Privatvermietern/Einzelpersonen/Hauptvermietern verlangt.

Bei dir ist demnach Wohnungsgesellschaft+Hausverwaltung+Vermietung---alles eins?

Ich denke auch, es wird langsam Zeit, dass diese Meldebestätigung endlich ausgedruckt wird.
Sind ja schon wieder fast 3 Monate...
Legt euch doch bitte schon mal einen Ordner an. Alles rein, damit man immer alles vorlegen/nachweisen kann.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Frau wäre verpflichtet gewesen, sich innerhalb 2 Wochen nach Einreise beim KVR/Meldestelle anzumelden. Eben wohnhaft bei dir an dieser eurer Adresse. Mit Zustimmung des Vermieters.


Das ist laut Aussage des TE geschehen. Er hat seine Frau kurz nach dem 3.8. anscheinend erfolgreich angemeldet.

Die Frau wurde dann im September auf Grund eines Postrückläufers wieder von der Behörde abgemeldet. Und jetzt soll der Vermieter bestätigen, dass die Frau vom 3.8. bis jetzt in der Wohnung gewohnt hat.

Als Vermieter (oder Mitarbeiter von demselbigen) würde ich so eine Angabe auch verweigern. Das weiss der doch gar nicht. Das Einzige was der Vermieter sicher weiss, ist, dass der Mieter am Anfang des Jahres um die Erlaubnis des Zuzuges seiner damaligen Verlobten gebeten hat. Das war es dann aber auch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Zitat (von Anami):
Deine Frau wäre verpflichtet gewesen, sich innerhalb 2 Wochen nach Einreise beim KVR/Meldestelle anzumelden. Eben wohnhaft bei dir an dieser eurer Adresse. Mit Zustimmung des Vermieters.


Das ist laut Aussage des TE geschehen. Er hat seine Frau kurz nach dem 3.8. anscheinend erfolgreich angemeldet.

Die Frau wurde dann im September auf Grund eines Postrückläufers wieder von der Behörde abgemeldet. Und jetzt soll der Vermieter bestätigen, dass die Frau vom 3.8. bis jetzt in der Wohnung gewohnt hat.

Als Vermieter (oder Mitarbeiter von demselbigen) würde ich so eine Angabe auch verweigern. Das weiss der doch gar nicht. Das Einzige was der Vermieter sicher weiss, ist, dass der Mieter am Anfang des Jahres um die Erlaubnis des Zuzuges seiner damaligen Verlobten gebeten hat. Das war es dann aber auch.


Genau so ist es, ging nur um die Erlaubnis , die wurde im März erteilt.
Da wollte ich auch keinen Meldeschein oder sowas da ja gar nicht abzusehen war wann und ob meine Frau genau nach Deutschland reisen kann. (Das Visum war erteilt nur folgte kurz vor abreise der Lockdown)

Angemeldet im August, die Bestätigung hab ich ja.

Abgemeldet durch Unzustellbare Post im September.

Ich sehe das natürlich auch so, wie soll jemand etwas bestätigen was er nicht zu 100% Nachvollziehen kann, schon gar wenn es um hohe strafen geht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ach so, KVR-Abmeldung erst im September...Sorry, war schon wieder vergessen. :sweat:
Der nicht angekommene Brief ( Adresse mit Namen deiner Frau?) sollte dann die Aufforderung sein, selbst zum KVR zu kommen?

Es nützt alles nichts. Deine Frau benötigt unbedingt eine Meldebestätigung vom KVR.
Ich hoffe, du kannst den Vermieter morgen überzeugen...dass alles trotzdem seine Richtigkeit hat.
Sie hat sicher noch ihr Visum mit den Einreisedaten...?

Zitat (von lexmark1803):
Meine Frau ist bei mir Eingezogen, ist NICHT im Mietvertrag, somit sollte laut meines wissen doch ich als Hauptmieter die Kontaktperson zum KVR sein oder etwa nicht ?
Bei uns (anderes Bundesland) genügt das nicht. Hier müssen Ausländer, die sich erstmalig melderechtlich anmelden, persönlich vorsprechen, d.h. dort uU mit Kind und Kegel leibhaftig erscheinen. Das wird unabhängig davon verlangt, ob alle Familienmitglieder auch im Mietvertrag stehen.
Jede Person erhält dann eine Meldebestätigung für sich, mit ihrem Namen.

Auch unabhängig davon, ob bereits 1 Mieter schon an der Adresse wohnt. Eben bei Ehegatten-oder Familiennachzug aus dem Ausland...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich hoffe, du kannst den Vermieter morgen überzeugen...dass alles trotzdem seine Richtigkeit hat.

Nö, warum sollte er, es hätte dann ja ganz und gar nicht seine Richtigkeit.
Der Vermieter ist offenbar über die Rechtslage informiert, man sollte sich nicht weiter ins Abseits stellen und den Vermiter mit Sachen nerven für die er gar nicht zuständig ist.




Zitat (von lexmark1803):
, wieso der Wohnungsgeber das nicht kann entzieht sich meiner Kenntnis, auch wurde mir das per Email mitgeteilt das " Die Firma so und so unterschreiben muss mit Passkopie" ....

Das wurde doch schon erklärt weshalb das nicht geht.



Zitat (von lexmark1803):
6. Meine Frau ist bei mir Eingezogen, ist NICHT im Mietvertrag, somit sollte laut meines wissen doch ich als Hauptmieter die Kontaktperson zum KVR sein oder etwa nicht ?

Nö, aber als Wohnungsgeber müsstest Du das Formular entsprechend ausfüllen.

Hast Du eigentlich einen Pass?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Es scheint doch nicht so ganz klar zu sein, wer hier der Wohnungsgeber ist.
Hier:
https://www.burgstaedt.de/burgstaedt/_images/dokumente/ordnung_sicherheit/Wohnungsgeberbescheinigung-Erl%C3%A4uterungen.pdf
steht unter 2:
"Innerhalb einer Familiengemeinschaft oder einer sonstigen häuslichen Gemeinschaft hat niemand die Stellung eines Wohnungsgebers, so dass der Vermieter den Einzug der mitziehenden Familienmitglieder bestätigen muss."
Im Gesetz
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm
§19 steht:
"Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist zum Beispiel der Eigentümer oder Nießbraucher, der die Wohnung vermietet, oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben, während Hausverwaltungen in der Regel als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird."
Haus und Grund Berlin
https://haus-und-grund-berlin.de/service/meldepflicht/
schreibt:
"Der Mieter hat dem Lebenspartner die An- und Abmeldung zu bestätigen. Den Vermieter trifft keine Mitwirkungspflicht. Nach anderer Ansicht soll in einer Familiengemeinschaft oder sonstigen häuslichen Gemeinschaft niemand die Stellung eines Wohnungsgebers haben, was jedoch nicht mit dem gesetzgeberischen Anliegens im Einklang stehen dürfte, wonach bei der Anmeldung einer Person stets eine weitere die Anmeldung bestätigen soll."
Im Juraforum
https://www.juraforum.de/lexikon/vermieterbescheinigung-mit-muster
steht auch wieder:
"Zu beachten ist allerdings, dass nicht nur Mieter die Vermieterbescheinigung bei der Meldebehörde vorliegen muss, sondern auch etwaige Untermieter. In diesem Fall muss die Wohnungsgeberbestätigung allerdings nicht vom Vermieter der Wohnung, sondern vom Hauptmieter ausgefüllt werden, der die Wohnung oder einen Teil seiner Wohnung untervermietet. Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter etwa nahe Angehörige in seine Wohnung unentgeltlich mit aufnimmt, ohne dass diese ebenfalls Mietpartei sind."


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vermieter ist offenbar über die Rechtslage informiert,
Welche wäre das?
Zitat (von Harry van Sell):
Nö, aber als Wohnungsgeber müsstest Du das Formular entsprechend ausfüllen.
Nö.Das hat er bereits gemacht. Das KVR will mehr.
Zitat (von lexmark1803):
Ich war ja bereits dort beim KVR/EMA mit der Wohnungsgeber Bestätigung, haben sie nicht akzeptiert
Das KVR will jetzt auch die Bestätigung vom Vermieter. Außer der im August vom TE abgegebenen.

Zitat (von kathi2008):
Es scheint doch nicht so ganz klar zu sein, wer hier der Wohnungsgeber ist.
Das KVR in München begnügt sich nicht mit der Bestätigung/ Mieter=TE=Wohnungsgeber vom August.
Will also noch was vom Vermieter/Wohnungsgesellschaft.

Der Link von Burgstädt ist Privatmeinung.
Der Link von H&G triffts nicht.
Der Link von juraforum triffts nicht.

Das Bundesmeldegesetz definiert den Begriff Wohnungsgeber nicht. Deshalb kann das EMA sowohl die Bestätigung des Ehemannes/Partners als auch die des Vermieters verlangen.
Das tut das EMA jetzt.

Es gibt hier einen Ehemann=TE, der ist bereits Mieter bei einer Wohnungsgesellschaft. Er ist also kein Untermieter, der uU einen Hauptmieter fragen müsste und der evtl. wiederum den Vermieter .
Die Ehefrau darf sogar ohne Erlaubnis des Vermieters zuziehen. Aber die Erlaubnis liegt vor.

Ohne die Mitwirkung/ Ausfüllen dieser Vermieterbestätigung geht nichts voran. Das stimmt.

Eine Passkopie von einer Wohnungsgesllschaft als Vermieter zu verlangen, ist natürlich überzogen. Das träfe höchstens bei einem Wohnungsgeber=Hauptmieter oder einer Privatperson als Vermieter zu.
....steht dort im verlinkten Formular auch in der Fußnote---vom Vermieter/Wohnungsgeber

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Die Frau wurde dann im September auf Grund eines Postrückläufers wieder von der Behörde abgemeldet.

Dazu würde ich mal sagen, dass ist nicht die vollständige Begründung !
Das eine Behörde eine vorgeschriebene Medlung wegen eines Postrückläufers wieder aufheben kann glaube ich nicht. Die spielen ganz andere Dinge eine Rolle.
Wurden unter dieser Adresse etwa soziale Leistungen in Anspruch genommen / gewährt / beantragt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

@Spezi-2

Zitat (von lexmark1803):
(ok vielleicht war der briefkasten nicht korrekt beschriftet mein fehler.)
Wenn dort nur Herr Lexmark dran stand und die Frau einen anderen Namen hat, geht die Post zurück an den Absender.
Ganz normales Procedere.
Das KVR könnte daraus schließen, die Frau wohnt trotz seiner Wohnungsgeber-Anmeldung doch nicht dort. Persönlich war sie ja im August nicht vorstellig im KVR.

Ob es um Sozialleistungen geht, ist mE der Meldestelle relativ egal.
Und wenn: Was würde jetzt die vom KVR verlangte Vermieterbestätigung dazu erleuchten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Die Frau wurde dann im September auf Grund eines Postrückläufers wieder von der Behörde abgemeldet.

Dazu würde ich mal sagen, dass ist nicht die vollständige Begründung !
Das eine Behörde eine vorgeschriebene Medlung wegen eines Postrückläufers wieder aufheben kann glaube ich nicht. Die spielen ganz andere Dinge eine Rolle.
Wurden unter dieser Adresse etwa soziale Leistungen in Anspruch genommen / gewährt / beantragt ?


War die Aussage vom KVR! Wir sind keine Verbrecher oder so und nein wir haben keine Leistungen beantragt etc. ich bin der alleinige Versorger und das schaffen wir bisher ganz gut.

Stopp erstmal hier.

Habe einen Termin bekommen vom KVR und jemand der sich endlich für unser Problem interessiert wird das morgen klären mit allen unterlagen, der zusage meines Vermieters das meine damalige Freundin einziehen darf(Heute Ehefrau) , inklusive aller anderen Dokumente wie etwa der Eheurkunde , pässe usw.

Selbstverständlich habe ich ein Pass und Reisepass.
Meine Frau ebenso.

Ich danke euch bis hierher ihr habt mir meine Hoffnung erhalten und heute kam unverhofft eine Mail vom KVR die sind sich der Lage nun auch bewusst und ich werde morgen sehen das wir das problem endlich aus der Welt räumen können.

Ich werde morgen bzw. Freitag hier ein Update geben.


Edit : Anami"Persönlich war sie ja im August nicht vorstellig im KVR."
Doch war sie , deswegen frag ich mich ja was das ganze soll, morgen wird sich hoffentlich alles erklären.


-- Editiert von lexmark1803 am 18.11.2020 17:57

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche wäre das?

Der Vermieter kann die Bestätigung gar nicht geben, weil er nicht über das verlangte Wissen verfügt.
Der Vermieter hat gar keinen Pass.

Was es nicht gibt, kann man nicht vorlegen - einfacher gesunder Menschenverstand - bei der Behörde scheint die Akte nun an jemanden gelangt zu sein der über so was verfügt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

OK. Gut. Danke.
Update gern.
---------------------------------
Oft drehen sich Windungen in den Thread, die unnötig sind.
(abgesehen von meinen eigenen falschen ) :sweat:
Dass deine Frau nun doch im August mit im KVR war, konnte ich nicht herauslesen.
Aber ist nun auch geklärt.

Zitat (von lexmark1803):
1.daraufhin wurde sie durch mich ordnungsgemäß angemeldet
2. angemeldet habe ich sie ja selbst.
3.Zuvor hatte ich sie ganz normal Mitte August, nach der Quarantäne, die wir machen mussten, angemeldet.
4.Ich habe meine Verlobte 10 Tage Später Beim KVR Angemeldet ,
5.Angemeldet im August, die Bestätigung hab ich ja.

Übrigens bist nicht alleiniger Mieter. Du stehst nur allein im Mietvertrag.

Inzwischen habt ihr sogar geheiratet--- ganz ohne *richtige* Meldebestätigung :grins:
Glückwunsch!!

Ich hoffe, alles wird gut. :rock:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Übrigens bist nicht alleiniger Mieter. Du stehst nur allein im Mietvertrag.


Das ist ja wohl falsch. Selbstverständlich ist der TE der alleinige Mieter, aber nicht der einzige Bewohner dieser WE.

Zitat (von Anami):
Inzwischen habt ihr sogar geheiratet--- ganz ohne *richtige* Meldebestätigung :grins:
Glückwunsch!!


Auch das ist falsch, der Zeitpunkt der Hochzeit dürfte vor dem Zeitpunkt der amtlichen Abmeldung gelegen haben.

Allen in allem Wohnungsgeberbescheinigung selber ausstellen. Sollte die Verweigerung wiederholt werden, dan auf schriftlichen Bescheid bestehen und mal sehen, was das Gericht zu so einer Handlungsweise sagt.

-- Editiert von Solan196 am 19.11.2020 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
der Zeitpunkt der Hochzeit dürfte vor dem Zeitpunkt der amtlichen Abmeldung gelegen haben.
Ich weiß tatsächlich nicht, wann sie geheiratet haben. Vermutlich nach dem Ende der Quarantäne nach ihrer Einreise am 3.8.
Zitat (von Solan196):
Allen in allem Wohnungsgeberbescheinigung selber ausstellen.
DAS wird vom KVR nicht akzeptiert. Das KVR will die Bestätigung des Vermieters.

Vorher bekommt die Ehefrau vermutlich keine Meldebestätigung, auch keine erweiterte Meldebescheinigung zusammen mit ihrem Mann...oder was es sonst noch so gäbe vom EMA.

Dieses Zettelchen ist aber ausgesprochen wichtig für weitere Behördengänge.

Man möge es sich bitte NICHT mit dem KVR/EMA in München verscherzen.
Der Rechtsweg dürfte hier eklig lang und für alles mögliche hinderlich sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lexmark1803
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey,

Zum Abschluss wollte ich kurz Updaten, das wir gestern die Abmeldung erfolgreich rückgängig machen konnten, und sie jetzt unter ihrem neuen Nachnamen gemeldet ist was zukünftig nicht mehr zu Problemen mit der Post führen sollte.



Der hauptsächliche Grund waren Postrückläufer, weswegen man wohl angenommen hat, meine Frau ist nicht mehr in Deutschland. (Und ja das war der genannte Grund, nichts anderes, das ich jetzt nicht weiter nachbohren wollte, kann man sicher verstehen)

Wir haben uns sozusagen neu angemeldet, sind jetzt auch im Datenbestand verheiratet :D.

Jedenfalls ist das Thema durch und wir wirklich sehr erleichtert.

Vielen Dank euch hier für die vielen antworten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.