Vermieter Zugang zu Wohnung, Fristen

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
retikulum11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter Zugang zu Wohnung, Fristen

Hallo.
Meine Freundin hat mal wieder ein Problem mit ihrer Mietgesellschaft. Diese wollen zum xten Mal in die Wohnung wegen angeblichem Schädlingsbefall. Am 11.12. uind das drei Tage am Stück! Das ist uns sowieso schon zuwider, dass diese Firma dauernd unbeaufsichtigt in der Wohnung ist (bereits das dritte Mal dieses Jahr). Das Tolle ist ja noch: Man muss den Schlüssel zur Wohnung bei der Verwaltung abgeben und auch bis spätestens 19.12. wieder abgeholt haben. Diese tolle Verwaltung ist nur 3 Tage die Woche von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Jeder normale Mensch ist in dieser Zeit natürlich nicht zuhause. Per Post wollen die das nicht.
Was ist hier zu tun? Sowas kann doch nicht angehen, oder?
Achja, eine Drohung kam auch gleich mit! Dass man bei verpassten Fristen selber zahlen soll. Ist das zu fassen? Was ist, wenn man in Urlaub ist? Gibts da nicht Vorlauf-Fristen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von retikulum11):
Man muss den Schlüssel zur Wohnung bei der Verwaltung abgeben
Kein Mieter muss seine Schlüssel bei der Verwaltung abgeben. Wenn der Vermieter es ausreichend begründet, muss der Mieter Zutritt zur Wohnung gewähren. Das wars dann aber auch.

Aber vielleicht teilst du uns mit, um welchen Schädlingsbefall es geht und warum das 3 Tage dauert. Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, was man 3 Tage in einer Wohnung gegen Schädlinge unternehmen möchte. Oder soll die Wohnung für 3 Tage nicht benutzbar sein?

Zitat (von retikulum11):
Gibts da nicht Vorlauf-Fristen?
Ja, gibt es. Die Vorankündigung muss zumindest bei planbaren Arbeiten rechtzeitig erfolgen. Wenn das also nicht eine kurzfristige Notfallmaßnahme ist, muss der Vermieter rechtzeitig informieren. Wenn der MIeter nicht kann, muss ein anderer Termin gefunden werden. Der Vermieter hat normalerweise kein Recht darauf, einen bestimmten Termin durchzudrücken.

Was rechtzeitig ist, hängt natürlich auch davon ab, wielange der Mieter Zutritt gewähren muss. Von daher würde ich die Frage gerne erstmal zurückstellen bis geklärt ist, warum denn nun 3 Tage eingeplant werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
retikulum11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber vielleicht teilst du uns mit, um welchen Schädlingsbefall es geht und warum das 3 Tage dauert. Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, was man 3 Tage in einer Wohnung gegen Schädlinge unternehmen möchte. Oder soll die Wohnung für 3 Tage nicht benutzbar sein?


Hi. Danke schonmal für die schnell Antwort.
Welcher Schädlingsbefall das genau sein soll steht nicht im Brief. Es handelt sich um ein Gebäude mit über 100 Wohnungen, 22 Stockwerke. Ich schätze die wollen die Wohnungen alle in 3 Tagen abklappern und können die Termine pro Wohnung nicht festlegen. Deswegen Zeitraum 3 Tage, von denen sie effektiv maximal ne Stunde pro Wohnung zubringen (oder so).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von retikulum11):
Das ist uns sowieso schon zuwider, dass diese Firma dauernd unbeaufsichtigt in der Wohnung ist

Dan beaufsichtigt man sie halt?



Zitat (von retikulum11):
Man muss den Schlüssel zur Wohnung bei der Verwaltung abgeben

Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.



Zitat (von retikulum11):
ch schätze die wollen die Wohnungen alle in 3 Tagen abklappern und können die Termine pro Wohnung nicht festlegen.

Doch, da könnten die schon. Nur wollen sie es nicht.
Infeffiziente Ablaufplanung ist aber nicht das Problem des Mieters, das muss der auch nicht ausbaden.



Erst mal dem Vermieter schreiben, das die Vorlauffrist zu kurz ist und man aufgrund Beruflicher Vorrausplanung die gewünschten Termine nicht wahrnehmen kann.
Und das man den Bedarf von 3 Tagen Zugang nicht nachvollziehen kann, man möge doch mal bitte im Detail erläutern, was da 3 Tage lang zu je 8 Stunden in der Wohnung gemacht werden soll.
Das ganze mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
retikulum11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dan beaufsichtigt man sie halt?


Könnte man natürlich tun, wenn man arbeitslos wäre.

Zitat:
Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.


Alles klar. Also per Briefkasten bzw. Einschreiben?

Zitat:
Doch, da könnten die schon. Nur wollen sie es nicht.
Infeffiziente Ablaufplanung ist aber nicht das Problem des Mieters, das muss der auch nicht ausbaden.


Also kann ich nach einem definitiven Termin (1 Tag) verlangen?

Zitat:
Erst mal dem Vermieter schreiben, das die Vorlauffrist zu kurz ist und man aufgrund Beruflicher Vorrausplanung die gewünschten Termine nicht wahrnehmen kann.
Und das man den Bedarf von 3 Tagen Zugang nicht nachvollziehen kann, man möge doch mal bitte im Detail erläutern, was da 3 Tage lang zu je 8 Stunden in der Wohnung gemacht werden soll.
Das ganze mit Zustellnachweis.


Wird gemacht. Merci.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von retikulum11):
Könnte man natürlich tun, wenn man arbeitslos wäre.

Och, das schaffen tausende Nichtarbeitslose jeden Tag. Laut Gesetz stehen einem eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
retikulum11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Och, das schaffen tausende Nichtarbeitslose jeden Tag. Laut Gesetz stehen einem eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen zu.


Ja. Wir allerdings nicht. Vor allen Dingen nicht 3 Tage und mit dieser Vorlaufsfrist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von retikulum11):
Also kann ich nach einem definitiven Termin (1 Tag) verlangen?


Verlangen und sogar durchsetzen, wenn die arbeiten in einem Zug zu erledigen sind.

Wenn aber z.B. am Tag 1) Köder ausgelegt, am Tag 2) diese kontrolliert und bei Erfolg am Tag 3) beseitigt werden, wäre die verlangte Konzentration auf nur einen Tag natürlich Unsinn. Hat Harry im Beitrag 3 aber schon erklärt.

Sowas sollte man kommunikativ regeln.


Zitat (von retikulum11):
Ja. Wir allerdings nicht.
Das kann euer Problem sein.
Zitat (von retikulum11):
Vor allen Dingen nicht 3 Tage und mit dieser Vorlaufsfrist.


Würdest Du auch so argumentieren, wenn in der von Dir gemieteten Wohnung das Wasser aus einem Leitungsleck ausströmt und alles unter Wasser setzt. Oder wäre da, weil Du betroffen bist, dann Eile geboten?
Immer mal auch beide Seiten bedenken hilft. Aber Du kannst trotdem Recht haben in diesem Fall.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen