Vermieter ändert handschriftlich die Anschrift im Vertrag

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go521194-98
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ändert handschriftlich die Anschrift im Vertrag

Hallo zusammen,

nach 3 Wochen Wartezeit haben wir endlich unseren Mietvertrag zurück. Nun ist dieser allerdings handschriftlich verändert wurden.
Ablauf:
1. Wir bekamen von einer Maklerin den Mietvertrag. Dieser war noch nicht von den beiden Vermietern unterzeichnet, aber die Anschrift von ihnen war natürlich im ersten Punkt unter "Vertrag zwischen" eingetragen.
2. Wir haben ihn unterzeichnet an die Maklerin zurückgeschickt.
3. Die Hausverwaltung hat uns nun ein Schreiben mit der Bestätigung und einer Kopie des Mietvertrags zugeschickt.

Auf der Kopie sieht man nun, dass die Vermieter (also nachdem wir schon den Vertrag unterzeichnet haben) 2 Buchstaben vom Vornamen des Mannes mit Tipp-Ex übermalt haben. Zu dem wurde die Anschrift durchgestrichen und die neue hingeschrieben.

Meine Frage ist nun... ist dieser Vertrag gültig bzw. rechtssicher? Von der Hausverwaltung wurde er ja scheinbar so akzeptiert. Oder sollten wir noch irgendwas deswegen unternehmen? Wir sind eigentlich einfach nur froh nach über 3 Wochen endlich den Vertrag zu haben, denn der Mietbeginn ist bereits am Sonntag..

Danke.

-- Editiert von go521194-98 am 10.09.2019 09:51

-- Editiert von go521194-98 am 10.09.2019 09:53

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128289 Beiträge, 40964x hilfreich)

Zitat (von go521194-98):
Meine Frage ist nun... ist dieser Vertrag gültig

Der Vermieter hat einen Fehler in der Anschrift korrigiert, eventuell ist er selber umgezogen?
Ungültig macht das den Vertrag nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go521194-98
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go521194-98):
Meine Frage ist nun... ist dieser Vertrag gültig

Der Vermieter hat einen Fehler in der Anschrift korrigiert, eventuell ist er selber umgezogen?
Ungültig macht das den Vertrag nicht.


Ja scheint so. Ich hatte nur Bedenken, weil ja auch 2 Buchstaben des Vornamens geändert waren.
Aber gut, wenn er dennoch nicht ungültig ist, soll es mir egal sein!

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Manchmal macht es Sinn, beim Grundbuchamt mit dem Mietvertrag vorzusprechen um zu klären, wer denn als EIgentümer im Grundbuch steht. Dann wird auch klar, ob man von dem Eigentümer gemietet hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49129 Beiträge, 17295x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte nur Bedenken, weil ja auch 2 Buchstaben des Vornamens geändert waren.


Wenn die Maklerin zu blöd war, den Vornamen des Vermieters richtig zu schreiben, dann darf das natürlich korrigiert werden ohne dass das Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.805 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.627 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen