Hallo zusammen,
nach 3 Wochen Wartezeit haben wir endlich unseren Mietvertrag zurück. Nun ist dieser allerdings handschriftlich verändert wurden.
Ablauf:
1. Wir bekamen von einer Maklerin den Mietvertrag. Dieser war noch nicht von den beiden Vermietern unterzeichnet, aber die Anschrift von ihnen war natürlich im ersten Punkt unter "Vertrag zwischen" eingetragen.
2. Wir haben ihn unterzeichnet an die Maklerin zurückgeschickt.
3. Die Hausverwaltung hat uns nun ein Schreiben mit der Bestätigung und einer Kopie des Mietvertrags zugeschickt.
Auf der Kopie sieht man nun, dass die Vermieter
(also nachdem wir schon den Vertrag unterzeichnet haben) 2 Buchstaben vom Vornamen des Mannes mit Tipp-Ex übermalt haben. Zu dem wurde die Anschrift durchgestrichen und die neue hingeschrieben.
Meine Frage ist nun... ist dieser Vertrag gültig bzw. rechtssicher? Von der Hausverwaltung wurde er ja scheinbar so akzeptiert. Oder sollten wir noch irgendwas deswegen unternehmen? Wir sind eigentlich einfach nur froh nach über 3 Wochen endlich den Vertrag zu haben, denn der Mietbeginn ist bereits am Sonntag..
Danke.
-- Editiert von go521194-98 am 10.09.2019 09:51
-- Editiert von go521194-98 am 10.09.2019 09:53
Vermieter ändert handschriftlich die Anschrift im Vertrag
10. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 10. September 2019 | 09:50
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ändert handschriftlich die Anschrift im Vertrag
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#1
Antwort vom 10. September 2019 | 10:00
Von
Status: Unbeschreiblich (128289 Beiträge, 40964x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun... ist dieser Vertrag gültig :
Der Vermieter hat einen Fehler in der Anschrift korrigiert, eventuell ist er selber umgezogen?
Ungültig macht das den Vertrag nicht.
#2
Antwort vom 10. September 2019 | 10:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatMeine Frage ist nun... ist dieser Vertrag gültig :
Der Vermieter hat einen Fehler in der Anschrift korrigiert, eventuell ist er selber umgezogen?
Ungültig macht das den Vertrag nicht.
Ja scheint so. Ich hatte nur Bedenken, weil ja auch 2 Buchstaben des Vornamens geändert waren.
Aber gut, wenn er dennoch nicht ungültig ist, soll es mir egal sein!
Danke!
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#3
Antwort vom 10. September 2019 | 10:47
Von
Status: Senior-Partner (6693 Beiträge, 2351x hilfreich)
Manchmal macht es Sinn, beim Grundbuchamt mit dem Mietvertrag vorzusprechen um zu klären, wer denn als EIgentümer im Grundbuch steht. Dann wird auch klar, ob man von dem Eigentümer gemietet hat.
#4
Antwort vom 10. September 2019 | 10:48
Von
Status: Unbeschreiblich (49129 Beiträge, 17295x hilfreich)
Zitat:Ich hatte nur Bedenken, weil ja auch 2 Buchstaben des Vornamens geändert waren.
Wenn die Maklerin zu blöd war, den Vornamen des Vermieters richtig zu schreiben, dann darf das natürlich korrigiert werden ohne dass das Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages hat.
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