Vermieter akzeptiert Kündigung nicht !

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nebelwanderer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter akzeptiert Kündigung nicht !

Hallo an alle im Forum !

Ich habe folgendes Problem:

Am 26.09.2011 habe ich meine alte Wohnung gekündigt. Also damit rechtmäßig zum 31.12.2011. Die Kündigung habe ich per Einschreiben mit Rückschein an meinen Vermieter geschickt. Der Rückschein kam auch zurück mit dem Datum vom 28.09.2011.

Im Kündigungsschreiben habe ich geschrieben das ich die Wohnung "fristgerecht" kündige. Am 05.10.2011 schickt mir der Vermieter eine Mail in der er mir schrieb das er die Kündigung erhalten hat, aber sie aufgrund eines fehlenden Kündigungstermins nicht akzeptieren würde. Daraufhin habe ich zwei verschiedene Anwälte für Mietrecht zu dieser Angelegenheit befragt. Beide sagten mir das das Kündigungsschreiben völlig rechtens sei, da ich ja im Brief oben ein Datum reingeschrieben habe. Die Kündigung sei völlig korrekt und verbindlich erstellt, auch wenn im Text kein Kündigungstermin genannt ist. Das wäre nicht zwingend notwendig und auch gesetzlich nicht festgelegt. Ich soll einfach nur noch die Miete bis einschließlich Dezember bezahlen und mich bis dahin nicht mehr bei meinem Vermieter melden. Ein rechtliches Problem könnte für mich nur sein das ich den Brief mit dem PC erstellt und ausgedruckt habe, aber das Datum handschriftlich eingetragen habe und ich auch leider keine Kopie der Kündigung vorm abschicken gemacht habe.

Was meint ihr zu der Sache ? Wer kann mir zu der Sache vielleicht einen Rat geben oder hatte schon mal ein ähnliches Problem ?

Gruß

Nebelwanderer

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

2 Anwälte haben dich aufgeklärt, was willst Du denn noch ?
Wenn Du keine Kopie gemacht hast ist es nun zu spät.
Der Rat, deinen lieben VM zu meiden, ist kontraproduktiv, denn der kommt mal mit Mietinteressenten vorbei, willst dich dann verstecken ?

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#2
 Von 
Nebelwanderer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne schon seit Anfang September nicht mehr in der alten Wohnung. Falls mein Vermieter dann doch mal mit einem Mietinteressenten vorbeikommt muss man die Sache eben besprechen.

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#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
da ich ja im Brief oben ein Datum reingeschrieben habe

Das ist eigentlich nicht wichtig.
Eine solche Kündigung wirkt immer mit gesetzlicher Frist ab Eingang beim VM.
quote:
aber das Datum handschriftlich eingetragen habe

und hoffentlich auch unterschrieben ?




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#4
 Von 
Nebelwanderer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, unterschrieben habe ich die Kündigung natürlich !

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#5
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@ Nebelwanderer

quote:
......aber sie aufgrund eines fehlenden Kündigungstermins nicht akzeptieren würde

sh. hier:
http://www.mietvertragskuendigung.ch/kuendigung/inhalt-der-kuendigung

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#7
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 432x hilfreich)

Aus o.a. Link:

quote:
fehlt nur der Kündigungstermin, gilt der nächst zulässige als gewollt


... das ist in DE wie in CH gleich. :)

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#9
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@florian3011

quote:

Zitat florian3011
aber hier Tipps durch gesetzliche Vorschriften aus anderen Ländern zu geben ist nicht gerade das Gelbe vom Ei.


auch wenn es lediglich der falsche Link war gebe ich Ihnen recht. Es ist wohl heute nicht mein Tag.

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1161x hilfreich)

Ich verstehe den Thread so, als ob der Fragesteller wissen möchte, ob man ein konkretes Kündigungsdatum angeben muss, damit die Kündigung wirksam ist.

Der von Karakorum gepostete Link -Schweiz hin oder her - ist insofern missverständlich, als dort zum Kündigungszeitpunkt das Beispiel „Ende März" aufgeführt wird. Natürlich ist es richtig, dass man im Kündigungsschreiben ein Kündigungszeitpunkt angibt, aber dazu reicht es vollkommen aus, dass der Vermieter diesen ermitteln kann. So würde bspw. auch die Formulierung „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" den Kündigungszeitpunkt hinreichend genau beschreiben und wäre kein Grund, die Kündigung nicht zu akzeptieren


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