Vermieter akzeptiert keinen Nachmieter

7. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Akascha85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter akzeptiert keinen Nachmieter

Hallo,

ich habe ein paar Fragen, was die Kündigung seitens des Vermieters betrifft.

Ich habe eine Kündigung erhalten, zum 30.04.2011. Jetzt ist es so, dass ich ab 15.03. eine neue Wohnung beziehen könnte. Ich habe meinem Vermieter dies mitgeteilt, worauf sie sich natürlich auf Ihre Kündigung bis 30.04. berufen hatte. Wir haben aber leider nur telefonisch ausgemacht, dass ich mich um Nachmieter kümmern kann. Heute waren dann auch zwei Interessenten für die Wohnung da, denen sie aber beiden abgesagt hatte, da die Wohnung angeblich schon wieder vergeben sei. Was aber nicht stimmt, als ich sie dann später angerufen hatte, meinte sie, sie sucht sich ihre Mieter selber aus und sie hätte jemanden, der sich irgendwann die Wohnung anschauen möchte. Aber ab wann ihr Bekannter oder was auch immer die Wohnung nimmt oder wann er mal kommen möchte, konnte sie mir nicht sagen.

Darf meine Vermieterin allen Nachmietern, die ich ihr Vorschlage absagen, auch wenn die Wohnung noch frei ist?? Sie macht das jetzt aus reiner Schikane, dass ich bis ende April zahlen muss.

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26 Antworten
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#2
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Hy

das Märchen mit den 3 nachmierten hab ich auch mal geglaubt :-)

Deine VM muss auf gar keinen deine vorgeschlagenen Nachmietern eingehen. Du zahlst bis Ende des vertrages und gibst am letzten (aber wirklich erst am letzten) des Monats bei der Übergabe (schriftlich) die Schlüssel ab.
Auch hier gibts noch ordentliche Antworten . Solltest du für dich sortieren... :-)

Und das ich an deiner Stelle die Schlüssel und Übergabe erst ganz zum Ende machen würde. liegt einfach daran:
Bist du nett zu mir- dann ich auch zu dir.

da musst du wohl zähneknirschend durch

LG

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
meinte sie, sie sucht sich ihre Mieter selber aus

Ihr gutes Recht als Eigentümer.



quote:
ausgemacht, dass ich mich um Nachmieter kümmern kann.

Offensichtlich kein gutes Händchen bei der Auswahl ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

weswegen wurde Dir denn überhaupt gekündigt? Liegt ein Kündigungsgrund vor?? Eigenbedarf wohl offensichtlich nicht, denn dann würde die Vermieterin ja gar keinen neuen Mieter suchen? Hast du gegen Vertragspflichten verstoßen?

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"justice"

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#6
 Von 
Akascha85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde gekündigt, da ich mir einen Hund angeschafft hatte und den Vertrag vorher nicht richtig gelesen hatte. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn in dieser Wohnung schon früher Hunde gehalten wurden es keine Zustimmung des Vermieters bedarf. Ist aber nicht schlimm, da wir eh ausziehen wollten.

Du meinem guten Händchen bei der Nachmieter suche, ich denke ich habe hier bessere Leute gebracht, wie die die noch in diesem Haus wohenen. Aber mir ist das egal. Wenn es so sein muss zahle ich bis ende April.

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#7
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Und dann am letzten die Schlüssel abgeben - und mögl. Termine zur Besichtigung verschieben - Krankheit,Urlaub , Termine.
So hat sie auch keine Möglichkeit im direkten Anschluss zu vermieteren.

Gruss

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#8
 Von 
Akascha85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ich versuche es jetzt noch ein letztes mal im Guten mit der Frau und sonst mache so.

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#9
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
mögl. Termine zur Besichtigung verschieben - Krankheit,Urlaub , Termine.
So hat sie auch keine Möglichkeit im direkten Anschluss zu vermieteren.

Das könnte dann zwar eine Schadenersatzpflicht auslösen,
aber man gönnt sich ja sonst nichts.



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#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Und dann am letzten die Schlüssel abgeben - und mögl. Termine zur Besichtigung verschieben - Krankheit,Urlaub , Termine.

Dann sollte man dies alles aber auch nachweisen können, sonst macht man sich schadensersatzpflichtig und dann wirds noch teurer als die 14 Tage doppelte Mietzahlung. Ständig Termine platzen lassen, weil man vielleicht grade Kopfschmerzen oder Tante Erna Geburtstag hat, kann nach hinten losgehen. Sich ständig wichtige Termine auszudenken, diese zu beweisen, wegen nichtexistenter Kopfschmerzen zum Arzt zu rennen, um dort ein Attest zu bekommen, für das man möglicherweise dann noch ne Stunde im Wartezimmer sitzt, den für den Sommer geplanten Jahresurlaub in den März zu verlegen........ also mir wär das zu doof.

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#11
 Von 
Akascha85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier um 6 und nicht nur um 2 Wochen doppelte Miete.

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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Sorry, dann eben 6 Wochen. Trotzdem machst du dich schadensersatzpflichtig, wenn du Besichtigungstermine blockst. Und wenn die Vermieterin Kaution verlangt hat, dann muss sie noch nichtmal klagen, sondern kann das Geld einfach einbehalten. Wenn du also bis Ende April die ganzen Termine blockst, dann kann sie wahrscheinlich frühestens Anfang Juni vermieten und du zahlst den kompletten Mai auch noch.

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#13
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Immer langsam liebe Vermieter im Blog.

Termine zur Besichtigung sind anzukündigen.
Und dann teilt man schriftlich mit ich habe Mo um 11 Uhr Zeit oder Do. um 13.30 Zeit, der Mo und Do in 14 Tagen ...
Denn dann haben normalerweise die meisten Leute keine Zeit, falls doch sagt man den Termin ab und geht zum DOC - auch das ist kein Problem.Kurzfristig.

Und wenn die gute Frau nicht vermieten kann ist da ja dann ihr Problem - weshalb man nicht den April und Mai auch noch zahlen muss - warum auch ?
Es ist doch nicht verboten ihr Steine in den Weg zu legen ...

Und wenn Sie die Kaution nicht bei der Übergabe raus tut bekommst Sie keine Schlüssel, so was macht man dann ZUG um ZUG.

Und mit der Ansage wird Sie sich schon überlegen ob Sie ihre Ruhe will oder sich etwas streiten und auch nicht vermieten , man muss die Leute mit ihren eigenen Waffen schlagen.

Gruss



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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Und dann teilt man schriftlich mit ich habe Mo um 11 Uhr Zeit oder Do. um 13.30 Zeit, der Mo und Do in 14 Tagen ...

Man muss bei solchen Terminen schon ein bisschen Rücksicht nehmen, wann die arbeitende Bevölkerung so idR Zeit hat.
Termine am frühen abend oder mal Samstags kann ein Vermieter durchaus verlangen.

quote:
Und wenn Sie die Kaution nicht bei der Übergabe raus tut bekommst Sie keine Schlüssel, so was macht man dann ZUG um ZUG.

Dass Vermieter grundsätzlich eine zeitlang nach Mietende die Kaution behalten dürfen und diese nicht sofort bei Mietende rausrücken müssen ist dir aber schon bekannt? Und dass man weiter Miete zahlen muss und eine Räumungsklage riskiert, wenn man die Schlüssel bei Mietende nicht herausgibt und so die Wohnung weiter besetzt hält, auch?

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Pardon das müsste natürlich dann Nutzungsentschädigung heissen.

-- Editiert am 08.02.2011 21:23

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#16
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

@sassy2

So hab ich das bei Mietsachen schon immer gemacht - die Kaution gibt es bar bei Schlüsselübergabe + Protokoll und dann wenn Schlüsselabgabe ist wird die Abnahme gemacht und abgerechnet wird dann auch gleich - und wenn nartürlich auch gleich abgezogen.

Und schon gibt es keine Probleme - dann kommt auch hinterher keiner mehr mit dies und das.
Die Miete gibt es nartürlich immer am 31. schon - und Nebenkostennachzahlungen immer sofort nach Prüfung.
und komischerweise hatte ich auch noch keine Probleme derart. Auch die Treppenhausreiginung die eingie immer in Bar wollen gleich für 6 Monate vorab dann ist Ruhe.

Alles Verhandlungsache.

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#17
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Wo steht das man Samtags Zeit haben muss ?
Deshalb macht man einen Termin - und Termin machen heißt nicht das der andere einen Termin macht, sondern ich schlage mal gleich ofensiv 3 Termine vor schriftlich.

Wir wollen ja die Frau ärgern - das ist das Ziel der faxen.
das das nicht die feine Art ist mir auch klar.


Und nur mal zum Beispiel.
Man arbeitet in der Gastronomie, dann ist früher abend und Wochenende schon mal außenvor.
So einfach ist Tennis.

Und auch das androhen man Rückt keine Schlüssel raus ohne Kautionabschlag oder Abrechnung - ist ja auch möglich ob man es dann macht steht auf einen anderen Blatt, denn in der Regel wollen die meisten eigenlich keinen Ärger und unnötigen vermeiden.


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-- Editiert am 08.02.2011 21:37

-- Editiert am 08.02.2011 21:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
So hab ich das bei Mietsachen schon immer gemacht - die Kaution gibt es bar bei Schlüsselübergabe + Protokoll und dann wenn Schlüsselabgabe ist wird die Abnahme gemacht und abgerechnet wird dann auch gleich - und wenn nartürlich auch gleich abgezogen.

Es hindert niemand einen Vermieter daran das so zu regeln, wenn er das für klug hält, aber Mieter haben da keinen Anspruch darauf. Und wer sowas bei uns zur Bedingung für die Schlüsselrückgabe machen wollte, der hätte mit Sicherheit eine Räumungsklage am Hals.

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#19
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

und das kommt auch immer auf den Vermieter an - und dann ist doch auch immer die Frage was zu holen ist - wenn der Mieter Pleite ist geht der Vermieter leer aus und trägt die Kosten selber.

Ich kenne einen Vermiter der wollte sich nicht einigen wegen einer Kneipe und 2 Wohnungen und hat geklagt. Und gewonnen. Der Mieter war pleite und nun jammert er den Geld für Gericht LG und AG hinterher und Kosten für den OGV und Kosten für den Schlüsseldienst usw.

Die Kneipe steht schon seit 4 Monaten leer, und eine Wohnung auch.

Was hätte ihm der Mieter angeboten die Miete senken um 50 % weil das Geschäft nicht mehr so läuft.

Jetzt überlegt er dem alten Mieter die Kneipe troztdem wieder zu geben den 1500 € sind besser als 3000 € garnicht.

Deshalb klagen kann man immer ob es was bringt steht af einen anderen Blatt.


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0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

@jamel

Wo steht im Mietvertrag das man Samstags Zeit haben muss ?
das wäre mir neu ?

Ein bissche Trommel gehört zum Handwerk - sind doch alle nicht so abgebrüht wie hier ... das ist wie bei vielen -
Frag in der Kneipe wer hat Geld ?
jeder.
Fordern sie auf nur 500 € auf den Tisch zu legen
keiner hat was dabei.
So ist das mit den Vermietern auch - hier im Forum - gleich Klage keine Kompromisse machen...
in der Realität - nartürlich rechnen wir ab, keine Frage
selbstverständlich in bar



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#22
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Und mit der Ansage wird Sie sich schon überlegen

ob ihr Rechtsanwalt mal "Nötigung" abklopfen sollte.



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#25
 Von 
guest-12313.02.2011 11:27:25
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

Pikowitz sagt die Wahrheit oder gibt juristisch fundierte Antworten.

Das Problem ist seine Wortwahl bei der Disziplin 'sag die Wahrheit'. Da wird er öfter mal disqualifiziert ...





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