Ich hatte eine WG mit einer Freundin. Nach einem Streit wollte die Freundin aus der Wohnung ausziehen. Ich habe Sie gebeten die Wohnung fristgerecht zu kündigen und während der drei Monate ihren Mietanteil zu bezahlen. Leider hat sie sich nicht an ihr Versprechen gehalten und es kam vom Rechtsanwalt eine wirksame fristlose Kündigung. Innerhalb einer Woche habe ich den Mietrückstand ausgeglichen und aus der fristlosen Kündigung wurde eine fristgerechte. Soweit ist alles klar! Im Nachhinein hat sich Folgendes herausgestellt: Meine ehem. Freundin hat zum Monatsende eine fristlose Kündigung abgeben und die Vermieterin hat diese schriftlich angenommen. Sie hat sogar vor einem weiteren Zeugen angegeben, sie wolle mit mir einen neuen Mietvertrag
machen. Dies hat aber nicht getan. Nachdem 1,5 Monatsmieten im Rückstand waren, hat sie uns beiden durch den Anwalt fristlos gekündigt. Damit ich die rückständige Miete innerhalb einer Woche bezahlen konnte, musste ich mein Motorrad deutlich unter Wert verkaufen. Über 800 Euro waren für den Anwalt fällig und da ich nur eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung gefunden habe, musste fast alle meine Möbel wegwerfen.
Aus meiner Sicht hat die Vermieterin den Mietrückstand durch die Annahme der eigentlich unwirksamen Kündigung selbst verschuldet, da meine ehem. Mitbewohnerin in gutem Glauben keine weiteren Mietzahlungen geleistet hat. Kann ich die von mir gezahlten Mieten, jeweils der Anteil meiner ehem. Mitbewohnerin, und die angefallen Kosten von meiner Vermieterin zurück fordern?
-- Editier von horrordog am 26.02.2017 19:20
Vermieter akzeptiert unwirksame Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Kannst du bitte mal wichtiges von unwichtigem trennen? Wir wollen hier nicht unbedingt deine ganze Lebensgeschichte hören. Dafür sind diverse relevante Dinge nicht dabei.
Wer stand im Mietvertrag, wie wurden die Mieten zwischen euch aufgeteilt, wie ist der Mietrückstand zustande gekommen. Offenbar ist deine Freundin vor Mietende ausgezogen. Wurden ihre Zimmer danach von jemanden genutzt?
ZitatKann ich die von mir gezahlten Mieten, jeweils der Anteil meiner ehem. Mitbewohnerin, und die angefallen Kosten von meiner Vermieterin zurück fordern? :
Kommt auf die Beantwortung der Fragen an.
Leider bin ich kein Experte und weiß nicht was relevant ist und was nicht ;-)
Im Mietvertrag standen beide, die Miete wurde 50/50 geteilt. Die Wohnung (5 Zimmer) wurde nach Auszug nur von mir genutzt. Der Mietrückstand kam durch die ausbleibenden Mietzahlungen meiner Mitbewohnerin zustande.
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ZitatAus meiner Sicht hat die Vermieterin den Mietrückstand durch die Annahme der eigentlich unwirksamen Kündigung selbst verschuldet :
Nur weil ich ein Kündigungsschreiben annehme, bedeutet das noch lange nicht das die Kündigung gültig ist oder gar von mir akzeptiert wird.
Die Kündigung war aus 2 Gründen überhaupt keine Kündigung: zum einen gab es keinen Grund für eine fristlose Kündigung, zum andenren müssen alle Mieter kündigen und nicht nur einer.
Was die Freundin da abgegeben hat, war der Vorschlag über einen Aufhebungsvertrag. Den kann die Vermieterin annehmen oder auch nicht. In diesem Fall hat sie den wohl nicht angenommen.
ZitatKann ich die von mir gezahlten Mieten, jeweils der Anteil meiner ehem. Mitbewohnerin, und die angefallen Kosten von meiner Vermieterin zurück fordern? :
Klar kannst Du das.
Viel relevanter wäre aber doch eigentlich die Frage obman mit der Forderung Erfolg haben könnte. Und da sehen ich keine Aussichten.
Zitatund da ich nur eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung gefunden habe, musste fast alle meine Möbel wegwerfen. :
In 3 Monaten echt nichts passendes gefunden?
Möbel kann man auch verkaufen/verschenken/einlagern statt wegzuwerfen.
Wenn deine Freundin dir nicht mitgeteilt hat, dass sie die Zahlungen einstellt, so hat sie die fristlose Kündigung deiner Vermieterin verschuldet. Wenn dadurch Zusatzkosten entstanden sind, die du tragen musstest, dann wirst du meiner Meinung nach diese Zusatzkosten von deiner Freundin einklagen können.
Bei ihrem Mietanteil bin ich etwas unsicher. Wenn du die Wohnung voll genutzt hast, so hattest du dadurch ja einen Vorteil. Es kann sein, dass du daher nicht den vollen Mietanteil deiner Freundin wirst durchsetzen können. Aber zumindest ein Teil sollte machbar sein.
Die Vermieterin hat die Kündigung SCHRIFTLICH angenommen, Sie hat gegengezeichnet. Zusätzlich hat Sie gegenüber meiner ehemaligen Mitbewohnerin angegeben, sie wolle mit mir einen neuen Mietvertrag machen.
Was sollen jetzt noch die Fragen zur Wohnungssuche und die Tipps zum Verschenken bzw. Verkaufen der Möbel? Fällt das nicht unter das Thema "Lebensgeschichte"???
Also wenn du doch die Lebensgeschichte lesen möchtest, schreibe ich es dir.
Ja, ich habe tatsächlich nichts anderes gefunden und als die Zeit knapp wurde, musste ich zusagen! Ein Teil meiner Möbel habe ich verschenkt, teilweise sogar an meine Vermieterin, weil die genauen Umstände noch nicht klar waren. Aber warum musst du das jetzt wissen??? Das ist doch absolut unrelevant oder?
Die Vermieterin hat die Kündigung SCHRIFTLICH angenommen, Sie hat gegengezeichnet. Zusätzlich hat Sie gegenüber meiner ehemaligen Mitbewohnerin angegeben, sie wolle mit mir einen neuen Mietvertrag machen.
Was sollen jetzt noch die Fragen zur Wohnungssuche und die Tipps zum Verschenken bzw. Verkaufen der Möbel? Fällt das nicht unter das Thema "Lebensgeschichte"???
Also wenn du doch die Lebensgeschichte lesen möchtest, schreibe ich es dir.
Ja, ich habe tatsächlich nichts anderes gefunden und als die Zeit knapp wurde, musste ich zusagen! Ein Teil meiner Möbel habe ich verschenkt, teilweise sogar an meine Vermieterin, weil die genauen Umstände noch nicht klar waren. Aber warum musst du das jetzt wissen??? Das ist doch absolut unrelevant oder?
Die Vermieterin hat die Kündigung SCHRIFTLICH angenommen, Sie hat gegengezeichnet. Zusätzlich hat Sie gegenüber meiner ehemaligen Mitbewohnerin angegeben, sie wolle mit mir einen neuen Mietvertrag machen.
Was sollen jetzt noch die Fragen zur Wohnungssuche und die Tipps zum Verschenken bzw. Verkaufen der Möbel? Fällt das nicht unter das Thema "Lebensgeschichte"???
Also wenn du doch die Lebensgeschichte lesen möchtest, schreibe ich es dir.
Ja, ich habe tatsächlich nichts anderes gefunden und als die Zeit knapp wurde, musste ich zusagen! Ein Teil meiner Möbel habe ich verschenkt, teilweise sogar an meine Vermieterin, weil die genauen Umstände noch nicht klar waren. Aber warum musst du das jetzt wissen??? Das ist doch absolut unrelevant oder?
ZitatDas ist doch absolut unrelevant oder? :
Nicht wenn man Schadenersatz will. Da gibt es eine Schademinderungspflcht.
ZitatDie Vermieterin hat die Kündigung SCHRIFTLICH angenommen, Sie hat gegengezeichnet. :
Die Annahme eines Scheibens ... siehe oben.
Und selbst wenn
- das wäre wohl nur die Kündigung der Freundin gewesen, nicht Deine. Du hättest Dich also um die Zahlung kümmern müssen
- Du bist nicht fristlos ausgezogen wie in der Kündigung geschreiben, also schuldest Du Nutzungentschädigung in Höhe der üblichen Vergütung (was meist der Miete entspricht) nebst den Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung (=Anwaltskosten).
Ich sehe weiterhin keine Erfolgsaussichten was erfolgreich von der Vermieterin zu fordern.
Einziger Ansprechpartner dürfte hier die Ex sein.
Da wir beide grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften, habe ich ja auch die volle Miete bezahlt. Meine Frage: Hat die Vermieterin, durch die schriftliche Annahme der Kündigung, den Mietrückstand nicht selbst hervorgerufen? Sie hat ja quasi durch die Annahme der Kündigung meine Mitbewohnerin von Ihren Zahlungen befreit. Dann kann sie doch die Zahlungen nicht von mir fordern.
Bitte nur bei fundiertem Fachwissen antworten! Meinungen sind zwar toll, bringen mir aber nichts! Wer kennt sich im Vertragsrecht aus?
ZitatDann kann sie doch die Zahlungen nicht von mir fordern. :
Von wem denn sonst?
1. DU bist ja nicht fristlos ausgezogen => Pflichtverketzung => Schadendersatz
2. Gesamtschulderische Haftung
ZitatMeinungen sind zwar toll, bringen mir aber nichts! :
Dann sollte man halt nicht in einem Meinungforum fragen ...
ZitatWer kennt sich im Vertragsrecht aus? :
Rechtsanwälte pflegen das recht gut zu tun...
Ich wusste doch nichts von der (unwirksamen) fristlosen Kündigung durch meine Mitbewohnerin! Wie kann ich dann eine Pflicht verletzten? Die Kündigung war ja so oder so unwirksam.
Aber tut mir echt leid, dass ich in diesem Forum jemand mit Fachwissen vermutet habe. MEIN FEHLER!
ZitatDie Kündigung war ja so oder so unwirksam. :
Na, so langsam musst Du Dich mal entscheiden was Du willst. Oben hast Du naoch darauf bestanden das dieKündigung wirkasn sein sollte.
Dürfte aber eh egal sein:
Variante A) Die Kündigung der Freundin war unwirksam:
Die Miete wurde nicht vollständig gezahlt, die fristlose/fristgerechte Kündigung des Vermieters war berechtigt
Folge: kein Schadenersatz vom Vermieter, denn die mangelhafte Kommunikation zwischen Ex und Dir ist nicht sein Problem.
Variante B) Die Kündigung der Freundin war wirksam:
Du bist nicht wie in der Kündigung der Freundin vereinbart ausgezogen, es wird Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete fällig.
Folge: kein Schadenersatz vom Vermieter, denn die mangelhafte Kommunikation zwischen Ex und Dir ist nicht sein Problem
ZitatAber tut mir echt leid, dass ich in diesem Forum jemand mit Fachwissen vermutet habe. :
Die gibt ja hier. Nur passt das Wissen halt nicht zu Deinen Vorstellungen, das Du irgendwie Schadenersatz vom Vermieter bekommen müsstest.
Zitat:Aber tut mir echt leid, dass ich in diesem Forum jemand mit Fachwissen vermutet habe. MEIN FEHLER!
Fachwissen nutzt gar nichts, wenn man einen so verworrenen Sachverhalt schildert.
Der Eingangsbeitrag ist völlig unverständlich, auch wird daraus nicht klar, wer hat mir wem einen Mietvertrag abgeschlossen.
Wenn es später heißt:
Zitat:Da wir beide grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften,
soll dies wohl bedeuten, dass es einen Mietvertrag mit 2 Mietern gibt und nicht nur mit der Freundin.
Dass bedeutet dann, dass auch beide Mieter kündigen müssen.
Gekündigt hat aber nur die Freundin.
Also gibt es keine wirksame Kündigung und auch keine Auszugsverpflichtung.
Der Vermieter könnte die Freundin zwar aus dem Vertrag entlassen, im Innenverhältnis der beiden Mieter zueinander bleibt die Freundin aber weiter haftbar.
Sinnvoll ist es, beide Rechtsverhältnisse getrennt zu betrachten und nicht so wie es hier geschieht, alles durcheinander zu werfen.
Welche Fragen im Verhältnis zum Vermieter bleiben jetzt offen ?
Jetzt wiederhole ich mich. Beide standen im Mietvertrag. Die Kündigung durch meine Mitbewohnerin war unwirksam (weil ich nicht mit unterzeichnet habe), siehe Überschrift! Die fristlose Kündigung durch den Rechtsanwalt war im ersten Moment gerechtfertigt, weil der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete war, deshalb habe ich ja alles bezahlt. Hinterher habe ich mitbekommen, dass meine Mitbewohnerin fälschlicherweise fristlos gekündigt hat und die Vermieterin diese fälschlicherweise schriftlich angenommen hat. Meine Mitbewohnerin hat darauf in guten Glaubekn die Mietzahlungen eingestellt. Die Vermieterin hat dann festgestellt, dass sie die Kündigung hätte nicht annehmen dürfen und hat dann alles Kosten von mir eingefordert. Da ich den Sachverhalt nicht kannte habe ich bezahlt. Warum muss ich haften, obwohl die Fehler von der Vermieterin ausgehen?
ZitatWarum muss ich haften, obwohl die Fehler von der Vermieterin ausgehen? :
Aus mehreren Gründen:
Du bist Vertragspartner des Vermieters.
Wenn 2 Mieter nicht miteinander reden, ist das das Problem der Mieter, nicht das des Vermieters.
Weil es nicht der Fehler des Vermieters ist, das der Mieter sich nicht um die ordnungsgemäße Zahlung gekümmert hat.
Die Miete hat zum Stichtag vollständig auf dem Konto des Vermieters zu sein. Wie der Mieter das anstellt, ist schlicht sein Problem.
Ok. Jetzt kenne ich deine Meinung, Fachwissen ist das aber nicht. Vertragspartner waren wir beide, nicht nur ich. Natürlich ist es der Fehler des Vermieters, er hat ja die Kündigung angenommen und dadurch meine Mitbewohnerin in dem Glauben gelassen, nicht mehr bezahlen zu müssen. Vor Annahme der Kündigung hätte meine Mitbewohnerin ihren Teil der Miete bezahlt. Genau deshalb sehe ich ja die Schuld bei der Vermieterin.
Ich weiß, du siehst das anders. Brauchst nicht mehr zu schreiben.
Gibt's hier jemanden, der weiß was Sache ist? Kennt sich tatsächlich jemand aus?
ZitatBei ihrem Mietanteil bin ich etwas unsicher. Wenn du die Wohnung voll genutzt hast, so hattest du dadurch ja einen Vorteil. :
Dafür bin ich da sicher: Die Beiden haften gesamtschuldnerisch. Die Vermieterin kann sich von wem auch immer die Miete holen.
Im Innenverhältnis kann sich der TE die Kosten von der Ex wiederholen.
ZitatBeide standen im Mietvertrag. Die Kündigung durch meine Mitbewohnerin war unwirksam (weil ich nicht mit unterzeichnet habe), siehe Überschrift! :
Richtig. Nur dadurch, dass die Vermieterin die Kündigung angenommen hat, wird sie nicht gültig.
ZitatDie fristlose Kündigung durch den Rechtsanwalt war im ersten Moment gerechtfertigt, weil der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete war, deshalb habe ich ja alles bezahlt. :
Musstest Du ja auch (s. Gesamtschuldnerische Haftung).
ZitatWarum muss ich haften, obwohl die Fehler von der Vermieterin ausgehen? :
Du haftest, weil Ihr beide im Mietvertrag steht. Die Vermieterin kann sich aussuchen, an wen sie sich schadlos hält. Du kannst die Miete von der Ex einfordern und zwar bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist durch den Anwalt. Auch die Anwaltskosten muss sie 1/2 zahlen.
Zitat:Warum muss ich haften, obwohl die Fehler von der Vermieterin ausgehen?
Wofür "haften" ? Wer verlangt dies und mit welcher Begründung ?
Gibt es einen noch nicht geschilderten Kündigungsgrund ? Wiederum Mietrückstände ?
Also spielt das Mitverschulden der Vermieterin tatsächlich keine Rolle? Hätte sie die Kündigung nicht angenommen und nicht gesagt, dass ich einen neuen Mietvertrag bekomme, hätte meine Mitbewohnerin ja weiter bezahlt.
Also spielt das Mitverschulden der Vermieterin tatsächlich keine Rolle? Hätte sie die Kündigung nicht angenommen und nicht gesagt, dass ich einen neuen Mietvertrag bekomme, hätte meine Mitbewohnerin ja weiter bezahlt.
ZitatGibt's hier jemanden, der weiß was Sache ist? Kennt sich tatsächlich jemand aus? :
Ja. Du willst es nur nicht akzeptieren. Google mal "Gesamtschuldnische Haftung".
ZitatNatürlich ist es der Fehler des Vermieters, er hat ja die Kündigung angenommen und dadurch meine Mitbewohnerin in dem Glauben gelassen, nicht mehr bezahlen zu müssen. :
Was die Mitbewohnerin glaubt ist unerheblich, das entbindet Euch alle Beide nicht von der Mietzahlung und zwar der gesamten Miete. Und es ist egal, wer zur Mietzahlung herangezogen wird.
Nein. Mitbewohnerin wollte ausziehen. Sie eine Kündigung der Wohnung bei der Vermieterin abgegeben. Die Vermieterin hat die Kündigung angenommen und angefügt, sie wolle mit mir einen neuen Vertrag machen. Ich wusste von allem NICHTS. Ich dachte meine Mitbewohnerin hat fristgerecht gekündigt und zahlt jetzt einfach nicht. Da ich mir über die Rechtslage in der Konstellation klar war, habe ich die Kohle aufgetrieben und bezahlt. Nachdem ich ausgezogen bin habe ich erst von der fristlosen Kündigung und deren schriftlichen Annahme erfahren. Das hat die Vermieterin schön für sich behalten und ist zum Anwalt gegangen.
ZitatAlso spielt das Mitverschulden der Vermieterin tatsächlich keine Rolle? Hätte sie die Kündigung nicht angenommen und nicht gesagt, dass ich einen neuen Mietvertrag bekomme, hätte meine Mitbewohnerin ja weiter bezahlt. :
Das ist kein Mitverschulden.
Ok, und in welchem Gesetzt ist das zu finden? Gesamtschuldnerische Haftung verstehe und akzeptiere ich ja auch. Ich weiß auch das sie das Geld von uns beiden fordern kann. Leider habe ich noch keinen Hinweis gefunden, dass die Vermieterin einen Mieter im Glauben lassen kann, keine Miete mehr zahlen zu müssen und gleichzeitig vom anderen Mieter das Geld einfordern.
Ok, danke!
ZitatNur dadurch, dass die Vermieterin die Kündigung angenommen hat, wird sie nicht gültig. :
Eben. Die reine Annahme eines Schreibens bedeutet noch lange nicht, das man auch den Inhalt akzeptiert. Auch nicht, wenn man die Annahme des Schreibens schriftlich bestätigt.
ZitatAuch die Anwaltskosten muss sie 1/2 zahlen. :
Mindestens.
horrordog hat die Zahlung nicht kontrolliert, nicht mit dem Vermieter kommuniziert, obwohl die Ex ausgezogen war und daher mit Zahlungsproblemen gerechnet werden musste.
Die Ex hat horrordog nicht informiert. Das könnte ein Verstoß aus den Pflichten des Vertrages mit horrordog sein.
Ob dieser Verstoß von der Schwere her jetzt 50% oder X% über 50% ausmacht, kann man noch mal diskutieren.
ZitatGesamtschuldnerische Haftung verstehe und akzeptiere ich ja auch. :
OK, nur richtig verstanden hast Du es nicht.
ZitatIch weiß auch das sie das Geld von uns beiden fordern kann. :
Sie kann sich aussuchen von wem sie die Miete fordert (= die gesamte!!!). Wenn nur einer Geld hat, dann eben von dem.
Hm, was steht denn in der Bestätigung der Vermieterin zur Kündigung? Wenn nicht schriftlich festgehalten ist, dass die VM die Entlassung aus dem MV bestätigt etc. ... Wird das nix.
Aber sag mal warum genau kündigte VM?
1,5 KM an 2 aufeinander folgenden Terminen?
Und jeder hat seinen Teil direkt an die VM gezahlt?
Es wurde eben nicht nur der Zugang der Kündigung bestätigt, sie hat die Kündigung inhaltlich akzeptiert! Erst wollte die Vermieterin einen neuen Mietvertrag nitschel meiner Mitbewohnerin, als sie dies ablehnte, hat die Vermieterin gesagt, dass sie mit mir einen neuen Vertrag machen würde. Die Vermieterin hat mit ihrer Unterschrift und wörtlich für einem weiteren Zeugen meine Mitbewohnerin aus dem Vertrag "rausgelassen". Genau hier sehen ich die Schuld der Vermieterin. Ich wusste von den Individualabsprachen nichts. Dann hätte ich ja meiner Vermieterin sagen können, das ich die Miete alleine nicht tragen kann. Dann hätten wir gemeinsam ORDENTLICH kündigen können und der ganze Schlamassel wäre nicht gewesen.
In der Kündigung steht, dass meine Mitbewohnerin zum 30.06.16 das Mietverhältnis kündigt. Darunter sind die Unterschriften von der Vermieterin und meiner Mitbewohnerin. Grundsätzlich also unwirksam aber meine Mitbewohnerin glaubte durch die Aussage und der Annahme der Kündigung keine Miete mehr zahlen zu müssen. Aus meiner Sicht vollkommen zu recht!
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