Ob es ins Mietrecht passt, weiß ich nicht, es war mir aber das Plausibelste.
Also, ich bin Mieter. Der Vermieter hat eine Baufirma beauftragt, das Dach neu zu decken. Diese Firma hat beim Gerüstaufbau oder bei den Arbeiten am Dach meine Satelittenschüssel an der Hauswand beschädigt (diese ist nicht vom Vermieter gestellt, sondern von mir auf meine Kosten mit Erlaubnis des Vermieters angebracht worden). Fakt ist: das Teil muss repariert werden und außerdem vollkommen neu ausgerichtet werden, was ich nicht kann.
Ich möchte nun erstmal mit dem Chef dieser Firma versuchen, eine Basis zu finden. Sollte das aber nicht mögich sein, wie sieht es dann aus? Muss ich dann den Vermieter damit beauftragen, als Auftraggeber der Firma sich einzuschalten (und wenn ja, inwiefern? Der Vermieter ist schon recht alt und weiß dann sicherlich gar nicht, was überhaupt seine Aufgabe ist...?!). Oder kann ich als Geschädigte auch direkt den Gang zum Anwalt antreten, um auf diesem Wege mein Recht einzufordern?
Ich bedanke mich...
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Vermieter beauftragt Baufirma, Schaden inkl.
Fragen zur Miete?
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quote:
Ich möchte nun erstmal mit dem Chef dieser Firma versuchen, eine Basis zu finden.
Das ist eine gute Idee; so ad hoc sehe ich den Vermieter in keiner Pflicht.
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Ich kam auf die Idee mit dem Vermieter, weil ich, so weit ich mich richtig erinnere, so eine Grundaussage im Kopf habe:
Wenn der Vermieter jemanden mit Arbeiten beauftragt und dieser etwas von mir beschädigt, muss der Vermieter sich einschalten, weil er der Auftraggeber ist?! (Ich selbst sehe das nicht so, meine aber, das mal gehört/gelesen zu haben?!)
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Nein um Himmels Willen, natürlich will ich Ersatz für den Schaden vom Verursacher, sprich von der Firma haben. Der Vermieter kann nix dazu, das ist klar. Ich meinte nur mal gehört zu haben, dass der Vermieter als Auftraggeber bei so etwas eingreifen muss?! (Wie gesagt ich finde das nicht nötig, den Vermieter da mit ins Boot zu holen, aber kann ja sein, dass ich das MUSS?!)
Wenn ich bei nem Reiseveranstalter ein Hotel buche und da ist was nicht i.O., dann muss ich glaube ich auch erstmal zum Reiseveranstalter, bevor ich mich ans Hotel wende?! Ist jetzt noch sowas, was ich meine mal gehört zu haben.
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quote:<hr size=1 noshade>Ist jetzt noch sowas, was ich meine mal gehört zu haben. <hr size=1 noshade>
Das ist ja auch richtig, die Baufirma ist Erfüllungsgehilfe des Vm., § 278 BGB , soweit er sie bei der Instandhaltung einsetzt.
Letztendlich zahlen muss die Dachdeckerfirma, deshalb wäre es das Beste und hoffentlich Schnellste, das direkt mit denen zu klären. Erst wenn das nichts bringt, würde ich zum Vm. gehen.
Die Schüssel sollten die Dachdecker selber reparieren/einstellen können.
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quote:<hr size=1 noshade>Die Dachdecker fahren mit ihrem Auto das Auto von Laeuschen an, das vor dem Haus steht.
Und dann ? <hr size=1 noshade>
Vor dem Haus ist der Vm. selbstverständlich raus, das hat nichts mit dem MV zu tun.
Da blieben dann nur Ansprüche gegen die Dachdecker. Wegen § 831 BGB würde dann bloß der Fahrer haften, den müsste man erst mal finden. Bloß wg. § 7 StVG wäre auch der Halter im Obligo.
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Also die Halterung des LNB ist gerissen, da hat entweder einer gewaltsam dran gedreht oder ist mit etwas Schwerem voll dagegen geknallt. Der LNB selbst hängt auch traurig daneben, das Blechteil selbst hat keinen Schaden. Genau alles durchtesten kann ich immer noch lassen, wenn ich den Herrn Dachdecker erreichen und vielleicht auch etwas erreichen konnte, vorher habe ich am Zustand (außer Fotos schießen)noch nicht viel verändert.
Nur dadurch, dass der LNB nicht mehr fixierbar ist, ist auch nicht viel mit Empfang, da kann man sicherlich hin und her drehen, wie man will, wenn der nur traurig an der Schüssel bammelt.
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-- Editiert am 08.06.2011 23:47
@Flawless
quote:
Vor dem Haus ist der Vm. selbstverständlich raus, das hat nichts mit dem MV zu tun.
Laeuschens Auto steht in diesem Szenario natürlich auf einem mitgemieteten Stellplatz.
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