Hallo liebe 123recht Gemeinde.
Hier mal wieder etwas Kurioses. Würde mich interessieren wie folgender Sachverhalt von Euch gesehen wird.
Im April 2008 habe ich meine Wohnung gekündigt um mit meinem Freund zusammen zu ziehen. Die Wohnungsübergabe an die Vermieterin war, wie wir eigentlich gedacht haben, bis auf ein paar Kleinigkeiten, wie noch zu putzende Fensterrahmen, ohne größere Probleme. Nachdem die von der Vermieterin bemängelten Reinigungsarbeiten von uns durchgeführt wurden, erfolgte die Wohnungsabnahme durch die Vermieterin in Beisein meines Lebensgefährten ohne erneute Mängel. Noch am selben Tag wurde mir die Mietsicherheit in Form eines Sparbuches übergeben. Nun nach ca. einem halben Jahr die Überraschung. Nachdem im August die Heizkostenabrechnung erfolgte teilte mir meine ehemalige Vermieterin mit, dass Sie von meinem Guthaben (über 400€) 165€ einbehalten würde, da nach meinem Auszug eine Putzfrau die Wohnung ca. 10 Stunden putzen musste.
Ich weiß ja nicht ob es nur mir so geht, aber dies scheint mir doch irgendwie unrechtmäßig. Es gab weder einen Auftrag meinerseits, noch wurde von Seiten der Vermieterin anlässlich der Schlüsselübergabe eine noch zu erfolgende „Grundreinigung“ angekündigt.
Ich würde mich über rege Stellungnahme zu diesem Thema freuen. Welche Möglichkeit habe ich an meine 165€ zu kommen.
Vielen Dank
-- Editiert von Leineweber am 09.09.2008 10:17:41
Vermieter behält Heizkostenguthaben
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Da Dir die Vermieterin keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat, musst Du nicht zahlen, unabhängig davon, ob die Wohnung tatsächlich verdreckt war oder nicht.
Welche Möglichkeit habe ich an meine 165€ zu kommen.
Die üblichen Dinge, die man machen kann, wenn jemand nicht zahlen will: Mahnung, gerichtlicher Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher in dieser Reihenfolge.
Die Mahnung sollte mit einer Fristsetzung für die Zahlung verbunden sein und einer Androhung der weiteren Schritte.
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
quote:
Ihr Vermieter ist ein schlechter und gieriger Mensch. Aber daran müssen Sie sich gewöhnen, denn so sind sie alle.
So ein diffamierender Schwachsinn ist ja nicht zu ertragen!
Sie ein Schreiben an diesen gierigen Menschen auf und fordern Sie das Geld zzgl Zinsen zurück.
Zinsen stehen dem Mieter zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu!
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich möchte nur auf deine Fragen eingehen:
Gibt es ein Übergabeprotokoll? stehen da Mängel drinnen? Wenn nein dann bist du raus aus dem Schneider, wobei das bist du sowiso, denn die normale Frist für die Einbehaltung der Kaution (6 Monate) ist für versteckte Mängel gedacht, und ob eine Wohnung geputzt ist oder nicht das ist kein versteckter Mangel.
Zum zweiten hat die Heizkostenabrechnung nichts mit der Kaution zu tun.
Vermieter anmahnen, Frist zur Zahlung setzten, wenn alles nichts hilft, Gerichtsvollzieher.
LG
Hmanu
@TufkaM
Das Putzen von Fensterrahmen in einer Wohnung wird kaum 165€ kosten. Außerdem sind die erfroderlichen Putzarbeiten wohl noch vor der Übergabe erfolgt und die Übergabe ist dann ohne Mängel erfolgt.
So habe ich jedenfalls die Fragestellung verstanden.
Daher bleibe ich bei meiner Antwort.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo Scarla,
wenn du fragen hast, dann stelle sie vernünftig ein hallo und auf wiedersehen hat auch noch keinem weh getan!
LG
Hmanu
--- editiert vom Admin
Hallo Scarlar12,
wie meinen was? generell hat die Kaution mit der Heizkostenabrechnung insofern zu tun, dass der VM die anfallenden Nachzahlung damit verrechnen kann. Soweit mein Kentnisstand: Guthaben sind auszuzhalen.
Mal abgesehen davon, dass es hier für die Betroffene sowiso keine Rolle spielt, da die Wohnung abgenommen wurde. Die VM hätte wenn überhaupt von der Kaution etwas abziehen können, aber nicht von der Heizkostennachzahlung fürs Putzen. Wenn du es besser weißt und belegen kannst, immer her damit, lasse mich gerne belehren.
LG
Hmanu
P.S. für die einen ist es Höflichkeit für andere wohl der erlernte Anstand von zu Hause.
Übrigens finde ich es sinnlos, einen laufenden Beitrag mit nicht ausformulierten Fragen aufzublähen.
--- editiert vom Admin
Hallo,
ne wenn ich mit Leuten zusammenstehe dann sicher nicht, wenn aber jemand dazukommt begrüße ich ihn natürlich.
Nun gut, ich denke ich habe dir die Rätselslösung auf deine Frage gegeben.
LG
Hmanu
Ich möchte die Aussage von HManu in einem Punkt korrigieren.
Berechtigte Forderungen darf der Vermieter natürlich mit der Erstattung aus der Nebenkostenabrechnung verrechnen. Es spielt keine Rolle, ob die Kaution bereits ausgezahlt wurde. Insofern dürfte er prinzipiell die Kosten für das Putzen von der Nebenkostenerstattung abziehen.
Ich halte die Forderung im konkreten Fall aber für unberechtigt.
--- editiert vom Admin
Hallo liebe Beteiligten.
Vielen Dank für die rege Teilnahme und Ratschläge auf mein kleines Problem.
Ich habe jetzt einen Brief mit der Zahlungsaufforderung und einer Frist von 14 Tagen losgeschickt. Hoffe, dass sich das ganze damit schon erledigt hat.Ein bißchen Sorge macht mir noch dieser Beitrag:
Das könnte für mich nach wie vor eine falsch verstandene unterbliebene erneute Nachfristsetzung sein.
von The user formerly known as Morthingale
Bei der abschließenden Wohnungsbegehung wurde von der Vermieterin alles, was zuvor beanstandet wurde für in Ordnung befundet und keine neuen Reinigungsarbeiten oder Verschmutzungen erwähnt.
Da die Vermieterin ja ganz offensichtlich so zufrieden war, dass Sie sogar die Mietsicherheit "rausrückte", ist diese nachträgliche Grundreinigung doch wirklich sehr merkwürdig.
LG
Und jetzt?
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