Vermieter behält Kaution + Versicherungsbetrug

27. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
VerzweifelteMieterin84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behält Kaution + Versicherungsbetrug

Unglaublich, aber wahr.

März 2008 endete das insgesamt 15 Monate andauernde Mietverhältnis. Mein Vermieter behielt unter dem Vorwand, dass die Nebenkostenabrechnung noch aussteht, 200€ von 350€ Kaution ein.
Für mich als Studentin ist es eine Menge Geld, aber um Streitigkeiten mit meinem cholerischen Exvermieter aus dem Weg zu gehen und ich einfach nur froh war endlich aus diesem Mietverhältnis raus zu sein, habe ich die Verzögerung meiner Rückzahlung in Kauf genommen.
4 Monate nach meinem Auszug bekam ich ein Schreiben von meiner Haftpflichtversicherung, welche ich abschließen musste als ich das Mietverhältnis mit meinem Ex-Vermieter damals einging, obwohl ich als Studentin noch über meine Mutter versichert war. Dieses Schreiben meiner Haftpflichtversicherung war Unglaublicherweise ein Kündigungsschreiben, weil ich in den letzten Monaten mehrere Schäden gemeldet hätte und sie sich von überdurchschnittlich stark schadenbelasteten Verträgen trennen müssten.
Ich habe dieser Versicherung aber niemals irgendwelche Schäden gemeldet. Aus Angst vor meinem Vermieter, habe ich die Kündigung einfach laufen lassen und mich nicht dagegen gewehrt, da ich einfach nur mit diesem Mann abschließen - und eigentlich nicht vor Gericht ziehen wollte.
Im Juni schrieb ich meinen Vermieter dann an und forderte ihn auf, mir meine Kaution sowie die Nebenkostenabrechung zukommen zu lassen. Da auf dieses Schreiben keine Reaktion kam, verfasste ich das Anschreiben neu, gab eine Frist an und drohte mit einem Mahnverfahren. Dieses Anschreiben versendete ich dann als Einschreiben mit Rückschein.
Mein Vermieter dachte jetzt er wäre ganz schlau und schickte mir einen Handschriftlichen Brief in dem stand, dass er im Moment krank sei und sich um meine Angelegenheit erst 2-3 Wochen kümmern könnte. Diese Zeit nutzte er dann um sich einen tollen Plan zu schmieden wie er nun die Kaution und die Nebenkosten weiterhin zu Unrecht behalten kann.
Sein Plan sah dann wie folgt aus:

Anhand eines Kostenvoranschlags, den ich nun Gestern per Anschreiben von ihm bekam, schien mein Ex-Vermieter aber putzmunter einen Tag nach meiner Androhung eines Mahnverfahrens ( welches ich ja am Datum des Einschreibens meinerseits erkennen kann), diesen Kostenvoranschlag eingeholt zu haben. Wie kann man 17 Monate später einen Kostenvoranschlag zu meinen Lasten anfertigen lassen? Ebenso lag eine Rechnung bei, die während meiner Mietzeit entstanden sein soll und ich nun auch tragen soll. Die Rechnung bezog sich auf ein 20 Jahre altes Ventil in dem Durchlauferhitzer, der Bestandteil der Wohnung war und dessen Verschleiß bestimmt nicht mein alleiniges Verschulden war.

Jetzt bräuchte ich eure Hilfe.
Ist es sinnvoll einfach das Mahnverfahren einzuleiten? Zusätzlich zu den Rechnungen hat er mir die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung zukommen lassen (noch mal 100 € die mir zustehen), jedoch auch hinzugefügt diese einzubehalten bis ich die Rechnungen beglichen hätte.
Bezüglich der Haftpflichtversicherung, in der zufällig der Sohn meines Ex-Vermieters tätig ist und die mein Ex-Vermieter mir damals auch verschafft hat, gibt es ja auch nur eine Person, die nicht rechtens in meinem Namen Schadensfälle gemeldet haben kann. Wie kann ich dagegen vorgehen, oder ist es schon zu lange her? Habt ihr da eine Idee?

Ich bin für jeden Rat überaus Dankbar. Vielen Dank für eure Mithilfe!


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-- Editiert am 27.09.2009 20:06

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.09.2009 08:43:36
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 10x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12328.09.2009 08:43:36
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 10x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Ich würd der Versicherung auch mal Stecken, dass Du keine Schadensfälle gemeledet hast. Versicherungen mögen das nämlich nicht, wenn da Schindluder betrieben wird.

Und dann könnten Vermieter und Sohn ganz fix auch noch entsprechende Klagen der Versicherungen am Hals haben.

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#5
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12329.09.2009 10:54:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Und dann könnten Vermieter und Sohn ganz fix auch noch entsprechende Klagen der Versicherungen am Hals haben.


Weshalb das denn ?



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#9
 Von 
guest-12329.09.2009 10:54:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Weil es dem ersten Anschein nah wohl so aussieht, als ob der Vermieter dem Mieter eine Haftpflichtversicherung aufs Auge gedrückt hat, bei einer Gesellschaft, bei welcher sein Sohn tätig ist. Wenn nun der Sohn selber auch mit der Schadenregulierung zu tun hat, dann dürfte das schon sehr interessant sein für die Versicherung, vor allem wenn der Vermieter hier Schäden meldet, von denen der Versicherte nichts weis/nicht Bescheid bekommt.

Gruß
Michael

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#11
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Da bildet sich ja mal wieder eine tolle Dolchstoßlegende.



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#12
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Das der Sohn seinen Job und letztlich auch seinen Beruf für ein paar Euro riskiert, halte ich keineswegs für offensichtlich.



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#14
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Trotzdem würde ich bei der Versicherung mal auflaufen.

Weil folgende konstellation ist doch wirklich sehr Merkwürdig:

a) Versicherungsnehmer schließt auf Druck des Vermieters eine Versicherung ab
b) Versicherung wird anscheinend reichlich in Anspruch genommen
c) Versicherungsnehmer erfährt davon in einem Kündigungsschreiben.

In dem Moment hätte ich aber so dermaßend Wind bei der Versicherung gemacht.
Und ich bin mir sicher, die Versicherung wäre dem Geld auch sofort nachgegangen. Im Zweifel mit Hilfe der Staatsanwaltschaft. Das Riecht ja nun wirklich massiv nach Betrug.

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#15
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
in einem Kündigungsschreiben.


Und putzigerweise ist dies das einzige Schreiben, das den Versicherungsnehmer erreicht hat.



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