Vermieter behält Kaution ein wegen verschobener Möbel

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Beckeldeckel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behält Kaution ein wegen verschobener Möbel

Hallo,

Ich bin vor Kurzem ausgezogen aus einer Wohnung, bei der die Möbel mitvermietet waren, inkl. eines großen Schranks.
Vor dem Einzug hatte ich gefragt, ob es in Ordnung sein, wenn ich den Schrank verschiebe. Mir wurde vom Vermieter gesagt, das sei kein Problem. Nach dem Auszug habe ich den Schrank nicht wieder zurück geschoben. Bei der Übergabe wurde das auch nicht angemerkt. Ansonsten habe ich die Wohnung geräumt und sauber verlassen.

Jetzt habe ich eine Nachricht von meinem Vermieter bekommen, dass sie 200€ einbehalten wollen, mit der Begründung: "Die von Ihnen eigenmächtig umgestellten Möbel mussten unsererseits wieder ab- und aufgebaut werden".

Hätte ich gewusst, dass das ein Problem ist, hätte ich den Schrank einfach selber kurz zurück geschoben.

Darf er das?

Vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nein, das darf er nicht. Entscheidend ist das Übergabeprotokoll beim Auszug. Da wurde auf keinen Mangel oder Verpflichtungen hingewiesen.

Wenn er 200 EUR ausgibt, um Möbel zu verschieben, ist das seine Sache.

Ich würde schriftlich und mit Einschreiben der Forderung widersprechen mit der Begründung, daß wenn Verpflichtungen bestanden hätten, gehören die Erfassung derselben in das Auszug- bzw.- Übergabeprotokoll.

Die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben, ohne Mangel und Nachverpflichtungen. Also bestehen diese nicht. Fazit: Frist setzen, bis wann die 200 EUR zur Auszahlung zu kommen haben.

Kommt das Geld nicht, letzte Frist setzten unter Androhung von Konsequenzen bei Nichtzahlung.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Das verschieben von Möbeln dürfte durchaus zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören.



Zitat (von Spejbl):
mit der Begründung, daß wenn Verpflichtungen bestanden hätten, gehören die Erfassung derselben in das Auszug- bzw.- Übergabeprotokoll.

Dummerweise ist die Begründung genau so lächerlich wie die Forderung des Vermieters.



Zitat (von Beckeldeckel):
Vor dem Einzug hatte ich gefragt, ob es in Ordnung sein, wenn ich den Schrank verschiebe. Mir wurde vom Vermieter gesagt, das sei kein Problem.

Kann man das irgendwie beweisen?



Ich würde jetzt erst mal die Füße still halten, denn nach 6 Monaten tritt die Verjährung ein. Alles was bis dahin nicht korrekt abgerechnet wurde, ist verjährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Beckeldeckel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann man das irgendwie beweisen?


Nein, das war lediglich eine mündliche Absprache

0x Hilfreiche Antwort

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