Vermieter bei Übergabe im Urlaub

21. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.02.2014 12:39:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter bei Übergabe im Urlaub

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir von euch jemand helfen.
Es geht um folgendes:

Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 30.09.2012 gekündigt, ein Nachmieter ist auch gefunden und eigentlich war alles geklärt.

Da ich die Wohnungsübergabge gerne ein paar Tage vorziehen würde, kontaktierte ich meine Vermieter und teilte ihnen den aversierten Termin mit. Meine Vermieterin erklärte mir daraufhin, dass sie zu diesem Zeitpunkt im Urlaub wären (vom 23.09. - 10.10.). Sie schlug vor, die Wohnungsübergabe schon am 22.09. vorzunehmen, dies ist für mich leider aus mehreren Gründen absolut nicht möglich. Eine spätere Übergabe käme für sie auch nicht in Frage.

Sie sagten mir nun, ich solle mir jetzt etwas überlegen. Die einzige Lösung, die mir einfällt, wäre also, dass meine Vermieter jemanden bevollmächtigen dies für sie zu übernehmen, befürchte jedoch, dass meine Vermieter sich dann quer stellen werden.

Meine Frage nun, sollten meine Vermieter einen Gutachter oder ähnliches beauftragen, können sie mir, die dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen, oder ist dies ihre Aufgabe? Oder können sie mich zwingen die Übergabe bereits am 22.09. durchzuführen?

Über Antworten wär ich dankbar.

Viele Grüße

harnue

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Der Vermieter kann jemanden bevollmächtigen, spätestens am 30.9. die Wohnungsübergabe durchzuführen.
Einen Anspruch auf einen früheren Termin hast du nicht, das ist Verhandlungssache. Frage doch mal den Vermieter, wie er sich die Übergabe während seines Urlaubs vorstellt, vielleicht ergibt sich im Gespräch eine Lösung!

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#2
 Von 
guest-12320.02.2014 12:39:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke schon mal für deine Antwort.

Die Frage hatte ich meinen Vermietern schon gestellt, daraufhin kam als Antwort, dass sie die Übergabe entweder am 22. machen würden, oder ich mir etwas anderes überlegen soll.

Der frühere Termin ist auch nicht unbedingt notwendig, es würde mir und den Nachmietern entgegenkommen, aber der 22. wäre definitiv zu früh. Können sie mich denn dazu zwingen den 22. als Übergabetermin zu nehmen?

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#3
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Du mietest die Wohnung bis zum 30.09.2012 also kannst du auch an diesen Termin die Wohnung erst übergeben. Eine frühere Übergabe ist immer ein entgegenkommen des Mieters damit die Vermieter die direkt am ersten wieder vermieten können. Das ist nicht dein Problem. Sie muss sich darum kümmern das jemand an Ihrer Stelle die Wohnung ab nimmt. Oder Sie muss am 22.09.2012 schauen wie es in deiner Wohnung aussieht und dir dann glauben wenn du sagst das du den Rest fertig machst der noch fehlt.

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Gar nichts muss!
Eine förmlich Übergabe ist nicht zwingend vorgeschrieben, es sei denn es ist igendwo vertraglich vereinbart (wenn auch eine Übergabe/Abnahme natürlich sinvoll ist!).
Ansonsten ist die Schlüsselübergabe ist eine Bringschuld. Der VM ist nicht verpflichtet sich die Schlüssel zu holen noch eine Abnahme durchzuführen!
Der Mieter muss zusehen, dass der Schlüssel zum Ablauf der Mietzeit in den Besitz den VM kommt. Das kann z.B. auch der Briefkasten den VM oder seiner Erfüllungsgehilfen sein (Zeugen nicht vergessen).

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#5
 Von 
guest-12320.02.2014 12:39:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe gerade noch einmal mit meiner Vermieterin gesprochen, und wie ich bereits befürchtet hatte kommt für sie eine Übergabe durch eine bevollmächtigte Person nicht in Frage. (Aussage ihrerseits: Wir kommen von soweit weg, wer soll das denn übernehmen?)

Habe ihr jetzt vorgeschlagen, die Abnahme am 22.09. zu machen, mit dem Großteil der Möbel noch in der Wohnung. Ihr geht es bei der Abnahme primär um Böden und Wände. (Hatte die Wände dunkel gestrichen und sie will sehen, dass alles wieder weiß ist. Und der Boden ist ihr heiliges Echtholzparkett...)

Sie möchte sich meinen Vorschlag jetzt überlegen und mir noch einmal Bescheid geben. Wenn sie jetzt den Vorschlag ablehnt, weiß ich allerdings auch nicht was ich noch machen soll.

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

DU musst gar nichts machen. Du hast die Whnung bis 30.09 gemietet und wenn sie zu dem Zeitpunkt keine Uebernahme machen kann, weil im Urlaub, dann ist das ihr Pech und nicht Dein Problem.

Mach ein eigenes Protokoll mit Zeugen, mache Fotos und fertig ist die Laube.

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Deine Frist zur Schlüsselübergabe kannst du auch dadurch wahren, dass du alle Schlüssel mit einem entsprechenden Anschreiben beim Amtsgericht deines Bezirks hinterlegst und den VM entsprechend unterrichtest.
Wenn der VM eine dritte Person beauftragt, seine Interessen wahrzunehmen, weil er in Urlaub ist, kann das natürlich nicht zu deinen Lasten gehen.

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn sie jetzt den Vorschlag ablehnt, weiß ich allerdings auch nicht was ich noch machen soll.




Dann frag doch einfach, ob sie damit einverstanden ist, dass du dem Nachmieter den Schlüssel gibst. Dann gibt es auch keinen Streit wegen Mängeln etc. Alternativ ob du beim Nachbarn hinterlegen kannst.

Der Vm. kommt jedenfalls in Annahmeverzug, wenn er die Schlüssel nicht spätestens am 01.10. abnimmt.

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Annahmeverzug ergibt sich nicht und auch kein Rechtsanspruch daraus. <hr size=1 noshade>



Nein, du verwechselst da etwas. es geht hier nicht um die vorzeitige Rückgabe der Wohnung. Am Ende des MV ist der Vm. zur Rücknsahme/Entgegennahme der Schlüssel verpflichtet, sonst gerät er in Annahmeverzug:

Hierfür ist die Rückgabe der Schlüssel tatsächlich anzubieten (§ 294 BGB ) siehe>>>Schlüssel. Falls der Vermieter allerdings die Annahme zu Unrecht ablehnt, gerät er in Annahmeverzug (LG Osnabrück WM 1984, 2) (AG Hannover, Urteil vom 7. Februar 2003, Az: 535 C 8222/02 ).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm

Das gilt auch wenn keiner da ist, die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen, ohne Empfangsbestätigung, ist M nicht zumutbar.

Der Vm. hier wird sich da irgendwas einfallen lassen müssen, wenn er keine Nachteile erleiden will.

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Dass der Vermieter eventuell noch Zahlungen der Miete über den Ablauf der Mietzeit verlangen könnte, ist nicht mehr relevant, da ein Besitzübergang schon durch den Briefkasteneinwurf erfolgt ist.




Das ist ein Irrtum. Wenn der M die Rückgabe der Schlüssel nicht per Protokoll, Quittung o.ä. nachweisen kann, läuft er das Risiko, dass er ein neues Schloss zahlen muss, u.U. Nutungsentschädigung für die Wohnung.

Ein Briefkasten ist kein Tresor.

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#13
 Von 
guest-12320.02.2014 12:39:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Schlüsselübergabe war nie ein Thema, hier ist alles geklärt und die Schlüssel werden (mit Einverständnis der Vermieterin) direkt an den Nachmieter übergeben.

Es geht lediglich um die Abnahme der Wohnung, auf die meine Vermieterin auch besteht, weil sie unter anderem für jedes gebohrte Loch in Fliesen und Fensterrahmen 50€ kassieren möchte. Da ich meine Kaution auch gerne zurück hätte, komme ich dem also entgegen.

Sie hat nun den Vorschlag zum vorzeitigen Termin angenommen und ich werde beim Endgültigen Auszug noch einmal alles mit Zeugen dokumentieren, falls da noch was kommen sollte...

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