Vermieter beim Bauamt melden?

27. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mieter191
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter beim Bauamt melden?

Hallo,
wir wohnen seit 15 Jahren in einem umgebauten Bauernhof zur Miete. Schon seit einigen Jahren haben wir starke Risse in den Wänden. Die Risse verlaufen längst und quer. Der Boden im OG ist bereits um 3 cm „abgesackt". Vor 1 Jahr wurden Marken an die Risse geklebt, in dem Jahr hat sich an diesen Rissen nichts verändert. Aber es sind neue Risse entstanden, Türen und Fenster lassen sich immer schlechter schließen. Es soll nun die Wohnung renoviert werden, wir müssen für die Zeit der Arbeiten ausziehen. Angeblich ist das Haus nicht einsturzgefährdet und am Fundament soll während der Arbeiten nichts gemacht werden. Es sollen Böden, Fenster, Wände etc. erneuert und instandgesetzt werden. Wir haben leider ein sehr gespanntes Verhältnis zum Vermieter. Er weigerte sich Kosten die beim Umzug in die Übergangswohnung entstehen zu übernehmen, Kontakt war letztlich nur noch über Anwälte möglich. Wir wollen eigentlich einfach ein entspanntes Mietverhältnis und in Frieden weiter leben. Allerdings macht es uns Sorgen, dass bei der Instandsetzung alles nur verschönert wird und nichts an der Ursache getan wird. Ich habe mir nun die Finger wund gegoogelt und gelesen, dass man es beim Bauamt melden kann, wenn man befürchtet das ein Haus einsturzgefährdet ist. Geht so etwas anonym? Ich fürchte wir fliegen aus der Wohnung wenn der Vermieter mitbekommt das wir das gemeldet haben. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Der Vermieter hat uns bereits gedroht uns rauszuschmeißen wenn wir eine Vereinbarung nicht unterschreiben in der steht, dass wir keine weiteren Forderungen an ihn stellen werden im Rahmen der Arbeiten. Unter Druck haben wir dieses dann unterschrieben. Wir suchen bereits nach einer neuen Wohnung, was sich allerdings als sehr schwierig erweist. Vielen Dank für Antworten und Hilfe und viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Mieter191):
Geht so etwas anonym?

Denknotwendigerweise nicht.
Bzw. es geht natürlich, ist dann aber außerordentlich nutzlos.



Zitat (von Mieter191):
Unter Druck haben wir dieses dann unterschrieben.

Das war ungünstig ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Eine Heilung des Mietverhältnisses steht wohl nicht in Aussicht. Man sollte sich überlegen, ob man nicht in der Übergangswohnung bleiben möchte, oder sich halt ein neues Domizil sucht. Wer hat denn die Marken an den Rissen gesetzt?

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#3
 Von 
Mieter191
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Vermessungstechniker hatte die Marken gesetzt.
Die Übergangswohnung hat leider die gleichen Mängel, bloß noch nicht so gravierend und wird als Nächstes instand gesetzt.
Wir sind auf der Suche, sind leider aufgrund unserer Kinder und Beruf an den Ort gebunden und hier findet sich nur sehr schwer etwas.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

So wie ich das sehe verhält sich der Hauseigentümer genauso, wie man es von ihm erwarten kann. Er kümmert sich. Sie als Laie können nicht beurteilen, ob die Risse gravierende Folgen haben oder nicht, die Wohnung wird hier wieder hergestellt, sie sind vor Ort und können sehen was gemacht wird, wenn sie doch Befürchtungen haben das gravierende Schäden vorliegen, dann sollten Sie einen Fachmann zu Rate ziehen und ihn das Objekt mal besichtigen lassen. Kostet natürlich Geld, aber für das eigene Wohl und das der Familie würde ich das Geld schon investieren.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mieter191):
Wir sind auf der Suche, sind leider aufgrund unserer Kinder und Beruf an den Ort gebunden und hier findet sich nur sehr schwer etwas.


An Ihrer Stelle würde ich mir Eigentum zulegen, bei den niedrigen Zinsen und zusätzlichen Zuschüssen wegen der Kinder dürfte dies machbar sein. Sie sparen sich
nicht nur Ärger, auch jeden Monat die Miete.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10690 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
An Ihrer Stelle würde ich mir Eigentum zulegen, bei den niedrigen Zinsen und zusätzlichen Zuschüssen wegen der Kinder dürfte dies machbar sein


Geeignete Häuser und / oder Baugrundstücke werden im selben Ort oftmals im Dutzend verkauft.....
Davon abgesehen gibt es auch durchaus Menschen, die Darlehen in entsprechend benötigter Höhe Aufgrund ihres Einkommens nicht genehmigt bekommen, egal wie niedrig der Zins ist.

-- Editiert von spatenklopper am 30.12.2019 13:58

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