Vermieter benutzt Mülltonne der Mieter

21. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb439920-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)
Vermieter benutzt Mülltonne der Mieter

Wir wohnen in einem Haus mit insgesamt 4 Mietparteien, insgesamt 11 Personen. Zusammen benutzen wir eine Restmülltonne und 1 Biotonne normaler Größe (müssten 120 l sein). Wer, wann, was, wieviel, darein wirft kann man nicht nachvollziehen, die Tonnen sind auch von der Str. frei zugänglich.
Im Haus wohnt auch der Vermieter, der wiederrum auch normal große Mülltonnen für sich selbst besitzt. Um das Haus herrum verläuft Wiese mit paar Blümchen und Sträuchern usw. Immer wenn er Rasen mäht, Sträucher verschneidet o.ä. landet dieser Abfall in der Biotonne der Mieter und nicht in seiner Tonne. Deshalb können dann die Mieter leider ihren Biomüll nicht mehr richtig entsorgen und müssen ihn wohl oder übel in die Restmülltonnen schmeissen.
Ist das Verhalten des Vermieters rechtens? Wieviel Mülltonnen sollten mind. für soviel Mietparteien zur Verfügung stehen? Kann denn trotzdem die Nebenkostenabrechnung korrekt sein?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Wer darf diese Wiese, von dem der Biomüll stammt, denn benutzen? Ist die für alle Hausbewohner nutzbar oder ein Privatgarten des Vermieters?

Unabhängig davon die Frage: Werden die Kosten dieser Biotomme komplett auf die Mieter umgelegt oder bezahlt der Vermieter einen Teil?

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb439920-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Also mit dem benutzen ist das ganz komisch. Eine Familie benutzt die Wiese...haben ihren Grill und Spielsachen der Kinder drauf stehen. Wir dürfen aber nicht mit unseren Hunden über die Wiese laufen bzw. falls die mal dummerweise dadrauf machen gibts gleich eine Aufschrei der Vermieter - als wenn wir nichts wegmachen würden. Aber eine Genehmigung/ ein Verbot Betreff des Benutzen gibt es nicht. Es ist das Grundstück des Vermieters.
Ob die Müllkosten auch der Vermieter trägt keine Ahnung. Wohnen erst seit Okt. letzten Jahres hier, gab noch keine Abrechnung.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat:
als wenn wir nichts wegmachen würden.


Wie macht man denn Hundeurin weg ? ;)

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja, offensichtlich habt Ihr keine Ahnung, was wie läuft. Normalerweise werden gelbe Tonnen, Bio-Tonnen u.s.w. nicht abgerechnet. Und, ganz ehrlich, ich empfinde Haushaltsmüll in den grünen Tonnen als absolut unhygienisch. Spätestens, wenn im Sommer die dicken Maden rauskrabbeln, dann werdet Ihr merken, was ich meine. Und, Ihr wohnt erst seit dem Winter da, wie soll man da wissen, wieviel echter grüner Müll anfällt? Abgesehen davon, wenn Allgemeinfläche, dann müssen auch alle die Kosten tragen, sofern überhaupt welche anfallen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von fb439920-85):
Wohnen erst seit Okt. letzten Jahres hier, gab noch keine Abrechnung.

Ich glaube ihr seid auf dem besten Weg, euch einen Ruf als Problemmieter zu erarbeiten.

Zur Info: Wenn das eine Gemeinschaftsfläche ist, die alle Bewohner nutzen dürfen, dann ist deren Pflege auf die Mieter umlegbar. Wenn das eine Fläche ist, die keiner nutzen darf, dann ist deren Pflege auch auf die Mieter umlegbar. Nur wenn die Fläche explizit einzelnen (oder auch mehreren) Mietern zugeteilt ist, dann dürfen die ausgeschlossenen Mieter an den Pflegekosten nicht beteiligt werden.

Hier scheint es mir so, dass ihr von der Nutzung nicht ausgeschlossen seid. Schaut mal in euren Mietvertrag, was da über Nebenkosten steht. Wenn es einen Verweis zu §2 Betriebskostenverordnung gibt oder wenn die Gartenpflege explizit aufgeführt ist, dann müsst ihr teilweise für die Gartenpflege aufkommen. Dazu gehört auch die Entsorgung des Abfalls. Wär es euch lieber, wenn der Vermieter den Abfall kostenpflichtig von einem gewerblichen Anbieter abholen ließe und ihr dann (teilweise) diese Kosten tragen müsstet?

PS: Ihr seid nicht deshalb von der Nutzung ausgeschlossen, weil eure Hunde da nicht hinmachen dürfen. Hunde auf Gemeinschaftsflächen ist immer ein sehr problematisches Thema.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb439920-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Wieso sind wir Problemmieter, nur weil ich wissen will ob der Vermieter das so machen darf? Lt. Vertrag werden Betriebskosten für Müll nach Anzahl Bewohner berechnet und die Mieter sind für die Mülltonnen selbst zuständig. Aber ich kann nirgends herraus lesen ob sie das nun dürfen oder nicht.
Und wenn 4 Mietparteien ihren Biomüll nicht ordnungsgemäß entsorgen können, weil die einzige Biotonne voll ist, dann gäbe es ja nur Problemmieter.
Also von Nutzung oder Pflege der Grünflächen steht garnichts im Mietvertrag.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nochmals in aller Geduld. Du kannst nirgendwo was herauslesen, weil niemand hier die Ordnung der Gemeinde kennt, in der du wohnst. Das wäre zunächst zu klären. Und wenn da Zusatzkosten entstehen, dann wäre zu klären, was laut Mietvertrag von die Mietern zu tragen ist. Da müsste man mal unter Nebenkosten schauen. Wenn da Gartenpflege steht, dann ist das auch zu berücksichtigen. Wenn nicht, kann es trotzdem sein, siehe oben. Und dann müsste man schauen, was der Vermieter wirklich abrechnet. Ihr habt doch noch gar keine Abrechnung, oder?

Was spricht dagegen, das Programm abzuarbeiten? Und wieso ist die grüne Tonne eine Mülltonne der Mieter? Und nicht des Vermieters?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 22.04.2016 18:22

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#8
 Von 
fb439920-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Also Vermieter hat für sich selbst Biotonne, Restmülltonne, gelber Sack und Papiertonne. Wir 4 Mietparteien haben insgesamt von jedem Exemplar nur eine Tonne zur Verfügung.
Soll das heißen, das man als Mieter garkein Anrecht hat, sich über volle Mülltonnen zubeschweren?
Und nochmal darauf zukommen...Wieviel Mülltonnen sollten mind. für soviel Mietparteien zur Verfügung stehen? Kann denn trotzdem die Nebenkostenabrechnung korrekt sein?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Man kann sich über alles beschweren. Das ist doch nicht die Frage, sondern die Frage ist, ob die Beschwerde Erfolg haben kann. Und es gibt keine Mindestregelung. Zumindest nicht in meiner Stadt. Vielleicht mal anfangen, sich die Basis für Deine Stadt zu erarbeiten?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb439920-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich glaube nicht, das die Regelung der Stadt etwas mit den NK Abrechnung des Vermieters zutun hat

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wohl aber eventuell damit, was wie pro Haus zu existieren hat. Und das war ja exakt Deine Frage. Auch damit, was es gratis gibt (gelbe Tonnen, grüne Tonnen u.s.w.).

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von fb439920-85):
Ich glaube nicht, das die Regelung der Stadt etwas mit den NK Abrechnung des Vermieters zutun hat

Wieviele Nebenkostenabrechnungen hast du für diese Wohnung schon bekommen? Mein Post war darauf gemüntzt, dass es meiner Meinung nach viel zu früh ist, um jetzt schon Ärger zu machen.

Das Haus steht nicht erst seit Oktober, das gibt es doch wahrscheinlich schon länger, oder? Dann kannst du mal vorsichtig bei den Nachbarn fragen, ob die Biomülltonne immer so voll ist. Und sobald die erste NK-Abrechnung da ist, kannst du zum Vermieter gehen und Einsicht in die Belege verlangen. Dann siehst du, wieviel insgesamt für Müllentsorgung gezahlt wird, wieviel davon auf die Mieter und wieviel auf den Vermieter umgelegt wird. Erst dann macht es Sinn sich zu beschweren, wenn die Verteilung wirklich pro Kopf stattfindet, der Vermieter aber die Hälfte der Tonnen nur für sich beansprucht.

Unabhängig davon: Diese Wiese scheint ja nicht im Mietvertrag aufgeführt zu werden. Vielleicht schaffst du es ja tatsächlich, dass durch deine Beschwerden der Vermieter das Betreten der Wiese für alle Mieter verbietet. Dann werden sich alle anderen Bewohner sich ganz herzlich bei dir bedanken.

Von daher ist eben mein Rat: Cool down. Warte erstmal den Sommer ab, schau wie sich das alles entwickelt, überprüfe die NK-Abrechnung (wenn sie eintrudelt) und überlege dann, ob du dich beschweren möchtest.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb439920-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Ähm...von beschweren war nie die Rede und von etwas gratis bekommen auch nicht. Und was hat mein angebliches beschweren mit den anderen Mietern und der Wiese zutun? Egal...schade nur das ihr mir bei den anderen 2 Fragen nicht weiterhelfen konntet.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120150 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Soll das heißen, das man als Mieter garkein Anrecht hat, sich über volle Mülltonnen zubeschweren?

Beschweren kann man sich über alles.
Nur wenn es sinnlos ist weil man keinen Anspruch auf Änderung hat, dann bekommt man vom Vermieter recht schnell das "P" für Problemmieter verliehen.



Zitat:
Und nochmal darauf zukommen...Wieviel Mülltonnen sollten mind. für soviel Mietparteien zur Verfügung stehen?

Gern auch von mir nochmal: Lies die Regelung des Entsorgers der Gemeinde in der Du wohnst.
Wir sind keine Hellseher hier.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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