Hallo,
am Tag meines Umzugs ist eine Deckenlampe runtergefallen. Dabei ist ein Laminatpaneel kaputt gegangen. Da ich 500km weit gezogen bin konnte ich keinen Handwerker mehr beauftragen. Mein Vermieter wollte einen suchen. Jetzt bekomme ich knapp 200 EUR in Rechnung gestellt für ein kleines Paneel im Flur. Als Nachweis hat er mir einen handschriftlichen Zettel geschickt. Angeblich von einem Handwerker. Auf dem Zettel stand nur 200,- für Bodenarbeiten. Kein Firmenname nichts. Kann ich auf eine ordentliche Rechnung bestehen bzw hat er die Pflicht eine vorzulegen?
Danke
Vermieter berechnet ohne Rechnung
Fragen zur Miete?
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den von dir verursachten Schaden zu reparieren. Er kann z.B. auch Schadensersatz von dir einklagen auf Basis einen Kostenvoranschlages, wobei dabei wohl die Mehrwertsteuer abzuziehen wäre. Er ist jedoch verpflichtet, die genaue Höhe des Schadens zu beweisen. Dieser handschriftliche Zettel ist dazu vermutlich nicht geeignet. Möglicherweise kann aber der Handwerker für ihn als Zeuge aussagen. Von daher würde ich die Forderung nicht einfach ignorieren. Bitte ihn einfach, dir einen nachprüfbaren Beleg über die Höhe des Schadens zuzuschicken. Darin müssten Arbeitsstunden, Arbeitsmaterial, Mehrwertsteuer und dergleichen ausgewiesen sein. Ohne einen solchen Beleg bist du meiner Meinung nach nicht verpflichtet, diesen Betrag zu begleichen.
ZitatBitte ihn einfach, dir einen nachprüfbaren Beleg über die Höhe des Schadens zuzuschicken. Darin müssten Arbeitsstunden, Arbeitsmaterial, Mehrwertsteuer und dergleichen ausgewiesen sein. Ohne einen solchen Beleg :
Klar ist das richtig. Doch der TE sollte sich bewußt machen, dass eine offizielle Rechnung in der Regel die ganze Sache verteuert. Da geht der Vermieter zu einem Fachhandwerker und läßt sich einen Kostenvoranschlag geben. Und da geht es vermutlich nicht mit 200 Euro ab und es wird noch teurer.
Auch wenn es nur ein "Brett" ist, dass ausgetauscht werden muss, muss der gesamte Boden bis zu dem - durch den Mieter verursachten Schaden - aufgenommen werden und wieder neu verlegt werden. Einschließlich Demontage und erneute Montage der Fußleisten.
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ZitatDoch der TE sollte sich bewußt machen, dass eine offizielle Rechnung in der Regel die ganze Sache verteuert. Da geht der Vermieter zu einem Fachhandwerker und läßt sich einen Kostenvoranschlag geben. Und da geht es vermutlich nicht mit 200 Euro ab und es wird noch teurer. :
Ich bin kein Freund von Schwarzarbeit. Von daher würde ich persönlich als Mieter wie Vermieter nur ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen bezahlen. Aber natürlich kann es dadurch teurer werden.
Wir kennen den Schaden nicht. War der nur oberflächlich, dann konnte man den vielleicht ohne Austausch des Brettes beheben und dann wäre 200Euro recht teuer. War dagegen tatsächlich ein Austausch des beschädigten Laminatbrettes notwendig, so sind 200Euro vermutlich eher günstig.
Liegt eine Haftpflichtversicherung vor?
Falls ja, sollte man sich an diese wenden.
Diese ist sowohl für die Regulierung von berechtigen Ansprüchen als auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche heranziehbar.
ZitatIch bin kein Freund von Schwarzarbeit. Von daher würde ich persönlich als Mieter wie Vermieter nur ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen bezahlen. Aber natürlich kann es dadurch teurer werden. :
Ich auch nicht, vor allem nicht im Zusammenhang mit Vermietung. Das ist vom Vermieter am falschen Ende gespart, zumal es der Mieter wohl zu übernehmen bereit ist. Die Zeit für einen Kostenvorschlag muss einfach sein.
ZitatWar dagegen tatsächlich ein Austausch des beschädigten Laminatbrettes notwendig, so sind 200 Euro vermutlich eher günstig. :
Wohl eher dies. Der TE spricht von "Panell-Brett" kaputt gegangen.
Es wirklich nur ein Paneel in einem 1,2 m breiten Flur. Ich fand es schon heftig. Wäre ich nicht umgezogen hätte ich es selbst gemacht.
Ich habe eine Haftpflicht, aber ich glaube kaum, dass sie einen handgeschriebenen Zettel als Belege akzeptiert.
ZitatIch habe eine Haftpflicht, aber ich glaube kaum, dass sie einen handgeschriebenen Zettel als Belege akzeptiert. :
Schick der Haftpflichtversicherung einfach eine Schadensmeldung mit einer kurzen Beschreibung des Schadens und der Adresse des Vermieters. Du musst dann gar nichts mehr machen. Die werden den Vermieter schon auffordern, die geeigneten Belege zu bringen.
ZitatIch habe eine Haftpflicht, aber ich glaube kaum, dass sie einen handgeschriebenen Zettel als Belege akzeptiert. :
Schau mal in die Versicherungsbedingungen. Nicht alle Haftpflichtversicherungen umfassen auch Schäden in gemieteten Wohnungen. Wenn deine Versicherung das umfasst, dann ist es tatsächlich das einfachste, der Versicherung den Schaden zu melden.
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