Vermieter berechnet ohne Rechnung

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
ramirez123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter berechnet ohne Rechnung

Hallo,
am Tag meines Umzugs ist eine Deckenlampe runtergefallen. Dabei ist ein Laminatpaneel kaputt gegangen. Da ich 500km weit gezogen bin konnte ich keinen Handwerker mehr beauftragen. Mein Vermieter wollte einen suchen. Jetzt bekomme ich knapp 200 EUR in Rechnung gestellt für ein kleines Paneel im Flur. Als Nachweis hat er mir einen handschriftlichen Zettel geschickt. Angeblich von einem Handwerker. Auf dem Zettel stand nur 200,- für Bodenarbeiten. Kein Firmenname nichts. Kann ich auf eine ordentliche Rechnung bestehen bzw hat er die Pflicht eine vorzulegen?

Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den von dir verursachten Schaden zu reparieren. Er kann z.B. auch Schadensersatz von dir einklagen auf Basis einen Kostenvoranschlages, wobei dabei wohl die Mehrwertsteuer abzuziehen wäre. Er ist jedoch verpflichtet, die genaue Höhe des Schadens zu beweisen. Dieser handschriftliche Zettel ist dazu vermutlich nicht geeignet. Möglicherweise kann aber der Handwerker für ihn als Zeuge aussagen. Von daher würde ich die Forderung nicht einfach ignorieren. Bitte ihn einfach, dir einen nachprüfbaren Beleg über die Höhe des Schadens zuzuschicken. Darin müssten Arbeitsstunden, Arbeitsmaterial, Mehrwertsteuer und dergleichen ausgewiesen sein. Ohne einen solchen Beleg bist du meiner Meinung nach nicht verpflichtet, diesen Betrag zu begleichen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Bitte ihn einfach, dir einen nachprüfbaren Beleg über die Höhe des Schadens zuzuschicken. Darin müssten Arbeitsstunden, Arbeitsmaterial, Mehrwertsteuer und dergleichen ausgewiesen sein. Ohne einen solchen Beleg


Klar ist das richtig. Doch der TE sollte sich bewußt machen, dass eine offizielle Rechnung in der Regel die ganze Sache verteuert. Da geht der Vermieter zu einem Fachhandwerker und läßt sich einen Kostenvoranschlag geben. Und da geht es vermutlich nicht mit 200 Euro ab und es wird noch teurer.

Auch wenn es nur ein "Brett" ist, dass ausgetauscht werden muss, muss der gesamte Boden bis zu dem - durch den Mieter verursachten Schaden - aufgenommen werden und wieder neu verlegt werden. Einschließlich Demontage und erneute Montage der Fußleisten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Doch der TE sollte sich bewußt machen, dass eine offizielle Rechnung in der Regel die ganze Sache verteuert. Da geht der Vermieter zu einem Fachhandwerker und läßt sich einen Kostenvoranschlag geben. Und da geht es vermutlich nicht mit 200 Euro ab und es wird noch teurer.

Ich bin kein Freund von Schwarzarbeit. Von daher würde ich persönlich als Mieter wie Vermieter nur ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen bezahlen. Aber natürlich kann es dadurch teurer werden.

Wir kennen den Schaden nicht. War der nur oberflächlich, dann konnte man den vielleicht ohne Austausch des Brettes beheben und dann wäre 200Euro recht teuer. War dagegen tatsächlich ein Austausch des beschädigten Laminatbrettes notwendig, so sind 200Euro vermutlich eher günstig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Liegt eine Haftpflichtversicherung vor?
Falls ja, sollte man sich an diese wenden.
Diese ist sowohl für die Regulierung von berechtigen Ansprüchen als auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche heranziehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich bin kein Freund von Schwarzarbeit. Von daher würde ich persönlich als Mieter wie Vermieter nur ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen bezahlen. Aber natürlich kann es dadurch teurer werden.


Ich auch nicht, vor allem nicht im Zusammenhang mit Vermietung. Das ist vom Vermieter am falschen Ende gespart, zumal es der Mieter wohl zu übernehmen bereit ist. Die Zeit für einen Kostenvorschlag muss einfach sein.

Zitat (von cauchy):
War dagegen tatsächlich ein Austausch des beschädigten Laminatbrettes notwendig, so sind 200 Euro vermutlich eher günstig.


Wohl eher dies. Der TE spricht von "Panell-Brett" kaputt gegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ramirez123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wirklich nur ein Paneel in einem 1,2 m breiten Flur. Ich fand es schon heftig. Wäre ich nicht umgezogen hätte ich es selbst gemacht.
Ich habe eine Haftpflicht, aber ich glaube kaum, dass sie einen handgeschriebenen Zettel als Belege akzeptiert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von ramirez123):
Ich habe eine Haftpflicht, aber ich glaube kaum, dass sie einen handgeschriebenen Zettel als Belege akzeptiert.


Schick der Haftpflichtversicherung einfach eine Schadensmeldung mit einer kurzen Beschreibung des Schadens und der Adresse des Vermieters. Du musst dann gar nichts mehr machen. Die werden den Vermieter schon auffordern, die geeigneten Belege zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von ramirez123):
Ich habe eine Haftpflicht, aber ich glaube kaum, dass sie einen handgeschriebenen Zettel als Belege akzeptiert.

Schau mal in die Versicherungsbedingungen. Nicht alle Haftpflichtversicherungen umfassen auch Schäden in gemieteten Wohnungen. Wenn deine Versicherung das umfasst, dann ist es tatsächlich das einfachste, der Versicherung den Schaden zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen