Vermieter beschwert sich immer wieder über mangelnde Lüftung: Ohne echten Anlass

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
floq
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter beschwert sich immer wieder über mangelnde Lüftung: Ohne echten Anlass

Hallo zusammen,

ich habe ein mehr oder weniger großes, aber doch sehr stressvolles Problem mit meinem Vermieter.

Seit ich zusammen mit meiner Verlobten vor ca. 1,5 Jahren in unsere derzeitige Wohnung gezogen bin, haben wir ein wiederkehrendes Problem mit unserem Vermieter: Die Lüftung.

Nachdem sich in einem Zimmer ein Streifen Kondenswasser am Fenster gezeigt hatte (der selbstverständlich nach dem nächsten Lüften verschwindet), besteht hier Schimmelpanik. Absolut nachvollziehbar, daher wurde seitdem auf Wäsche aufhängen verzichtet und ein Trockner angeschafft.

Leider hat sich das Thema damit nicht erledigt. Alle paar Monate bekomme ich Nachrichten oder Briefe, in denen es darum geht, dass nicht anständig gelüftet wird. Der Grund für diesen Verdacht: tagsüber sind manche Rolläden des Öfteren geschlossen. Meistens lassen wir im Schlafzimmer die Rolläden mit geöffneten Schlitzen geschlossen, allerdings genau aus dem Grund, damit das Fenster den ganzen Tag nach dem Stoßlüften geöffnet bleiben kann (Fenster führt nur zur Terasse, unsere Katzen dürfen die Wohnung aber nicht unbeaufsichtigt verlassen). Das Thema haben wir schon mehrfach durchgekaut und besprochen.

Um unsere Erdgeschosswohnung führt der Garten des Mehrfamilienhauses, dort geht unsere Nachbarin (obere Wohnung) und die Söhne (Familie des Vermieters, der aber selbst nicht hier wohnt) gerne mehrfach am Tag um das Haus spazieren. Außerdem wird gerade am Wochenende gegrillt, Gartenarbeit gemacht und der Hund Gassi geführt. Und zwar genau vor unserem Essbereich und Wohnzimmer (nicht etwa in einigem Abstand, sondern buchstäblich genau vor unseren Fenstern). Direkt vor meinem Bürofenster steht neuerdings sogar ein Jacuzzi! Meiner Meinung nach ist es da verständlich, dass man aus Gründen der Privatsphäre dort auch mal die Rolläden schließt.

Scheinbar sind diese Argumente nicht gut genug und es kommen immer wieder Beschwerden über unser Lüftungsverhalten. Dabei Lüften wir ausführlich und täglich, einige Fenster sind sogar fast den gesamten Tag über geöffnet... wie ich das beweisen soll? Das weiß ich nicht. Meiner Meinung haben diese Beschwerden weder Hand noch Fuß.

Mittlerweile ist ein Hygrometer im Einsatz und sogar ein Profi war vor Ort und hat kontrolliert. Das Ergebnis: Alles ist wunderbar trocken und es gibt keine Probleme.

Nachdem heute schon wieder einmal eine Beschwerde angekommen ist ("Ganz wichtig Wohnung lüften, das Thema hatten wir schon. Geht übrigens nicht mit geschlossenen Rolläden!"), fällt es mir langsam schwer nicht wütend zu reagieren, trotzdem versuche ich das ganze so sachlich wie möglich anzugehen. Eigentlich will ich mir diese Beziehung nicht völlig zerstören, denn ich bin ansonsten sehr zufrieden mit unserer Unterkunft.

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mich gegen eventuelle Konsequenzen oder weitere Beschwerden abzusichern? Für generell andere Vorschläge bin ich natürlich ebenfalls offen.

Gibt es eine Stelle an die ich mich bei einem größeren Konflikt wenden sollte und welche Versicherung würde einen derartigen Fall abdecken?

Vielen Dank im Voraus

Florian

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24 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von floq):
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mich gegen eventuelle Konsequenzen
Das Führen eines *Lüftungsprotokolls* kann evtl. später einem panischen Vermieter die Lüftung aus den Segeln nehmen... ;)
-Man könnte die sensiblen Wandbereiche der Wohnung monatl. fotografieren und die Fotos zu Beweiszwecken vorhalten.
-Man könnte die beliebten Digitalthermometer/Hygrometer für die Wohnung und die jeweilige Luftfeuchtigkeit wöchentlich oder 2wöchentlich mit einem Fotonachweis als Doku der momentanen Luftfeuchtigkeit vorhalten.
-Man könnte Grund-Vorsorge betreiben und sich eine excel-Tabelle einrichten, die man mit den Stoßlüftungsdauern und den Luftfeuchtigkeitsangaben füttert---UND --- dem Vermieter schon ohne jede Beschwerde monatlich zustellen.
Man könnte dem Vermieter mitteilen, warum man die Rollläden unten hat.

Dauert alles jeweils nur wenige Minuten Zeitaufwand.

Zitat (von floq):
oder weitere Beschwerden abzusichern?
Dagegen ist wohl kein Kraut gewachsen. Der WILL sich beschweren.
Zitat (von floq):
welche Versicherung würde einen derartigen Fall abdecken?
Welchen Fall? Eine Beschwerde-Versicherung? Ist mir nicht bekannt. :grins:

Gibt es denn Grund für die Angst des Vermieters vor dem Schimmelproblem? Gabs schon mal welchen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4618 Beiträge, 555x hilfreich)

Ich würde auf solche Post gar nicht mehr reagieren, weder wütend noch sonstwie.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
floq
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Vielen dank für die ausführliche Antwort. Leider gibt es keine bestimmten Wandbereiche die es zu fotografieren gibt, und Wände haben wir einige (120qm, 5 Zimmer) . Schimmelbefall war laut seinen Aussagen auch noch nie ein Problem, also auch keine bestimmten Bereiche.

Möglicherweise muss ich mich tatsächlich darauf einstellen jeden Tag ein Excel führen und entsprechend Bilder machen... wobei ich mir dabei schon etwas doof vorkomme. Im Zweifelsfall habe ich damit zumindest etwas in der Hand :) Wobei mich das als Vermieter ziemlich wenig kümmern würde, schließlich kann man da ja sonstwas eintragen.

Wie beschrieben ist der Grund für seine Angst das von innen mit Kondenswasser angelaufene Fenster.

Ich werde mich zumindest mal an deinen Rat halten und regelmäßig entsprechende Bilder machen, danke!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von floq):
Leider gibt es keine bestimmten Wandbereiche
Wieso leider? Dann entfällt das doch schon mal.
Zitat (von floq):
jeden Tag ein Excel führen und entsprechend Bilder machen...
Wieso jeden Tag? Ich empfahl wöchentlich oder 2 wöchentlich. Andere empfahlen, gar nichts zu tun.
Zitat (von floq):
wobei ich mir dabei schon etwas doof vorkomme.
Wieso das denn? Das sieht doch keiner. Das ist nur für den Notfall. Dann kann man belegen: In der 39.KW waren hier 55%-RH. Punkt.
Zitat (von floq):
Wobei mich das als Vermieter
Du bist aber Mieter und hast gefragt... :crazy:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von floq):
Das Thema haben wir schon mehrfach durchgekaut und besprochen.

Dann würde ich weitere Briefe erst mal ignorieren.



Zitat (von floq):
Meiner Meinung nach ist es da verständlich, dass man aus Gründen der Privatsphäre dort auch mal die Rolläden schließt.

Nö, überhaupt nicht verständlich.
Es gibt da unter anderem ein Konzept mit der Bezeichnung "Gardine".



Zitat (von floq):
... wie ich das beweisen soll? Das weiß ich nicht.

Wozu auch? Die Beweispflicht liegt beim Vermieter.



Zitat (von floq):
Gibt es eine Stelle an die ich mich bei einem größeren Konflikt wenden sollte

Die nennt man "Gerichte"


Zitat (von floq):
welche Versicherung würde einen derartigen Fall abdecken?

Welche Variante des Falls denn?




Zitat (von floq):
Möglicherweise muss ich mich tatsächlich darauf einstellen jeden Tag ein Excel führen

Wozu? Hygrometer gibt es auch mit Aufzeichnungsfunktion. 3-6 automatischen Messungen am Tag, einmal pro Woche / pro Monat auslesen, abspeichern und fertig ...
Nur dem Vermieter würde ich davon nichts erzählen.



Zitat (von Anami):
Eine Beschwerde-Versicherung? Ist mir nicht bekannt.

Doch gibt es - ist unter der Bezeichnung "Rechtsschutzversicherung" bekannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von floq):
Wie beschrieben ist der Grund für seine Angst das von innen mit Kondenswasser angelaufene Fenster.

Handelt es sich immer nur um ein Fenster welches beschlägt, obwohl die Luftfeuchtigkeit im Raum OK ist? Falls ja, könnte es sein, dass das Fenster einfach alt ist und einfach schlecht dämmt? Dann schlage dem Vermieter doch einfach mal vor dieses auszutauschen. Dann besteht das Problem mit dem Kondenswasser nicht mehr Auch wenn das vermutlich nicht das ist, was der Vermieter erreichen will. ;-)

Übrigens: Dauerlüften im Winter ist komplett falsch und verursacht mehr Schimmel als dass es diesen verhindert.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, überhaupt nicht verständlich. Es gibt da unter anderem ein Konzept mit der Bezeichnung "Gardine".
Doch. Total verständlich. Es gibt keine mW keine Mieterpflicht, zum Schutz vor Einsehbarkeit Gardinen anzubringen. Ob im MV des Fragestellers zu finden ist, dass er Gardinen anzubringen hat und dass er die Rollläden nur zu ganz bestimmten Zwecken/Zeiten herunterlassen darf... sollte der TE mal prüfen.

Oder in welchem Gesetz kann man das Grundsätzliche dazu nachlesen?
Zitat (von floq):
Gibt es eine Stelle an die ich mich bei einem größeren Konflikt wenden sollte
Der größere Konflikt ist total nebulös. Er wäre erstmal näher zu beschreiben.
Zitat (von Harry van Sell):
Doch gibt es - ist unter der Bezeichnung "Rechtsschutzversicherung" bekannt.
Ob dann eine Rechtsschutzversicherung das Richtige wäre ?--- Hellseher dürfen hier doch nicht.

btw.
Bei einem Vermieter, der vor vielen Monaten wegen eines Kondenswasserstreifens am Fenster eine Schimmelpanik bekam (oder schon hatte), diese Angst oder Panik nun ohne Anlass weiter pflegt, könnte ggfls. der sozialpsychiatrische Dienst der Stadt mal angefragt werden.
-----------------------------------
Zitat (von floq):
Direkt vor meinem Bürofenster steht neuerdings sogar ein Jacuzzi! Meiner Meinung nach ist es da verständlich, dass man aus Gründen der Privatsphäre dort auch mal die Rolläden schließt.
Das hatte ich glatt überlesen... :grins:
Gutes Argument, um bei Bedarf zu begründen, warum man lieber die Rollläden schließt, wenn dort feilgeboten wird, was man einfach niemals sehen mag.... ;) , es sei denn, man muss---weil man Bademeister im Schwimmbad ist oder sommers im DLRG-Turm am Strand sitzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von floq):
Meistens lassen wir im Schlafzimmer die Rolläden mit geöffneten Schlitzen geschlossen, allerdings genau aus dem Grund, damit das Fenster den ganzen Tag nach dem Stoßlüften geöffnet bleiben kann
Das ist keine gute Idee. Nach dem Stoßlüften sollte das Fenster geschlossen werden, besonders im Winter!


Zitat (von floq):
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mich gegen eventuelle Konsequenzen oder weitere Beschwerden abzusichern?
So lange dies allgemeine Hinweise sind, man möge auf das Lüften achten, sehe ich keine Möglichkeit/keinen Grund, dagegen vorzugehen. Nimm es als Erinnerung und hefte es ab, ggfs. mit dem Vermerk gut gelüftet zu haben.

Flankierend könnte man versuchen den Grund für das „Lüftungs- und Schimmeltrauma" des Vermieters in Erfahrung zu bringen. Gab es mit dem Vormieter diesbezüglich Probleme? Ist die Wohnung vielleicht sogar schimmelgefährdet?

Noch ein paar Zeilen zum Lüften.
Trockenlüften geht am besten im Winter und in der kalten Jahreszeit. Stoßlüften, am besten mit Durchzug, ist das Mittel der Wahl. Geöffnete Fenster, auch hinter Rolläden, sind besonders im Winter Gift!

Eine unauffällige Luftfeuchtigkeit im Raum ist kein Beweis für trockene Außenwände, Ecken und Umgebung um die Fenster. Halte das im Blick.


VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ob im MV des Fragestellers zu finden ist, dass er Gardinen anzubringen hat und dass er die Rollläden nur zu ganz bestimmten Zwecken/Zeiten herunterlassen darf... sollte der TE mal prüfen

Selbst wenn wäre das nichtig.



Zitat (von Anami):
Oder in welchem Gesetz kann man das Grundsätzliche dazu nachlesen?

Im BGB, Abschnitt Mietrecht.



Zitat (von Anami):
Es gibt keine mW keine Mieterpflicht, zum Schutz vor Einsehbarkeit Gardinen anzubringen.

Stimmt. Ja und? Dennoch unverständlich das man lieber im Dunkeln sitzen oder Strom verbrät statt einen Sichtschutz zu installieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Was ein Blödsinn. Man soll doch mehrmals täglich stoßlüften für einige Minuten... Und dann schließt man die Fenster. Gerade im Winter sind z. B. gekippte Fenster keine gute Idee.

Nach dem stoßlüften kann man die Rollläden ruhig schließen, wenn man es gern dunkel hat.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dennoch unverständlich das man lieber im Dunkeln sitzen oder Strom verbrät statt einen Sichtschutz zu installieren.
Dieser Satz ist absolut unverständlich.
Ist ein Rollladen denn kein Sichtschutz?
Brächte der TE eine Gardine an, um draußen vor dem Fenster das Elend nicht zu sehen, säße er ebenso im Dunklen oder müsste Strom verbraten.
Was hat das mit der Paranoia des Vermieters oder mit der Lüftungsbibel zu tun?
----------------------------------------------
Zitat (von Yogi1):
Gerade im Winter sind z. B. gekippte Fenster keine gute Idee.
Wer macht denn das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Brächte der TE eine Gardine an, um draußen vor dem Fenster das Elend nicht zu sehen, säße er ebenso im Dunklen oder müsste Strom verbraten.

LOL ... Eventuell mal googlen was eine Gardine ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4618 Beiträge, 555x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
LOL ... Eventuell mal googlen was eine Gardine ist?


Gibt ja auch dunkle Gardinen, die sind nicht alle weiß die Dinger.

Im Sommer habe ich tagsüber die Rollläden zum Garten auch runter, da heizen sich die großen Fenster nicht so auf und drinnen bleibt es kühler.

Die erste Beschwerde des VM war nicht ungerechtfertigt. Man hat Wäsche in der Wohnung getrocknet, diese nicht ordentlich belüftet, so dass die Luftfeuchtigkeit an den Fenstern (und wohl nicht nur an denen ) kondensierte.

Nun ist der VM misstrauisch geworden und bangt um die Schadlosigkeit seines Eigentums ... durchaus nachvollziehbar, ABER daran wird er sich gewöhnen müssen, genauso wie an die herabgelassenen Rollläden tagsüber.

Ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter könnte eventuell wieder etwas Ruhe in das Vertragsverhältnis bringen, zumal der künftige Vermieter (der Sohn des jetzigen) ja auch im Haus wohnt, da wäre es sicher nicht falsch die Wogen zu glätten.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Gibt ja auch dunkle Gardinen, die sind nicht alle weiß die Dinger.

Wie bitte? Offenbar sind Gardienen unbekannter als ich dachte ...
Die Farbe ist relevant für die Lichtdurchlässigkeit? Oder doch die Löcher / Webart ... ?




-- Editiert von Harry van Sell am 23.09.2020 22:02

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Es gibt übrigens auch lichtdurchlässige Folien.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4618 Beiträge, 555x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie bitte? Offenbar sind Gardienen unbekannter als ich dachte ...


Na eventuell gibt es mehr als du denkst ... wäre auch ne Option oder?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Na eventuell gibt es mehr als du denkst

Also lichtdichte "Gardinen" kenne ich nur als "Vorhang".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4618 Beiträge, 555x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also lichtdichte "Gardinen" kenne ich nur als "Vorhang".


Also gibt es doch mehr als du kennst ... wie ich vermutet habe.

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell mal googlen was eine Gardine ist?
Habbich. Habe 11 verschiedene Gardinenarten gefunden.
https://www.gardinen.net/gardinenarten.html
So spricht der Einrichtungsprofi von einer Gardine, wenn ein leichtes, transparentes bis halbtransparentes Gewebe zur Herstellung der Fensterdekoration verwendet wurde.
Du scheinst kein Einrichtungsprofi zu sein, ist aber hinnehmbar, denn bitte nicht auch das noch... :crazy:

Nichts zum Sachverhalt, geht nicht um Sichtschutz aus watt-auch-immer bzw. wovor-auch-immer.
Es geht um das Lüftungs-Verlangen des Vermieters.
-------------------------------------------
Zitat (von Solan196):
... zumal der künftige Vermieter (der Sohn des jetzigen) ja auch im Haus wohnt,
Ist das eine neue Wendung des Dramas? Hab ich was verpasst?
Vielleicht dauert es noch >20 Jahre, bis Herr Sohn künftiger Vermieter wird? :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4618 Beiträge, 555x hilfreich)

Zitat (von floq):
dort geht unsere Nachbarin (obere Wohnung) und die Söhne (Familie des Vermieters, der aber selbst nicht hier wohnt) gerne mehrfach am Tag um das Haus spazieren.


OK gut möglich, dass ich hier fehlinterpretiert habe.

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#21
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@Harry: mir sind Gardinen durchaus noch ein Begriff - ja, die sind lichtdurchlässig. Bieten aber auch keinen guten Sichtschutz. Früher mal waren die sehr beliebt als "Deko". Das war ja grad der Sinn einer Gardine, dass etwas vorm Fenster hängt und man trotzdem noch rausgucken kann.
Alles, das man sich vors Fenster hängen kann als zuverlässigen Sichtschutz, dunkelt den Raum auch ab. Es ist dann zwar nicht finster wie bei Rolläden, aber doch dunkel genug, dass man für Vieles, z. B. lesen, Licht anmachen muss.

@Anami:ich habe "den ganzen Tag Rolläden mit geöffneten Schlitzen runter und Fenster ganz auf" gleichgesetzt mit gekippten Fenstern. Würd ich nicht machen. Ich würde gescheit lüften und die Fenster dann schließen.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Anami):
So spricht der Einrichtungsprofi von einer Gardine, wenn ein leichtes, transparentes bis halbtransparentes Gewebe zur Herstellung der Fensterdekoration verwendet wurde.

Selbst halbtransparentes Gewebe lässt einen nicht im Dunkeln sitzen wie ein geriffleter Rolladen.



Zitat (von Yogi1):
Alles, das man sich vors Fenster hängen kann als zuverlässigen Sichtschutz, dunkelt den Raum auch ab.

Das es da immer einen Verlust gibt, ist klar.

Aber wenn man sich zB. professionelle Folien dranmacht, ist der Verlust minimal. Da kann man sehr lange sitzen ohne das man Licht anmachen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbst halbtransparentes Gewebe lässt einen nicht im Dunkeln sitzen wie ein geriffleter Rolladen.
Das stimmt. Noch immer gibt es keine Pflicht des Mieters, sich so etwas am Fenster zu installieren. Auch keine Pflicht, durch irgendein Gewebe/Folie das halbtransparente oder geriffelte Elend im Yacuzzi sehen zu müssen. Innen Strom *verbraten* ist allein das Ding des TE.
Zitat (von Yogi1):
Würd ich nicht machen
Gern. Verlangt niemand von dir. Du hast evtl. nicht solch einen paranoiden Vermieter und einen Yacuzzi direkt vorm Fenster vermutlich auch nicht.
Zitat (von floq):
Mittlerweile ist ein Hygrometer im Einsatz und sogar ein Profi war vor Ort und hat kontrolliert. Das Ergebnis: Alles ist wunderbar trocken und es gibt keine Probleme.
Hat also weder mit Folgen falscher Lüftung noch mit Stromkosten, erst recht nicht mit Fensterdeko zu tun --- nur mit dem ***Vermieter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Noch immer gibt es keine Pflicht des Mieters, sich so etwas am Fenster zu installieren. Auch keine Pflicht, durch irgendein Gewebe/Folie das halbtransparente oder geriffelte Elend im Yacuzzi sehen zu müssen.

Stimmt. Hat zum Glück auch niemand behauptet.

Selbst wenn er in einer Klausel so was im Mietvertrag stehen hätte, das wäre nichtig.


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