Vermieter beseitigt Schaden in der Wohnung seit 73 Tagen nicht

15. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Juleg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter beseitigt Schaden in der Wohnung seit 73 Tagen nicht

Hallo,

Achtung, dies ist ein sehr ausführlicher Text mit einer detaillierten Zeitleiste. Ich habe das Problem zusammen gefasst aber wusste nicht ob eine Zeitleiste für den Kontext wichtig ist.

Ich bin nicht in Deutschland aufgewachsen, sondern für das Studium hergezogen und kenne mich leider wirklich nicht mit Mietrecht aus. Ich wäre um jede Hilfe sehr dankbar.

In meiner Wohnung herrscht ein Wasserschaden an der Decke des Wohnzimmers, der mittlerweile enorm groß geworden ist (4-5m lang) und eine große Menge schwarzer Schimmelflecken aufweist.
Der Schaden hat sich im Laufe der Zeit stark ausgebreitet und umfasst mittlerweile nicht nur die Decke des Wohnzimmers, sondern auch die des angrenzenden Flurs und des Bades sowie die jeweiligen Wände. Insgesamt sind also 3 Räume vom Wasserschaden mit Schimmelbildung betroffen.
Aufgefallen ist uns der Schimmel nachdem wir aus dem Urlaub zurück in die Wohnung kamen (insgesamt 10 Tage Urlaub). Die Vermieterin wurde sofort informiert. Das war am 02.01. Im Laufe der nächsten Woche waren zwei Handwerker da (einmal von ihrer Versicherung und einer, von einer ihr bekannten Firma) und haben sich den Schaden angeschaut. Sie hat mit ihrer Versicherung abgemacht, dass Sie ihren eigenen Handwerker für die Schadensbehebung auswählen darf. Seit diesem Tag war kein Handwerker mehr in unserer Wohnung.

Wie kann ich mit der Situation umgehen? Auf was muss ich jetzt achten? Könnte ich fristlos kündigen? Ich habe gelesen, dass ich eine „Schadensbeseitigungsfrist" schriftlich der Vermieterin übergeben hätte sollen. Das ist leider nicht erfolgt.

Wir möchten nun eine Mietminderung fordern, dazu haben wir mehrere Fragen:
1. Wie viel Mietminderung würde uns in diesem Fall zustehen?
2. Können wir die Mietminderung rückwirkend für den vergangenen Zeitraum einfordern?
3. Können auch sonstige Unkosten, welche uns bei der Bekämpfung der Ausbreitung entstanden sind, eingefordert werden. (Stromkosten für den Raumentlüfter, Schimmelentferner und Raumentfeuchtungsboxen, Schimmeltestkit)

Ich habe zur Übersicht eine sehr detaillierte Zeitleiste angelegt:

02.01 - Wasserschaden entdeckt, Vermieterin informiert

02.01 – Vermieterin erklärt, dass sie sich darum kümmern wird und erlaubt uns, ein im Keller gelagerten, elektrischen Raumentlüfter auszuleihen. (Dieser läuft seit diesem Tag jede Nacht)

06.01 – Vermieterin und ihr ausgesuchter Handwerker haben sich den Schaden in der Wohnung angeschaut

08.01 – Handwerker ihrer Versicherung hat sich den Schaden in der Wohnung angeschaut

18.01 – Wir haben uns beschwert, dass noch nichts passiert ist und erklärt, dass sich der Schimmel ausbreitet.

Antwort der Vermieterin auf Whatsapp „Das war schon alles besprochen und auch, wie viel Zeit das noch in Anspruch nehmen wird. Leider kann ich daran im Moment nichts machen"

20.01 – Vermieterin kam vorbei, um Schimmel zu beseitigen

27.01 – Vermieterin hat uns gesagt, dass Sie unsere Nummer dem Handwerker gegeben hat und dieser sich bei uns meldet

30.01 – Vermieterin wurde darauf hingewiesen, dass sich keiner bei uns gemeldet hat. Haben nach einer Telefonnummer vom Handwerker gefragt. Es kam keine Antwort von der Vermieterin.

11.02 – Vermieterin wurde nochmals darauf hingewiesen, dass sich bei uns immer noch kein Handwerker gemeldet hat. Haben nochmal nach der Telefonnummer vom Handwerkerunternehmen gefragt.

11.02 -- Vermieterin antwortet mit der Nummer des Handwerkerunternehmens.

13.02 – Handwerkerunternehmen wurde von uns angerufen. Dame an der Rezeption hat uns gesagt, man würde uns zurückrufen, da der zuständige Handwerker nicht im Haus ist.

14.02 – Vermieterin wurde über das Telefonat mit dem Handwerkerunternehmen informiert.

14.02 – Vermieterin wurde mit Bildern über die Ausbreitung des Wasserschadens auf Wände in Flur und Wohnzimmer informiert.

17.02 – Wir wurden von der Vermieterin informiert, dass sie beim Handwerkerunternehmen nachgefragt habe. Whatsapp Nachricht von ihr: „Scheinbar ist der Chef bis einschließlich Mittwoch krank. Daher fahre ich zweigleisig und habe mitgeteilt, dass ich dafür kein Verständnis habe, dass dies angeblich nur der Chef könne und schon so lange dauert. Ich melde mich, wenn ich was neues habe."

19.02 – Sprachnachricht der Vermieterin: „Die Handwerksfirma wird sich mit euch auf jedem Fall zusammensetzen und telefonisch einen Termin ausmachen."

21.02 – Vermieterin wurde informiert, dass sich immer noch kein Handwerker bei uns gemeldet hat. Es kam keine Antwort von der Vermieterin.

23.02 – Vermieterin wurde informiert, dass wir immer noch nicht vom Handwerker angerufen wurden und dass sich mittlerweile die abgedeckte Decke im Bad wölbt.

23.02 – Antwort der Vermieterin auf Whatsapp „Danke für die Info. Ich werde parallel Stress machen könnt ihr mir aktuelle Fotos schicken da der Schaden offensichtlich größer wird"

23.02 – Vermieterin wurden Fotos geschickt.

24.02 – Handwerker wurden mehrfach von uns angerufen. Keiner hat sich gemeldet.

25.02 – Handwerker wurden von uns angerufen. Die Frau an der Rezeption hat uns gesagt, dass der Handwerker am 26.02 in die Wohnung über uns das Rohr repariert. Sie konnte keine Auskunft darüber geben, ob der zuständige Handwerker auch in unsere Wohnung muss.

25.02 – Vermieterin wurde über das Telefonat informiert. Zusätzlich haben wir um ein persönliches Gespräch mit ihr gebeten. Es kam keine Antwort von der Vermieterin.

29.02 – Erneute bitte um ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin gebeten. Es kam keine Antwort.

01.03 – Vermieterin hat persönliche Gründe aufgelistet, weshalb Sie nicht auf unsere Anfrage geantwortet hat.

06.03 – Handwerkerunternehmen wurden von uns angerufen. Der zuständige Handwerker sei nicht im Haus und man würde sich 09.03 bei mir melden.

06.03 – Antwort der Vermieterin auf Whatsapp „War immer noch nichts? Aber die waren doch schon ganz oft da gewesen" (Vermutlich Wohnung über uns gemeint)

06.03 – Vermieterin wurde informiert, dass wir davon nichts wussten und keinerlei Informationen erhalten haben, wann die Handwerker im Haus sind.

07.03 – Erneute bitte um ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin für den 08.03.

08.03 – Vermieterin hat den 09.03 vorgeschlagen.

09.03 – Termin wurde für 20:30 festgelegt.

09.03 – Termin wurde von der Vermieterin 2,5h vorher abgesagt.

09.03 – Vermieterin hat den 11.03 als neuen Termin vorgeschlagen.

09.03 – Handwerker wurden von uns angerufen. Frau an der Rezeption wusste nicht über unser Problem Bescheid. Der zuständige Handwerker sei nicht im Haus

10.03 – Handwerker wurden erneut von uns angerufen. Es wurde ein Termin für den 17.03 ausgemacht.

10.03 – Vermieterin wurde über das Telefonat informiert und hat anschließend selbst am gleichen Tag mit dem Handwerkerunternehmen telefoniert und uns Bescheid gegeben, dass am 17.03. Feuchtigkeit gemessen wird und Trocknungsgeräte aufgestellt werden.

11.03 – Termin für das persönliche Gespräch wurde für 18:00 festgelegt. Aber wäre laut der Vermieterin auch ab 20 Uhr möglich.

11.03 – Vermieterin erschien nicht zu dem ausgemachten Termin.

11.03 – Auf Nachfrage (20 min nach vereinbarter Zeit) hat die Vermieterin geantwortet und um eine Verschiebung des Termins auf später am Abend gebeten.

11.03 – Wir haben 20 Uhr vorgeschlagen. Obwohl die Nachricht gelesen wurde, kam keine Antwort von der Vermieterin. Auf Nachfrage, ob wir eine Bestätigung für den Termin haben können hat die Vermieterin uns den Termin ganz abgesagt.

11.03 – Termin wurde auf 06:15 Uhr für den 12.03 festgelegt.

12-03 – Termin wurde eingehalten. Wir haben die Vermieterin informiert, dass wir ein Mietminderung fordern. Laut ihrer Aussage wäre dies nicht rückwirkend möglich.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Vorweg:
73 Tage finde ich jetzt noch nicht allzu lange ... dafür überhaupt erstmal einen Handwerker zu bekommen (das ist leider schon seit einigen Jahren gar nicht mehr so einfach und es wird immer schlimmer) > ging ja hier ganz flott ... und auch dafür dass vermutlich/hoffentlich bereits mit Massnahmen zur Ursachenbeseitigung für die in eurer Wohnung aufgetretenen Folgen begonnen wurde.
Zunächst muss ja mal der eigentliche Schaden behoben werden und müssen die Bauteile getrocknet werden - 4-8 Wochen mit Trocknungsgeräten sind völlig normal.
Erst wenn die Grundlagen dafür geschaffen sind und alles trocken ist, macht es Sinn die Folgeschäden zu beseitigen.

Ich fange gleich mit dem Ende an:

Zitat (von Juleg):
12-03 – Termin wurde eingehalten. Wir haben die Vermieterin informiert, dass wir ein Mietminderung fordern. Laut ihrer Aussage wäre dies nicht rückwirkend möglich.

"rückwirkend nicht möglich" ist falsch
Die Miete ist nach dem Gesetz ab dem Tag des Mangels angemessen gemindert je nach dem Grad der Gebrauchsbeeinträchtigung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html
Für deine Frage nach Ersatz für sonstige Unkosten > BGB § 536a - wenn die Massnahmen wirklich zum Erhalt der Mietsache/zur Abwendung weiteren Schadens erforderlich waren, dann sind die Aufwendungen erstattungsfähig.
Möglicherweise hat auch der Mieter der verursachenden Wohnung den Wasserschaden schuldhaft verursacht - dann wäre der schadenersatzpflichtig.

Hinsichtlich Mangel > Mietminderung stellt sich eben die Frage:
Inwiefern ist tatsächlich der Gebrauch denn mehr als nur unerheblich beeinträchtigt?Ist Putz von der Decke gefallen? Besteht tatsächlich mehr als nur ein optischer Mangel?
Schimmel kann auch je nach Art und Anzahl der Schimmelsporen gesundheitsgefährdend sein > das wäre dann ein gebrauchsbeeinträchtigender Mangel. Aber ob das vorliegt ist i.d.R. nur durch eine Raumluftanalyse festzustellen, die ggf. der Mieter beauftragen müsste, weil die Beweispflicht für das Vorhandensein eines Mangels beim Mieter liegt.
Was hat das Schimmeltest-Kit ergeben? Anhaltspunkte für Gesundheitsgefährdende Art/Sporenanzahl?

Ob hier überhaupt ein Mangel vorliegt, der zur Minderung berechtigt, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Da jeder Mangel/jede Gebrauchsbeeinträchtigung unterschiedlich ist, gibt es auch keine allgemein verwendbaren Tabellen welcher Minderungssatz angemessen ist.
z.B. hier mal lesen
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/mietminderung/

Wenn Vermieter und Mieter sich da nicht auf einen Nenner einigen können, muss das für jeden Einzelfall ein Gericht entscheiden. Das ist dann wieder mit einem entsprechenden Kostenrisiko verbunden (auch für den Mieter).

Hier sind Beispiele von bereits ergangenen Urteilen > zwischen 0,5% bis 100 % Mietminderung zu Wasserschaden - Feuchte - Schimmel
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Wasserschaden-Rohrbruch.html
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung_bei_Wasserschaden.art46.html

Man kann auch nicht wirklich dazu raten einfach mal nach persönlichem Empfinden die Miete zu mindern, denn bei einer überhöhten oder gänzlich unberechtigten Minderung besteht dann eben ein Mietzahlungsrückstand, was dann je nach Höhe den Vermieter zur fristgerechten oder sogar fristlosen Kündigung berechtigt.

Wenn du meinst, Anspruch auf eine nennenswerte Mietminderung zu haben, dann ist es eben wegen der damit auch verbundenen (Kosten-)Risiken sinnvoll einen Rechtsanwalt vor Ort zu befragen, was wohl seiner Ansicht nach angemessen wäre. Für ein Recht auf fristlose Kündigung deinerseits müssten die Folgen in deiner Wohnung schon ganz erheblich sein - deine Schilderung klingt für mich nicht ansatzweise danach.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juleg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern ist tatsächlich der Gebrauch denn mehr als nur unerheblich beeinträchtigt?

Putz ist von der Decke gefallen,
Wohnzimmerwand ist nass,
Wasser fließt von der Decke der Wand entlang,
Fenster immer beschlagen,
Wohnzimmerwand hat kleinere schwarze Schimmelflecken,
Wohnzimmerdecke extrem viele sehr große schwarze Schimmelflecken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wasser fließt jetzt noch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32111 Beiträge, 5648x hilfreich)

Kannst du bitte mal ein paar Fotos von dem Schimmelschaden hier einstellen?
Bilderdienste aus dem Netz---dann hierher verlinken.
Danke.

Zitat (von Juleg):
dass sich mittlerweile die abgedeckte Decke im Bad wölbt.
Was heißt das? Bitte Fotos zeigen.
Zitat (von Juleg):
12-03 – Termin wurde eingehalten. Wir haben die Vermieterin informiert, dass wir ein Mietminderung fordern. Laut ihrer Aussage wäre dies nicht rückwirkend möglich.
Dazu braucht man wirklich nicht wochenlang von der Vermieterin ein persönliches Gespräch verlangen.
Zitat (von Juleg):
elektrischen Raumentlüfter
Meinst du ein Trocknungsgerät?
Zitat (von Juleg):
20.01 – Vermieterin kam vorbei, um Schimmel zu beseitigen
Was hat sie an diesem Tag gemacht?
Wo wohnt ihr denn jetzt?
Wie heizt ihr denn jetzt?
Wie viel Putz ist von der Decke gefallen und wo?
Wisst ihr, ob beim Nachbarn über euch der Schaden (Evtl. Rohrbruch??) beseitigt wurde?
Habt ihr mit dem Nachbarn über euch seit Januar mal persönlich gesprochen?

Wenn du hier deinen Zeitstrang mal neutral liest--- kannst du dir vorstellen, dass du sowohl die Vermieterin als auch die Handwerksfirma extrem genervt hast?

0x Hilfreiche Antwort

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