Vermieter besetzt Wohnung !!

27. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)
Vermieter besetzt Wohnung !!

Hallo, wünsche schöne Weihnachten gehabt zu haben.
Das Problem:
Einen Tag vor Heiligabend hat sich der Hauseigentümer Zutritt in seine vermietete Wohnung verschafft, indem er hinter einem Gast, noch schnell mit hineinhüpfte. Alles bitten die Wohnung zu verlassen, half nicht, nach 2 Stunden kam die Polizei und entsorgte ihn. Wie kann man gegen ihn vorgehen ? Da er Schlüssel besitzt wurde Schloss nun ausgetauscht, da er am nächsten Tag, (Heiligabend) mit Schlüssel, sich Zugang verschaffen wollte.

Hintergrund:
Hausbesitzer, ehemaliger Lebensgefährte, erteilt Wohnrecht auf Lebenszeit, will nun Wohnrecht zurückziehen und schikaniert und bedroht.

Vielen Dank im voraus.

caschmi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

es geht hier wohl eher um eine gescheiterte Beziehungund deren Nachwehen.

Ein lebenlanges Wohnrecht müßte im Grundbuch eingetragen sein, sollte dies so sein, so ist der Mieter nicht kündbar, er kann aber dennoch selbst das Mietverhältnis auflösen.
Ein widerrechtliches Betreten stellt natürlich eine strafbare Handlung in Form eines Hausfriedensbruch dar, §123 StGB . Der Vermieter darf grundsätzlich nur nach vorheriger Ankündigung wegen best. Gründe die Wohnung betreten.

Hier sollte man das Problem aber versuchen, unjuristisch zu lösen.

MfG

Birgit Raupers


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#2
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo Frau Raupers,
danke für die schnelle Antwort !

Beziehung seit 8 Jahren beendet, Mutter und Kind (nie verheiratet) haben nur schriftliches Wohnrecht.
Vorgeschobener Grund war ein seit 2 Jahren dem Vermieter bekanntes undichtes Dach, eine Voranmeldung gab es nicht. Vermieter möchte gern selbst in dieser Wohnung wohnen, aus Kostengründen. Er hat noch mehrere Eigentumswohnungen, will Mutter und leibliches Kind vor die Türe setzen.

Werde meiner Cousine raten, Strafanzeige zu erstatten und da nur schriftlich vorhandenes Wohnrecht besteht, soll sie sich eine neue Wohnung suchen. Trotzdem dies als Unterhaltsersatz galt.

Danke nochmals

caschmi

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