Vermieter bessert Nebenkostenabrechnung nicht nach

8. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
koltesp
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Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)
Vermieter bessert Nebenkostenabrechnung nicht nach

Welche Rechte hat ein Mieter, wenn der Vermieter die formell und materiell nicht ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung nicht nachbessert?
Die Nebenkostenabrechnung weist ein Guthaben aus, dieses ist jedoch zu gering, weil der Vermieter Positionen abgerechnet hat, die laut Mietvertrag nicht umlagefähig sind. Des Weiteren gibt es formelle Fehler in der Abrechnung.
Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter auf die Anforderung einer ordnungsgemäßen Abrechnung nicht reagiert?






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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
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#2
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

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#3
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Wenn der VM die falsche / fehlerhafte NK-Abrechnung nicht nachbessert, kann dieser Anspruch durch Klage [...] durchgesetzt werden.


Wer würde denn schon wegen ein paar Euro Klagen? Trotzdem hat ein Mieter ein Recht auf eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung. Dies muss doch anders/einfacher durchzusetzen sein.
quote:
Wenn der VM die falsche / fehlerhafte NK-Abrechnung nicht nachbessert, kann dieser Anspruch durch die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchgesetzt werden.


Wenn die laufenden Vorauszahlungen zurückgehalten werden, so erreicht der Mieter doch nichts, da sich dies ja dann auf die Abrechnung im darauffolgenden Jahr auswirkt. Hier wird dann vom Vermieter eine geringere Gesamtvorauszahlung angerechnet werden.

Welche Auswirkung hat eine formell nicht ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung generell auf die Nebenkostenumlage eines Mietverhältnisses, wenn diese nicht nachgebessert wird? Dies verstößt doch dann gegen den Vertrag. Kann es nicht sein, dass die Umlage der Nebenkosten auf den Mieter ausgeschlossen werden kann?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12309.09.2010 17:43:43
Status:
Frischling
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#6
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
...die lt. deiner Aussage nicht umlagefähig sind?


Nicht laut Aussage, sondern laut Mietvertrag. ;)

quote:
...die laut Mietvertrag nicht umlagefähig sind.


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-- Editiert am 09.09.2010 17:33

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#9
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
...dass er der wahrscheinlichen Nebenkostenabrechnung in Bezug auf Nachzahlung nicht Folge leisten will.


Das ja gerade nicht. Laut Nebenkostenabrechnung besteht ein Guthaben....nur ist dieses zu niedrig, da Positionen in der Abrechnung auftauchen, die nicht vertraglich vereinbart wurden:

quote:
Die Nebenkostenabrechnung weist ein Guthaben aus, dieses ist jedoch zu gering, weil der Vermieter Positionen abgerechnet hat, die laut Mietvertrag nicht umlagefähig sind.






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#10
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
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Beginner
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#12
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe, soll dieses Forum doch immer pauschal gehalten werden. Ob ich nun angebe, um welche unberechtigt abgerechnete Postion es sich handelt, spielt rechtlich betrachtet keine Rolle. Die Umlagefähigen Kosten sind im Mietvertrag aufzuführen. Die Kostenposition, die beanstandet wird, ist darin nicht genannt, also auch nicht umlagefähig. Auch soll hier einfach davon ausgegangen werden, dass die Abrechnung formell nicht ordnungsgemäß ist. Sie ist für den Mieter inhaltlich nicht nachvollziehbar, weil seltsame Umlageschlüssel verwendet wurden und ein Posten zweimal aufgeführt wird. Mich würde aber einfach auch interessieren, wie die rechtlichen Möglichkeiten in einem solchen Fall sind.

Wie bereits geschrieben, Klage erscheint hier zu aufwendig, und Kürzung der Vorauszahlung bringt keinen Erfolg. Hier muss der Mieter doch andere Möglichkeiten haben zu seinem guten Recht zu kommen.

Eine formell nicht ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung gilt meines Wissens als nicht zugestellt. Wenn also keine ornungsgemäße Abrechnung zugestellt wird, ist dies ein Verstoß gegen den Mietvertrag. Ist das nicht sogar ein Mängel an der Mietsache, der ein Minderungsrecht bietet?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
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#18
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich denke, der Fall ist ausreichend dargelegt: Nebenkostenabrechnung ist formell nicht ordnungsgemäß, entspricht also nicht den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB . Zudem werden in der Abrechnung Kosten aufgeführt, die nicht umlagefähig sind. Abrechnung ist also auch materiell nicht ordnungsgemäß.
Abrechnung wurde vom Mieter reklamiert und eine ordnungsmäßige Abrechnung angefordert. Vermieter hat nicht darauf reagiert.

Es steht dem Mieter grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zu, solange der Vermieter keine ordnungsgemäße Abrechung über die angefallenen Betriebskosten erstellt. Mängel in der Abrechnung reichen jedoch für einen Rückforderungsanspruch nicht aus (LG Hamburg, Urteil v. 16. 1. 1997, Az.: 307 S 126/96 ).

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#19
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Ist das nicht sogar ein Mängel an der Mietsache, der ein Minderungsrecht bietet?

Nö.
quote:

Kürzung der Vorauszahlung bringt keinen Erfolg.

Warum nicht ? Meinst Du, die nächste Abrechnung wird besser ?




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#20
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Warum nicht ? Meinst Du, die nächste Abrechnung wird besser ?

Sicherlich nicht, aber der Vermieter wird die Kürzungen natürlich einfach in der Abrechnung berücksichtigen. Daraus ergibt sich dann nur eine hohe Nachzahlung für den Mieter (Kosten minus Vorauszahlung)

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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#22
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
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#23
 Von 
guest-12310.09.2010 09:11:58
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

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