Vermieter bestellt kein gas

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478105-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter bestellt kein gas

Vor 5 Tagen habe ich unserem Vermieter angeschrieben das wir Gas brauchen!Es kam keine Reaktion von ihm.gestern wurde der Gas Tank gewartet und man sagte mir wir hätten nur noch 5% auf nachfragen beim gasanbieter sagte man mir es ist noch kein Auftrag bei denen eingegangen! Und das obwohl ich wie oben schon geschrieben vor 5 Tagen Bescheid gesagt habe!Was soll ich nun machen. Bis zur Gaslieferung dauert es nach Bestelleingang noch 4 Tage bis geliefert wird!Bis dahin ist der Tank schon lange leer und ich kann weder heizen noch duschen!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 609x hilfreich)

Den Vermieter nach dem Schreiben mal angerufen? Vielleicht hat er woanders bestellt.

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#2
 Von 
fb478105-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Den Vermieter nach dem Schreiben mal angerufen? Vielleicht hat er woanders bestellt.


Er muß dort bestellen weil er den Tank von der Gesellschaft gemietet hat

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1441x hilfreich)

Zitat (von fb478105-88):
Vor 5 Tagen habe ich unserem Vermieter angeschrieben das wir Gas brauchen!


Wie angeschrieben? Per E-Mail, Whatsapp oder ähnlichem Kram?

Hast Du zwischenzeitlich schon mal den persönlichen Kontakt, z. B. per Anruf, versucht?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von fb478105-88):
Vor 5 Tagen habe ich unserem Vermieter angeschrieben das wir Gas brauchen!

Hat er nie erhalten die Mitteilung. Wie beweist man das Gegenteil?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 166x hilfreich)

Als (ehemaliger) Vermieter war mir stets bewusst, dass ich den Mietern während der Heizperiode (ab. 01.10. bis ... j.J.) ermöglichen musste, die Räume auf ca. 22 Grad zu erwärmen. Logischerweise musste da auch entsprechend Gas zur Verfügung stehen.
Andernfalls wäre durchaus eine kräftige Mietminderung (natürlich nach Androhung und Fristsetzung) berechtigt gewesen.


Daher meine Empfehlung:

Den Vermieter per Einschreiben mit Rückschein und Gewährung einer Frist von einer Woche auffordern Gas zu besorgen und bei Verstreichen der Frist Mietminderung ab Eingang des Schreibens androhen. Inwieweit das auch noch Rückwirkend für die Heizperiode geschehen kann, bin ich allerdings überfragt.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Meine Empfehlung: Mit dem Vermieter einfach mal sprechen.

-- Editiert von -Laie- am 10.11.2017 12:44

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1943x hilfreich)

oder andere Möglichkeit in Betracht ziehen
hier wird von einem Gas-Tank gesprochen

Das lässt vermuten, dass es sich um ein Haus mit nur einem Nutzer/Mieter handelt.
In solch einem Fall ist es genauso gut möglich (bzw. stellt eher den Regelfall dar), dass der Mieter sich den benötigten Brennstoff selbst und auf eigene Kosten besorgt.

Falls es sich die Sachlage also wie beschrieben darstellt:
Wie wurde das bisher gehandhabt?
Was ist im Mietvertrag dazu vereinbart?
Zahlt ihr monatliche Vorauszahlungen für Heizung/Brennstoff an den Vermieter?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46682 Beiträge, 16549x hilfreich)

Zitat:
und bei Verstreichen der Frist Mietminderung ab Eingang des Schreibens androhen.


Eine Mietminderung ist erst ab dem Zeitpunkt zulässig, ab dem der Gastank tatsächlich leer ist.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Meine Empfehlung: Mit dem Vermieter einfach mal sprechen.


Das wäre doch das erste probate Mittel, welches man anwenden sollte.

Ich bin oft verblüfft, wenn ich die Forenbeiträge hier so lese. Bevor ich schreibe, telefoniere ich, dann bestätige ich schriftlich das Gespräch dahingehend ... Man ist mittlerweile so bewandert im www, dass der persönliche Kontakt mit einem Vertragspartner so abwegig erscheint wie der Ritt auf einem D.rachen.

-- Editiert von AltesHaus am 10.11.2017 13:49

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Als (ehemaliger) Vermieter war mir stets bewusst, dass ich den Mietern während der Heizperiode (ab. 01.10. bis ... j.J.) ermöglichen musste, die Räume auf ca. 22 Grad zu erwärmen. Logischerweise musste da auch entsprechend Gas zur Verfügung stehen.


Richtig.
Haben Sie persönlich neben dem Gastank gewohnt und täglich dessen Stand kontrolliert?
Haben Sie diese Aufgabe den Mietern übertragen, falls ja, haben Sie klar definiert, wie lange im voraus die Meldung über den Stand zu erfolgen hat?
Haben Sie eine Urlaubsvertretung eingerichtet, damit auch Gas bestellt werden konnte, falls Sie nicht zu erreichen sind?

Mein Rat:

Vermieter versuchen PERSÖNLICH zu erreichen.

Falls das nicht geht (und man nicht chronisch pleite ist), selbst die Tankfüllung beauftragen. *

* Vorausgesetzt man ist alleiniger Abnehmer des Gases, ansonsten könnte die Rechnerei schwierig werden, falls der Vermieter pleite sein sollte.

-- Editiert von spatenklopper am 10.11.2017 14:46

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von fb478105-88):
Vor 5 Tagen habe ich unserem Vermieter angeschrieben das wir Gas brauchen! Es kam keine Reaktion von ihm.gestern wurde der Gas Tank gewartet und man sagte mir wir hätten nur noch 5%


Wer hat die Wartung des Gastanks beauftragt? Der Vermieter? Also kümmert er sich ja wohl um seine Liegenschaft.

Wie häufig muss denn der Gastank aufgefüllt werden? Alle 3 Monate? Oder wie kommt man darauf, dass innerhalb von 4 Tagen die 5%, die noch im Tank sind, verbraucht sind?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 613x hilfreich)

Was steht überhaupt im Mietvertrag dazu?

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