Vermieter betritt Wohngemeinschaft in Abwesenheit

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
MagaliM
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt Wohngemeinschaft in Abwesenheit

Hallo !
Habe im Forum schon einen ähnlichen Fall gelesen, aber noch keine Antwort gefunden:
Grosse Wohnung, 4er WG, alle Zimmer sind einzeln vermietet, gemeinschaftlich benutzt werden Bad, Küche, Toilette, Waschraum.
Wer hat das Hausrecht an den gemeinschaftlich genutzten Räumen ? Unser Vermieter meint nämlich, er kann in unserer Abwesenheit munter in den Gemeinschaftsräumen rumlatschen. Wir haben zwar nichts zu verbergen, aber wenn ich aus der Dusche komme und der Vermieter steht vor mir, finde ich das echt unlustig...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Wohnt der Vermieter mit in der WG??

Wenn nicht, und er steht plötzlich bei euch in der Wohnung, dann ist das doch Hausfriedensbruch, weil er ohne eure Zustimmung die Wohnung betritt??

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#2
 Von 
MagaliM
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ist ja das Problem...
in einem ähnlichen Thread war man der Aufsicht, dass der Vermieter Gemeinschaftsräume betreten darf ! ich suche ihn gerade mal raus...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MagaliM
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MagaliM
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

also nicht Aufsicht sondern Ansicht :-)
Bitte, ich hätte gern mehrere Meinungen !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Meiner Meinung nach hat der Vermieter nichts in euren Gemeinschaftsräumen (Küche Bad, WC) zu suchen.
Bei "allgemeinen" Gemeinschafträume im Keller (Waschküche, Fahrradkeller) ist das was anderes.

"aber wenn ich aus der Dusche komme und der Vermieter steht vor mir, finde ich das echt unlustig... " .... vielleicht findet der Vermieter DAS gerade besonders lustig ;)

-- Editiert von Gaertner88 am 27.08.2004 01:21:59

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