Hallo an alle!
Fange direkt mal an.
Und zwar,betrat unsere Vermieterin,am Samstag unsere Wohnung,wo zur Zeit sich nur unser 14 jährige Sohn aufhielt,der ihr aber sagte das in unserer Abwesendheit,niemand die whg betreten sollte.
Sie tat es trotzdem unter dem vohrwand die Wasseruhr abzulesen,und mit den Worten sie dürfte! Nur wurden diese Wasseruhren ca 1 Monat vorher schon abgelesen, zum zweck der Nebenkosten abrechnung.
Nun bin ich,am Überlegen wie ich gegen diesen dreisten Umstand Vorgehen soll.
Und möchte auf diesem Wege um Rat fragen.
und verbleibe in Hoffnung auf Antworten!
mfg:Mark
Vermieter betritt Wohnung in Abwesendheit
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
>Nun bin ich,am Überlegen wie ich gegen diesen dreisten Umstand Vorgehen soll.
Und möchte auf diesem Wege um Rat fragen.>
Hi Mark,
altes Schloß ausbauen, neues Schloß einbauen. Altes Schloß gut aufheben und bei Auszug wieder einbauen...
eLSe
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"...nur dumm Geschwätz..."
Hi Savage650
Danke für deinen Beitrag.
Aber sie ist ja nicht mit Schlüssel,reingekommen.
Sondern sie hat die Wohnung betreten in anwesendheit unseres Sohnes (14) der ihr ausdrücklich mitteilte das sie die Wohnung nicht betreten dürfte.
Ist auf diesen Umstand der §123 Anwendbar?
mfg:Mark
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Aber sie ist ja nicht mit Schlüssel,reingekommen.
D.h. sie hat geklingelt, Sohn hat geöffnet und sie hat nochmals die WU abgelesen.
Hmm
Nein sie hat nicht Geklingelt,sie ist meinen sohn hinterher und ist in die Wohnung gehuscht,wodrauf er ihr mitteilte das sie die Wohnung nicht betreten dürfte,und sie dreist Antwortete SIE dürfte.
Denke eigentlich nicht das es so Richtig sein kann oder?
--- editiert vom Admin
Hier ist wohl der Tatbesatand Hausfriedensbruch geschehen,kann angeziegt werden. Aber vernünftigerweise würde ich die Vermieterein auf das ganze ansprechen und erklären das es so nicht geht. Mit dem Hinweis auf die Rechtslage.
--- editiert vom Admin
Glaubst Du das wirklich?
Und ganz einfach das nächste mal hinter der Vermieterin herhuschen - in ihre Wohnung - und sagen - du darfst das. Und wenn sie dann blöde guckt, kannst du ja sagen - sehen sie - so ist das, wenn man einfach irgendwo hineinschlüpft.
Ein Vermieter hat Betretungsrecht nach Ankündigung oder wenn Gefahr im Verzug ist.
Und dein Sohn sollte einfach in Zukunft nicht aufschließen, wenn sie hinter ihm steht.
--- editiert vom Admin
...Nun bin ich,am Überlegen wie ich gegen diesen dreisten Umstand Vorgehen soll...
Wenn du das schriftlich machen willst, solltest du vorher ggf. noch etwas an deiner Orthographie arbeiten, damit die Polizeibeamten keinen Augenkrebs bekommen.
und in der Wohnung rummacht
Was hat sie denn rumgemacht?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Offenkundig verweilte die Vermieterin in der Wohnung und hat sich auf Aufforderung des Berechtigten (Sohnes) nicht entfernt. Damit wird sie mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Selbst wenn sie das Recht hätte, die Wasseruhr abzulesen, hätte Sie sich auf die Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, aus der Wohnung entfernen müssen. Sie hätte ja den ordentlichen Rechtsweg bemühen können, wenn sie durch die Ausübung des Hausrechts in der Ausübung ihres Ableserechtes unzulässig eingeschränkt gewesen ist.
--- editiert vom Admin
Ja Morti,
aus Vermietersicht hast Du "natürlich" Recht.
Grundsätzlich halte ich es für eien Frechheit, gegenüber einem heranwachsenden sich so zu verhalten und diesem jedes Recht abzusprechen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Das liegt nicht zuletzt möglicherweise am Engagement und der Ernsthaftigkeit des Bestrebens des Mieters.
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