Vermieter betritt Wohnung in Abwesendheit

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mark Filler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter betritt Wohnung in Abwesendheit

Hallo an alle!
Fange direkt mal an.
Und zwar,betrat unsere Vermieterin,am Samstag unsere Wohnung,wo zur Zeit sich nur unser 14 jährige Sohn aufhielt,der ihr aber sagte das in unserer Abwesendheit,niemand die whg betreten sollte.
Sie tat es trotzdem unter dem vohrwand die Wasseruhr abzulesen,und mit den Worten sie dürfte! Nur wurden diese Wasseruhren ca 1 Monat vorher schon abgelesen, zum zweck der Nebenkosten abrechnung.
Nun bin ich,am Überlegen wie ich gegen diesen dreisten Umstand Vorgehen soll.
Und möchte auf diesem Wege um Rat fragen.
und verbleibe in Hoffnung auf Antworten!
mfg:Mark

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

>Nun bin ich,am Überlegen wie ich gegen diesen dreisten Umstand Vorgehen soll.
Und möchte auf diesem Wege um Rat fragen.>

Hi Mark,

altes Schloß ausbauen, neues Schloß einbauen. Altes Schloß gut aufheben und bei Auszug wieder einbauen...

eLSe

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#2
 Von 
Mark Filler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Savage650
Danke für deinen Beitrag.
Aber sie ist ja nicht mit Schlüssel,reingekommen.
Sondern sie hat die Wohnung betreten in anwesendheit unseres Sohnes (14) der ihr ausdrücklich mitteilte das sie die Wohnung nicht betreten dürfte.
Ist auf diesen Umstand der §123 Anwendbar?
mfg:Mark

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#3
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Aber sie ist ja nicht mit Schlüssel,reingekommen.

D.h. sie hat geklingelt, Sohn hat geöffnet und sie hat nochmals die WU abgelesen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mark Filler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm
Nein sie hat nicht Geklingelt,sie ist meinen sohn hinterher und ist in die Wohnung gehuscht,wodrauf er ihr mitteilte das sie die Wohnung nicht betreten dürfte,und sie dreist Antwortete SIE dürfte.
Denke eigentlich nicht das es so Richtig sein kann oder?

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#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Hier ist wohl der Tatbesatand Hausfriedensbruch geschehen,kann angeziegt werden. Aber vernünftigerweise würde ich die Vermieterein auf das ganze ansprechen und erklären das es so nicht geht. Mit dem Hinweis auf die Rechtslage.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Glaubst Du das wirklich?

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und ganz einfach das nächste mal hinter der Vermieterin herhuschen - in ihre Wohnung - und sagen - du darfst das. Und wenn sie dann blöde guckt, kannst du ja sagen - sehen sie - so ist das, wenn man einfach irgendwo hineinschlüpft.
Ein Vermieter hat Betretungsrecht nach Ankündigung oder wenn Gefahr im Verzug ist.
Und dein Sohn sollte einfach in Zukunft nicht aufschließen, wenn sie hinter ihm steht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Nun bin ich,am Überlegen wie ich gegen diesen dreisten Umstand Vorgehen soll...

Wenn du das schriftlich machen willst, solltest du vorher ggf. noch etwas an deiner Orthographie arbeiten, damit die Polizeibeamten keinen Augenkrebs bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

und in der Wohnung rummacht

Was hat sie denn rumgemacht?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

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#15
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Offenkundig verweilte die Vermieterin in der Wohnung und hat sich auf Aufforderung des Berechtigten (Sohnes) nicht entfernt. Damit wird sie mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Selbst wenn sie das Recht hätte, die Wasseruhr abzulesen, hätte Sie sich auf die Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, aus der Wohnung entfernen müssen. Sie hätte ja den ordentlichen Rechtsweg bemühen können, wenn sie durch die Ausübung des Hausrechts in der Ausübung ihres Ableserechtes unzulässig eingeschränkt gewesen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja Morti,
aus Vermietersicht hast Du "natürlich" Recht.

Grundsätzlich halte ich es für eien Frechheit, gegenüber einem heranwachsenden sich so zu verhalten und diesem jedes Recht abzusprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Das liegt nicht zuletzt möglicherweise am Engagement und der Ernsthaftigkeit des Bestrebens des Mieters.

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