Vermieter betritt Wohnung in Abwesenheit - wie verhindere ich das?

30. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
schrauberralle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt Wohnung in Abwesenheit - wie verhindere ich das?

Hallo meine Vermieterin bertitt immer wieder meine Wohnung in meiner Abwesenheit ohne Ankündigung. Komme z.B. nach Hause und vorm Kaminschacht liegt der Dreck vom Schornsteinfeger(Habe mich die ersten zwei Jahre gewundert das der nie kommt).
Oder: Vermieterin begegnet mir im Hausflur und erzählt mir ich soll meine Küchentür putzen.Auch mein Keller ist betroffen, komme neulich in meinen Keller und dort steht Spermüll drin. Stelle die Vermieterin zur Rede die jedoch bhauptet sie wisse von nichts. Erstaunlicherweise ist am nächsten Tag das Zeug verschwunden. Würde das gerne abstellen aber wie?

Schrauberralle

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7315 Beiträge, 1605x hilfreich)

Es handelt sich hier um Hausfriedensbruch des VM, berechtigt zur Strafanzeige und fristloser Kündigung der Wohnung.
Einach Schloß austauschen !!

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 55x hilfreich)

Ja genau, ist ja schlimmer wie die Else Kling von der Lindenstrasse.
Da würde ich keine Minute länger bleiben.
Und wenn diese Person Pech hat dann darf sie sogar den Umzug bezahlen.
Sie wäre der Grund des Umzugs.
Nichts gefallen lassen, Vermieter sind zu 90% Betrüger.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 839x hilfreich)


Hallo!
Kündigen oder wenn das im Moment nicht geht, Schloss austauschen! Dazu bist du berechtigt.
U.Umständen musst du bei Auszug das alte
Schloss wiedereinsetzten lassen ( also aufbewahren)

und hier noch zwei Urteile dazu:

Kein Zutritt für Vermieter

Auch wenn Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzen, dürfen sie nicht grundlos in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnung betreten.

So entschied das Landgericht (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 64 S 305 / 98. Als die Mieter im vorliegenden Fall das unerlaubte Betreten bemerkten, kündigten sie fristlos.

Auch das war ihr gutes Recht, so das LG Berlin. OVB

-------------------
Ein Vermieter darf eine Wohnung nicht grundlos betreten, da er dadurch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Zum Betreten muss ein konkreter sachlicher Grund bestehen. Eine Kontrollpflicht alleine berechtigt nicht zum Betreten der Wohnung (OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 184/00 ).
----------------------------------
die Bemerkung von Frosch
"Vermieter sind zu 90% Betrüger" sollte
man aber nicht übernehmen!!!

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