Vermieter betritt Wohnung ohne Erlaubnis - fristlose Kündigung möglich?

18. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Moriati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter betritt Wohnung ohne Erlaubnis - fristlose Kündigung möglich?

Guten Tag,

Mieter M hat Mitte des Monats eine neue Wohnung bezogen. Der Mietvertrag in der alten Wohnung läuft jedoch noch bis Ende Oktober. Es wurde mit dem Vermieter V vereinbart, dass die Wohnung bis Ende September geputzt und gestrichen übergeben wird.

Derzeit ist die Wohnung noch nicht geputzt oder gestrichen, geschweige denn vollständig geräumt. Es befinden sich einige Einrichtungsgegenstände, sowie persönliche Gegenstände in der Wohnung. Dies soll selbst verständlich noch bis Ende des Monats - wie vereinbart - gemacht werden. Es geht nur darum: Geräumt oder übergeben wurde die Wohnung bisher nicht. Der Mieter schläft nur seit drei Tagen nicht mehr dort.

Per E-Mail informierte der Vermieter V heute M darüber, dass es nicht geputzt sei (logischerweise) und gab eine Liste mit weiteren Dingen durch, die der Mieter zu erledigen habe (u.a. die Säuberung des eigenen Backofens). Er hat die Wohnung also nicht nur betreten, sondern richtig "inspiziert". M hat V jedoch natürlich nicht erlaubt, in die Wohnung zu gehen; er hat diesem sogar einige Wochen vorher eindeutig widersprochen.

Besteht das Recht auf eine fristlose Kündigung seitens des Mieters?
Es ist nicht das erste Mal, dass der Vermieter unerlaubt in die Wohnung gegangen bzw. sich ziemlich "daneben benimmt"!

Dankeschön für Ihre Einschätzung.

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Moriati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort! :)

Ja, V hat einen Schlüssel.
Warum er dem widersprochen hat? Weil V gefragt, ob er ohne Erlaubnis in die Wohnung dürfte, wenn mal eine Reperatur ausgeführt würde oder um die Mietsache zu begutachten. Daraufhin wurde "nein" gesagt. Zeuge sind dabei nur der Mieter und seine Lebenspartnerin.
Warum, meinen Sie, besteht nicht das Recht auf fristlose Kündigung?
Es wurde damals nicht sofort fristlos gekündigt, weil das Eindringen des Vermieters in die Wohnung nicht beweisbar war und weil der Mieter auch nicht bei einem einzigen Vorfall gleich kündigen wollte.
Der Vermieter hat sich insofern daneben benommen, als er den Mieter beleidigt hat, von ihm Dinge verlangt hat für die er kein Recht hat (Streichen der Wohnung nach eineinhalb Jahren durch Maler, Verbot von Haustieren jeglicher Art, ...) und den Mieter letztlich sogar quasi rausgeworfen hat. Eine richtige Kündigung wurde jedoch nicht ausgesprochen und der Mieter hat zugestimmt auszuziehen, weil er nicht weiterhin in einer Wohnung mit einem so gestörten Verhältnis zum Vermieter leben wollte. Dies alles dürfte aber vor Gericht wohl keine große Rolle spielen, oder?

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Unser Drillmeister ist mal wieder zu trollmässigen Spässchen aufgelegt...

Seit wann muss den der Mieter beweisen, dass er dem Vermieter nicht erlaubt hat, die Wohnung zu betreten ??

Hausfriedensbruch=fristlose Kündigung möglich.

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1x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Moriati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Was heißt "erwischt"?
Er hat es doch in der E-Mail selbst zugegeben, dass er in der Wohnung war. Und dass er das nicht darf, ist ja wohl klar.

Mit "ohne Erlaubnis in die Wohnung dürfen" meinte ich natürlich ohne konkrete Erlaubnis genau zu diesem Zeitpunkt in die Wohnung zu dürfen. Also, ohne extra noch einmal nachzufragen.

Und "lohnen" in dem Sinne tut es sich natürlich, da die Wohnung einen Monat leer steht.... Aber darum geht es dem Mieter eigentlich nicht unbedingt. Er will sich den ganzen Mist vom Vermieter einfach nicht mehr bieten lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

@ Moriati

So was brauchst Du mit Möchtegernvermietertroll Drillo nicht diskutieren, auf so was geht er nicht ein.

Erste Reaktion als quasi Schuss vor den Bug wäre eine Anzeige bei der Polizei wg. Hausfriedensbruchs gegen den Vermieter.

Die fristlose Kündigung spart Dir dann noch die Oktobermiete.

Im Übrigen muss der Vermieter mit seinem Geld bei einer Klage in Vorleistung gehen, welches dann weg sein wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Eine richtige Kündigung wurde jedoch nicht ausgesprochen

Was DAS bedeutet ist dir wohl klar?


Deshalb solltest du
1. Wohnung sofort räumen
2. Strafanzeige gegen den Vermieter stellen
3. schriftliche fristlose Kündigung per Einschreiben-Rückschein absenden





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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