Vermieter betritt Wohnung ohne Genehmigung

10. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
oho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt Wohnung ohne Genehmigung

Hallo zusammen,

ich habe im Moment ein gruoßes Problem mit meinem Vermieter.

Wärend meines Urlaubes hat mein Vermieter ohne mein Wissen
die alten Holzfenster gegen neue Kunststofffenster in der Wohnen ausgetauscht.
Ich hatte keine schriftliche Mitteilung über die geplante Modernisierung, nur eine Andeutung vor ca. einem Monat, dass dies stehen solle.
Weiter wurden sowohl eine Wand stark beschädigt und ein Wohnungsgegenstand zerstört. Auch fehlen noch der einen oder andere Gegenstand.
Da die alten Fenster braun waren, habe ich sowohl die Wandfarbe als auch die Vorhänge darauf abgetimmt. Die neuen Fenster sind weiß und somit passt alles nicht mehr zusammen.

Was für Möglichkeiten gibt es hier als Reaktion?
Besteht die Möglichkeit einer Mietminderung? Den Notfallschlüssel habe ich schon an mich genommen.

Über eine baldige Antwort würde iich mich freuen.

Viele Gruesse
Oliver

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
*Christin*
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Meines Wissens hat er sich des Hausfriedensbruch strafbar gemacht! Ich würde unverzüglich einen RA aufsuchen, und mich beraten lassen.

*Christin*

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#2
 Von 
Honeymoon46x
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ich habe ein problem mit meinem vermieter...frage ist...ist mein vermieter berechtigt von unserer wohnung einen schlüssel zu besitzen...ersatzschlüssel für notfälle liegt bei meinr freundin ,die bei mir gegenüber wohnt..würde mich freuen wenn man mir hier helfen kann..mfg honey

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#3
 Von 
Tom1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

...nein, ist er nicht. Welche ernsten Notfälle könnten denn Eintreten, in denen nicht sowieso Polizei oder Feuerwehr vor Ort wären, die sich normalerweise auch ohne Schlüssel problemlos Zugang zur Wohnung zu verschaffen können. Ihr Recht auf "ungestörtes Wohnen" ist im Grundgesetz verankert. Daß der VM für sich einen Ersatzschlüssel zurückhält ist allerdings üblich und verständlich. Wenn sie das Schloss austauschen, hat er allerdings kein Anrecht auf einen Ersatzschlüssel.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Daß der VM für sich einen Ersatzschlüssel zurückhält ist allerdings üblich und verständlich.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters darf der Vermieter keinen Schlüssel behalten.

Was dann passieren kann, sieht man ja an der oben gestellten Frage.

Für den Vermieter: Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung.

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