Vermieter betritt Wohnung ohne unser Wissen

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.10.2018 20:43:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt Wohnung ohne unser Wissen

Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage. Mein Partner und ich haben unsere Wohnung gekündigt. Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31.10.2018. Wie haben unsere neue Wohnung schon Anfang August bezogen und eine Schlüsselübergabe Ende August vorgenommen, weil unser alter Vermieter die Wohnung schon vorzeitig renovieren wollte, da er nach eigener Aussage einen Nachmieter gefunden hat und wir somit nicht die vollen 3 Monate bezahlen müssten.
Wir hatten bei der Schlüsselübergabe festgestellt, daß er schon ohne unser Wissen angefangen hatte zu renovieren und unerlaubt in unsere Wohnung gegangen ist.
Zusätzlich hat er eine Lampe entwendet.
Nun hat er wohl doch erst zum November einen Nachmieter und fordert zusätzlich zu eigenen reparaturarbeiten die er uns in Rechnung stellt, auch eine saftige Nachzahlung der Wärme und die anfallenden 3 Monatsmieten.
Meine Frage, kann ich dadurch das er die Wohnung vorzeitig und ohne unser Wissen betreten hat (hat er auch Schriftlich zugegeben), das Mietverhältnis rückwirkend fristlos kündigen? Oder muss ich trotz alle dem die 3 Monatsmieten noch bezahlen?
Über eine antwort wäre ich sehr dankbar.
LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Eni1982):
auch eine saftige Nachzahlung der Wärme

Wie denn das? Gab es schon eine Nebenkostenabrechnung?



Zitat (von Eni1982):
kann ich dadurch das er die Wohnung vorzeitig und ohne unser Wissen betreten hat (hat er auch Schriftlich zugegeben),

Ob ihr das wusstet ist nicht relevant. Die relevante Frage ist, ob ihr es ihm (z.B. Pauschal, konkludent) genehmigt hattet?

Und wie lange ist es her, das ihr davon erfahren habt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Das klingt leider wieder nach dem üblichen Problem, dass keine sauberen, beweisbaren Absprachen getroffen wurden. Der generelle Rat lautet daher, eine Einigung zu versuchen. Rechtlich wird das ganze nur schwer aufzudröseln sein.

Argumente eurerseits wären zum einen § 536 (1) BGB . Wenn durch Arbeiten des Vermieters die Wohnung zeitweise nicht oder nicht vollständig bewohnbar war, so ist dafür taggenau eine Mietminderung möglich. Allerdings müsst ihr dies beweisen. Sollten durch die Arbeiten Strom-, Wasser- oder Heizungskosten entstanden sein, so müsstet ihr diese vermutlich auch nicht bezahlen.

Es sei denn natürlich, ihr habt einen Schaden verursacht. Offenbar sollen euch auch Reparaturarbeiten in Rechnung gestellt werden. Worum geht es denn da?

Also meine Quintessenz: Ihr könnt versuchen, Punkt für Punkt die Forderungen des Vermieters durchzugehen. Das wird langwierig und rechtlich anspruchsvoll. Eine EInigung sollte auch für den Vermieter sinnvoll sein. Es sollte ihm klar sein, dass er durch die frühere Rückgabe einen Zeitvorteil gewonnen hat. Wenn er den zur Renovierung genutzt hat, dann war das im Endeffekt durchaus Geld wert (weil er nun früher vermieten kann).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.10.2018 20:43:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten.
Nein, er ist ohne unsere Erlaubnis in unserer Abwesenheit in die Wohnung gegangen (wir wussten nicht mal das er einen Schlüssel zu unserer Wohnung hat) und hat angefangen zu renovieren.
Dabei hat er zusätzlich unsere Lampe entwendet und mit nach Hause genommen,die wir jetzt auf eigene Kosten zurück fordern sollten.
Er meinte, er wäre deshalb vorzeitig ohne unser Wissen in die Wohnung gegangen weil er einen Nachmieter hat und dieser so früher einziehen könnte. Aus diesem Grund haben wir diese Sache nicht vorher an die große Glocke gehängt.
Nun hat er doch erst ab Nov. Einen Nachmieter und
fordert neben der miete von uns ein Teil der Renovierungsarbeiten (obwohl wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben und im Mietvertrag steht das wir sie auch nur besten rein verlassen müssen).
Desweiteren eine nachzalung für Wärme. Wir wollten das gerne überprüft haben, da wir der Meinung sind, das dass nicht sein kann, aber er lernt das ab.
Wir haben versucht uns zu einigen, aber er lehnt jegliche Einigung ab und besteht auf die von ihm genannten Punkte.
Er ist der Meinung er hätte das Recht auch ohne unser Einverständnis in die Wohnung zu gehen und müsste uns auch keine weiteren Kosten erläutern. Das einzige was er uns mitgeschickt hat, ist eine Rechnung von baumarkt,wo teile aufgelistet sind die in dieser Wohnung nicht kaputt waren.
Laut übergabeprotokoll sollten wir nur einen wasserboiler ersetzen, weil sonst nichts kaputt war.
Tut mir leid für den langen Text, es ist etwas kompliziert. Ich danke euch für die Hilfe!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun mal ehrlich, Sie sind ausgezogen und er sollte die Wohnung renovieren was macht das jetzt für einen Unterschied? Wie können Sie nachweisen, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, irgendwo schriftlich festgehalten?

Die Lampe, meine Herren, dann fordern Sie sie zurück.

Abrechnung ist er verpflichtet ordnungsgemäß zu erstellen, da müssen Sie sich auf keinen Kuhhandel einlassen.

Zitat (von Eni1982):
Laut übergabeprotokoll sollten wir nur einen wasserboiler ersetzen, weil sonst nichts kaputt war.


Und warum sollen Sie den ersetzen, wenn er kaputt war, ist das doch nicht Ihre Aufgabe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Teilen Sie ihm doch mit, daß Sie die 2 Wochen noch in der Wohnung wohnen wollen. Steht Ihnen zu. Immerhin haben Sie die Wohnung ja noch gemietet :grins:

Kleines Scherzle.

ah, ich war schon, die Schlüsselübergabe war schon im August... Dann geht das natürlich nicht, Sie haben die Wohnung meiner Meinung nach offiziell aufgegeben. Ich würde es machen, wie Cauchy vorschlägt....

-- Editiert von fb367463-2 am 15.10.2018 00:25

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von guest-12314.10.2018 20:43:09):
kann ich dadurch das er die Wohnung vorzeitig und ohne unser Wissen betreten hat (hat er auch Schriftlich zugegeben), das Mietverhältnis rückwirkend fristlos kündigen?


Nein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Und es liegt auch kein Grund für eine fristlose Kündigung vor. Da Sie die Wohnung bereits geräumt haben, liegt auch kein Hausfriedensbruch vor, sondern lediglich unerlaubte Eigenmacht.

Zitat (von guest-12314.10.2018 20:43:09):
Oder muss ich trotz alle dem die 3 Monatsmieten noch bezahlen?


Kommt drauf an. Solange die Mietzeit noch läuft, hätten Sie jederzeit einen Anspruch, den Besitz an der Wohnung mitsamt Schlüsseln zurück zu verlangen, sofern Sie die Wohnung in der Zeit noch nutzen möchten. Wenn dies dem Vermieter nicht mehr möglich ist, sei es weil er einen neuen Mieter in die Wohnung gelassen hat, oder weil er dabei ist, umfangreiche Sanierungsarbeiten durchzuführen, ist es ihm nicht mehr möglich, Ihnen die Wohnung erneut zu überlassen. Das hätte zur Folge, dass der Vertrag als konkludent aufgehoben anzusehen ist und Sie ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen müssen.

Zitat (von guest-12314.10.2018 20:43:09):
weil unser alter Vermieter die Wohnung schon vorzeitig renovieren wollte, da er nach eigener Aussage einen Nachmieter gefunden hat


Zu diesem Zeitpunkt haben Sie den entscheidenden Fehler gemacht. Sie hätten dies mit dem Vermieter schriftlich in Form eines Aufhebungsvertrags fixieren müssen. Dann wäre der Vertrag ohne Wenn und Aber mit der Wohnungsrückgabe beendet gewesen.

Zum Thema Beschädigungen und Nebenkosten kann ich so allgemein nichts sagen. Das dürfte ich im Einzelfall auch gar nicht bewerten, da ich kein Anwalt bin. Aber wenn Ihnen nicht klar ist, welche Beschädigungen der Vermieter abrechnen möchte, dann fragen Sie ihn. Er muss es Ihnen darlegen, sodas Sie die Möglichkeit der Prüfung haben, ob die Dinge berechtigt sind. Andernfalls ist die Forderung bzw. der Abzug von der Kaution nicht berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von guest-12314.10.2018 20:43:09):
Dabei hat er zusätzlich unsere Lampe entwendet und mit nach Hause genommen,die wir jetzt auf eigene Kosten zurück fordern sollten.
Moin, warum habt ihr beim Auszug zu Anfang August die Lampe nicht mitgenommen? Gibt es über die Vereinbarung des Mieterlasses für 3 Monate was Schriftliches? So wie das Protokoll zum defekten Boiler? Habt ihr den inzwischen ersetzt?
Wieso will er *Wärme* bezahlt haben? Für August, Sept. Oktober? Bei 30Grad im Schatten? Da würde ich auch die BK-Abrechnung haben wollen.
Und was ist mit der Mietkaution?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Anami):
warum habt ihr beim Auszug zu Anfang August die Lampe nicht mitgenommen?
Das Problem ist kompliziert genug. Man sollte es nicht noch komplizierter machen als es ist. Zu Anfang August war die Wohnung noch für Monate gemietet. Es gab gar keinen Anlass, alle Dinge daraus zu entfernen. Der Vermieter hatte auch kein Recht, zu diesem Zeitpunkt (also vor Wohnungsübergabe) die Wohnung zu betreten und Dinge daraus zu entfernen. Das war zu dem Zeitpunkt schlicht Diebstahl. Und wenn der Vermieter die Dinge jetzt nicht mehr rausrücken will, dann bleibt es auch Diebstahl. Ich halte nur nicht viel davon, das Ende des Mietverhältnisses mit strafrechtlichen Verfahren zu belasten. Das bringt normalerweise die zivilrechtlichen Ansprüche nicht weiter.

Zitat (von Anami):
So wie das Protokoll zum defekten Boiler? Habt ihr den inzwischen ersetzt?
Warum sollte der Mieter das tun? Es ist im Zweifel noch nicht einmal erlaubt, den selber zu ersetzen.

Meiner Meinung nach wird man in einem Forum die ganzen Baustellen nicht abarbeiten können. Wenn keine Einigung gelingt, wird der Mieter Punkt für Punkt alle Vermieterforderungen durchgehen und prüfen müssen. Bei den Mietforderungen wird der Mieter selber tätig werden müssen und aufstellen, zu welchen Zeiten die Wohnung durch die Renovierung des Vermieters nicht vollständig nutzbar war. Ansonsten sind die rückständigen Mieten nämlich zu bezahlen. Der Vermieter kann hier einfach auf den Mietvertrag verweisen und der Mieter hat nichts Beweisbares dagegenzusetzen (sprich keinen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt).

Bei allen anderen Forderungen kann es der Mieter entspannter angehen. Denn bei denen muss der Vermieter Beweise liefern (sowohl für die Höhe als auch für die Rechtmäßigkeit). Da wäre es wohl am einfachsten, 6 Monate (gemessen ab Rückgabe der Wohnung Ende August) abzuwarten. Dann verjähren die meisten Vermieterforderungen und erledigen sich damit von selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zu Anfang August war die Wohnung noch für Monate gemietet. Es gab gar keinen Anlass, alle Dinge daraus zu entfernen.

Doch, die Abgabe der Schlüssel ist schon ein relevanter Grund.
Wenn man nach Besitzaufgabe an der Wohnung Sachen zurücklässt, kann damit auch eine Eigentumsaufgabe an diesen Sachen verbunden sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, die Abgabe der Schlüssel ist schon ein relevanter Grund.
Lies bitte den Thread, bevor du falsch kommentierst. Anfang August gab es noch keine Schlüsselübergabe, die fand erst Ende August statt (steht im Eingangspost). Und in #3 steht
Zitat (von guest-12314.10.2018 20:43:09):
Nein, er ist ohne unsere Erlaubnis in unserer Abwesenheit in die Wohnung gegangen (wir wussten nicht mal das er einen Schlüssel zu unserer Wohnung hat)


Einerlei, der Teilnehmer hat sich abgemeldet. Damit ist das Thema eh erledigt.

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