Hallo,
ich habe in einigen Beiträgen gelesen, dass Vermieter unbefugt Wohnungen betreten.
Mir ist das zum Glück noch nie passiert, aber ich für den Fall der Fälle frage ich mich, was passiert, wenn man einen Hund in der Wohnung hält, der diese auch verteidigt (nehmen wir an, es ist ein 70 cm großer Hund, der 45 kg wiegt und auf Fremde ungehalten reagiert).
Also ich habe eine solchen Hund. Könnte ein VM, der die Wohnung - wie ich den Beiträgen entnehmen kann - unbefugt betritt und somit Hausfriedensbruch begeht, den Hundehalter für Verletzungen haftbar machen?
Was geschieht, wenn der Hund flieht und ums Leben kommt oder sich verletzt? (Nehmen wir an, der Hund kostet 2.000 Euro)
Sorry, das ist vielleicht nicht gerade Mietrecht, aber die Frage kam mir beim Durchforsten des Forums in mein Kopf.
LG, Shi
Vermieter betritt Wohnung unbefugt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Frage: Wenn es in Deinem Fall ja die Möglichkeit geben könnte, dass Dein VM unbefugt in Deine Wohnung kann, bedeutet das also, er hat einen Schlüssel zu Deiner Wohnung.
Frage 2: Wieso hat er das? Fakt ist, um sich die Wohnung anzusehen, muss er sich bei Dir anmelden. Unbefugt darf er garnichts.
Ich würde ihm den Schlüssel wegnehmen und wenn er sich weigert, das Schloss auswechseln. Dann hat sich das zukünftige Problem eh erledigt.
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Hallo,
ich gehe nicht davon aus, dass der VM einen Schlüssel hat. Es ist tatsächlich nur eine hypothetische Frage, weil ich hier des Öfteren gelesen habe, dass VM die Wohnung einfach so betreten habe - zwecks Zählerablesung etc. Ich las das alles mit Kopfschütteln. Dabei viel mir ein, was denn wäre, wenn ein großer Hund in der Wohnung ist.
Ich habe mal irgendwo gehört (weiß nicht, ob das stimmmt), dass man haftbar gemacht werden kann, wenn jemand unbefugt das Grundstück betritt (trotz Hinweis: bissiger Hund) und verletzt wird. Ist dem so? Mein Hund sitzt manchmal auf dem Balkon rum (EG). Wenn nun jemand einbricht (ist ja auch unbefugtes Betreten)und verletzt wird, dann will ich doch nicht schuld sein.
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Fakt ist:
1.)in normalen Angelegenheiten muss der Vermieter sich mindestens 1 Woche bis 14 Tage vor Besuch anmelden.
2.) in dringenden Fällen 24 Std vorher.
In keinem Fall darf er die Wohnung unbefugt betreten.
Damit Deine Frage mal beantwortet ist: Stelle Dir einmal vor, Dein Auto wird ständig aufgebrochen und Du installierst eine Abwehrvorrichtung, die den Einbrecher schwer verletzt. In diesem Falle bist Du für die Verletzungen des Einbrechers haftbar, da Du die Verletzungen billigend in Kauf genommen hast und Eigentum nicht über die Unversehrtheit einer Person steht! Bei einem Hund sieht das eventuell anders aus, da Du ja den Hund nicht mit dem Vorsatz einer körperverletzung in der Wohnung hast. Es ist ja im Grunde ein Haustier, das sicher in der Wohnung verwahrt ist (Tiere sind rechtlich Dinge, daher wäre ein Tatbestand der unbeabsichigten Tiertötung ein Sachschaden)! Zudem gebe ich meinen Vorrednern recht, der VM darf auf keinen Fall Deine Wohnung betreten ohne Erlaubnis und Vorankündigung! Die Mietsache ist zur alleinigen Nutzung des Mieters überlassen worden. Auch sog. Kontrollgänge der VM sind unzuläßig und können abgelehnt werden! Nur in Notfällen zur Schadenabwehr (bei Feuer o.a.) darf die Wohnung geöffnet werden!
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"Datenschutz ist Täterschutz!"
WObei zu beachten wäre, ob die Hundehaltung erlaubt ist, denn wenn nicht, dann könnte der VM bei seinem Hausfriedensbruch ja davon ausgehen, daß ihm keine Gefahr droht.....
Hallo, danke für eure Antworten. Von der Sache mit dem Auto hatte ich bereits gehört (ein Autobastler hatte einen Flammenwerfer unter dem Auto befestigt, welcher einen Dieb abwehren, respektive abfackeln sollte). Dafür habe ich auch Verständnis.
Ein VM, der jedoch unbefugt die Wohnung betritt und natürlich vorher die Haltung Hundes (sogar Rasse wurde bisher immer vermerkt) genehmigt hat, muss ja davon ausgehen, dass der Hund dann auch in der Wohnung ist und somit die Gefahr besteht, dass er dabei zu Schaden kommt.
Der Hund hat ohnehin eine Haftpflichtversicherung, aber es hätte mich einfach mal interessiert.
Danke Euch!
.. also, shi, es geht ja nicht um selbstschussanlagen oder so etwas (das ist als übermaß an sicherung für ein we-haus verboten worden). wenn ein hund beißen sollte, würde ich das sehen wie wenn der eindringling über ein kabel oder eine tasche oder was sonst rumliegen mag stolpert - also selbst verschuldet. das tier könnte ja auch zufällig dort geparkt sein für einen gemeinsamen einkauf etc.
interessant der gedanke, dass so ein vm ja auch schaden anrichten könnte, und sei es ein weglaufender hund - würde wohl schadensersatz auslösen, denke ich.
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