Hi,
es handelt sich um die Wohnung meiner Schwiegermutter.
Der neue Vermieter meint er hätte sämtliche Rechte auf seiner Seite. Er klingelt erst und wenn keiner aufmacht, geht er einfach in die Wohnung rein. Er hat Schlüßel für sämtliche Wohnungen. Meine SM hatte sich es schon verbeten, das interessiert ihn nicht, er wäre der VM und darf das. er müßte ja nach dem Rechten sehen. Auch wenn jemand die Tür auf macht geht er einfach rein. Wir wollten schon die Schlösser auswechseln, aber er hat ja ein SChlüßeldienst, also für Ihn kein Problem.
Was können wir tun? Meine SM möchte erst mal nicht schon wieder zum Anwalt. Sie hatte ja schon wegen der Kündigung widersprochen und er mußte sie zurück ziehen.
LG
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Vermieter betritt die Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



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die Frage;: Was können wir gegen den Vermieter unternehmen ohne gleich zum ANwalt zu rennen. Können wir IHn Anzeigen?
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Das illegale betreten der Wohnung könnte den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen.
Wie neu ist denn der Vermieter und warum wollte er gleich wieder kündigen ?
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Genau wie Morti würd es mich schon interessieren, warum ein VM gleich nach Neuvermietung wieder kündigen will, aber egal.
Ansonsten, wie schon geschrieben, Schloss austauschen und Vermieter wegen Hausfriedensbruchs anzeigen und das kostet.
Wenn der Vermieter sich für das neue Schloss Schlüssel anfertigt und mit diesen dann die Tür öffnet, dann dürfte das noch etwas schwerer wiegen, als der Hausfriedensbruch mit einem vorhandenen Schlüssel. Ob es da noch mit einer Geldstrafe getan ist, wäre fraglich.
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quote:
Wie neu ist denn der Vermieter und warum wollte er gleich wieder kündigen ?
Der VM hat das Haus letztes Jahr gekauft, meine SM wohnte dort zu der Zeit schon 6 Jahre. Der VM hat vielen Mietern gekündigt, er wollte aus den ganzen 3-4 Zimmer Wohnung kleine 2 Zi. Wohnungen machen. Meine SM hat sich dagegen gewehrt und auch gewonnen.
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mir und meiner freundin ist das selbe passiert, kann ich auch noch 3 monate später anzeige erstatten ?
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quote:
Was sollte denn hierbei einen erheblichen strafrechtlichen Unterschied machen?
Definition von Einbruch:
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses.
Ist ein Schlüssel vorhanden: Hausfriedensbruch, die Tür ist so kein Hindernis
Ist kein Schlüssel vorhanden und muss dieser erst angefertigt werden, bzw. muss der VM den Zylinder auswechseln, dann dürfte das eher in Richtung Einbruch gehen, da das Schloss ein Hindernis darstellt.
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quote:
Übrigens hat heute Iris Berben Geburtstag
Das ist soweit richtig.
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(1)
quote:
Wieso nur soweit? Tja, es gibt schon Klassefrauen im fortgeschrittenen Alter, muss man ihr einfach lassen. Kann man sich nur noch freuen, 60 zu werden.
Völlig richtig!

(2)
quote:
Was sollte denn hierbei einen erheblichen strafrechtlichen Unterschied machen?
Für die Strafzumessung macht es schon einen Unterschied, ob der VM einen von ihm (zu Unrecht) zurückbehaltenen Wohnungsschlüssel benutzt, oder mit der Hilfe der „Diebeswerkzeuge" eines Schlüsseldienstes in die Wohnung „einbricht". Auch die Ausrede, man habe angenommen, der Mieter sei damit einverstanden gewesen, würde wohl entfallen.
Bei einem einmaligen Vorfall dürfte aber so oder so wohl kaum mehr als eine Geldstrafe herauskommen – und die wäre schon sehr sehr hart.
quote:
I.Ü. dürfte auch ein Schlüsseldienst ohne Vorliegen eines Originalschlüssels kaum (jedenfalls nicht mit überschaubarem Aufwand) in der Lage sein, sich einen Nachschlüssel anzufertigen.
Deshalb wird ein Schlüsseldienst wohl einfach mal in seinem Werkzeugköfferchen nachgucken, ob’s da eine Möglichkeit gibt, das neue Schloss zu öffnen, ohne es zu beschädigen.
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