Vermieter betritt gekündigte Wohnung ungefragt und gibt Wohnungsschlüssel an dritte Person weiter

10. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Karsten_56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt gekündigte Wohnung ungefragt und gibt Wohnungsschlüssel an dritte Person weiter

Liebe Forums-Mitglieder, mich würde eure Einschätzung zu meinem Fall interessieren.
Ich habe mein Mietverhältnis im September zum 31.12.2022 gekündigt. Es wird wohl auch erst zu diesem Datum enden, da sich kein Nachmieter vor dem 1.1.2023 abzeichnet.
Mein Auszug aus der Wohnung erfolgte Ende Oktober. Die Wohnung steht derzeit quasi leer.
Der Vermieter möchte Besichtigungen mit Mietinteressenten durchführen und hat nach einem Wohnungsschlüssel gefragt, damit ich nicht zu jeder Besichtigung hinzukommen muss.
Er erhielt Ende Oktober einen Wohnungsschlüssel mit der Vereinbarung, dass ich vor Besichtigungen informiert werde.
Heute kam ich in die Wohnung um mal wieder nach dem Rechten, Temperaturen, etc.. zu sehen.
Es befand sich ein Mietinteressent allein in der Wohnung der die Räume ausgemessen hat.
Der Vermieter hat gegen unsere mündliche Vereinbarung verstoßen, mich zu informieren, wenn er Besichtigungen durchführen möchte. Des Weiteren hat er eine dritte Person allein ohne mich zu informieren Wohnung gelassen.
Spontane Gedanken meinerseits waren Hausfriedensbruch und fristlose Kündigung. Aber ich will es nicht überstürzen. Immerhin hat er noch 3 Kaltmieten Kaution von mir und ich müsste ihm nur noch eine Dezembermiete überweisen…
Nachdem ich die fremde Person heute in der Wohnung angetroffen habe, habe ich meinen Vermieter noch nicht kontaktiert. Ich wollte mir erstmal ein besseres Bild über die Lage verschaffen…
So… was ist eure Meinung? Rege ich mich sinnlos auf, oder zurecht? Habe ich ein Recht auf fristlose Kündigung? Ich strebe keinen langwierigen Rechtsstreit um meine Kaution an…
Grüße aus Hessen
Karsten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Sie sind komplett ausgezogen, die Wohnung ist leer?

Dann würde ich sagen, dass Sie sich sinnlos aufregen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Karsten_56):
mit der Vereinbarung, dass ich vor Besichtigungen informiert werde.

Diese wäre wie genau beweisbar?



Zitat (von Karsten_56):
Des Weiteren hat er eine dritte Person allein ohne mich zu informieren Wohnung gelassen.

Warum auch nicht, das war ihm ja nicht untersagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn es nicht mehr zumutbar ist, an der regulären Kündigungsfrist festzuhalten. Unberechtigtes Betreten der Mieträume durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Man stelle sich vor, der Mieter kommt nackt aus der Dusche und da steht plötzlich ein fremder Mensch in der Wohnung. Das ist nicht zumutbar.

Allerdings ist der Mieter hier schon ausgezogen und hat dem Vermieter sogar einen Schlüssel überlassen. Von daher sehe ich eine fristlose Kündigung nicht als gerechtfertigt an. Eine Abmahnung wäre jedoch schon möglich. In dieser Abmahnung müsste der Mieter deutlich machen, dass er ein weiteres nicht vertragsgemäßes Betreten der Wohnung mit einer fristlosen Kündigung beantworten würde.

Nur was wird ihm das bringen? Er kann auch den Schlüssel vom Vermieter wieder einkassieren. Da der Vermieter das Recht auf Besichtigungen hat, wird man dann jeden einzelnen Besichtigungstermin (nehmen wir mal 1-2 pro Woche) individuell abstimmen müssen. Der Mieter muss dann an jedem einzelnen Besichtigungstermin Zugang zur Wohnung gewähren (in der Regel also hinfahren und auf den Besuch warten). Das ist nicht wirklich eine Optimalvorstellung.

Empfehlenswert wäre es aus meiner Sicht aber den Zustand der Wohnung bereits jetzt zu dokumentieren. Vielleicht kann man sich ja auch mit dem Vermieter bereits jetzt auf eine vollständige Übergabe inklusive Ablesung der Zählerstände einigen. Entweder zahlt der Vermieter dann irgendeinen Ausgleich oder er muss sich verpflichten, die Wohnung in der restlichen Mietzeit keinesfalls in irgendeiner Form zu nutzen. Weder zum wohnen noch zum renovieren. Das wäre zumindest mein Vorschlag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Karsten_56):
Er erhielt Ende Oktober einen Wohnungsschlüssel mit der Vereinbarung, dass ich vor Besichtigungen informiert werde

War evtl keine gute idee. Du hättest dem Vermieter den Schlüssel für eine Besichtigung auch dann erst geben können, wenn Du dafür einen Termin bekommen hast und ohnehin babei sein wolltest.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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