Vermieter betritt in Abwesenheit die Wohnung

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
kaffeetante
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 15x hilfreich)
Vermieter betritt in Abwesenheit die Wohnung

Wir haben ein grosses Problem. Als wir kürzlich in Urlaub waren, kümmerte sich eine Nachbarin um unsere Kaninchen. Im Laufe der zwei Wochen machte sie merkwürdige Beobachtungen. Aktenordner standen plötzlich anders, Glasscherben lagen auf dem Küchenboden und der Arbeitsplatte, welche sie tags zuvor noch geputzt hatte. Diese rührten übrigens von einem kaputten Glas her, welches wir inzwischen, versteckt hinter anderen, fanden.

Unsere Vermieter, welche sehr neugierige Leute mit Hang zum lesen von Gesetzbüchern und Gerichtsurteilen sind, haben für den Notfall einen Schlüssel.

Sie wohnen übrigens direkt unter uns. Sie sind auch dafür bekannt, nicht zimperlich beim betreten der Wohnung ihrer Mieter in deren Abwesenheit zu sein. Nur können wir leider nichts beweisen.

Wir haben überlegt, einfach den Schliesszylinder zu wechseln, was wir ihnen jedoch mitteilen müssten und sicher nicht zu einem vertrauensvollen und entspannten Verhältnis beitragen würde.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hi,

das ist Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden. Ich würde auf jeden Fall den Schließzylinder wechseln. Ihr müsst das nicht dem Vermieter mitteilen.

Der Vermieter kann erst dann merken, dass der Zylinder ausgetauscht wurde, wenn er versucht in eure Wohnung zu gelangen. Somit sitzt er in der Zwickmühle, denn wie soll er euch erklären, dass er davon weiß, ohne dies zuzugeben? Und im nächsten Urlaub hängt ihr einfach einen Zettel an die Wohnungstür mit der Telefonnummer einer Bekannten eures Vertrauens, die den Zweitschlüssel hat.

Gruß karamel

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#2
 Von 
Super Seven
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 20x hilfreich)

wichtig:

alten Schließzylinder aufbewahren m. Schlüsseln und bei Auszug wieder einbauen.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

@kaffetante

das mit dem hausfriedensbruch sehe ich auch so, wie karamel. Sowas kann man durchaus bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Unmittelbar geholfen ist einem aber damit nicht, denn das Ermittlungsverfahren dürfte gut und gerne mindestens 6 Monate dauern. Eine Anzeige gegen unbekannt wird in den meisten Fällen ohnehin aber schon nach kurzer Zeit ergebnislos eingestellt.

Schloss auswechseln könnte da schon hilfreicher sein (kann allerdings Probleme beim Auszug geben). Wenn Sie nachweisen können, dass der Vermieter die Wohnung heimlich hinter ihrem Rücken betritt und auch noch in ihrem sachen rumwühlt, dürfte es möglich sein, binnen weniger Tage vom gericht eine einstweilige Verfügung zu bekommen, mit dem den Vermietern derartige "Späße" gerichtlich verboten wird. Die Kosten einer solchen Verfügung dürfte wohl auch ihr Vermieter zu tragen haben. Die Kosten des neues Türschlosses hingegen müssten sie selber tragen. ABER: Solange sich nichts beweisen können bzw. ihre Annahme nicht glaubhaft machen können, dürften ihre Chancen vor Gericht (leider) sehr schlecht sein.

beste grüsse
RA Dirk J. Lamottke

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