Vermieter betritt meine Wohnung während meiner Abwesenheit

29. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schalky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt meine Wohnung während meiner Abwesenheit

Hallo!

Mein Vermieter hat während meiner Abwesenheit meine Wohnung betreten. Normalerweise ist es auch in Ordnung, nur hatte ich ihn darum gebeten mir bescheid zu sagen, damit ich eventuell aufräumen kann. Da ich im Schichtdienst tätig bin, kann es schon mal vorkommen, dass meine Wohnung nicht aufgeräumt ist. So war es auch zu diesem Zeitpunkt, als meine Vermieter die Wohnung betrat. Er wollte eigentlich nur Wasser in die Heizung füllen, da der Schornsteinfeger in den nächsten Wochen kommt.

Ich bekam daraufhin heute einen Anruf, mit der Androhung er würde mich wegen der unaufgeräumten Wohnung kündigen und es wäre ein Kündigungsgrund...

Wie sieht es aus, kann er mich kündigen weil die Wohnung nicht aufgeräumt ist? Er entgegenete auf meine Anfrage, warum ich von den Betreten nichts weiss..."wir haben keine Tel-Nr. von Ihnen"

Eigentlich ist es doch Hausfriedensbruch wie steht der dem entgegen?

Würde mich über ne Antwort freuen.....

gruss schalky

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Schalky,


grundsätzlich darf Dein Vermieter ohne Deine ausdrückliche Zustimmung Deine Wohnung nicht in Deiner Abwesenheit betreten, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Dies stellt definitiv einen Verstoß gegen geltendes Recht dar.

Hast Du ihm im Vorfeld in irgendeiner Form wiederholt das "Recht" eingeräumt, Deine Wohnung in Deiner Abwesenheit zu betreten, so daß er daraus eine Art Gewohnheitsrecht ableiten könnte?

Ein Schornsteinfeger-Termin in der Folgeweoche ist m.E. definitiv keine Rechtfertigung für das Betreten der vermieteten Wohnräume in Abwesenheit und ohne Absprache bzw. Zustimmung des Mieters.

Sofern sich Deine Wohnung nicht in einem Zustand befindet, der eine Belästigung oder Gefährdung anderer Mieter/Bewohner des Hauses darstellt (Ungezieferbefall, Lagerung gefährlicher Stoffe, gegen den Mietvertrag verstoßende Nutzung usw.), läßt sich nach meinem Dafürhalten hier kein rechtlich haltbarer Grund für eine Kündigung herleiten.

Weise den Vermieter doch Deinerseits freundlich, aber nachdrücklich darauf hin, daß sein Betreten des vermieteten Wohnraumes in Abwesenheit des Mieters unzulässig war und daß der (unaufgeräumte, aber wie ich vermute bewohnbare) Zustand der Wohnung nicht in die Zuständigkeit des Vermieters fällt.

Wende Dich, falls das nichts hilft, im Fall des Falles an den nächstgelegenen Mieterschutzbund.

Viel Erfolg!


Gruß,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

das Betreten deiner Wohnung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Ein Gewohnheitsrecht gibt es m.E. nicht, vielmehr muss für jeden neuen Anlass eine neue Absprache getroffen werden.

Sofern du nicht in eine Zweifamilienhaus wohnst und der Vermieter mit im Haus lebt, kann er dir gar nicht so ohne weiteres kündigen.

Wie aufgeräumt es bei dir ist, geht nur dich allein etwas an.

An deiner Stelle würde ich das Schloss austauschen und dem Vermieter keinen Schlüssel geben. Darauf hat er nämlich auch keinen Anspruch. Es kann ja nicht so schwierig sein, sich abzusprechen, wenn der Vermieter wirklich mal reinmuss. Wasser in die Heizung zu füllen (wieso eigentlich in der Wohnung? Ich kenne das nur so, dass das direkt an der zentralen Heizanlage gemacht wird) ist jedenfalls kein Grund, in deiner Abwesenheit die Wohnung zu betreten. Für Notfälle kannst du einen Schlüssel bei Bekannten oder bei der örtlichen Polizeistation hinterlegen und deinem Vermieter dies mitteilen.

Gruß karamel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das sehe ich genauso wie karamel.

Das unbefugte Betreten Deiner Wohnung durch den Vermieter erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB ).

Du solltest von Deinem Vermieter umgehend den Schlüssel zurückfordern und ihm andernfalls mit einer Strafanzeige drohen.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

... ausserdem... wiesokonnte er Dich anrufen, um Dir mitzuteilen, daß es grauslig aussah, wenn er doch von Dir keine Telefonnummer hatte ?

Schloß austauschen !


P.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Geenau!
Du darfst das Schloss austauschen, muss nur alles wieder in den Urzustand zurückversetzen, wenn du ausziehst.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

und Du hättest das Recht auf fristlose Kündigung Deinerseits.....

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

schloss austauschen ..
brief per einschreiben mit rückschein in dem du ihm ausdrücklich das betreten der wohnung ohne deine anwesenheit ausdrücklich untersagst.

gruss
AM

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ratsuchender20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Finde ich ja schon mal wieder grottenschlecht, wie sehr das Thema von der Vermieter-Lobby zum Nachteil der Mieter gesteuert wird und auch dieses Forum dieser Offensichtlichkeit nicht entgegenwirkt.

Klar, Schloss austauschen. Und natürlich, bloß keine Beweisfotos machen weil das könnte ja gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen bla bla bla.

Ein Vermieter hat nichts in der Wohnung des Mieters verloren. Das Verheimlichen von weiteren Schlüsseln außerhalb des Übergabeprotokolls ist nicht nur irgendwann Hausfriedensbruch, es ist von Anbeginn eine bewußte Täuschungshandlung.

Jeden Fall einfach knallhart anzeigen, denn auch wenn Sie keine konkreten Beweise haben gibt es die richterliche Beweiswürdigung. Außerdem kann eine Anzeige ohne konkrete Beweise evtl. aufzeigen, dass Vermieter bereits aktenkundig sind. Und fügen Sie am besten Ausdrucke wie diese bei:

Denn auf Grund eigener Erlebnisse und Beschwerden erkenne ich in Anbetracht meiner Recherchen hierzu, dass es wohl der Volkssport unter Vermietern ist weitere Schlüssel zu besitzen, zu unterschlagen, um nach Belieben in die Wohnung der Mieter widerrechtlich einzudringen.


Es ist und bleibt ein Strafratsbestand, wenn der Vermieter widerrechtlich die Mietsache betritt und der Strafratsbestand ist nicht durch das stillschweigende Hinnehmen in Form des Austauschen eines Schlosses
aus der Welt geschafft.

Denn das Gericht muss sich dafür interessieren für den Grund weswegen Vermieter diese Delikt begehen.
Vielleicht will er nicht wissen, ob die Mietsache gut behandelt wird. Vielleicht schnüffelt er in Bankkontoauszügen, vielleicht schnüffelt er aber auch an der Unterwäsche Ihrer Kinder oder Sie wachen irgendwann vergewaltigt auf, weil er Ihnen KO-Tropfen ins getränk gemischt hat

Lesen Sie mal die Akten der Justiz, wonach dies nicht absurd ist, sondern Gerichte tagtäglich weltweit beschäftigt.

Abartig finde ich Vermieter dieser Sorte und ganz bestimmt ist dieses Delikt nicht vom Tisch durch devotes Verhalten und stillschweigendes Austauschen von Türschlössern ohne Kritik aus Furcht vor den Persönlichkeitsrechten krimineller Vermieter.

Knallhart anzeigen und die Kosten dafür von der Miete abziehen.

Abartig finde ich solche Vermieter.

-- Editiert von Ratsuchender20 am 06.05.2018 21:06

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender20):
denn auch wenn Sie keine konkreten Beweise haben gibt es die richterliche Beweiswürdigung.

Vor allem gibt es die staatsanwaltschaftliche Einstellung des Verfahrens bei Anzeigen ohne jedweden Beweis.



Zitat (von Ratsuchender20):
Und fügen Sie am besten Ausdrucke wie diese bei:

Denn auf Grund eigener Erlebnisse und Beschwerden erkenne ich in Anbetracht meiner Recherchen hierzu, dass es wohl der Volkssport unter Vermietern ist weitere Schlüssel zu besitzen, zu unterschlagen, um nach Belieben in die Wohnung der Mieter widerrechtlich einzudringen.

So ein Geschwurbel beschleunigt nicht nur die Einstellung, sondern macht einen bei späteren Anzeigen nicht wirklich glaubwürdig.



Zitat (von Ratsuchender20):
Denn das Gericht muss sich dafür interessieren für den Grund weswegen Vermieter diese Delikt begehen.

Nein, muss es nicht.



Zitat (von Ratsuchender20):
Knallhart anzeigen und die Kosten dafür von der Miete abziehen.

Eine Strafanzeige ist kostenlos :bang:



Zitat (von Ratsuchender20):
Abartig finde ich solche Vermieter.

Leute die Beiträge von 2005 ausgraben um dann dummes und für Ratsuchenden gefährliches Geschwafel zu posten sind auch nicht das Gelbe vom Ei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

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