Vermieter betritt unerlaubt Wohnung

15. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt unerlaubt Wohnung

Hallo,

mich bewegt eine Frage und ich hoffe eure Antworten bringen mir etwas Klarheit.

Wir haben zum Ende des Monats (Juni) unseren Mietvertrag gekündigt. Der Auszug erfolgte am 13. und die Schlüsselübergabe ist für den 28. geplant. Ein paar Dinge befinden sich noch im Haus und die Endreinigung erfolgte teilweise.

Als wir 2 Tage nach dem Umzug ins Haus kamen um ein paar Sachen zu holen, war die Vermieterin dort. Anscheinend strich sie irgendwo Wände (wir sahen Farbeimer) und das Haus war voller Zigarettenqualm!

Heute schrieb sie mir eine WhatsApp, ob wir die Schlüsselübergabe nicht schon am 18. durchführen könnten. Außerdem wäre sie nun immer mal im Haus um zu streichen. Damit dann ab 1.7. Nachmieter einziehen könnten. Ich bin darüber ziemlich erzürnt. Einerseits weil wir schließlich bis zum letzten Tag des Monats volle Miete zahlen und andererseits das sie einfach so über das Haus verfügt. Was denkt ihr?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Es ist ihr Haus, ihr seid am 13. ausgezogen. Wo bitteschön ist jetzt das Problem?

Zitat:
Einerseits weil wir schließlich bis zum letzten Tag des Monats volle Miete zahlen


Das ist auch so üblich wenn man nichts anderes vereinbart. Und der nächste Mieter zieht am 01.07. ein.

Zitat:
und andererseits das sie einfach so über das Haus verfügt.


siehe oben


Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wo bitteschön ist jetzt das Problem?

Das Hausfreidenbruch schlicht eine Straftat ist?



Wenn die Vermieterin das Haus nutzt, ist keine Miete mehr fällig.
Sie möge also entsprechend erstatten.

Wenn sie sich weigert, würde ich das Schloss an der Türe tauschen bis Übergabe



Wie kommt die da eigentlich rein, wenn die Schlüsselübergbe noch gar nicht war?



Zitat (von Amely-B):
Heute schrieb sie mir eine WhatsApp, ob wir die Schlüsselübergabe nicht schon am 18. durchführen könnten.

Kann man auch machen, wenns vom Zeitplan her passt. Dann wäre ab 18. kiene Miete menr fällig - die 3 Tage kann man verschmerzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie lässt sich mit ihrem Zweitschlüssel einfach selber ins Haus. Und ja, für mich ist das ein Problem, da wir offiziell bis zur Schlüsselübergabe dort noch wohnen bzw. ja auch keinen Überblick darüber haben, wieviel Strom, Wasser, etc. in der Zeit verwendet wird und was sie am Haus verändert. Momentan ist es ja noch unsere Verantwortung bis zur Begehung bei der Übergabe! Ich finde es einfach frech uns so schnell wie möglich rausdrängen zu wollen, aber gleichzeitig die volle Miete zu verlangen. Ich zahle auch für kein Hotelzimmer wenn dort schon der nächste wohnt?

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie Harry bereits schrieb, Schloss austauschen.......

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#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Immer wieder erstaunlich, dass Leute einfach so zwei Schlüssel übernehmen, und sich keine weiteren Gedanken machen...
Ich hab bei wirklich jedem Umzug als allererstes das Schloss der Wohungstür getauscht. Vermieter, Hausmeister, Nachbarn, Vormieter, Ex-Freunde, usw... Jede dieser Personen könnte noch über Schlüssel zur Wohnung verfügen.
Kann man paranoid nennen, ich nenne es Vorsicht.

Nun gut, nun kann man ja immer noch das Schloss den Schließzylinder austauschen (ca. 5€, bei Übergabe den alten wieder einbauen)
und die Vermieterin dahingehend informieren, dass man die Wohnung rechtskonform am 01.07. morgens übergeben wird.

car4000

-- Editiert von car4000 am 16.06.2020 08:36

Signatur:

- car4000 -

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#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von car4000):
und die Vermieterin dahingehend informieren, dass man die Wohnung rechtskonform am 01.07. morgens übergeben wird.


Da wäre ich gaaaanz vorsichtig.......

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Also ich glaub ich hätte, wenn ich das bemerkt hätte, nicht auf die Vermieterin zugegangen sondern wäre still und heimlich wieder verschwunden und hätte die Polizei gerufen: "Unbekannte (nicht erkannt) Person in meiner Wohnung, traue mich nicht rein".

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wenn der Miter nicht möchte, dass der Vermieter hineingeht, dann sollte er das Schloss tauschen. Wenn der Mieter keine Miete mehr zahlen möchte, sollte er den Vermieter machen lassen und dann die Miete ab dem Zeitpunkt zurückfordern, ab dem der Vermieter ohne Genehmigung des Mieters die Wohnung betreten und mit dem renovieren angefangen hat.

Ich möchte nur zur Vorsicht raten. Ich kenne den Mietvertrag nicht. Ja, das geschilderte Verhalten des Vermieters ist unverschämt. Man geht einfach nicht in fremde Wohnungen ohne den Besitzer zu fragen. Schon gleich gar nicht fängt man da mit irgendwelchen Arbeiten an, wenn der Mieter nicht zugestimmt hat. Einige Vermieter scheinen das nicht wirklich zu verstehen. Andererseits weiß hier niemand, für welche Beschädigungen der Mieter eigentlich noch einstehen müsste und welche Arbeiten er eigentlich noch machen müsste.

Dem Mieter kann eigentlich nichts Besseres passieren. Wie soll der Vermieter bei der eigentlichen Wohnungsübergabe noch Mängel dem Mieter gegenüber erfolgreich reklamieren? Der Mieter kann immer sagen: Beweisen sie erstmal, dass die nicht durch sie und den unberechtigten Zutritt entstanden sind.

Von daher ist diese Situation für den Mieter meiner Meinung nach insoweit praktisch, als dass normalerweise keine Probleme mehr bei der Rückzahlung der Kaution entstehen dürften. Normalerweise.

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#9
 Von 
Amely-B
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):


Ich möchte nur zur Vorsicht raten. Ich kenne den Mietvertrag nicht. Ja, das geschilderte Verhalten des Vermieters ist unverschämt. Man geht einfach nicht in fremde Wohnungen ohne den Besitzer zu fragen. Schon gleich gar nicht fängt man da mit irgendwelchen Arbeiten an, wenn der Mieter nicht zugestimmt hat. Einige Vermieter scheinen das nicht wirklich zu verstehen. Andererseits weiß hier niemand, für welche Beschädigungen der Mieter eigentlich noch einstehen müsste und welche Arbeiten er eigentlich noch machen müsste.


Keine. Laut Mietvertrag war die Wohnung nicht renoviert und muss von uns auch nicht renoviert übergeben werden. Nichtsdestotrotz haben wir das im letzten Jahr getan, als wir einzogen. Die Wände waren verschmutzt, riesige Dübellöcher vorhanden, in Pink, Violett und Bordeaux laienhaft gestrichen, Teppichböden verschlissen.

Wir haben verspachtelt, grundiert und in gedeckten Farben gestrichen. Nun meint sie es müsse aber alles Weiß sein, anders könne sie nicht vermieten. Das ist der Grund warum sie und anscheinend auch andere Leute jetzt täglich im Haus sind. Ich war heute dort. Es sind Türen ausgehängt, Auslegware rausgerissen, Wände überstrichen. An uns konnte sie das letztes Jahr noch so vermieten, ohne das sie Gewissensbisse hatte.

Ich habe zumindest erst einmal die Zählerstände notiert. Momentan geht das ja alles noch über uns.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Amely-B):
An uns konnte sie das letztes Jahr noch so vermieten, ohne das sie Gewissensbisse hatte.

Das ist das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Es hätte Sie ja bestimmt niemand gehindert, zu verlangen daß die Bude komplett renoviert wird - ggf wäre der Mietpreis gestiegen, aber einen Tod muß man bekanntlich sterben...

Ggf möchte sie ab jetzt eben renoviert vermieten...es gibt so viele Möglichkeiten. Über vergangene Zeiten zu sinnieren, bringt nichts. "Wenn die Vergangenheit dich ruft, dann antworte nicht, sie hat dir nichts Neues zu erzählen." ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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