Vermieter betritt wohnung ohne erlaubnis und dreht Heizung hoch

17. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Khasshan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt wohnung ohne erlaubnis und dreht Heizung hoch

Hallo zusammen,

zusammengefasst, wir haben unsere Wohnung Ende November gekündigt und sind Ende Dezember ausgewandert.
Unsere Vermieter war zuerst einverstanden dass wir Nachmieter suchen, hat sich aber umentschieden und hat ein Makler beauftragt.
Die Wohnung ist von Ende Dezember bis Ende Februar lehr geblieben und wir haben Mieter weiter bezahlt.
Es hat sich aber rausgestellt dass der Vermieter mehrmals die Wohnung betreten ist ohne uns zu informieren.
Sie haben dann die Heizung überall komplett hochgedreht und gleichzeitig Fenster überall gekippt...
(Wir haben eine Zeuge)
Jetzt kommt natürlich ein richtig fette Gas Nachzahlung Rechnung...
Können wir etwas dagegen tun ? (davon mal abgesehen dass wir immer noch nichts von unsere Kaution gesehen haben...)

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,

-- Editiert von Khasshan am 17.06.2022 11:15

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16435 Beiträge, 5808x hilfreich)

Wann endete das Mietverhältnis?
Wann war die Schlüsselübergabe?
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Abrechnung?

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#2
 Von 
Khasshan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann endete das Mietverhältnis? Am 28.02.2022
Wann war die Schlüsselübergabe? Am 23.02.2022
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Abrechnung? Vom 01.01.2022 bis zum 28.02.2022

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116346 Beiträge, 39254x hilfreich)

Wer hat während eurer Abwesenheit die Obhutspflicht bezüglich der erfüllt, also die Wohnung beaufsichtigt, die Temperaturen kontrolliert etc.?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16435 Beiträge, 5808x hilfreich)

Ab dem 23.02 durfte der Vermieter jederzeit die Wohnung betreten.
Vorher durfte er das nicht einfach mal so

Zitat (von Khasshan):
Sie haben dann die Heizung überall komplett hochgedreht und gleichzeitig Fenster überall gekippt...
(Wir haben eine Zeuge)
Der Zeuge war bei diesen Vorgängen dabei oder wie muss man sich das vorstellen?
Wieso hatte der Vermieter denn einen Schlüssel? Hattet ihr ihm einen für Notfälle hinterlassen? Dann hätte er die Wohnung notfallmäßig also tatsächlich auch ohne euer Beisein betreten dürfen. Ansonsten aber natürlich erst nach vorheriger Rücksprache mit euch
Ich halte es für fraglich, dass ihr eure Behauptungen beweisen könnt, dass die ganze Zeit die Heizung voll aufgedreht und die Fenster gleichzeitig gekippt waren. Das wäre nämlich völlig unsinnig das so zu machen.
Die Wohnung ist ein geschützter Raum. Betritt der Vermieter diese, ohne eure Erlaubnis zu haben, dann wäre das Hausfriedensbruch. Es muss allerdings von euch sichergestellt sein, dass der Zutritt, in einem Notfall, jederzeit möglich ist. Ende Dezember wegzuziehen ohne dass jemand in einem Notfall die Wohnung aufsperren kann, ist auch nicht richtig. Das kann, im Fall der Fälle, teuer werden.
Gab es diesbezüglich irgendwelche Absprachen?

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#5
 Von 
Khasshan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle Wohnungen im Haus hatte der gleiche Schlüssel...
Der Ex Mann meine Frau hat uns die Küche abgekauft und selbst abmontiert, währenddessen hat er bemerkt dass die Fenster offen waren und es extrem warm war in die Wohnung.
Er hat die Vermieter getroffen (sie Wohnen im EG) die zugegeben habe die Wohnung betreten zu haben.

"Das wäre nämlich völlig unsinnig das so zu machen" Heizen sodass keine Wasserleitung platzt...und lüften weil es wichtig ist...
Oder einfach um uns zu ärgern, was sie dauerhaft gemacht haben seit dass wir die Wohnung gekündigt haben...

Ich weiss ganz ehrlich auch nicht wie wir es beweisen könnten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116346 Beiträge, 39254x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Wohnung ist ein geschützter Raum.

Grundsätzlich richtig, aber wenn eine Wohnung aufgegeben wurde sieht das durchaus etwas anders aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Khasshan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Ex Mann meine Frau hatte ein Schlüssel, er kam regelmässig, der Vermieter hatte unsere Telefonnummer.
Der Zutritt war jederzeit möglich.
Ist allerdings nicht das erste mahl dass sie sowas machen...es gab auf unsere Terrasse grosse Blumentöpfe (aus Stein) wo wir im Frühling/Sommer Kräuter gepflanzt haben.
Der Vermieter hat ein Tag einfach ohne Vorankündigung während unsere Abwesenheit kleine Bäume gepflanzt..

Sollten wir einfach die Rechnung zahlen und aufhören dafür Energie zu verschwenden ?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16435 Beiträge, 5808x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Grundsätzlich richtig, aber wenn eine Wohnung aufgegeben wurde sieht das durchaus etwas anders aus.
Wurde sie aber nicht. Bekannte des Fragestellers haben während der Abwesenheit des Fragestellers in der Wohnung Möbel ausgeräumt. Von "Aufgegeben" kann also keine Rede sein.

Zitat (von Khasshan):
Sollten wir einfach die Rechnung zahlen und aufhören dafür Energie zu verschwenden ?
Das ist ganz alleine eure Entscheidung.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30542 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von Khasshan):
Sollten wir einfach die Rechnung zahlen
Das würde ich einfach so nicht tun.
Wenn das Mietende und die Schlüsselübergabe im Februar war und die BK-Abrechnung für 2 Monate in 2022 ist, stellt sich die Frage...
Zitat (von Khasshan):
Jetzt kommt natürlich ein richtig fette Gas Nachzahlung Rechnung...
Wie fett ist fett?
Und wie viel habt ihr etwa in den 2 Monaten 2021 gezahlt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16568x hilfreich)

Zitat (von Khassjan):
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Abrechnung? Vom 01.01.2022 bis zum 28.02.2022


Wie kann es denn jetzt schon eine Abrechnung für diesen Zeitraum geben?

Oder hast Du Dich verschrieben und es geht um 2021?

Dass es beim Auszug Ende Februar eine dicke Nachzahlung gibt ist übrigens nichts ungewöhnliches. Schließlich fehlt für diese Monate der Ausgleich mit den Sommermonaten.

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#11
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von Khasshan):
Wann endete das Mietverhältnis? Am 28.02.2022
Wann war die Schlüsselübergabe? Am 23.02.2022
Was kann er wohl in sechs Tagen für exorbitante Heizkosten verursacht haben?

Oder ist der Vermieter vor der Schlüssel-/Wohnungsübergabe am 23.03.2022 schon in die Wohnung eingedrungen?

Dann stellen sich andere als zivilrechtliche Rechtsfragen.

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#12
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Khasshan):
Alle Wohnungen im Haus hatte der gleiche Schlüssel


Dasbkann ich mir nicht vorstellen, würde ja bedeuten, dass jeder mit seinem Schlüssel in eine andere Wohnung gehen kann, was dann auch bedeuten würde, dass es ja nicht zwangsläufig der Vermieter hätre sein müssen

Zitat (von Khasshan):
Er hat die Vermieter getroffen (sie Wohnen im EG) die zugegeben habe die Wohnung betreten zu haben.


Dann steht halt Aussage gegen Aussage

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Khasshan):
Alle Wohnungen im Haus hatte der gleiche Schlüssel


Dasbkann ich mir nicht vorstellen, würde ja bedeuten, dass jeder mit seinem Schlüssel in eine andere Wohnung gehen kann, was dann auch bedeuten würde, dass es ja nicht zwangsläufig der Vermieter hätre sein müssen

Zitat (von Khasshan):
Er hat die Vermieter getroffen (sie Wohnen im EG) die zugegeben habe die Wohnung betreten zu haben.


Dann steht halt Aussage gegen Aussage

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Khasshan):
Die Wohnung ist von Ende Dezember bis Ende Februar lehr geblieben
Also hat der Vermieter sehr wohl ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu betreten. Z.B. um sicherzustellen, dass die Heizkörper nicht vollständig auf Null stehen, um Frostschäden zuvor zu kommen.

Zitat (von Khasshan):
Es hat sich aber rausgestellt dass der Vermieter mehrmals die Wohnung betreten ist ohne uns zu informieren. Sie haben dann die Heizung überall komplett hochgedreht und gleichzeitig Fenster überall gekippt...
Reine Vermutung.

Zitat (von Khasshan):
Der Ex Mann meine Frau hatte ein Schlüssel, er kam regelmässig, der Vermieter hatte unsere Telefonnummer.
Vielleicht har ja auch dieser "Ex-Mann" die Fenster geöffnet und die Heizungen aufgedreht?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16568x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Also hat der Vermieter sehr wohl ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu betreten. Z.B. um sicherzustellen, dass die Heizkörper nicht vollständig auf Null stehen, um Frostschäden zuvor zu kommen.


Auch wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse am Betreten der Wohnung hat darf er das natürlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters machen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Also hat der Vermieter sehr wohl ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu betreten. Z.B. um sicherzustellen, dass die Heizkörper nicht vollständig auf Null stehen, um Frostschäden zuvor zu kommen.
Nein. Dieses als "berechtigtes Interesse" anzuerkennen, dem wird ein Gericht nicht folgen. Sondern der Mieter hatte bis zur Wohnungsübergabe am 23.02.2022 die Pflicht, diesen Schaden nicht eintreten zu lassen.
Falls er dieser Pflicht nicht nachgekommen wäre, hätte der Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter gehabt.

Andernfalls könnte ja immer ein Vermieter geltend machen (auch ohne dass gekündigt ist und der Mieter bereits ausgezogen ist) er müsse nachschauen ob der Mieter genug heizt, um sicherzustellen dass an seinem Mietobjekt kein Schaden eintritt.

-- Editiert von AR377 am 18.06.2022 15:57

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116346 Beiträge, 39254x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Falls er dieser Pflicht nicht nachgekommen wäre, hätte der Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter gehabt.

Der Vermieter muss nicht sehenden Auge Schädigung / Vernichtung seines Eigentums hinnehmen, ganz besonders nicht, wen der Mieter für Schadenersatz nicht mehr greifbar ist.



Zitat (von Khasshan):
Sollten wir einfach die Rechnung zahlen und aufhören dafür Energie zu verschwenden ?

Warum was zahlen?
Ich denke er hat noch die Kaution?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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