Vermieter blockiert Zugang zu Gewerberäumen (mündlicher Vertrag)

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fussel2005
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter blockiert Zugang zu Gewerberäumen (mündlicher Vertrag)

Wie wäre der rechtliche Sachverhalt, wenn der Mieter mit mündlicher Zustimmung des Vermieters einen Teil der Gewerberäume des Vermieters mit nutzt?
Mal als fiktiven Fall eine Familie ( 2 Generationen; 1. Generation Vermieter (und Rentner), 2. Generation Mieter) bewohnt ein gemeinsames Haus mit angrenzender Autowerkstatt, welche vom Vermieter betrieben wird, der Mieter ist ebenfalls in der Branche tätig und nutzt nach mündlicher Vereinbarung mit dem Vermieter, einen Teil der Gewerberäume mit - viele Jahre ohne Probleme! Nutzungsentgelder werden in eine Kasse gelegt und alles ist gut.
Der Mieter investiert in Werkzeuge, beschafft die Verbrauchsmaterialien etc. zur allgemeinen Verwendung, als Gegenleistung für die überlassene Ecke und kauft - mit Zustimmung des Vermieters eine neue Hebebühne, damit alle ohne Einschränkungen arbeitsfähig sind. Nach Monaten fällt dem Vermieter ein, dass die Mieter stören und weg müssen - ab dem Zeitpunkt wird alles unternommen, um den Mieter aus den Räumen zu ekeln.
Von - an Rufmord grenzende - Aussagen gegenüber Fremden, Bekannten, Lieferanten etc. bis hin zum Blockieren des Arbeitsplatzes über Wochen oder Androhung von Gewalt, wenn die Mieter sein Eigentum anfassen!
Der Vermieter fühlt sich im Recht, dem Mieter seine Existenz zu zerstören, weil er Angst hat, dass ihm etwas weggenommen werden könnte - der Mieter kann (und will) aber nicht "mal eben" ausziehen, da wohnen und arbeiten eng miteinander verwoben sind und ein Mietvertrag über Wohnung und Nutzung der Immobilie und des Grundstückes mit lebenslangem Wohnrecht besteht.
Wie wäre in dem Fall der rechtliche Sachverhalt?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Viel mehr als die Einhaltung einer Kündigungsfrist dürfte dem Mieter (oder Leiher, Nutzer, was auch immer das für ein Vertragsverhältnis ist) nicht zustehen. Er kann natürlich seine Sachen mitnehmen (Hebebühne?), und wenn er unberechtigt von einem Tag auf den anderen Tag vor die Tür gesetzt wird, hat er vielleicht noch Ansprüche auf Schadensersatz, wenn er dadurch Aufträge verliert.

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#2
 Von 
fussel2005
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Viel mehr als die Einhaltung einer Kündigungsfrist dürfte dem Mieter (oder Leiher, Nutzer, was auch immer das für ein Vertragsverhältnis ist) nicht zustehen. Er kann natürlich seine Sachen mitnehmen (Hebebühne?), und wenn er unberechtigt von einem Tag auf den anderen Tag vor die Tür gesetzt wird, hat er vielleicht noch Ansprüche auf Schadensersatz, wenn er dadurch Aufträge verliert.


Was aber, wenn der Mieter schon seit Wochen seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, weil der Vermieter seinen Arbeitsplatz komplett blockiert?
Es ist ja nicht so, dass Gewerberäume mit den Anforderungen schnell gefunden sind und Umzüge auch noch eine Menge Geld kosten, welches ja in den Investitionen steckt, welche der Mieter in Treu und Glauben auf eine spätere Übernahme der Immobilien, getätigt hat und der Vermieter sich weigert den Arbeitsplatz zu räumen oder aber eine entsprechende Entschädigung zu zahlen!

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#3
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja, wie gesagt, bei einer völlig grundlosen fristlosen Kündigung kommt sicher Schadensersatz in Betracht. Wichtig ist es, dann hier bei einer Sache, wo es um die wirtschaftliche Existenz geht, mal endlich was SCHRIFTLICH zu machen, z. B. per Einschreiben den Zugang zu den Räumen zu fordern, hilfsweise die Herausgabe eingebrachter Werkzeuge und Maschinen.

Was meinen Sie eigentlich genau mit dem Satz, der Vermieter "habe Angst, dass ihm etwas weggenommen werden könnte"? Ist denn irgendetwas vorgefallen vor der Kündigung?

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#4
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Anders läge der Fall, wenn die Wohnung des Mieters als "Wohnung mit Autowerkstatt" vermietet worden wäre, aber so klang das nicht bei ihnen. Also wenn die Mitnutzung der Autowerkstatt schon Teil des Wohnraummietvertrages gewesen wäre, dann könnte hier evt. das Mietrecht für Wohnräume greifen, und dann hätte man natürlich einen besseren Kündigungsschutz.

Andererseits, Sie schreiben von 2 Generationen in einem Haus mit einer Werkstatt ... das klingt dann eher nach familärer Zerrüttung, und ob man sich da was gutes tut, wenn man einen Prozess wegen Schadenersatz und Einhaltung von Mietverträgen anfängt ...

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#5
 Von 
fussel2005
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Ja, wie gesagt, bei einer völlig grundlosen fristlosen Kündigung kommt sicher Schadensersatz in Betracht. Wichtig ist es, dann hier bei einer Sache, wo es um die wirtschaftliche Existenz geht, mal endlich was SCHRIFTLICH zu machen, z. B. per Einschreiben den Zugang zu den Räumen zu fordern, hilfsweise die Herausgabe eingebrachter Werkzeuge und Maschinen.

Was meinen Sie eigentlich genau mit dem Satz, der Vermieter "habe Angst, dass ihm etwas weggenommen werden könnte"? Ist denn irgendetwas vorgefallen vor der Kündigung?

Das ganze entspringt der Phantasie des Vermieters, der über seinen eigenen Alterungsprozess und den damit verbundenen körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht hinwegkommt!
Es wurde ja nicht mal gekündigt, sondern nur immer wiederholt, dass der Mieter verschwinden solle und der Arbeitsplatz blockiert.
Familiäre Zerrüttung auch nicht, da der Rest der Bewohner ja an einem Strang zieht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von fussel2005):
Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) über Wohnung und Nutzung der Immobilie und des Grundstückes mit lebenslangem Wohnrecht besteht.

Dieses "lebenslange Wohnrecht" findet sich auch im Gundbuch wieder?

Ansonsten könnte das vor Gericht ein böses erwachen geben.

Und wie genau ist das Formuliert?



Zitat (von fussel2005):
Wie wäre in dem Fall der rechtliche Sachverhalt?

Tja, viel Text aber keine Schliderung was genau der Vermieter nun für Aktionen im Detail macht.

Daher nur eine allgemeine Ausführung: gegen rechtswidrige Aktionen kann man mit gerichtlicher Hilfe vorgehen (einstweilige Verfügung, Unterlassungskage, ...) wenn nette Worte nichts mehr nützen.



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#7
 Von 
fussel2005
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fussel2005):
Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) über Wohnung und Nutzung der Immobilie und des Grundstückes mit lebenslangem Wohnrecht besteht.

Dieses "lebenslange Wohnrecht" findet sich auch im Gundbuch wieder?

Ansonsten könnte das vor Gericht ein böses erwachen geben.

Und wie genau ist das Formuliert?



Zitat (von fussel2005):
Wie wäre in dem Fall der rechtliche Sachverhalt?

Tja, viel Text aber keine Schliderung was genau der Vermieter nun für Aktionen im Detail macht.

Daher nur eine allgemeine Ausführung: gegen rechtswidrige Aktionen kann man mit gerichtlicher Hilfe vorgehen (einstweilige Verfügung, Unterlassungskage, ...) wenn nette Worte nichts mehr nützen.


Ich möchte nicht so ins Detail gehen - aber die Aktionen des Vermieters gehen von wüsten persönlichen Beschimpfungen, Verbreiten von Lügen über die Mieter und Androhung von Gewalt über Verstecken von Arbeitsmitteln und Blockieren des Arbeitsplatzes durch schwere Maschinen, wo dann die Räder abgeschraubt werden, damit der Mieter nicht seiner Arbeit nachgehen kann und Kunden absagen muß etc....

Dass das Wohnrecht im Mietvertrag nicht die gleiche Gewichtung hat, wie im Grundbuch ist dem Mieter klar - und darum geht es ja gar nicht!
Es geht darum, dass der Mieter in der Ausübung seiner Tätigkeit derart behindert wird, dass es ihn die Existenz kosten könnte!

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