Vermieter bringt Belege nicht bei

5. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
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(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Vermieter bringt Belege nicht bei

Hallo zusammen, weiß hier jemand etwas zu sagen:
Diesmal war die NK Abrechnung doppelt so hoch, deshalb habe ich sie dem Mieterverein zur Prüfung vorgelegt. Der MV beanstandete, dass zwar die Heizkostenabrechnung, nicht die Abrechnung der Hausverwaltung vorliegt. Es liegen über die gesamte Mietdauer von 6 Jahren keine Abrechnungen der Hausverwaltung vor. Ich habe meinen Vermieter daraufhin angesprochen und gesagt, dass ich ein Recht hätte die Unterlagen einzusehen u. ihm angeboten, die Kosten für Kopien zu tragen oder um Einsicht gebeten. Doch der Vermieter rührt sich nicht. Daraufhin hat der Mieterverein den Vermieter bereits 2 x angeschrieben und droht jetzt mit Klage. Weiß jemand, was passiert, wenn der Vermieter auch auf die Klage nicht reagiert?
LG Susanne

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57 Antworten
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#1
 Von 
Ver
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Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Weiß jemand, was passiert, wenn der Vermieter auch auf die Klage nicht reagiert?


Der Vermieter wird dann in einem Versäumnisurteil vom Richter verurteilt, die Belege vorzulegen und muss alle Kosten tragen.

Dann kannst Du die Nebenkostenvorauszahlungen einstellen, bis er die Belege vorlegt.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Na ja, wenn der auf die Klage nicht reagiert ... was für ne Klage? Dann wird er halt verurteilt.

Was ich aber nicht vestehe, ist :

Zitat:
Der MV beanstandete, dass zwar die Heizkostenabrechnung, nicht die Abrechnung der Hausverwaltung vorliegt.


Muss er doch auch nicht. Wenn der VM mit Ihnen die NK abrechnet, dann ist das in Ordnung, er braucht dazu nicht die HV. Aber irgendwie werde ich nicht richtig schlau aus dem geschriebenen.

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#3
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Soviel ich weiß ist der Vermieter verpflichtet, auch die Abrechnung der Hausverwaltung einsehen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Soviel ich weiß ist der Vermieter verpflichtet, auch die Abrechnung der Hausverwaltung einsehen zu lassen.


Was meinen Sie damit?

Zitat (von Susanne2020):
Diesmal war die NK Abrechnung doppelt so hoch, deshalb habe ich sie dem Mieterverein zur Prüfung vorgelegt. Der MV beanstandete, dass zwar die Heizkostenabrechnung, nicht die Abrechnung der Hausverwaltung vorliegt.


Gab es nur eine Nebenkostenabrechnung oder nur eine Heizkostenabrechnung?

Zahlen Sie eine Nebenkostenvorauszahlung oder eine Pauschale? Bei einer Pauschale wird die Klage ins Leere laufen....

Oder sind nur die Hausmeisterkosten zu hoch?

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#5
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich zahle eine Vorauszahlung, die mit der jährlichen NK-Abrechnung des Vermieters verrechnet wird. Seiner Aufstellung fügt er lediglich eine Kopie der Firma bei, welche die Heizkosten abrechnet. Zusätzlich fallen Kosten der Hausverwaltung an für Hausmeister und diverse andere Posten, die nicht transparent gemacht werden.

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#6
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich denke, dass der Mieterverein schon weiß ob eine Klage erfolgreich sein wird oder nicht. Mich interessieren jetzt die rechtlichen Schritte die automatisch folgen, wenn der Vermieter sich weiterhin nicht rührt.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Ich denke, dass der Mieterverein schon weiß ob eine Klage erfolgreich sein wird oder nicht.


Ich lach mich tot. Hoffentlich ist da eine RSV dabei, die auch die Kosten übernimmt.

Zitat (von Susanne2020):
Zusätzlich fallen Kosten der Hausverwaltung an für Hausmeister und diverse andere Posten, die nicht transparent gemacht werden.


Dazu muss man die Belegeinsicht auch wirksam fordern und ja notfalls einklagen.

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Seiner Aufstellung fügt er lediglich eine Kopie der Firma bei, welche die Heizkosten abrechnet.


Mehr muß er auch nicht.

Die anderen Belege darfst Du, nach Aufforderung und Terminvereinbarung, in den Räumlichkeiten des Vermieters einsehen. Mehr nicht.

Zitat (von Susanne2020):
Es liegen über die gesamte Mietdauer von 6 Jahren keine Abrechnungen der Hausverwaltung vor.


Gegen eine Abrechnung kann man als Mieter maximal bis 12 Monate nach Zugang Einwände erheben. Dann ist, salopp gesagt, der Drops gelutscht.

Das hätte man dir auch beim Mieterbund sagen können.

Verweigert der Vermieter die Einsicht in die Originalbelege ist eine Nachzahlung so lange nicht fällig bis die Einsicht ermöglicht wurde.

Kosten für Kopien kann der Vermieter per Vorkasse verlangen.

Auch das hätte man dir beim Mieterbund sagen können.

Wen man denn wollte bzw. es weiß.

Soweit zu Thema was der Mieterbund.

Kosten für die Verwaltung dürfen übrigens nicht umgelegt werden.

Zitat (von Susanne2020):
Mich interessieren jetzt die rechtlichen Schritte die automatisch folgen, wenn der Vermieter sich weiterhin nicht rührt.


Automatisch gar keine.

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Susanne2020):
Ich denke, dass der Mieterverein schon weiß ob eine Klage erfolgreich sein wird oder nicht.


Ich lach mich tot. Hoffentlich ist da eine RSV dabei, die auch die Kosten übernimmt.

Zitat (von Susanne2020):
Zusätzlich fallen Kosten der Hausverwaltung an für Hausmeister und diverse andere Posten, die nicht transparent gemacht werden.


Dazu muss man die Belegeinsicht auch wirksam fordern und ja notfalls einklagen.


Lass mich doch mal mitlachen. Wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist (wie wohl hier der Fall ist), dann lacht eher die Mieterin.

Wie wäre es den ganzen Thread zu lesen? Oben hat ja der Mieterverein offensichtlich bereits 2 Mal die Einsicht gefordert.

Weniger Mutmaßung, lieber Vermieter ;-)

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#10
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Der erste Brief des Mietervereins ging bereits 2016 an den Vermieter. Da dieser nicht reagierte, brauchte ich die gesamte NK-Abrechnung 2016 (für 2015) nicht zu bezahlen. Der Mieterverein möchte aber die Hausverwaltungsabrechnungen der letzten Jahre prüfen. Darauf hat der Vermieter nicht reagiert und bekommt nächste Woche vom Mieterverein deshalb eine Mahnung. Doch ich habe das Gefühl, dass auch das nichts bewirken wird. Wie geht so etwas weiter?

-- Editiert von Susanne2020 am 05.02.2017 15:45

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Lass mich doch mal mitlachen. Wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist (wie wohl hier der Fall ist), dann lacht eher die Mieterin.


Die Nebenkostenabrechung ist nicht fehlerhaft (jedenfalls steht das nirgends), sondes es fehlt die "Abrechnung der Hausverwaltung". Eine Verwaltung ist nicht umlagefähig, da braucht man keine Rechnung von der Hausverwaltung, die vorgelegt werden muss.

Zitat (von asd1971):
Oben hat ja der Mieterverein offensichtlich bereits 2 Mal die Einsicht gefordert.


Falsch...

Zitat (von Susanne2020):
Soviel ich weiß ist der Vermieter verpflichtet, auch die Abrechnung der Hausverwaltung einsehen zu lassen.


Da wird die Abrechnung der Hausverwaltung zur Einsicht gefordert. Das sind nicht die Belege! Da würde ich mich als Vermieter auch relaxed zurücklegen und abwarten.

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#12
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Der Mieterverein möchte aber die Hausverwaltungsabrechnungen der letzten Jahre prüfen.


Hat denn der Mieterverein eine entsprechende Vollmacht von dir?

Und noch mal, der Vermieter muß keine Belege beibringen/zusenden.

Du hast lediglich das Recht sie in seinen Räumen einzusehen.

Hast Du jemand, z. B. den Mieterbund, mit der Wahrnehmung deiner Rechte bevollmächtigt muß der das tun.

Heißt sich in die Räumlichkeiten des Vermieters bemühen, deine Originalvollmacht vorlegen und sich die Belege ansehen.

Zuschicken muß der Vermieter die Belegen nicht. Weder dir noch dem Mieterbund.

Ausnahme die Entfernung ist zu groß. Dann kann der Vermieter jedoch die Kosten dafür per Vorkasse verlangen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@Ver

Zitat:
Ich lach mich tot. Hoffentlich ist da eine RSV dabei, die auch die Kosten übernimmt.


Ich lach mit ... :devil:

DIese Mietervereine sind ein ständiger Quell der Freude ....

@TE

Einsicht in die Abrechnung der Hausverwaltung steht Ihnen schlicht nicht zu. Allerdings die Belege der Nebenkosten dürfen Sie einsehen, und das versucht wohl der Mieterverein hier zu erreichen, aber ich werde immer noch nicht so richtig schlau aus dem, was sie da so geschrieben haben.

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#14
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Das alles weiß ich. Und klar habe ich den Mieterverein bevollmächtigt! Darum gehts nicht. Außerdem war der Vermieter vor einigen Wochen hier und hat, obwohl ihn der Mieterverein vorab angeschrieben hatte, die Belege nicht mitgebracht zur Einsicht.
Meine Frage lautete: Wie geht es weiter wenn er weiterhin, z.B. auch nicht auf eine Versäumnisklage reagiert?

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Kommt drauf an, was im Klageantrag steht, das können wir von hier aus doch nicht beurteilen.

Zitat:
Außerdem war der Vermieter vor einigen Wochen hier und hat, obwohl ihn der Mieterverein vorab angeschrieben hatte, die Belege nicht mitgebracht zur Einsicht.


Muss er doch auch nicht, die Belege werden ja wohl bei der Hausverwaltung sein.

Mietervereine sind klasse :) .... ich freu mich immer wieder aufs Neue

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Außerdem war der Vermieter vor einigen Wochen hier und hat, obwohl ihn der Mieterverein vorab angeschrieben hatte, die Belege nicht mitgebracht zur Einsicht.


Zum Mitmeißeln für dich und den Mieterverein:

Der Vermieter muß weder Belege zusenden noch mitbringen.

Du oder Mieterverein müssen sich in die Räumlichkeiten des Vermieter hinbewegen.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Zitat (von Susanne2020):
Meine Frage lautete: Wie geht es weiter wenn er weiterhin, z.B. auch nicht auf eine Versäumnisklage reagiert?


Was genau hat denn der Vermieter versäumt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Was genau hat denn der Vermieter versäumt?


Scheinbar die Klage? ;)

Ne, Spaß auf Seite ... Um überhaupt annähernd die Dinge diskussionsfähig gestalten zu können müsste man schon wissen, was genau der Mieterverein jetzt möchte. Da wäre es schick und ratsam, dies mal zu posten, damit man sich einen Gesamteindruck verschaffen kann, welcher zur Zeit ... nicht möglich ist aufgrund der doch recht laienhaften Äußerungen. EInfach mal nachlesen, was der Verein geschrieben hat, besser wäre, es den Text hier einzusetzen (genauer Wortlaut) und dann kann man ja sehen. Oder warten bis Vase kommt, der/die wirds schon richten ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Ich denke, dass der Mieterverein schon weiß ob eine Klage erfolgreich sein wird oder nicht.

Tja, die Erfahrung zeigt, das das leider nicht in allen Fällen so ist.
Aber noch ist ja zum Glück keine Klage eingereicht.



Zitat (von Susanne2020):
Mich interessieren jetzt die rechtlichen Schritte die automatisch folgen, wenn der Vermieter sich weiterhin nicht rührt.

Gar keine.
Da muss der Mieter oder sein Bevollmächtigter tätig werden. Also Klage einreichen, Gerichtskosten bezahlen, ...

Allerdings sollte man dann nicht auf Belege klagen für die man keine Einsichtsrechte hat oder auf Rechte die einem nicht zustehen, sonst fährt das ganze gegen die Wand. Das wird dann unter Umständen richtig teuer.

Von daher sollte man mal verifizieren, was genau da eingeklagt werden soll. Denn wnen die schon die Aufforderung nicht korrekt forluliert war, dann erkennt der Verimeter vor Gericht an und man bleibt auch auf den Kosten sitzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von daher sollte man mal verifizieren, was genau da eingeklagt werden soll. Denn wnen die schon die Aufforderung nicht korrekt forluliert war, dann erkennt der Verimeter vor Gericht an und man bleibt auch auf den Kosten sitzen.


Und vorher klären, ob der RS des Mietervereins auch die Kosten für die Klage übernimmt. Ist man lange genug dabei, die RSV gilt meistens erst ab dem 4. Monat der Mitgliedschaft. Und wenn der MV Quatsch macht, dann muss man das selbst bezahlen.

Zitat (von Susanne2020):
Der Mieterverein möchte aber die Hausverwaltungsabrechnungen der letzten Jahre prüfen.


Und wozu? Da kann man nichts mehr daran machen, das sollte der MV eigentlich wissen. Nachdem eine NK-Abrechnung 1 Jahr lang zu gegangen ist, ist die mit Ablauf des Jahres gültig und eine Einsichtnahme kann nicht mehr gefordert werden. Man kann nur noch die Belege sehen, die zu einer Nebenkostenabrechnung geführt haben, die kürzer als 1 Jahr zugestellt ist.

Soll die "Versäumnisklage" um die vergangenen Abrechnungen gehen? Sehr lustig. War das überhaupt ein Fachanwalt für Mietrecht?

Zitat (von AltesHaus):
Oder warten bis Vase kommt, der/die wirds schon richten ;)




-- Editiert von Ver am 05.02.2017 20:03

-- Editiert von Moderator am 06.02.2017 10:17

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Außerdem war der Vermieter vor einigen Wochen hier und hat, obwohl ihn der Mieterverein vorab angeschrieben hatte, die Belege nicht mitgebracht zur Einsicht.

Also schon am Anfang wurde hier von mehreren Usern erwähnt, zur Einsichtnahme der Belege welche die Nebenkostenabrechnung betreffen, muss man sich zum Vermieter begeben. Er muss die nichts in die Wohnung des Mieters frei Haus liefern.
Zitat (von Susanne2020):
Soviel ich weiß ist der Vermieter verpflichtet, auch die Abrechnung der Hausverwaltung einsehen zu lassen.

Nein, wenn hier keine Posten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.
Zitat (von Susanne2020):
Ich denke, dass der Mieterverein schon weiß ob eine Klage erfolgreich sein wird oder nicht.

Wenn denkt, und das Wissen hat, bräuchte man ja gar keinen Berater wie den Mieterverein.
Besser man lässt sich von einen Rechtsanwalt vor Ort mal beraten, die Summe ist gut investiert. Egal ob Mietervereine oder Hausbesitzervereine, beide haben in der Regel nicht die hellsten Köpfe, auch nicht gerade besonders gute Rechtsanwälte.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Also schon am Anfang wurde hier von mehreren Usern erwähnt, zur Einsichtnahme der Belege welche die Nebenkostenabrechnung betreffen, muss man sich zum Vermieter begeben

Häufiges Erwähnen macht es leider nicht wirklich richtiger. Einsicht in die Belege muss vor Ort gestattet werden. Jetzt kann man darüber streiten, wie weit entfernt die Einsichtsmöglichkeit sein darf. Normalerweise sollte es ausreichen, wenn diese Möglichkeit in der gleichen Stadt/Gemeinde gewährt wird. Wohnt der Vermieter jedoch zu weit weg, dann muss er die Belege halt kopieren oder irgendwie in die Nähe der Mietwohnung schaffen.

Zitat (von Susanne2020):
Ich zahle eine Vorauszahlung, die mit der jährlichen NK-Abrechnung des Vermieters verrechnet wird. Seiner Aufstellung fügt er lediglich eine Kopie der Firma bei, welche die Heizkosten abrechnet. Zusätzlich fallen Kosten der Hausverwaltung an für Hausmeister und diverse andere Posten, die nicht transparent gemacht werden.

Der Vermieter muss Einsicht in alle Belege ermöglichen, die er in der NK-Abrechnung abrechnet.

Ich würde dem Teinehmer raten, sich weiter an den Mieterverein zu wenden. Hier im Forum gibt es diverse Schreiber mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen. Die Vermieter darunter sind offenbar der Meinung, bei Mietervereinen gibts nur Volltrottel. Dennoch ist die Beratung dort wesentlich besser als in einem Forum. Denn die können sich im Gegensatz zu uns alle Unterlagen ausführlich anschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Häufiges Erwähnen macht es leider nicht wirklich richtiger. Einsicht in die Belege muss vor Ort gestattet werden. Jetzt kann man darüber streiten, wie weit entfernt die Einsichtsmöglichkeit sein darf. Normalerweise sollte es ausreichen, wenn diese Möglichkeit in der gleichen Stadt/Gemeinde gewährt wird. Wohnt der Vermieter jedoch zu weit weg, dann muss er die Belege halt kopieren oder irgendwie in die Nähe der Mietwohnung schaffen.


Öhm .... NIEMAND muss dem Mieter die Belge nach Hause bringen, es gibt hier eine HV, die wird vor Ort sein, da muss sich MIeter mit Mieterverein eben mal hinbewegen.

Zitat (von cauchy):
Der Vermieter muss Einsicht in alle Belege ermöglichen, die er in der NK-Abrechnung abrechnet.


Jo, aber das muss der Mieter ja auch erst mal sagen von sich aus muss das niemand machen. ... ich gebe zu Bedenken, dass der lustige Mieterverein, ja mal gleich #10 "die Hausverwaltungsabrechnungen der letzten Jahre prüfen" will ... und wundert sich, dass der VM nicht reagiert, der lacht wahrscheinlich noch.

Zitat (von cauchy):
Ich würde dem Teinehmer raten, sich weiter an den Mieterverein zu wenden. Hier im Forum gibt es diverse Schreiber mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen. Die Vermieter darunter sind offenbar der Meinung, bei Mietervereinen gibts nur Volltrottel. Dennoch ist die Beratung dort wesentlich besser als in einem Forum. Denn die können sich im Gegensatz zu uns alle Unterlagen ausführlich anschauen.


Ich als VM würde das genauso sagen, je mehr Vereinsmeier, desto besser und cauchy hat wirklich recht, wenn er von Volltrotteln schreibt, aber was soll man als VM denn auch von einem Verein halten, der mal eben die NK-Abrechnungen der letzten "Jahre" prüfen will? Ich finde Vereine klasse!

Ach ja ... wenns dann vor Gericht geht muss der Mieter einen Anwalt beauftragen und den wird er meist auch selber zahlen dürfen, übernimmt der Verein einen Teil der Kosten (da soltle man mal in den Vereinsstatuten nachsehen, unter welchen Bedingungen die das evtl. mal machen), dann muss der Mieter in den meisten Fällen zu allem Ja und Amen sagen, was der Vereinsanwalt so mit dem VM vereinbart, auch wenn es dem Mieter nicht gefällt.

Ich bin der Meinung, dann direkt nen echten Anwalt mit der Prüfung beauftragen. Das Geld für den Verein sparen und in eine RSVersicherung investieren, dann kann man direkt mit kompetenden Menschen (Anwälten) sprechen.

Von der Vermieterseite aus gesehen jedoch ... finde ich diese Vereine echt klasse :) - und hin und wieder leisten sie ja auch gute Arbeit, und von der wird dann berichtet, die ganzen verlorenen Prozesse jedoch werden unter den Teppich gekehrt, wenn die Mitglieder solcher Vereine wüssten, wie viel verloren wird und wie wenig gewonnen ... sähe es evtl. etwas anders aus. ... aber wie gesagt, ich finde Vereine klasse !

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

[u][/u]

Zitat:
Der Vermieter wird dann in einem Versäumnisurteil vom Richter verurteilt, die Belege vorzulegen und muss alle Kosten tragen.


Nur mal dazwischen, natürlich müsste der Klagantrag nicht nur lauteten Einsicht in die Belege zu gewähren sondern denZusatz enthalten:
bei Meidung einer vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geld oder Haftstrafe.

Ein Versäumnisurteil würde da schon eine Reaktion auslösen.

Im Übrigen ist der Begriff "die Abrechnung der Hausverwaltung" missverständlich.
Wird darunter die übliche Betriebskostenabrechnung verstanden, welche die Hausverwaltung erstellt ?
Oder ist es die Abrechnung für eine Eigentumswohnung welche die Zahlungen des Eigentümers an die Eigentumsverwaltung enthält und mehr als die umlegbaren Betriebskosten ?
Diese müsste der Eigentümer natürlich nicht vorlegen, sondern kann daraus seine eigene Betriebskostenabrechnung für seine vermietete Wohnung erstellen. Darauf hat der Mieter dann aber auch einen Anspruch.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Nur mal dazwischen, natürlich müsste der Klagantrag nicht nur lauteten Einsicht in die Belege zu gewähren sondern denZusatz enthalten:
bei Meidung einer vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geld oder Haftstrafe.


Ne oder? HIer wird keine einstweilige Verfügung beantragt, wir befinden uns im Klageverfahren .... wenn ich das jetzt richtig verstanden haben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ne oder? HIer wird keine einstweilige Verfügung beantragt, wir befinden uns im Klageverfahren .... wenn ich das jetzt richtig verstanden haben.


Habe ich etwas von einer E. Verfg. geschrieben ?
Wie soll denn wohl ein Urteil mit Vornahme einer Handlung sonst vollstreckt werden ?
Lies mal §§ 890 , 510b ZPO .

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von cauchy):

Häufiges Erwähnen macht es leider nicht wirklich richtiger. Einsicht in die Belege muss vor Ort gestattet werden. Jetzt kann man darüber streiten, wie weit entfernt die Einsichtsmöglichkeit sein darf. Normalerweise sollte es ausreichen, wenn diese Möglichkeit in der gleichen Stadt/Gemeinde gewährt wird. Wohnt der Vermieter jedoch zu weit weg, dann muss er die Belege halt kopieren oder irgendwie in die Nähe der Mietwohnung schaffen.


Öhm .... NIEMAND muss dem Mieter die Belge nach Hause bringen, es gibt hier eine HV, die wird vor Ort sein, da muss sich MIeter mit Mieterverein eben mal hinbewegen.



Falsch

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/betriebskostenabrechnung-und-belegeinsicht-des-mieters-was-ist-zu-beachten_idesk_PI9865_HI2620578.html

Sofern zumutbar. Alles andere ist quatsch.

Wo ist eigentlich das Problem die Belege einfach zu kopieren? MIt der heutigen Digitalisierung wohl kein Problem mehr auch per Email zu senden. Leider oft genug Schikane, dass der Mieter vorbei kommen soll. Aber was solls, ihr wisst es ja besser...

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Ne oder? HIer wird keine einstweilige Verfügung beantragt, wir befinden uns im Klageverfahren .... wenn ich das jetzt richtig verstanden haben.


Habe ich etwas von einer E. Verfg. geschrieben ?
Wie soll denn wohl ein Urteil mit Vornahme einer Handlung sonst vollstreckt werden ?
Lies mal §§ 890 , 510b ZPO .


Wie wäre es mit dem Gerichtsvollzieher hngehen und das ggfls. erstrittene Urteil vollstrecken, nämlich die Einsichtnahme in die Belege? ... wäre ja nur so ein Gedanke.

§§ weisungsgemäß gelesen ... hat mir jetzt aber nicht wirklich geholfen ... kenne ich so im Fordeurngsverfahren nicht, aber ich lerne gerne dazu .... wie hätte ein solcher Antrag auszusehen?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Einsicht in die Belege muss vor Ort gestattet werden.


Richtig. Offensichtlich gibt es eine Hausverwaltung vor Ort, auch in deren Räumen geht das. Und 30 km ist einem Mieter zuzumuten. Nur bei besonderen Härten (Alter, Krankheit, unüberwindliche Diverenzen) muss der Vermieter Kopien schicken.

Zitat (von cauchy):
Der Vermieter muss Einsicht in alle Belege ermöglichen, die er in der NK-Abrechnung abrechnet.


Falsch. Der Mieter muss genau (!) bezeichnen, welche Unterlagen er sehen will. Ein pauschales Bestreiten ist - für den Vermieter - völlig risikolos. Und einfach zu sagen: "die Nebenkosten erscheinen mir zu hoch." führt zu überhaupt nichts.

Da muss man sagen: "Hausmeister erscheint zu hoch, im letzten Jahr xx Euro, in diesem Jahr xx Euro. Rechnungen des Hausmeisters, Reinigungsdienstes, Schneeräumen etc"

Zitat (von asd1971):
Wo ist eigentlich das Problem die Belege einfach zu kopieren? MIt der heutigen Digitalisierung wohl kein Problem mehr auch per Email zu senden.


Kein Problem, nur manchmal mit dem Datenschutz. Man kann nicht einfach personenbezogene Daten per Email verbreiten. Und so ein Abrechnungsordner hat doch - je nach Objekt - beträchtliche Ausmaße.

Zitat (von asd1971):
Leider oft genug Schikane, dass der Mieter vorbei kommen soll.


Keine Schikane. Dann kann man dem Mieter gleich die Abrechnung erklären.

Wenn der Mieter die Kopien bekommt, muss man ihm nichts mehr erklären, da muss er sich einen Kundigen suchen, der ihm das erklärt.
Wäre doch für den Vermieter viel angenehmer, als sich mit dem Mieter stundenlang durch die Unterlagen zu wühlen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von cauchy):
Der Vermieter muss Einsicht in alle Belege ermöglichen, die er in der NK-Abrechnung abrechnet.

Falsch. Der Mieter muss genau (!) bezeichnen, welche Unterlagen er sehen will. Ein pauschales Bestreiten ist - für den Vermieter - völlig risikolos. Und einfach zu sagen: "die Nebenkosten erscheinen mir zu hoch." führt zu überhaupt nichts.

Wolltest du nur mal ein "falsch" hinschreiben oder welchen Sinn hat die Bemerkung? Der Mieter kann ganz pauschal Einsicht in alle Belege fordern und der Vermieter muss dann auch Einsicht in alle Belege gewähren. Erst nach der Einsicht kommt dann - wenn notwendig - das Bestreiten einzelner Posten. Aber zur Einsichtsnahme reicht der Wunsch, alle Belege einsehen zu wollen. Und alle heißt dann auch wirklich alle.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich bin der Meinung, dann direkt nen echten Anwalt mit der Prüfung beauftragen. Das Geld für den Verein sparen und in eine RSVersicherung investieren, dann kann man direkt mit kompetenden Menschen (Anwälten) sprechen.


Im Falle der TE ist es viel einfacher, die ist seit Jahren Hartz IV-Empfängerin. Da gibt es eigentlich einen Beratungsschein vom AG, wenn der Mieterverein nicht wäre.

Zitat (von AltesHaus):
- und hin und wieder leisten sie ja auch gute Arbeit, und von der wird dann berichtet, die ganzen verlorenen Prozesse jedoch werden unter den Teppich gekehrt, wenn die Mitglieder solcher Vereine wüssten, wie viel verloren wird und wie wenig gewonnen ...


Die Arbeit ist nur so gut, wie die Vorarbeit, die der Mieter leistet. Natürlich sagen die so etwas wie: Die Abrechnungen der letzten Jahre überprüfen und einklagen. Letztlich wissen die doch, dass man die letzten Jahre nicht einfordern kann und das solche Dinge ins Leere laufen.

Zitat (von AltesHaus):
die ganzen verlorenen Prozesse jedoch werden unter den Teppich gekehrt, wenn die Mitglieder solcher Vereine wüssten, wie viel verloren wird und wie wenig gewonnen ... sähe es evtl. etwas anders aus. ... aber wie gesagt, ich finde Vereine klasse !


Dann heißt es wieder: Der Vermieter hat den Richter geschmiert oder das ist ein Spezel. Doch der Mieterverein hat geklagt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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