Vermieter doht mit Gericht

1. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Notfall1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter doht mit Gericht

Hi. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Im Jahre 2003, genauer gesagt vom
07.2003-01.2004 mietete ich eine Wohnung aus der ich am 01.02.2004 auszog.
Ich musste beim Einzug so wie es üblich ist eine Kaution ( 360 Euro )bezahlen, was ich auch tat.

Lange Zeit nach meinem Auszug kam keine Heizkosten bzw. Nebenkostenabrechnung bis - Mai/Juni 2005.
Es kam eine Rechnung der Heizkosten vom 07-12.2003.
Da die Vermieterin aber noch meine Kaution hatte, bekam ich noch eine Rückzahlung von ca 130 Euro, also betrug die Rechnung ca 230 Euro.
Kurz darauf kam schon wieder eine Rechnung.
Die Vermieterin meinte sie hätte es vergessen.
Die Rechnung war für Januar 2004 und betrug 156Euro für einen Monat!
Ich war echt überrascht, da mir 156 Euro echt viel für einen Monat schienen und irgendwas daran nicht stimmmen konnte.
Ich infomierte mich und erfuhr, dass nach Ablauf eines Jahres gar keine Rechnung mehr gestellt werden darf, also ignorierte ich das sowie die darauffolgenden Schreiben meiner Exvermieterin.
Es kam ein Mahnbescheid,bei dem ich Widerspruch einlegte und es war erstmal eine zeitlang Ruhe.
Meine Exvermieterin hat mich nun wieder angeschrieben mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen, da sie ansonsten vor Gericht gehen wolle.
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich wirklich im Recht bin und das mit dem einen Jahr stimmt.
Die Rechnung wurde am 19.04.2005 erstellt also über ein Jahr nachdem ich ausgezogen bin.
Ausserdem habe ich zusammen mit meiner Freundin für 6 Monate ca 230 Euro gezahlt.
Im Januar habe ich alleine gewohnt und soll 156 zahlen! wie ist das möglich?
Bin ich im Recht?

-- Editiert von Notfall1 am 01.11.2005 12:59:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich anscheinend um zwei verschiedene BK- Abrechnungen: für die Jahre 2003 und 2004. Die Abrechnungsperiode entspricht jeweils dem Kalendarjahr.

Für das Jahr 2003 hätte Ihnen die Abrechnung im Regelfall spätestens 12 Monate nach Beendigung der Abrechungsperiode zugehen müssen, also bis zum 31.12.2004. Da die Abrechnung erst im Mai 2005 erfolgte, darf der Vermieter keine Nachforderungen mehr erheben, sofern er für die Verspätung verantwortlich ist (§ 556 Abs. 3 BGB ). Die Aufrechnung der Nachforderung mit Ihrer Kaution ist unzulässig.

Die Abrechung für das Jahr 2004 muss Ihnen spätestens bis zum 31.12.2005 zugehen. Der Vermieter hat einen Anspruch auf den Nachzahlungsbetrag, sofern die Abrechung formal und inhaltlich in Ordnung ist.

Wenn Sie selbst die Abrechung nicht auf Richtigkeit prüfen können, sollten Sie ggf. einen örtlichen Mieterverein in Anspruch nehmen.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Und wie ich neulich leider selbst feststellen musste, werden die Heizkosten nicht gleichmäßig über das Jahr aufgeteilt, sondern es gibt eine so genannte Gradzahlentabelle, die aufgrund der Durchschnittstemperaturen die Gesamtkosten anteilig auf die Monate aufteilt. D.h. die Gesamtkosten werden auf 1000 Promille verteilt, wovon 170 Promille auf den Monat Januar entfallen. Für uns hat das bei einer 120 qm Wohnung einen Heizkostenanteil von 280 Euro ausgemacht.

Wenn man das ganze Jahr Nebenkosten bezahlt, gleicht sich das wieder aus, da die Sommermonate entsprechend niedriger gewertet werden.

@Gruwo: Erst mal hallo!!! Hätte den Notfall im Falle einer Nachforderung für 2003 durch die Zahlung selbige anerkannt oder jetzt Anspruch auf Rückzahlung des Betrags bzw. Verrechnung mit der Nachforderung für 2004?

Gruß karamel

-- Editiert von karamel am 01.11.2005 14:50:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Forderung für den Januar 2004 ist rechtmäßig. Ob die Höhe der Nachforderung ok ist, kann man so ohne weiters nicht beurteilen. da der Januar jedoch ein extremer Heizmonat ist, kann das durchaus sein.

Die Nebenkostenabrechnung für 2003 ist jedoch zu spät gekommen, wenn Du sie nicht vor dem 31.12.2004 erhalten hast.

Du solltest also der Vermieterin anbieten, die 156€ für Januar 2004 zu bezahlen, wenn Du im Gegenzug die komplette Kaution zurück erhälst (Restbetrag von 230€).

Im Gegenzug solltest Du der Vermieterin ebenfalls drohen, nun Deinerseits zu klagen, wenn sie Dir nicht umgehend den Differenzbetrag in Höhe von 74€ auszahlt.

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