Vermieter dringt heimlich in Wohnung ein!

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kölnervogel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter dringt heimlich in Wohnung ein!

Hallo,

habe heute einen riesen Schreck bekommen. Wir haben ein Haus gemietet und haben dort 2 Eingangstüren hintereinander. Die eine schließen wir seit Jahren niemals ab. Heute jedoch war diese abgeschloßen und wir (meine Frau und ich) wissen zu 100% das wir es nicht gewesen sein können.
Da der Vermieter (auch Nachbar) der einzige ist der einen Zweitschlüssel hat muss er in unserem Haus gewesen sein, ohne Anmelden, Nachricht, Anruf oder Notfall.
Uns und besonders meiner Frau ist das unheimlich, da wir nicht wissen wieoft er schon hier drinne war und vor allem was er hier heimlich macht...
Meine Fragen:

-Darf er das?
-Was können wir für Konsequenzen ziehen ( Würden am liebsten SOFORT ausziehen). Habe gehört man könne fritlos kündigen. Mir egal und wenn ich zum Übergang zu meinen Eltern ziehe. Wer weiss ob der Vermieter pervers ist oder so?
-Wie soll man ihm was beweisen?

Bitte schnell um Antworten!!!!!




38 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2118
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Praktikant
(713 Beiträge, 224x hilfreich)

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#2
 Von 
Kölnervogel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich wollte keinen anprangern. Meine Frau ist nur tierisch aufgelöst und die Vormieter wohnen in einem anderen Land. Es kann also nur der Vermieter gewesen sein. Waren auch schon bei ihm, er war jedoch nicht zuhause. Wäre es ein Notfall gewesen, wäre ein kurzer anruf und/oder eine Benachrichtigung angebracht gewesen.
Ich habe diesen Beitrag auch nur geschrieben um "Vorbereitet" in das Gespräch zu gehen.
Zu Dir Philosoph: Wenn du gerade Laune auf stänkern hast, geh ne Runde in den Wald joggen und halte Dich dann bitte daraus. Mir ist meine Privatssphäre heilig und wenn ich merke dass jemand in meinem Haus war, steht mir jawohl zu etwas sauer zu sein.

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#3
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 78x hilfreich)

Mensch, ist doch ganz einfach. Schloß austauschen und fertig. Wenn ihr irgendwann wieder auszieht baut ihr das alte Schloß wieder ein.

Fertig ist die ganze Sache. Ich würde auch nicht unbedingt mit dem VM düber reden......Gibt nur Ärger und ein ungutes Verhältnis...

eLSe


-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#4
 Von 
Kölnervogel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja stimmt das ist sicher eine gute Idee, allerdings gibt es Dinge die ich nicht auf mir sitzen lasse.
Ich möchte einfach nur wissen ob sowas ein Grund für eine fristlose Kündigung ist? Wir wohnen Tür an Tür. Das will ich nicht.

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#5
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 78x hilfreich)

Du könntest auf ein gestörtes Verhältnis hinweisen. ABER das mußt du auch definitiv BEWEISEN können.

Sprich der Hausfrieden ist nachhaltig gestört, Hausfriedensbruch, durch den VM, krasse Beleidigungen oder tätlichen Angriffen. Einmalige Verfehlungen reichen nicht immer aus. Wobei wir wieder bei der Beweisbarkeit sind.

Mein Tipp, tausch das Schloß stillschweigend aus. Das mußt du deinem VM nicht mitteilen. Und warte ab. Es könnte sein das er sich dann meldet....weil er nicht mehr reinkommt. Dann sei dummdreist und sag das du DAS schriftlich möchtest....

Ich denke dann hast du einen Beweis. An deiner Stelle ab in den Baumarkt....

eLSe

Ps. : Übrigends ich bin VM :grins:


-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#6
 Von 
Kölnervogel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke... sowas nenne ich mal einen super Beitrag! Danke!

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#7
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 78x hilfreich)

Kölner, ich schreibe nur was ich weiß und

@ALL
auch wenn ich VM bin bleib ich trotzdem Mensch!

eLSe

Konnte ich mir jetzt und hier entgültig nicht mehr verkneifen!

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2088x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2113
Status:
Beginner
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#10
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Also Birne du leidest am Paranoia. Das ist Fakt.
Anscheinend scheint nichts zu fehlen, nichts ist defekt und es wurde auch nicht auf dem Bett on*****. Wenn der VM wirklich drin war ist das *******. Wenn Ihr euch sicher zu 100% seit, würde ich den VM Abmahnen. Das Schloß würde ich sowieso ausbauen. Wenn Ihr Angst habt würde ich fristgerecht kündigen. Eine fristlose Kündigung ist mmn nicht haltbar, weil die Beweise fehlen.
Viedeoaufnahmen bringen nichts, da dies vor Gericht nicht anerkannt ist.
Diejenigen, denen Frauenbirne hilft, die tragen einen weiße Jacke, an der die Knöpfe auf den Rücken sind....

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#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#12
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Meiner Meinung nach nicht. Wäre mir zu heikel. Sprich doch mit den VM und sage du willst raus. Wenn er verneint, würde ich fristgerecht kündigen. Kannst dir dann in Ruhe eine neue Wohnung suchen...

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#13
 Von 
guest123-2113
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

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#14
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Wer hilft eigentlich uns, wenn du uns hier schikanierst? wahrscheinlich admin

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Wäre der Vermieter dabei erwischt worden bzw. könnte man beweisen, dass er sich unerlaubt Zutritt verschafft hat, dann könnte man ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Schloss austauschen ist klar und wurde schon zig Mal hier im Forum geraten.

Eine fristlose Kündigung kommt meiner Meinung nach nicht in Betracht, weil:

1. Beweis fehlt. Es ist lediglich eine Vermutung, mehr nicht. Da könnte ja jeder Mieter, der aus welchen Gründen auch immer schnell ausziehen will, einfach mal behaupten, der VM hätte Hausfriedensbruch begangen, und nun hat man "Angst".

2. Klage wegen Hausfriedensbruch würde ausreichen.

3. Dem VM künftig die Möglichkeit nicht geben, indem man das Schloss austauscht. Fertig!

-- Editiert von Dinsche am 14.11.2008 09:13

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#16
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

In Deutschland ist es einfach so: Wer was behauptet, muss es auch nachweisen können. Leider. Das ändern auch keine Sitzkreise, wo der Fuchs geht rum gespielt wird. Mehr als einmal war ich in der Situation, wo ich Recht hatte, konnte es aber nicht beweise. Dann sollte man sich bedeckt halten. Wenn der Vermieter nämlich jemanden als Zeugen benennt, der z. B. Aussagt, der VM war 2 Wochen bei mir auf der Couch gesessen. Dann sind die (berechtigten) Beschuldigungen nichts wert. LEIDER.

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#17
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 436x hilfreich)

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#18
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

@ von The user formerly known as Morthingale: Natürlich nicht! Ich würde es vorziehen, wenn man manche Hilfmittel verwenden dürfte, die zur Zeit hier nicht zugelassen sind. ICH BIN KEIN FREUND EINES ÜBERWACHUNGSSTAATES:

Beispiel: Mein Auto würde permanent vor der Haustüre zerkratzt. Wenn ich den Täter mittels eines Videobeweises überführen will, sagt mir der Richter, haben Sie den guten Mann gefragt, ob sie Ihn filmen dürfen ?

Von mir aus kann jeder mein Telefon abhören und mich Tag und Nacht filmen. ICH habe nichts zu verbergen, deswegen ist mir das egal. Schuldig bei Verdacht ist natürlich nichts. Aber jeder kann sich nen Zeugen kaufen und das heist es Aussagen gegen Aussage und dann im Zweifel für den beklagten. Eine Videoaufnahme kann ich nicht faken ( wenn der Täter optimal gefilmt wurde).

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#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

So kann man es auch sehen :grins:

Dass sie offen stand wurde nicht gesagt, sondern nur, dass sie nicht abgeschlossen war.


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#20
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 436x hilfreich)

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#22
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Besseres Beispiel:

Big Fat Vermieter fährt mit seinem neuen SL 6,3 Brabus bei rot über eine Ampel und rammt Mieter S mit seinem 10 Jahre alten Fiat Ducato, den er dringenst für sein Kleingwerbe braucht. VM sagt, ich bin bei grün gefahren und bringt seine tolle blonde Tussi als Zeugin. Mieter S hat auch einen "wirklichen" Zeugen. Oma Erna auf dem Beifahrersitz. Wenn jetzt nix dazu kommt, zahlt jeder seinen Kram selbst. Richter sagt Aussage gegen Aussage. Big Fat Vermieter bringt seinen Brabus nach Mercedeswerkstatt und schickt die Rechung an die Vollkasko und freut sich, weil er in der Reperaturzeit den neusten SLR fahren kann. Gratis.
Little Mieter S hat Pech. Auto war nur Haftpflicht versichert. Nebengewerbe Ade. Schulden ohne Ende.
Wäre jetzt eine Kamera an der Ampel, würde Vermieter dumm gucken und seine Tusse hätte einen Meineid am Hals.

Übrigens ich bin 'VM und die ausführliche ERklärung diente nur zur Ilustration

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#23
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#24
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Recht an einem Bild oder einer Aufnahme hat die gezeigte Person (außer er heißt BUM BUM BORIS). Aufnahmen (Ton, Bild), welche ohne die Zustimmung der Person gemacht worden sind, werden nicht anerkannt.

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#25
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 436x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#27
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn ich ein Bild von einer hp klaue, gibts das Ärger. z. B.

Beispiel aus der Praxis. Telefon klingelt. Mein Chef geht ran. Mitarbeiter Krause ist am Telefon. Chef sagt zu mir, er stellt den Lautsprecher an. Krause sagt zu Chef, Cheffe du bist ein Ar***** und ein dummes dazu. Cheffe schreibt fristlose Kündigung. Richter sagt bei Verhandlung, Cheffe, Sie haben zwar einen Zeugen (Hansi) aber sie haben den Krause nicht gesagt, das der Lautsprechen an ist. Klage abgewiesen. Nun ich bin der Meinung, daß du mit Illegalen Aufnahmen nix beweisen kannst.

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#28
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 436x hilfreich)

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#29
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Ich rufe z.B. bei Arcor an, und mir wird mitgeteilt, dass dieses Gespräch mit dem nächsten Mitarbeiter aufgezeichnet wird. Wenn ich damit nicht einverstanden bin soll ich es sagen oder die 1 drücken.

Anders sieht es bei Aufzeichnungen auf einem Anrufbeantworter aus. Wer da was Schuldiges drauf spricht hat Pech.

Wir haben bei uns im Haus Kameras.. Erlaubt. ABER wir dürfen NICHT aufzeichnen! Das dürfen wir nur, wenn das Haus verschlossen ist, also keine Kunden ein und aus gehen.

Was den Unfall an der Ampel angeht: Wäre das von der Stadt aufgezeichnet worden hätte der Schuldige Pech gehabt.

Bin mir unsicher, aber Videoaufnahmen als Beweismittel können Bestand haben, wenn darauf hingewiesen wird, dass ein bestimmter Bereich (Autoparkplatz, Hauseingang, Treppenhaus, etc.) per Video überwacht wird. Sieht man eigentlich überall (Tankstellen, Banken, Kaufhäuser, etc.).

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#30
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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