Vermieter droht

28. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
FQ577
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter droht

Folgender Situation:
Der Vermieter möchte Mängel begutachten. Schlägt hierfür einen Termin vor, der vom Mieter nicht bestätigt wird. Der VM steht zu gegebenen Zeit trotzdem vor der Haustür und klingelt. Der Mieter kann nicht öffnen, da in einem wichtigen Online-Meeting. Darauf folgt eine Abmahnung des VM.

Im folgenden schlägt der VM einen weiteren Termin vor, der Mieter kann auch diesen nicht wahrnehmen. Dafür werden 3 Alternativen unterbreitet, die der VM allesamt ablehnt. Außerdem wird er ausfallend und will die genauen Gründe für die Absage wissen und wieso der M den nach der Ausgangsperre nicht im Haus sei. Nach einem Hinweis darauf, das ihm die Gründe nicht genannt werden müssen und Besichtigungen idR nicht nach nach 18/19h stattfinden müssen, setzt der Mieter eine mehr als großzügige 3 Wochen Frist. In dieser Zeit soll der VM die Mängel begutachten.

Der VM lehnt die Frist ab, und droht dann die Anwesenheit des Mieters an besagten Tag (der vom VM vorgeschlagene Termin) kontrollieren zu lassen.

Stellt diese Drohung bereits einen Strafbestand dar? Wenn ja welchen?
Der M hat Sorge dass der VM eventuell einen Zweitschlüssel einbehalten hat und sich tatsächlich Zutritt zur Wohnung verschaffen wird. Wie sonst will der VM die Anwesenheit kontrollieren?
Über Meinungen hierzu wäre ich dankbar.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Du hast also Mängel gemeldet, der VM kümmert sich und du verweigerst aktiv den Zugang zur Mietsache? Das ist relativ unklug, wenn du möchtest, dass die Mängel behoben werden, ist natürlich absolut OK, wenn du auf Krawall aus bist.

Was spricht dagegen dem VM entgegen zu kommen und GEMEINSAM einen Termin zur Mängelbesichtigung herauszufinden? Klar jetzt hast du es verkackt und der VM ist ungehalten geworden.

Zitat (von FQ577):
Nach einem Hinweis darauf, das ihm die Gründe nicht genannt werden müssen und Besichtigungen idR nicht nach nach 18/19h stattfinden müssen, setzt der Mieter eine mehr als großzügige 3 Wochen Frist. In dieser Zeit soll der VM die Mängel begutachten.


Du bist ja witzig, um welchen Mangel geht es denn?

Zitat (von FQ577):
Der VM lehnt die Frist ab, und droht dann die Anwesenheit des Mieters an besagten Tag (der vom VM vorgeschlagene Termin) kontrollieren zu lassen.

Stellt diese Drohung bereits einen Strafbestand dar? Wenn ja welchen?


Wütend zu sein ist keine Straftat, auch nicht anzukündigen zu kontrollieren, ob jemand lügt oder nicht. Also keine die mir so bekannt wäre.

Bezgl. des Zweitschlüssels, einfach das Schloss austauschen, altes behalten und bei Umzug wieder einbauen.

___

HIer ist es wohl an der Zeit die Wogen zu glätten. Geh auf den VM zu, CORONA macht uns alle etwas kleinlich und dumm, frage ihn, wann es ihm passt und wenn du nicht kannst, frag einen Freund der dann den VM in die Wohnung lassen kann. Es geht doch letztendlich darum einen Mangel in der Wohnung zu beheben und nicht einen Kleinkrieg zu starten.

-- Editiert von Solan196 am 28.04.2021 09:55

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
Der M hat Sorge dass der VM eventuell einen Zweitschlüssel einbehalten hat und sich tatsächlich Zutritt zur Wohnung verschaffen wird. Wie sonst will der VM die Anwesenheit kontrollieren?
Über Meinungen hierzu wäre ich dankbar.
Zitieren


Mal unabhängig davon, dass es schon mal passieren kann, dass man sich nicht gleich einig wird mit einem Termin die Frage, warum man nicht einfach das Türschloss austauscht. Sollte man grundsätzlich machen, da man nie weiß, wie viele Schlüssel noch irgendwo rumgeistern.

Das alte Schloß natürlich aufheben und bei Auszug wieder einsetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FQ577
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zunächst einmal kann der Mieter an besagten Tag einfach nicht. Es wurden 3 Alternativen vorgeschlagen.


Ich denke als VM anzukündigen zu kontrollieren ob jemand in der Wohnung ist grenzt schon an Nötigung und greift potenziell in die Privatsphäre ein.
Und nur weil jemand zu Hause ist, heißt das noch lange nicht, dass man auch Zeit hat. Corona, Home Office etc.

Aber danke für die Meinung.



-- Editiert von FQ577 am 28.04.2021 09:59

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
Ich denke als VM anzukündigen zu kontrollieren ob jemand in der Wohnung ist grenzt schon an Nötigung und greift potenziell in die Privatsphäre ein.


Da denkst du eben falsch.

Zitat (von FQ577):
Und nur weil jemand zu Hause ist, heißt das noch lange nicht, dass man auch Zeit hat. Corona, Home Office etc.


Nun ich lese es so: Du hast einen Mangel gemeldet. Der VM reagiert sofort und will den Mangel besichtigen um weitere Schritte zu veranlassen, du sagst NEIN. Du bist zwar zu Hause, aber für 5 oder 10 MInuten mal Pause zu machen (soviel zu Homeoffice) kommt nicht in Frage. Das ist nicht nur unkooperativ sondern recht ungeschickt, weil du ja einen Mangel gemeldet hast und aktiv verhinderst, das was dagegen getan wird.

Auch im HomeOffice stehen einem Pausen zu, die kann man meist so legen wie man möchte. Du willst einfach nicht, das ist auch OK. Dann hat der VM jetzt zwei Möglichkeiten. Mangelmeldung abhaken, da Mieter nicht mehr an der Beseitigung interesiert ist, oder aber per Gericht einen Termin durchsetzen, was unwahrscheinlich ist, warum sollte er wegen sowas Geld verschwenden.



-- Editiert von Solan196 am 28.04.2021 10:14

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#5
 Von 
FQ577
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde mal gerne wissen auf welches geltenden Recht du dich beziehst, wenn du sagst das der VM Anwesenheit kontrollieren darf?



Und nein, der VM hat nicht sofort auf den Mangel reagiert, sondern verschleppt dies bereits seit 6 Monaten.

Erste Meldung über den Mangel ist von November 2020.

Und Home Office war nur ein Beispiel. Der M kann an diesem Tag aus verschiedenene gründen tatsächlich nicht. Termin mit VM würde auch nicht nur 5 Min dauern, sondern 30-40min. Was auch ok wäre, wenn M Zeit hätte. Wie gesagt es wurden 3 zeitnahe Alternativen angeboten.

-- Editiert von FQ577 am 28.04.2021 10:25

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
Ich würde mal gerne wissen auf welches geltenden Recht du dich beziehst, wenn du sagst das der VM Anwesenheit kontrollieren darf?


Woraus schließt du, dass er es nicht darf? Jeder kann doch mit seiner Zeit machen was er möchte, und wenn er bei dir patroullieren möchte um zu so prüfen, ob du lügst, ist das doch OK.

-- Editiert von Solan196 am 28.04.2021 10:25

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ich habe den Eindruck, die Diskussion wird irgendwie unsachlich. Fakt ist, dass keine Seite einseitig einen Termin vorschreiben darf. Ich weiß jetzt nicht, ab welcher Uhrzeit bei dir eine Ausgangssperre gilt. Sollte das 22 Uhr sein, dann muss ein Termin nach 22 Uhr eh nicht akzeptiert werden. Mal abgesehen davon, dass die Besichtigung eines nicht unmittelbar akuten Mangels vermutlich in keiner Verordnung als berechtigter Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre angesehen wird. Der Vermieter darf zu dem Zeitpunkt also vermutlich gar nicht besichtigen.

Einen Straftatbestand sehe ich jedoch nicht.

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#8
 Von 
FQ577
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar, deshalb hat der M auch 3 Alternativen angeboten und darum gebeten, dass der VM gerne eigens neue Vorschläge machen soll, die der M dann versuchen wird einzurichten.

Ausgangssperre ist 22h. Besichtigungen sollten aber davon abgesehen zu angemessenen Uhrzeiten stattfinden, idR nicht später als 19h.

Der Mangel ist kein akuter Notfall. Besteht seit Monaten und wird durch VM verschleppt. Der Mieter hätte den Termin auch gerne bestätigt, einfach um die Beseitigung des Mangels voranzutreiben - kann an diesem Tag aber nicht umdisponieren.

Der M ist an besagtem Tag also auch tatsächlich nicht zu Hause und sorgt sich nun um seine Privatsphäre. Die Ankündigung der Kontrolle klingt wie eine Drohung. Da der M ja nicht beurteilen kann wie der VM kontrollieren möchte.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
Der M ist an besagtem Tag also auch tatsächlich nicht zu Hause und sorgt sich nun um seine Privatsphäre. Die Ankündigung der Kontrolle klingt wie eine Drohung. Da der M ja nicht beurteilen kann wie der VM kontrollieren möchte.
Das weiß hier auch keiner. Wenn der Mieter wirklich Angst vor einem Zweitschlüssel des Vermieters hat, so kann der Mieter den Schließzylinder gegen einen eigenen austauschen und bei Auszug den des Vermieters wieder einbauen. Dann sollte sich die Angst legen. Weder Ordnungsamt noch Polizei werden in so einer Situation die Wohnungstür aufbrechen. Und ein Vermieter, der die Wohnungstür eigenmächtig in so einer Situation aufbricht oder aufbrechen lässt, macht sich strafbar. Das wird kein Vermieter wirklich tun.

Beim lesen beschleicht einen der Eindruck, dass es hier auch um Machtspiele geht. Wer darf bestimmen, Vermieter oder Mieter. Keiner von beiden ist die Antwort. Mal sehen, wielange es dauert, bis das alle Beteiligten begreifen.

@ Solan196: Deine Vorstellungen vom Sachverhalt erscheinen mir problematisch. Home office heisst arbeiten und nicht Freizeit. Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, dass der Mitarbeiter arbeitet und nicht irgendwelche Besichtigungen durchführt. Es gibt diverse Termine auch im home office, die keine Unterbrechung zulassen. Der Mieter verweigert sich einer Besichtigung ja auch nicht. Der Termin muss halt beiden passen. Wenn der Vermieter unbedingt mit dem Kopf durch die Wand und seinen Termin durchsetzen will, bekommt er wahrscheinlich nur Kopfschmerzen aber sicherlich keine rechtlichen Vorteile. Insbesondere wird er daraus nicht schließen dürfen, dass der Mieter die Beseitigung des Mangels verweigert.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
Der Vermieter möchte Mängel begutachten. Schlägt hierfür einen Termin vor, der vom Mieter nicht bestätigt wird. Der VM steht zu gegebenen Zeit trotzdem vor der Haustür und klingelt. Der Mieter kann nicht öffnen, da in einem wichtigen Online-Meeting. Darauf folgt eine Abmahnung des VM.


Wurde der Termin auch nicht abgesagt, d.h. man hat sich darauf überhaupt nicht gemeldet ?
Dann wäre die Reaktion des Vermieters schon mal nachvollziehbar.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@ Solan196: Deine Vorstellungen vom Sachverhalt erscheinen mir problematisch. Home office heisst arbeiten und nicht Freizeit


Ich mache auch HomeOffice und das schon sehr lange. Auch da ist es mir möglich Pausen zu machen, auch bei HomeOffice besteht die Möglichkeit zB. "sich vom Arbeitsplatz zu entfernen", das kann man durchaus mit dem Chef kommunizieren, mach ich auch, klappt hervorragend. Evtl. ist die Sache mit der Kommunikation weder dir noch dem TE hier bekannt, les dich mal ein. ;) Bei dir denke ich wird es klappen, der TE will einfach nicht, da kann es auch nichts werden.

Zitat (von cauchy):
Der Mieter verweigert sich einer Besichtigung ja auch nicht.


Natürlich macht er das. Er sucht Ausflüchte und verweigert aktiv, ist hier doch nachzulesen. Man wäre gewiss nicht so eng gerippt, wenn die Fäkalien sich munter ungehindert in er Wohnung verteilen würden, da würde man auch eine (ziemlich schnelle) Lösung finden für VM und Handwerker. Einfach nur eine Sache des Wollens und nicht des Könnes.

Zitat (von cauchy):
Der Termin muss halt beiden passen.


Sehe ich ja genauso, nichts anderes habe ich geschrieben.

Zitat (von cauchy):
Wenn der Vermieter unbedingt mit dem Kopf durch die Wand und seinen Termin durchsetzen will, bekommt er wahrscheinlich nur Kopfschmerzen aber sicherlich keine rechtlichen Vorteile. Insbesondere wird er daraus nicht schließen dürfen, dass der Mieter die Beseitigung des Mangels verweigert.


Auch das sehe ich nicht so wie du, hier wird dann irgendwann evtl. ein Gericht entscheiden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FQ577
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an alle für die Einwürfe und Gedanken.

Fraglich ist, ob der Mieter bis zu besagtem Termin ein neues Schloss eingebaut bekommt.

Nochmal zu der HomeOffice Sache: Das war ein Beispiel für den Fall, dass jemand zu Hause ist, aber eben nicht für einen Termin bereitstehen kann. Was will der VM in diesem Fall mit einer „Anwesenheitskontrolle" beweisen? Für den M stellt es einfach eine Drohung dar.

In diesem Fall stellt es sich so dar, dass der VM einen Termin am frühen Nachmittag vorgeschlagen hat, und der M zu dieser Zeit außer Haus auf der Arbeit ist. Einen späteren Termin an diesem Tag kann der M auch nicht anbieten, da um 19h ein Arzttermin ansteht, den der M direkt nach der Arbeit wahrnehmen wird.
Ich hoffe damit wird klarer, dass sich der M nicht quer stellen möchte.

Im Übrigen glänzte der VM leider noch nie mit verständnisvollem Verhalten. Ein früherer Termin musste vom Mieter aufgrund eines Trauerfalls abgesagt werden, ein weiterer aufgrund von Krankheit (jeweils andere Angelegenheiten, liegen bereits Jahre zurück ). Die Antwort des VM war in beiden Fällen, dass dies keine akzeptablen Gründe seien. So viel dazu.



-- Editiert von FQ577 am 28.04.2021 11:34

-- Editiert von FQ577 am 28.04.2021 11:35

-- Editiert von FQ577 am 28.04.2021 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

@Solan: Es ist ja schön für dich, wenn du deine Arbeitszeit beliebig einteilen kannst. Das ist aber nicht allen möglich. Auch im home office habe einige online Meetings, die nicht einfach mal so unterbrochen oder verlegt werden können. Während eines solchen Meetings hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, dass sich alle Beteiligte voll dem Meeting widmen und nicht nebenbei den Vermieter bespaßen.

Unabhängig davon gehen den Vermieter die Gründe für die Ablehnung eines Termins nichts an. Auch den Mieter geht es ja nichts an, wenn der Vermieter einen seiner vorgeschlagenen Termine ablehnt. Eine dauerhafte Verweigerung der Besichtigung oder der Beseitigung von Seiten des Mieters ist daraus mit Sicherheit nicht zu konstruieren. Dafür brauchst du keinen Richter.

Zitat (von FQ577):
Was will der VM in diesem Fall mit einer „Anwesenheitskontrolle" beweisen?
Stell dir einfach vor, Solan wäre dein Vermieter. Aus den Antworten kannst du schließen, dass dieser aus deinem Verhalten meint, eine Verweigerung der Mängelbeseitigung konstruieren zu können. Insbesondere scheint er zu meinen, pure Anwesenheit des Mieters in der Wohnung rechtfertige ein Besichtigungsrecht des Vermieters.

Nun gut, jedem seine Meinung. Die Rechtsprechung wird das sicherlich deutlich differenzierter sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@Solan: Es ist ja schön für dich, wenn du deine Arbeitszeit beliebig einteilen kannst.


Echt jetzt? Du liest doch sonst immer so sorgfältig. Ich nichts von belieber Einteilung der Arbeitszeit geschrieben, sondern von KOMMUNIKATION mit dem Arbeitgeber, da wird es dann auch praktikabel mit dem "sich vom Arbeitsplatz entfernen", etwas anderes zu behaupten ist lebensfremd.

Zitat (von cauchy):
Stell dir einfach vor, Solan wäre dein Vermieter.


Ich wäre da tatsächlich anders strukturiert, in dem Fall wäre es ja mein Eigentum welches es zu erhalten gilt. Bei Mängeln bin ich schon als Mieter sehr feinfühlig, als VM wäre ich da wohl nicht anders und würde die Dinge übers Gericht klären, da der Mieter hier recht aktiv dagegen hämmert. Da muss ich nichts konstruieren, da reicht dann schon der vorhandene Schriftverkehr.

Zitat (von cauchy):
Insbesondere scheint er zu meinen, pure Anwesenheit des Mieters in der Wohnung rechtfertige ein Besichtigungsrecht des Vermieters.


Und da sieht man mal wieder, dass ich dich streckenweise total überbewerte. Wo habe ich das denn geschrieben?

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich mache auch HomeOffice und das schon sehr lange. Auch da ist es mir möglich Pausen zu machen, auch bei HomeOffice besteht die Möglichkeit zB. "sich vom Arbeitsplatz zu entfernen", das kann man durchaus mit dem Chef kommunizieren, mach ich auch, klappt hervorragend. Evtl. ist die Sache mit der Kommunikation weder dir noch dem TE hier bekannt, les dich mal ein. Bei dir denke ich wird es klappen, der TE will einfach nicht, da kann es auch nichts werden.


Von der eigenen beschränkten Erfahrung für die Allgemeinheit Schlussfolgerungen zu ziehen, ist ebenso wenig zielführend wie die Ignoranz der Allgemeinheit von Einzelfällen.

Mal ganz platt geschrieben, selbst wenn ich "nur" eine lang geplante Orgie feiere und deswegen dem Vermieter nicht öffnen kann/will, dann ist das so und der Vermieter hat das zu akzeptieren.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Echt jetzt? Du liest doch sonst immer so sorgfältig. Ich nichts von belieber Einteilung der Arbeitszeit geschrieben, sondern von KOMMUNIKATION mit dem Arbeitgeber, da wird es dann auch praktikabel mit dem "sich vom Arbeitsplatz entfernen", etwas anderes zu behaupten ist lebensfremd.


Sorry aber Deine Ansicht hier ist schlicht lebensfremd oder zu sehr auf den eigenen Horizont beschränkt.
Was ist daran nicht zu verstehen, dass es auch Dinge im Homeoffice gibt bei denen die privaten Befindlichkeiten schlicht zurückstehen müssen?
"Sorry Chef, mein Vermieter steht vor der Tür und möchte sich den Teppich ansehen, ich muss leider das Meeting mit Herr Janpur aus Taiwan, Herr Smith aus den USA und Herrn Gonzales aus Mexiko unterbrechen. Da hat doch sicher jeder Verständnis für."

Du scheinst tatsächlich zu glauben, dass KOMMUNIKATION ein probates Mittel ist um jederzeit die Arbeit unterbrechen zu können und privaten Dingen nachzugehen...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mal ganz platt geschrieben, selbst wenn ich "nur" eine lang geplante Orgie feiere und deswegen dem Vermieter nicht öffnen kann/will, dann ist das so und der Vermieter hat das zu akzeptieren.


Auch Leseschwäche? Habe ich irgendwo geschrieben, dass der VM das nicht zu akzeptieren hat?

#16
Zitat (von Solan196):
HIer ist es wohl an der Zeit die Wogen zu glätten. Geh auf den VM zu, CORONA macht uns alle etwas kleinlich und dumm, frage ihn, wann es ihm passt und wenn du nicht kannst, frag einen Freund der dann den VM in die Wohnung lassen kann. Es geht doch letztendlich darum einen Mangel in der Wohnung zu beheben und nicht einen Kleinkrieg zu starten.


Zitat (von spatenklopper):
Was ist daran nicht zu verstehen, dass es auch Dinge im Homeoffice gibt bei denen die privaten Befindlichkeiten schlicht zurückstehen müssen?


Ganz einfach: Das ist tatsächlich lebensfremd. Wer möchte findet eine Lösung, wer nicht, der nicht. Und wir reden ja nicht über dauerhafte stundenlange Ausfälle, sondern eine Mangelbesichtigung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ganz einfach: Das ist tatsächlich lebensfremd.


Du scheinst tatsächlich irgendwas übersehen zu haben.
Es ging hier um EINEN TERMIN, den der TE aus Gründen die den Vermieter nicht zu interessieren haben nicht wahrnehmen konnte.
Diverse Ersatztermine wurden vom Vermieter abgelehnt.

Zitat (von Solan196):
ist natürlich absolut OK, wenn du auf Krawall aus bist.....Klar jetzt hast du es verkackt und der VM ist ungehalten geworden.


DU hast direkt im ersten Beitrag die vollkommen unangebrachte "Moralkeule" rausgeholt und dem TE Unwillen unterstellt, obwohl Du anscheinend den Sachverhalt nicht wirklich erfasst hast.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es ging hier um EINEN TERMIN, den der TE aus Gründen die den Vermieter nicht zu interessieren haben nicht wahrnehmen konnte.


Eigentlich geht es um mehrere Termine, die für beide Seiten wohl inakzeptabel waren, aus welchen Gründen auch immer.

#18
Zitat (von Solan196):
Was spricht dagegen dem VM entgegen zu kommen und GEMEINSAM einen Termin zur Mängelbesichtigung herauszufinden?


Als MIeter würde ich mich freuen, wenn der VM (nachdem ich doch lange gequängelt habe) sich um den Mangel kümmert, aber dann doch bitte zu Zeiten, die ich diktiere. Wenn du meinst, dass das der richtige Weg ist, bitte sehr, ich bin da anderer Meinung.

Und die eigentliche Frage war ja auch:

Zitat (von FQ577):
Stellt diese Drohung bereits einen Strafbestand dar? Wenn ja welchen?


Und auch hier bleibt es eindeutig bei einem NEIN. Aber es entstehen dem Mieter dadurch natürlich auch keine Rechtsnachteile, wenn er denn zu Hause "erwischt" wird.

-- Editiert von Solan196 am 28.04.2021 13:38

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
FQ577
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke nochmal für die rege Diskussion.

Zur Klarstellung: Es ging sehr wohl nur um EINEN TERMIN. Nämlich den vom VM.
Der M hat 3 Alternativen vorgeschlagen, die der VM kategorisch abgelehnt hat. Sogar mit der Begründung er stelle die Termin und nicht der M.


-- Editiert von FQ577 am 28.04.2021 13:48

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
Stellt diese Drohung bereits einen Strafbestand dar?

Nein.
Es ist sogar überaus fraglich ob es denn überhaupt eine "Drohung" ist.



Zitat (von FQ577):
Ich würde mal gerne wissen auf welches geltenden Recht du dich beziehst, wenn du sagst das der VM Anwesenheit kontrollieren darf?

Auf dieses hier: http://www.gesetze-im-internet.de/,
Es ist schlicht niemandem verboten, zu kontrollieren ob Du zu Hause bist.
Ausnahme: er setzt illegale Mittel ein.



Zitat (von Solan196):
Aber es entstehen dem Mieter dadurch natürlich auch keine Rechtsnachteile, wenn er denn zu Hause "erwischt" wird.

Die Gerichte sehen das deutlich differenzierter.
Zwar gibt es keine Pflicht die Verweigerung zu begründen.
Eine unbegründete Verweigerung kann aber dazu führen, das man Rechte verwirkt und sogar Schadenersatz leisten muss.



Zitat (von Solan196):
auch bei HomeOffice besteht die Möglichkeit zB. "sich vom Arbeitsplatz zu entfernen", das kann man durchaus mit dem Chef kommunizieren,

Richtig, das geht. Wenn man denn ordentlich kommunizieren und organisieren will und kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Was sollen eigentlich diese ganzen Diskussionen mit dem TE hinsichtlich der Termine? Wenn er nicht kann, kann er eben nicht. Versteh nicht, warum man da jetzt so drauf rumreitet.

Und diese Aussage mit der "Drohung" ist doch sicher einfach nur so daher gesagt. in die Wohnung wird er doch wohl nicht kommen. Vielleicht klingelt er auch einfach. Müssige Diskussion..

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
und sorgt sich nun um seine Privatsphäre.
Weiter nichts. Nur Sorgen?
Zitat (von FQ577):
Die Ankündigung der Kontrolle klingt wie eine Drohung.
Das mag M so empfinden.
Zitat (von FQ577):
Fraglich ist, ob der Mieter bis zu besagtem Termin ein neues Schloss eingebaut bekommt.
Was soll der Denkansatz? M macht sich Sorgen. M vermutet, der VM würde mit Zweitschlüssel in die Wohnung gehen, um xy zu kontrollieren.

Wenn man sonst keine Sorgen hat...
Für solche Art von Sorgen empfehle ich gern mal das Sorgentelefon.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Solan196):
auch bei HomeOffice besteht die Möglichkeit zB. "sich vom Arbeitsplatz zu entfernen", das kann man durchaus mit dem Chef kommunizieren,


Richtig, das geht. Wenn man denn ordentlich kommunizieren und organisieren will und kann.


Vielen Dank, ich dachte schon ich steh allein mit einem normalen Arbeitsverhältnis dar :)

Zitat (von FQ577):
Zur Klarstellung: Es ging sehr wohl nur um EINEN TERMIN. Nämlich den vom VM.
Der M hat 3 Alternativen vorgeschlagen, die der VM kategorisch abgelehnt hat. Sogar mit der Begründung er stelle die Termin und nicht der M.


Nochmal, ich bin der Meinung (Meinungsforum) man (du) könntest die Sache ganz elegant deeskalieren. Es ist deine Entscheidung, ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass der Mangel trotz der Kommunikationsschwierigkeiten schnell behoben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
FQ577
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nochmal, ich bin der Meinung (Meinungsforum) man (du) könntest die Sache ganz elegant deeskalieren. Es ist deine Entscheidung, ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass der Mangel trotz der Kommunikationsschwierigkeiten schnell behoben ist.


Dabei überliest du, dass der Mieter an besagtem Termin arbeiten muss (nicht im Home Office sondern vor Ort) und im Anschluss einen lang im Voraus geplanten Arzttermin hat. Und bereits Alternativen vorgeschlagen hat & den VM seinerseits um Alternativen gebeten hat. Der VM will also nicht. Aber ich denke die Diskussion darum ist wirklich müßig und auch unnötig.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4633 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von FQ577):
Dabei überliest du, dass der Mieter an besagtem Termin arbeiten muss


Nein überhaupt nicht, und das ist ja auch nicht das eigentliche Problem. Ich würde hier einfach mal den Ball flach halten, kleine Brötchen backen und das Gespräch suchen, und wenn der VM sich dann echauffiert, dann lächel ihn an, lächeln kostet nix und bringt dich doch eigentlich weiter oder nicht? Evtl. ist ja alles nur ein Missverständnis und ihr findet gemeinsam eine Termin, der beiden zusagt und im Fall der Fälle hast doch auch du einen Freund und/oder Vertrauten, der den VM zur Mängelbesichtigung in die Wohnung lassen kann, oder nicht? Man macht es sich oft schwerer, als es sowieso schon ist.

Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Zitat (von FQ577):
Der Vermieter möchte Mängel begutachten. Schlägt hierfür einen Termin vor, der vom Mieter nicht bestätigt wird. Der VM steht zu gegebenen Zeit trotzdem vor der Haustür und klingelt. Der Mieter kann nicht öffnen, da in einem wichtigen Online-Meeting. Darauf folgt eine Abmahnung des VM.


Nochmal die Frage :

Wurde der Termin auch nicht abgesagt, d.h. man hat sich darauf überhaupt nicht gemeldet ?
Dann wäre die Reaktion des Vermieters schon mal nachvollziehbar.

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