Vermieter droht am Telefon

11. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb260589-98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter droht am Telefon

Tag alle zusammen!

Ich hoffe ein findiger Jurist, weiß um einen guten Rat - ich wäre ihm überaus dankbar :)

Meine Situation ist wie folgt :
Am 1. November bin ich aus meiner ehemaligen WG ausgezogen und eine Nachmieterin ein.
Die Spannungslage zwischen Liegenschaft, Vermieter, Hausmeisterin und der WG insbs. meinerseits war schon längere Zeit katastrophal.

Nun kündigte ich (Frist: 1.12.2010 ) und wollte bereits Mitte Oktober ausziehen, was jedoch dadurch erschwert wurde, dass der Vermieter den Nachmieter selbst aussuchen wollte. Jetzt ging es wie gesagt zum 1. November (die Mieterin zog de facto ein) und ich sollte vorher das Zimmer streichen, was ich auch getan habe.
Der Liegenschaftsverwalter bemängelte nun das Ergebnis, woraufhin ich nochmal nachstreichen sollte.
Zwischenzeitlich und bereits vor meinem Streichen wurde mir mehrmals 'angeboten', man könne ja streichen lassen, was ich immer ablehnte mit der Begründung, dass ich dafür kein Geld ausgeben möchte.

Nun habe ich das einstweilige Nachstreichen einmal sausen lassen, beim zweiten mal ließ mich der Liegenschaftsverwalter auflaufen.

Man wird verstehen, dass ich jetzt Mitte November keine Lust mehr habe mich weiter daran aufzureiben und wollte nun nachgeben und das 'Streichen lassen'-Angebot annehmen.

Jetzt rief mich heute morgen der Liegenschaftsverwalter an und sagte mir, dass er sich da jetzt heraushält und ich solle das klären mit der Nachmieterin (und das alles in einem wirklich unverschämten Ton), er würde die Kaution so lange es geht einbehalten (das habe er mit dem Anwalt abgesprochen) und "das sage er mir ganz ehrlich", würde er mir noch einen halben Monat Miete berechnen, wenn das nicht bis Montag geklärt sei.

Nun gesellt sich ein dummer Umstand zu der ganzen Geschichte, die alles noch verkompliziert: Ein guter Freund, der mich vor einiger Zeit besucht hat, hat, als er abends unterwegs war meinen Zweitschlüssel verloren (Der Schlüssel gewährte Zugang zu Keller, Vordere Haustür, Haustür und sogar Zimmertür [Ich könnte mir in den Arsch beißen, dass ich ihm den Schlüssel geliehen hab!]).
Man berechnete mir gnädigerweise nur 50€ (Normalerweise sollten es 150€ sein..)

Ich bin jetzt ganz schön angefressen und will dem das so nicht durchgehen lassen. Kann ich da irgendwas machen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du hast Dein Zimmer nicht vertragsgemäß hinterlassen. Also, was willst Du?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb260589-98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun, die Abnahme des Zimmers war Ende letzten Monats. Ist es dann tatsächlich so, dass man, obwohl der Nachmieter bereits dort wohnt und Miete bezahlt, noch mal "einen halben Monat" bezahlen muss, wenn der Vermieter das so will?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.11.2010 11:17:07
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb260589-98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

naja @anton schau dir seine bewertungen an. 1,7 sagt alles..
vielen dank jedenfalls schon mal für die vorabinfo. bin für jeden hinweis dankbar!

-----------------
""

-- Editiert am 11.11.2010 10:40

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12312.11.2010 11:17:07
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen