Vermieter droht mit Regressforderungen

30. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
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Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter droht mit Regressforderungen

Hallo,

ich benötige zu einem Problem mit meinem Vermieter (Genossenschaft) Eure Meinung. Ich bat meine Partnerin heute, bei unserem Vermieter die Kündigung des Mietvertrags (läuft auf mich) abzugeben. Da ich derzeit aber nur eine Mobilfunknummer habe, die ich nicht weitergeben möchte und tagsüber beruftlich ohnehin nicht erreichbar bin, hat sie unseren Vermieter gebeten, uns bei Rückfragen zur Kündigung per Mail oder postalisch zu kontaktieren.

Dieser hat sie dann ziemlich heftig dazu genötigt, meine Telefonnummer herauszugeben, weil wir als Mieter verpflichtet seinen, für Wohnungsbesichtigungen während der Kündigungsfrist zur Verfügung zu stehen. In diesem Zusammenhang drohte er auch gleich mit Regressansprüchen, sollte es aus diesem Grund nicht gelingen, die Wohnung nahtlos weiterzuvermieten.

Das Argument, wir würden mittlerweile bereits nur noch selten am alten Wohnort sein und dass es übertriebener Aufwand sei, abends für Wohnungsbesichtigungen 70km zu fahren, lies man nicht gelten. Wir müssten in diesem Fall jemanden vor Ort beauftragen, den Zugang zur Wohnung zu regeln. Daran haben wir mangels netter Nachbarn und da die Wohnung noch nicht leergeräumt ist aber keinerlei Interesse. Außerdem möchten wir die Wohnung ohnehin noch gelegentlich während der Kündigungsfrist nutzen und noch nicht gleich zu Beginn des Zeitraums übergabefertig machen.

Pikanterweise lehnt es der Vermieter parallel zur Regressdrohung ab, die Kündigungsfrist zu verkürzen, wenn wir ihm einen Nachmieter nennen können. Das der Vermieter einen Anspruch auf lückenlose Vermietung haben soll und gleichzeitig auf der vollen Kündigungsfrist bestehen kann, kommt mir sehr einseitig vor.

Meine Frage ist also: kann man einem Mieter gegenüber wirklich Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn dieser während der Kündigungsfrist nicht so einfach für Wohnungsbesichtigungen anwesend sein kann? Welches sind diesbezüglich überhaupt die Pflichten eines Mieters, wenn der Mietvertrag hierzu nichts regelt?


Vielen Dank,

roedi




46 Antworten
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

quote:
Das Argument, wir würden mittlerweile bereits nur noch selten am alten Wohnort sein und dass es übertriebener Aufwand sei, abends für Wohnungsbesichtigungen 70km zu fahren, lies man nicht gelten. Wir müssten in diesem Fall jemanden vor Ort beauftragen, den Zugang zur Wohnung zu regeln. Daran haben wir mangels netter Nachbarn und da die Wohnung noch nicht leergeräumt ist aber keinerlei Interesse.

Das ist aber euer Pech. Ihr müsst die Wohnung für Besichtigungen zugänglich machen. Mögliche Nachmieter haben höchstwahrscheinlich auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

quote:
Außerdem möchten wir die Wohnung ohnehin noch gelegentlich während der Kündigungsfrist nutzen und noch nicht gleich zu Beginn des Zeitraums übergabefertig machen.

Das verlangt ja auch niemand.Und wo ist dann das Problem die Zeiten, in denen ihr in der Wohnung seid, dem Vermieter mitzuteilen und einen entsprechenden Termin zu vereinbaren?

quote:
Pikanterweise lehnt es der Vermieter parallel zur Regressdrohung ab, die Kündigungsfrist zu verkürzen, wenn wir ihm einen Nachmieter nennen können.

Was soll daran pikant sein? Vielleicht passt ihm der Nachmieter nicht.
quote:

Das der Vermieter einen Anspruch auf lückenlose Vermietung haben soll und gleichzeitig auf der vollen Kündigungsfrist bestehen kann, kommt mir sehr einseitig vor.

Käme dir das auch dann noch so einseitig vor wenn die Vermieter eine 3monatige Leerstandszeit bei Mieterkündigung in die Miete mit einkalkulieren würden und müssten?

quote:
Meine Frage ist also: kann man einem Mieter gegenüber wirklich Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn dieser während der Kündigungsfrist nicht so einfach für Wohnungsbesichtigungen anwesend sein kann?

Ja, wenn diese ausreichend angekündigt waren und mit dem Mieter abgesprochen wurden schon. Wenn der Mieter zu Absprachen nicht bereit ist, dann hat er ein Problem.

quote:
Welches sind diesbezüglich überhaupt die Pflichten eines Mieters, wenn der Mietvertrag hierzu nichts regelt?

Die Urteile diesbezüglich sind unterschiedlich, aber von 1x pro Woche für 1-2 Stunden würde ich schon ausgehen.

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#2
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das ist aber euer Pech. Ihr müsst die Wohnung für Besichtigungen zugänglich machen. Mögliche Nachmieter haben höchstwahrscheinlich auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.


Die Frage ist: In welchem Rahmen müssen wir das? Wann immer der Vermieter das möchte. Wir sind ja zwecks Terminvereinbarung erreichbar nur eben nicht ständig und sofort...

quote:
Das verlangt ja auch niemand.Und wo ist dann das Problem die Zeiten, in denen ihr in der Wohnung seid, dem Vermieter mitzuteilen und einen entsprechenden Termin zu vereinbaren?


Damit hätten wir auch kein Problem. Der Vermieter wünscht jedoch quasi, dass wir permanent für potentielle Nachmieter verfügbar sind. Vielleicht hätte ich das deutlicher so schreiben sollen.

Zitat:
Ja, wenn diese ausreichend angekündigt waren und mit dem Mieter abgesprochen wurden schon. Wenn der Mieter zu Absprachen nicht bereit ist, dann hat er ein Problem.


Da kommen wir zum Kern der Sache: wir sind durchaus zu Absprachen bereit. Nicht bereit bin ich jedoch, permanent ansprechbar sein zu müssen. Das ist auch gar nicht realisierbar, denn um während der Geschäftszeiten des Vermieters permanent erreichbar zu sein, müsste ich mir 3 Monate Urlaub nehemen. Der aus unserer Sicht praktikable Gegenvorschlag Email reicht unserem Vermieter aber nicht aus.

Zitat:

Die Urteile diesbezüglich sind unterschiedlich, aber von 1x pro Woche für 1-2 Stunden würde ich schon ausgehen.


Thx, einmal pro Woche nach Absprache wäre für uns kein Problem... mal schauen, was der Vermieter dazu meint.



-- Editiert am 31.08.2010 01:08

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#3
 Von 
sanjana
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Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Warte doch erstmal ab, in welcher Form sich die Interessenten überhaupt anmelden.
Also bis der erste Termin spruchreif ist. Dann kann man ja immer noch verhandeln.


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#4
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12301.09.2010 10:07:38
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Frischling
(37 Beiträge, 18x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Ich habe mich nun verbindlich schlau gemacht, was die Pflichten des Mieters sind.

1. Der Mieter muss nicht permanent zur Verfügung stehen . Die Bereitschaft einen gelegentlichen Termin herauszuhandeln reicht. Der Vermieter ist gehalten, Anfragen zu Gruppen zusammenzufassen, um die Belastung des Mieters zu reduzieren. Weitere verpflichtungen bestehen nicht.

2. Niemand verpflichtet den Mieter zur Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte. Der Vermieter hat die Aufgabe, Besichtigungstermine zwischen Mieter und Interessent abzustimmen.

3. Insbesondere ist der Mieter nicht verpflichtet , Dritte zu beauftragen, die Wohnungsbesichtigung zu ermöglichen, wenn der Mieter dies nicht sofort kann. Es reicht, wenn man sich gelegentlich auf einen Termin einigit.

Fazit: Unfassbar, was hier einige Leute im Sinne der Vermieterschaft für FUD verbreiten. Um das Thema arrogant und anmaßend noch einmal aufzugreifen: Ich persönlich bin froh, in längstens 3 Monaten nicht mehr mit eben solchen Vermietern zu tun zu haben.

*kopfschüttelnd*

roedi

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#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
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quote:
Ich persönlich bin froh, in längstens 3 Monaten nicht mehr mit eben solchen Vermietern zu tun zu haben

Die Dankbarkeit der Vermieter wird sich wohl schwer in Worte fassen lassen.



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#10
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, Du kannst Dir vorstellen, wo mir die Gefühlslage von Leuten vorbeigeht, die ein solches Rechtsverständnis haben, wie es mein Vermieter und einige hier im Forum hier präsentieren.

Ich frag mich auch immer wieder, was Leute wie Du oder Mrs. Pepper treibt, in Foren ständig herumnerven zu müssen. Persönlicher Frust, gepaart mit der Anonymität im Netz? Aber was juckt mich euer Versuch FUD zu verbreiten, jetzt wo ich eine belastbare Aussage habe? Oder ums mit den Worten der unvergleichlichen Mrs. Pepper zu sagen:

quote:
Gottseidank sieht das der Gesetzgeber anders als du.

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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 453x hilfreich)

quote:
jetzt wo ich eine belastbare Aussage habe?

Wer weiß, vielleicht schaffst Du es ja auch noch zu einem belastbaren Urteil (durchaus möglich auch eins, das Dich belastet).



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#13
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hört doch endlich auf so einen Unfug zu verbreiten! Ich habe mir meine Infos bei kurzfristig bei einem Fachanwalt für Miet- und Pachtrecht abgeholt. Ob ihrs wahrhaben wollt oder nicht, die Pflicht des Mieters endet bei der Vereinbarung gelegentlicher Besichtigungstermine. Es gibt einfach keine Verpflichtung zu ständiger Erreichbarkeit oder gar zur Weitergabe persönlicher Daten an Dritte - auch wenn es die "überaus korrekte private Vermieterin" noch so gerne hätte.

Einem möglichen Gerichtsverfahren sehe ich da jedenfalls äußerst entspannt entgegen.

....

Tja, schade. War wohl nix mit FUD

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#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 453x hilfreich)

Würde bestimmt spannend, wenn Du mit irgendwelchen Gemeinplätzen einer Schadensersatzklage entgegnen willst.



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#15
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Würde bestimmt spannend, wenn Du mit irgendwelchen Gemeinplätzen einer Schadensersatzklage entgegnen willst.


*gähn* Also langsam wirds langweilig. Wie kommst Du auf die Idee, dass ich sowas selber machen würde. Nee, dass lass ich dann mal meinen Anwalt regeln.

@Mrs. Pepper: Danke, endlich mal ein Posting mit Inhalt und ohne unnötige Spitzen. Eines meiner Probleme mit meinem Vermieter ist ja gerade, dass er _ständige_ Erreichbarkeit erwartet. Mittlerweile geht er auch soweit, dass er meine Kontaktdaten ohne meine Zustimmung an Interessenten weitergeben will (ansonsten Regress...). In dem Fall kann er sich dann aber über eine Klage meinerseits freuen, mittlerweile bin ich da hinreichend angenervt.

Was die Frage von Telefonnummer oder Email angeht. Das ist im konkreten Fall nur eine Frage des Pragmatismus. Ich kann tagsüber beruflich schlicht keine Privatgespräche unterbringen. Da ist ein asynchroner Kommunikationsweg schlicht der Bessere.

Was die Häufigkeit der Termine angeht würde ich aber widersprechen. 2-3x pro Woche ist nach meinen Informationen entschieden zu hoch angesetzt. Das bewegt sich m.E. eher in der Größenordnung von 1x pro Woche und darunter.

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#17
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 453x hilfreich)

quote:
Da ist ein asynchroner Kommunikationsweg schlicht der Bessere.

Für Dich.
Aber Du bist ja auch nicht derjenige, der mglw. den Schaden hat.
Du bist nur derjenige, der dann evtl. verklagt wird.
quote:

Ich kann tagsüber beruflich schlicht keine Privatgespräche unterbringen.

Kampfpilot ?



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#18
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Für Dich. Aber Du bist ja auch nicht derjenige, der mglw. den Schaden hat.
Du bist nur derjenige, der dann evtl. verklagt wird.


Überleg nochmal kurz, wie mein Vermieter wohl am ehesten mit mir erfolgreich einen Termin ausmacht. Indem er mich während seiner Geschäftszeiten am Telefon nicht erreicht, oder indem ich seine Mail abends beantworte?

Ansonsten, erzähl Du mal weiter was vom verklagen. Das nimmt doch sowieso keiner mehr ernst.

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#19
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 453x hilfreich)

Warum gehst Du eigentlich nicht den umgekehrten Weg und stellst bestimmte Besichtigungszeiten zur Verfügung ?



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#20
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
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#22
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

...ich glaube nur nicht, dass ihm das reicht. Der möchte mich jederzeit und überall für Termine erreichen und auch noch meine Kontaktdaten seinen Interessenten zur Verfügung stellen.

Aber du wirst lachen, tatsächlich sind Besichtigungszeiten genau das, was ich meinem Vermieter vorschlagen werde. Damit könnten wir uns die lästige Verhandlung schenken und er müsste mir nur kurz vorher bescheidgeben, sobald sich tatsächlich Interessenten angekündigt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 453x hilfreich)

quote:
was ich meinem Vermieter vorschlagen werde

Und zwar beweisbar. Man weiß nie, wie sich die Dinge entwickeln.



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#24
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Nein? Nur du?

Wie war das noch mit:

Zitat:
quote:Einem möglichen Gerichtsverfahren sehe ich da jedenfalls äußerst entspannt entgegen.



Öhm, erklär mal bitte den Widerspruch. Mein Vermieter droht mir mit Rechtsmitteln und ich weiß mittlerweile, dass er damit ins Leere laufen wird. Das lässt mich ziemlich entspannt schlafen.

quote:

gefaselt , dass du dich bei Anwalt schlau gemacht hast etc...



Faseln scheint mir eher dein Metier zu sein, aber ja, ich habe mich "bei Anwalt schlau gemacht".


quote:
Ich rate dir dringend, provozier deinen Vermieter nicht unnötig!
Denn dann kann man wirklich Regressansprüche stellen.


Wow, wird man jetzt auch schon in Regress genommen, nur weil sich der Vermieter provoziert fühlt? Das muss neu sein.




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#26
 Von 
guest-12303.09.2010 10:12:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

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#27
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#28
 Von 
guest-12303.09.2010 10:12:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

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#29
 Von 
guest-12302.09.2010 00:00:27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Vielleicht will er das ja nur, weil du dich bisher so quergestellt hast? Ein vernünftiges Gespräch könnte hier hilfreich sein.


Andersrum wird ein Schuh draus: der Mann wurde gleich bei der ersten Begegnung cholerisch, als man ihm sagte, dass wir nicht täglich erreichbar sein würden. Er hat sich auch aufgeregt, dass wir eine Kündigungsbestätigung wollten. Zieh bitte einfach mal in Erwägung, dass ich angenervt bin, weil man uns gleich beim ersten höftlichen Besuch cholerisch angebrüllt hat und nicht umgekehrt.

quote:
Das kannst du nicht, hier sind gegenseitige Übereinstimmungen zu treffen, wenn du jetzt meinst, du kannst dich mit völlig unmöglichen Zeiten rausreden.


Ich hab nie gesagt, dass ich darauf aus bin, Besichtigungstermine zu blockieren. Ich erwarte nur ein faires Vorgehen bei der Terminvereinbarung. Dass ich dabei nicht hergehe und nur unmögliche Termine anbiete, versteht sich von selbst.

Die Forderung, permanent erreichbar zu sein ist für mich aber schlicht inakzeptabel. Rechtlich nicht haltbar ist sie obendrein, aber ich denke, das müssen wir auch nicht weiter diskutieren.

Nebenbei schreibe ich ja auch "vorschlagen" und nicht "vorschreiben" - und natürlich kann ich im vorab schonmal solche Termine vorschlagen, die ich sicher realisieren kann. Von solchen Terminen profitieren dann beide.

quote:
sobald sich tatsächlich Interessenten angekündigt haben
Warum sollte sich niemand für die Wohnung interessieren, die du seinerzeit aus freien Stücken selbst angemietet hast?


Das hast Du falsch interpretiert. Was ich damit meine ist, dass ich nicht vor habe, die 70km zur Wohnung zu fahren, wenn gerade überhaupt keine Interessenten angemeldet sind.


quote:
Übrigens, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit hattest du diese besichtigt?
Puh, keine Ahnung. Aber damit hatte der Vormieter nix zu tun. Der war zu dem Zeitpunkt nämlich leider bereits beerdigt.

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#30
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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