Vermieter droht mit fristloser Kündigung

19. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)
Vermieter droht mit fristloser Kündigung

Hallo,
ich wohne seit Mai 2009 in dieser Wohnung und habe immer pünktlich bezahlt.
Aufgrund akuter Kurzarbeit, sind meine Rücklagen drauf gegangen. Im September und Oktober war es dann besonders extrem und ich konnte die Miete für Oktober erst zum 21.10. bezahlen. Die Miete für November wurde wieder zurück gebucht da es sich mit einer anderen Zahlung überschnitten hatte und das Konto nicht mehr gedeckt war. Dies ist mir aber erst gestern durch den Anruf des Vermieters aufgefallen. Die Miete für Dezember kann ich auch jetzt erst bezahlen weil ich gestern erst Lohn bekommen habe. Im Mietvertrag steht ich muss die Miete immer bis zum 3. Werktag eines Monats bezahlen (also Bsp. Miete für Dezember bis zum 03.12.) Mein Vermieter hat mir heute diesen Brief geschrieben.


Kann er mich fristlos Kündigen wenn die Miete zwar bezahlt wird aber etwas später?

Und noch eine Frage. Seit meinem Einzug habe ich meinen Vermieter insgesamt 4 mal darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ich im Bad die Steckdose benutze, die Hauptsicherung für Bad und Küche raus fliegt. Dasselbe wenn ich in der Küche 3 bestimmte Steckdosen benutze. Es ist dann der komplette Strom in Bad und Küche weg. Die Hauptsicherung befindet sich im Nachbareingang für den ich keinen Schlüssel habe. Wenn ich also aus versehen die Steckdosen benutze, müsste ich warten bis die Tür mal auf wäre, klingeln und wenn niemand da ist, warten bis jemand kommt und aufmacht.
Kann ich deswegen Mietminderung verlangen. mein Vermieter hatte mir 4 mal zugesagt sich darum zu kümmern.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 137x hilfreich)

1. Fortgesetzte unpünktliche Mietzahlung berechtigt den Vermieter tatsächlich zur Kündigung, auch zur fristlosen.

2. Den Mangel an der Stromversorgung sollte man dem Vermieter schriftlich anzeigen und Abhilfe mit Fristsetzung, z.B. 14 Tage, verlangen. Auch eine kleine Mietminderung könnte gegeben sein. Aber Vorsicht: Wer im Glashaus sitzt (siehe Punkt 1), sollte vielleicht besser nicht mit Steinen werden.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 50x hilfreich)

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Kann ich deswegen Mietminderung verlangen


Nie wäre ein Zeitpunkt besser gewählt.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
Bekommst Du denn kein Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur (früher Arbeitsamt genannt)


Ich bekomme natürlich KuG (Kurzarbeitergeld) das wird von meinem Arbeitgeber geregelt. Es sind aber nur 60% vom Lohn und in den letzten Monaten war ich nur wenige Tage arbeiten (3-5) Es ist ja nicht nur die Miete die zu zahlen ist sondern auch andere Rechnungen (Versicherungen,Strom,GEZ, jetzt kam noch KFZ-Steuer 200€ und TÜV dazu, Benzin, Essen...usw) die Kosten bleiben ja im Grunde gleich, im Gegensatz zu den Einnahmen die in manchen Monaten bis zu 700€ weniger sind als in den Monaten wo ich noch Voll arbeiten konnte mit Schichtzuschlägen

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 366x hilfreich)

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#6
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)

Naja ab Frühjahr soll es wieder Bergauf gehen mit der Arbeitssituation, dass will ich dem Vermieter so mitteilen und ihn bitten mir bis dahin zu gewähren die Miete immer erst gegen Ende des Monats zahlen zu dürfen.
Das mit dem Wohngeld könnte ich jetzt erst beantragen, da meine Freundin mit ihrem Sohn diesen Monat ausgezogen ist und wir bis Dezember eine Bedarfsgemeinschaft waren. Da wir ALGII Aufstockgeld bekommen haben hätte ich kein Wohngeld beantragen können.
Ehe Wohngeld bei uns genehmigt wird kann es schon mal bis zu 6 Monate dauern, da die aufgrund der Zusammenlegung der Verwaltungskreise etwas überfordert sind.
Die 800€ habe ich jetzt übrigens überwiesen auch wenn dafür nun fast mein ganzer Lohn drauf gegangen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 117x hilfreich)

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#9
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
auf den du ihn sowieso erstmal hinweisen musst, bevor du irgendwas, was du überhaupt gar nicht bezahlst,

ich hab ihn seit Mai 4 mal darauf hingewiesen. Er war sogar selbst da und hat nachgeguckt.

quote:
Das hast du also alles bezahlt? " Nur" die Miete nicht?

Falsch ich habe die Miete bezahlt und die ist aber wieder zurückgegangen weil das Konto um ein paar Euro nicht mehr gedeckt war wegen einer überschnittenen Rechnung die automatisch abgezogen wurde, aber einen Monat früher als üblich. Es wurde quasi eine Rechnung schon für 2 Monate abgezogen, statt wie immer für einen Monat.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)

Ja das ist mir klar.
Das Problem ist das die meisten Dinge Daueraufträge sind und automatisch abgebucht werden. Manchmal sogar bevor überhaupt Lohn drauf ist. Die Miete wird von mir überwiesen. ich habe ja immer bezahlt bis auf jetzt wegen der schlechten finanziellen Lage kam es bissl durcheinander da keine Rücklagen mehr da sind. Ich kann meine Versicherungen nicht einfach nicht bezahlen, da ich diese auch für sehr wichtig halte (Berufsunfähigkeit, Hausrat, Haftpflicht...) . GEZ habe ich mir nee ausgesucht. Ich bin aufgrund schlechter Anbindung von Bus auf mein Auto angewiesen. Bei den Wetterverhältnissen ist Fahrrad ungünstig. Außerdem muss ich für mein Arbeitgeber manchmal kurzfristig abrufbereit sein. Handy habe ich schon zum Oktober gekündigt...nur noch Callya für Notfälle. Naja und was nützt die schönste Wohnung wenn ich keine Lebensmittel habe.
Ich denke das ich mich mit meinem Vermieter für zukünftige Zahlungen einigen kann.

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-- Editiert am 19.12.2009 19:29

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 117x hilfreich)

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