Vermieter droht wegen Fehleinschätzung

13. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
rangerfrey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter droht wegen Fehleinschätzung

Hallo,

kurz zur Ausgangslage: Ich wohne zusammen mit einer Freundin in einer 80 qm (WG). Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Da wir beide Studenten sind, sind wir zumeist erst ab nachmittags zu hause. Eine gute Freundin von uns wohnt 35 km von unserem Studienort entfernt, und ist deshalb oft bei uns zu Besuch und schläft hin und wieder auch im Gästezimmer.

Unsere Vermieterin beschuldigt uns nun seit einiger Zeit, wir hätten diese Freundin als Untermieterin einziehen lassen. Dies ist vollkommen falsch !(Kein Vertrag, keine Zahlungen oder sonstiges)

Nun war die unglückliche Situation, dass meine Mitbewohnerin und ich länger Uni hatten und die Freundin für ein gemeinsames Kochen einkaufen war. Meine Mitbewohnerin hat ihr den Schlüssel gegeben, da sie nicht in der Kälte auf uns warten muss.

Die Vermieterin nutzte diese Situation, klingelte, beschimpfte unsere Freundin und artikulierte lautstark "Sie lässt sich nicht vera****en".

Bisher drohte Sie mehrmals mit der fristlosen Kündigung.

Jetzt ist meine Frage: Wie sollten wir uns verhalten? Was sagt die Rechtslage? (meiner Meinung nach ist diese sehr schwammig)

Schon vorab danke für eure Unterstützung !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Machen Sie ruhig weiter so. Sie können Besuche, auch über
Nacht beherbergen so oft wie Sie wollen.
Drohen Sie Ihrer Vermieterin Mietminderung an, wenn sie
von ihr weiterhin belästigt werden.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Natürlich ist der Vermieter besorgt und sich übervorteilt fühlt, wenn diese Freundin zu oft in der Wohnung anzutreffen ist.
Den Verdacht besteht ja bzw. ist erzeugt.

Wenn man Mißverständnisse aus dem Weg gehen will, zeigt man zur Sachklärung dem Vermieter die Nachweise daüber, dass die Freundin andere Wohnung hat. Man kann auch dem Vermieter die Wohnung zeigen, dass kein 3ter Schlafplatz eingerichtet ist.


-- Editiert icecycle am 13.01.2012 15:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Drohen Sie Ihrer Vermieterin Mietminderung an, wenn sie von ihr weiterhin belästigt werden.

Klasse, wegen was denn ?

quote:
Man kann auch dem Vermieter die Wohnung zeigen, dass kein 3ter Schlafplatz eingerichtet ist.

Dann darf sie aber nicht ins Gästezimmer schauen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Man kann auch dem Vermieter die Wohnung zeigen, dass kein 3ter Schlafplatz eingerichtet ist.
Wozu soll das gut sein? Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine solche Kontrolle und sie würde ja auch nix bringen, denn der 3. Schlafplatz ist ja im Gästezimmer eingerichtet.
quote:
Natürlich ist der Vermieter besorgt und sich übervorteilt fühlt, wenn diese Freundin zu oft in der Wohnung anzutreffen ist.
Den Verdacht besteht ja bzw. ist erzeugt.
Ja, gut, aber welcher Verdacht soll denn überhaupt ausgeräumt werden? Es handelt sich doch um Besuch, der den Vermieter überhaupt nichts angeht.
Wegen des Schlüssels sei noch bemerkt, dass man den Vermieter auffordern könnte auf seine Kosten einen weiteren Schlüssel zu beschaffen. Ich spiele darauf an, dass der Besuch auch als Haushaltshilfe o.ä. für die Mieter tätig ist. :)

Ich stimme xxsirodxx in seiner kurzen und richtigen Antwort zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
dass der Besuch auch als Haushaltshilfe o.ä. für die Mieter tätig ist.

Aber hoffentlich angemeldet.


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1x Hilfreiche Antwort

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