Vermieter drosselt tagsüber die Heizung

8. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tom2002
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermieter drosselt tagsüber die Heizung

Hallo zusammen

leidige Mietstreitigkeiten
der Vermieter meiner Freundin hat tagsüber die Heizung
so eingestellt dass bei ihr im Bad lediglich 18° und in
den anderen Zimmern nur gerade mal 20° erreicht werden,
nur abends wenn der Vermieter selbst zuhause ist dann
wird es u.U. mal wärmer aber auch erst so ab 20-21.00 Uhr.

Sie wohnt im EG und die Kellerdecke bzw. der Boden der
Wohnung ist meist eiskalt.
Sie hat den Vermieter gebeten Abhilfe zu schaffen aber
es tut sich seit Tagen rein gar nichts.
Meine Freundin ist schon ganz verzweifelt.
Sie will den Vermieter nun zwingen und den Haupthahn für das Wasser mal abdrehen damit er sich um die Heizung kümmert, macht Sie sich dann strafbar?

Auf Schreiben vom Anwalt reagiert der Vermieter auch nicht.

Vielleicht kann uns jemand raten was wir tun sollen.

Danke
Tom



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25 Antworten
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#2
 Von 
Tom2002
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Gagawelt

nein Sie hat dort keinen Zugang zu.
Die Heizkörper stehen auch schon auf höchster Stufe.

In welcher Weise macht Sie sich strafbar wenn sie
das Wasser nur mal kurz abstellt so wenn er Feierabend
hat u. gerne duschen will. Er soll ja nur zum Handeln
gezwungen werden nicht auf Dauer ohne Wasser sein.

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
der Vermieter meiner Freundin hat tagsüber die Heizung
so eingestellt dass bei ihr im Bad lediglich 18° und in
den anderen Zimmern nur gerade mal 20° erreicht werden


Das ist ja gar nicht möglich. Diese Einstellungsmöglichkeit gibt es nicht. Entweder ist das Bad nicht oder nur schlecht gedämmt, oder der Heizkörper ist zu klein.

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das ist ja gar nicht möglich. Diese Einstellungsmöglichkeit gibt es nicht. Entweder ist das Bad nicht oder nur schlecht gedämmt, oder der Heizkörper ist zu klein.


Nicht direkt, aber indirekt: Über die Vorlauftemperatur und die Größe der Heizkörper ergibt sich eine Heizleistung, wenn die Temperatur in der ganzen Anlage runtergeregelt wird, dann wird eben entsprechend weniger Heizleistung abgegeben. Wenn diese nur für 18° im Bad reicht, dann ist das definitiv zu wenig.
Wasser abdrehen ist Blödsinn! (Ärgerst du mich ärger ich dich gehört in den Kindergarten).
Erhöhung der Heizleistung fordern, empfindliche Mietkürzung androhen, da sind Vermieter am schnellsten zu packen. Wird der Mangel nicht abgestellt Miete entsprechend kürzen. Der Mieterbund bietet relativ günstige Beiträge und bietet Rechtsvertretung in solchen Fragen an. Wenn der MB eingeschalltet wird springen die meisten Vermieter.
Gruß
Andreas
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Sie will den Vermieter nun zwingen und den Haupthahn für das Wasser mal abdrehen damit er sich um die Heizung kümmert, macht Sie sich dann strafbar?


Häh? Was soll das bitte nutzen?

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#8
 Von 
Tom2002
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für das Interesse

es geht hier nicht darum die Miete zu mindern oder den
Vermieter zu ärgern

es geht darum dass die Miete u. die NK immer regelmäßig bezahlt wurden und man von daher wohl ein RECHT auf eine
warme Wohnung hat besonders bei den Außentemperaturen
die im Moment hier herrschen.
Also dachten wir deshalb wenn er mal nicht direkt duschen
kann würde er endlich mal reagieren, das ist reiner
Selbsterhaltungstrieb sonst gar nichts.
Warum sollte man sich Ölradiatoren in die Wohnung stellen
müssen wenn man seine Pflicht - Miete u. NK sind gezahlt-
als Mieter erfüllt hat ???

Wie bereits erwähnt, reagiert der Mann nicht mal auf
Schreiben des Anwaltes in dem Mängel angezeigt wurden
u. Mietkürzung angedroht wurde ??

Gruß
Tom

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich würde mir für 10 Euro einen Elektroheizer beschaffen, dann kannst du das Bad heizen. Gleichzeitig könnte man die Miete kürzen.

Ich würde mir langfristig eine andere Wohnung suchen in der ich eine eigene Heizung habe.

Spielchen wie Wasser abstellen würde ich lassen. Wenn dann nimm ne Schaufel und hau den Vermieter solange bis er die Heizung aufdreht.



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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ich würde mir für 10 Euro einen Elektroheizer beschaffen, dann kannst du das Bad heizen. Gleichzeitig könnte man die Miete kürzen.


Mittlerweile gibt es Urteile, wonach der Vermieter den Heizlüfter zu beschaffen hat und der Mieter auf Vermieterkosten heizen darf.

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#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Mittlerweile gibt es Urteile, wonach der Vermieter den Heizlüfter zu beschaffen hat und der Mieter auf Vermieterkosten heizen darf.


Bis dahin ist Sommer, aber 2013, 2014

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#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde mir für 10 Euro einen Elektroheizer beschaffen, dann kannst du das Bad heizen. Gleichzeitig könnte man die Miete kürzen. <hr size=1 noshade>



Das geht nicht, sobald der Mangel nicht mehr besteht, egal ob der Vm. oder der Mieter ihn beseitigt haben, geht das Minderungsrecht verloren.

Wenn man hier elektrisch zuheizt, wäre der Mangel, die zu niedrige Temperatur beseitigt.

Dann bleibt nur noch der Schadensersatz, Heizlüfter, Stromkosten. Wenn der Vm. mit der Beseitigung in Verzug ist, § 536a BGB .

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#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Möglicherweise ist die Uhr der Heizung verstellt.
Nach deiner Beschreibung wäre die Nachtabsenkung tagsüber. Das kann schon mal vorkommen.

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#16
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Mittlerweile gibt es Urteile, wonach der Vermieter den Heizlüfter zu beschaffen hat und der Mieter auf Vermieterkosten heizen darf.

Nenne nur 2 aber bitte kein AG-Urteile.

quote:
Bis dahin ist Sommer, aber 2013, 2014

Da gehts dann um die Kühlung.

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Nenne nur 2 aber bitte kein AG-Urteile


Der Kleine weiß nicht, dass Mietsachen Sache des AG sind, ...

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#19
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Na wieder langweilig, haste schon gewartet ?

Ich kenne dagegen genug BGH, OLG, KG und LG Urteile.
Der Kalk vernebelt eben die Sinne, gelle.

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#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Der Kalk vernebelt eben die Sinne, gelle.



..dann rühre doch täglich Entkalker in Dein Gesöff...., gelle

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#22
 Von 
Tom2002
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

>Vermieter drosselt tagsüber die Heizung

quote:
Möglicherweise ist die Uhr der Heizung verstellt.
Nach deiner Beschreibung wäre die Nachtabsenkung tagsüber. Das kann schon mal vorkommen.



Das macht der Vermieter absichtlich, denn der Mangel ist ihm ja bekannt.

Die Nachtabsenkung ist schon "richtig" eingestellt denn
ab 22/23.00 h geht es weiter abwärts mit den Temperaturen.

Aber Tatsache ist u. bleibt es herrscht tagsüber nicht
mal die Mindesttemperatur erst abends ab 10.oo h hats
mal 20 Grad in den Zimmern aber im Bad wird nur eine
Höchsttemperatur v. 18 Grad erreicht.




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#24
 Von 
Tom2002
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

wer lesen kann ist klar im Vorteil


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