Hallo!
Ich habe da mal 'ne Mietrechtsfrage. Zu diesem Thema habe ich auch schon viel gegoogelt und so ziemlich alle möglichen Ausführungen/Ansichten gelesen, von Hausfriedensbruch über Verletzung der Privatsphäre bis hin zur Verletzung der Intimsphäre.
Ich bin mal gespannt, ob ich hier "vernünftige" Antworten bekomme.
So, nun zu meiner Frage:
Mein Vermieter durchwühlt den von den Mietern in die "graue Tonne" gekippten Müll
und stellt diesen mit Hinweiszetteln, wie "dies gehört nicht in den Hausmüll", "wer hat dies weggeworfen, bitte beim Vermieter melden" usw. ins Treppenhaus. -> Darf er das?
Mülltrennung hin oder her, es kommt ja leider immer mal vor, dass man versehentlich mal etwas falsch sortiert aber darf der Vermieter die "graue Tonne" durchwühlen oder verstößt er damit gegen irgendwelche Rechte seiner Mieter? - Gibt es da vielleicht auch irgendwelche Paragraphen die das regeln oder gibt es dazu schon Gerichtsurteile?
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten!
MfG Mark
Vermieter durchwühlt den Müll
Hallo Mark
ich als Hausmeister schaue auch in allen Tonnen ob der Müll einigermaßen getrennt ist, wenn nicht mache ich den Mieter darauf aufmerksam über die Mülltrennung.
Falls es öfter vorkommt habe ich auch schon den Müll vor dioe Wohnungstüre des Verursachers geleert, falls die Müllabfuhr eine Tonne stehen lässt wegen Falschbefüllung muss diese Extra geleert werden und die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.
Gruss Peter
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Gibt es da vielleicht auch irgendwelche Paragraphen die das regeln oder gibt es dazu schon Gerichtsurteile?
Finde ich ganz toll, was der Vermieter macht. "Der Staat", das sind bekanntlich wir, sollte sich wirklich nicht um jeden Müll kümmern müssen.
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quote:
Mein Vermieter durchwühlt den von den Mietern in die "graue Tonne" gekippten Müll und stellt diesen mit Hinweiszetteln, wie "dies gehört nicht in den Hausmüll", "wer hat dies weggeworfen, bitte beim Vermieter melden" usw. ins Treppenhaus. -> Darf er das?
Ja, das darf er. Denn wie schon erwähnt, nehmen die Abfallentsorger falsch befüllte Tonnen nicht mit, dafür ist dann eine Extraleerung erforderlich, die zusätzliche Kosten verursacht, und die dann alle Mieter mit der Nebenkostenabrechnung zu tragen haben.
Es gibt sogar Firmen, die das professionell machen, also vor der Entleerung rumkommen, die Tonnen auf die richtige Befüllung prüfen, notfalls umfüllen, die Tonnen dann rausstellen etc. z.B. hier http://www.optimaro.de/
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Es gibt sogar Firmen, die das professionell machen, also vor der Entleerung rumkommen, die Tonnen auf die richtige Befüllung prüfen, notfalls umfüllen, die Tonnen dann rausstellen etc
Sehr lobenswert! Und was passiert dann? Alles kommt wieder in einen Behälter und wird dann "thermisch verwertet", sprich, es wird verbrannt. Die überdimensionierten Verbrennungsanlagen brauchen das Zeug.
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-- Editiert Pachlus am 23.01.2013 11:39
Und?
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So etwas haben wir hier im Haus auch: eine Partei durchsucht die Papiertonne, um sich alles Interessante durchzulesen. Die Abfalltonnen werden auch durchsucht. Man will ja stets auf dem neuesten Stand bezüglich der Nachbarn sein;) . Wir fühlen uns mit der Lage auch gar nicht wohl. Es fühlt sich an, als würde diese Partie in unsere Privat- und Intimsphäre eindringen. Wir haben das Problem für uns gelöst, in dem wir Schwarze Abfallsäcke verwenden und unsere Post trennen. Alles, wo Informationen oder Daten irgendwelcher Art verzeichnet sind, wird durch den Reißwolf geschoben. Es ist jedes Mal lustig, wenn die Partei wieder die Tonnen untersucht und dann nur den Reißwolf-Salat findet. Dann wird geschimpft wie ein Rohrspatz
.
Übrigens ist es diese Partei, die dauernd den nicht getrennten Müll in den Tonnen entsorgt.
Vielleicht sind unsere Maßnahmen auch für Sie eine kleine Hilfestellung. Leider gibt es keine Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Müll darf auf ordnungsgemäße Trennung untersucht werden, zumal durch Fehlbefüllungen erhebliche Kosten auf die Hausgemeinschaft zukommen. Der Vermieter könnte höchstens eine Unterlassensklage gegen den/die Verursacher erwirken. Dazu müsste er aber genau Zeit, Ort, Umfang und Verursacher der Falschbefüllung benennen. Und die Mühe wird sich niemand machen.
VG,
Newton36352
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Der Vermieter könnte höchstens eine Unterlassensklage gegen den/die Verursacher erwirken.
Die Stadt als mutmaßlicher Eigentümer sowohl der Tonnen wie des derelinquierten Gutes ebenfalls.
quote:
eine Partei durchsucht die Papiertonne, um sich alles Interessante durchzulesen
Das ist selbstverständlich von
quote:
Ja, das darf er.
nicht mehr umfaßt.
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Sehe ich auch so. Ein Mieter hat da nix drin verloren und darf den Müll der anderen Mieter nicht durchwühlen.
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@Anjuli123
Das ist sicher richtig. Doch manchmal ist 'Recht haben' nicht gleichbedeutend mit 'Recht bekommen'. Wir haben uns anwaltlich beratend lassen. Ergebnis: man muss seine Behauptung beweisen können. Ein Protokoll ist sicher sehr hilfreich, aber kein schlussendlicher Beweis. Und ich mag nicht 24 Stunden auf der Lauer liegen, um ein Foto zu machen.
Das ist eine Situation, in der kreativer Umgang mit derselben gefragt ist :-).
VG,
Newton36352
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Der Müll gehört ab Tonnendeckel dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen.
Der Müll ist nicht herrenlos sondern Eigentum des jeweiligen Unternehmens.
Ein bisschen rumwühlen ist okay, denk ich. Aber Pfandflaschen oder Kupfer entwenden natürlich nicht.
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Ich hatte spontan den Gedanken, dass der VM vielleicht durch zahlungssäumige Mieter in solche finanzielle Nöte geraten sein könnte, dass er sich durch das Sammeln von Wiederverwertbarem versucht über Wasser zu halten.
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-- Editiert Morcheeba am 23.01.2013 23:09
-- Editiert Morcheeba am 23.01.2013 23:10
...das ist natürlich möglich.
Aber er kann ja, die gütigerweise von mietschuldnern zurück gelassen kunstschätze meistbietend verkaufen und gegen seine Forderungen verrechnen.
Dem"garantiert entstehenden" Überschuss soll er dann per Western Union doch bitte an den wohltäter überweisen.
Ach so, ja, Adresse für Betriebskostenabrechnung... Ja, die hab ich verlegt.
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...das ist natürlich möglich.
Aber er kann ja, die gütigerweise von mietschuldnern zurück gelassen kunstschätze meistbietend verkaufen und gegen seine Forderungen verrechnen.
Dem"garantiert entstehenden" Überschuss soll er dann per Western Union doch bitte an den wohltäter überweisen.
Ach so, ja, Adresse für Betriebskostenabrechnung... Ja, die hab ich verlegt.
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Hallo,
quote:Und gibt es für diese Behauptung auch eine Rechtsgrundlage?
Der Müll gehört ab Tonnendeckel dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen.
Warum zahlt dann eigentlich das Entsorgungsunternehmen keine Miete für die Lagerung seines Eigentums? In manchen Häuser geht da ein ganzer Kellerraum für drauf.
Stefan
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