Vermieter eins reinwürgen

9. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)
Vermieter eins reinwürgen

Hi!

Ich bin von meinem Vermiter gekündigt worden. Darüber bin ich total sauer. Da schickt der mir ´ne Kündigung, blos weil ich ab und an die Miete nicht zahlen kann. Als der Vermiter mich deshalb aufgesucht hat, besas der doch die Dreistiegkeit, sich wegen dem Gercuh in der Wohnung zu beschweren. Soll der doch mit dem Hund Gassi gehen, wenn Scheiß Wetter ist.

jedenfalls möchte ich mich an diesem Spinner rächen und alles mitnehmen, was nicht im Mietvertrag steht. Dort steht nähmlich nix von der anzahl Fenster, Türen und Heizung.Auch die Armentüren im Badezimmer wollte ich mitnehmen. Sonen Waschbeken kann ich siecher noch gebrauchen.

Jetzt möcht ich deshalb aber keinen Ärger mit meiner Bewerung bekommen. Kann der Vermiter mir ein reinwürgen, wenn ich die gansen Sachen mitnehme. Und was ist erlaubt?

Danke

Mike

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Troll am Werk...

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#2
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Haben wir heute den 01. April????

Deine Anfrage ist nicht Dein ernst????

Ich würde mich mal beruhigen, ausziehen und sich eine neue Wohnung suchen. Klar kann er Dir eins reinwürgen, da gerade wegen Mietern wie Dir, ein neuer Vermieter oft eine Bonitätsprüfung macht. Das heißt, Dein Vermieter wird ein Blatt unterschreiben müssen, wieso er Dir gekündigt hat und wieso Du raus musst. Das kann ganz schön in die Hose gehen, bei Deinem geplanten Racheakt.

Des Weiteren kann Dein Vermieter Dich wegen Schadenersatz und Diebstahl anzeigen und Dich bei der Vermieterzentrale melden. Dort können neue Vermieter nachfragen, ob der neue potentielle Mieter ein bekanntes schwarzes Schaf ist.


Also in der Zunkunft brav die Miete jeden Monat zahlen, dem Hund und Dir klar machen, dass die Wohnung keine Wiese fürs Hundegeschäft ist und schon haben Du und Dein neuer Vermieter Ruhe von einander.

:)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich sags nicht gerne - doch ich sags gerne: das ist doch ein Troll und wenn nicht, hoffe ich doch, dass ihn die Schwere des Gesetzes trifft.

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Klasse

:)

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#5
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

Hi Franceska!

War mir klar, dass von Dir nix anderes kommen kann. Dafür ist euer Geschlecht einfach zu zart besaitet.
Meine Olle ist auch nicht anders. Die meint, ich soll´s auch auf sich belassen und einfach ausziehen. Wenn die nicht die Bude ab und an in Schuss halten würde, hät ich sie schon längst rausgeschmissen.
Tja, jetzt ist mir der Vermiter zuvorgekommen.

Die Frage ist ja nicht, wer Schuld hat, sondern ob alle Sachen, die nicht im Mietvertrag sten, automatisch mir gehörn.

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#6
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

die antowrt lautet schlichtweg NEIN.

die sachen gehören NICHT dir.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi, was bist du nur für ein Mensch. Auch dein Vermieter mußte hart arbeiten um sich ein Haus bzw. eine Wohnung leisten zu können. Dich müßte man anzeigen! Du bist das allerletzte!

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#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

leuz, bleibt doch locker.

das ist ein Fake.

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#9
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Nimm das ganze Zeug mit. Steht ja nirgends geschrieben, dass es nicht dir gehört.

Blos im Kaufhaus steht ja auch niergends, dass mir die Sachen nicht gehören - mensch ich Trottel hab das immer bezhalt - ha das passiert mir nicht nochmal.

Außerdem kannst du die Sachen im Knast sicher gut gebrauchen - ist ja eh immer so lieblos eingerichtet.

Und deine Olle bist da auch gleich los - oder gibts jetz gemischten Knast auch schon?

In diesem Sinne
Troll - dich weiter.

-----------------
"Gruß von Servanda"

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#10
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)


Ach du lieber Himmel ....

gibts so was wirklich???

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#11
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)


Ach du lieber Himmel ....

gibts so was wirklich???

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#12
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)


Ach du lieber Himmel ....

gibts so was wirklich???

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#13
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

OK, ich hab verstanden. Ich kann nicht einfach alles mitnehmen, was nicht im Mietvertrag steht. Aber irgendetwas muss ich doch unternehmen. Der Vermiter darf mir doch nicht einfach so kündigen tun. Wenn ich mir das so gefallen lasse, lachen mich doch all meine Kumpels aus.
Ich hab auch schon über einige andere Dinge nachgedacht, aber wenn Ihr meint, dass es schon nicht erlaubt ist, ein paar Sachen aus der Wohnung mitzunehmen darf, dann sin die Aktionen wohl auch nix, zumindestens nicht offiziel.

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#14
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Also, wenn Du Töten meinst, dann wohl eher nicht.

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#15
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)

Irgendwie kann ich das jetzt nicht ganz glauben. Das ist doch bestimmt alles ein Scherz, oder? Wie ist der denn drauf? Miete nicht regelmäßig bezahlt, Gestank in der Bude und dann noch sich rächen wollen. Genau solche Typen haben wir auch im Haus (dort wo ich wohne). Ich hoffe jeden Tag, dass die endlich abgeholt werden und einbuchtet werden. Das man sich als Mensch mit sowas rumärgern muss ist schon hart. Aber tu was Du nicht lassen kannst. Hoffe für Dich, dass Dir das ganze gewaltig auf die Füße fällt. Also echt. Wenn nicht November wäre würde ich auch an einen Aprilscherz denken.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ob Fake oder nicht, so Leute gibts wirklich. Grübeln nach dem Warum bringt nix, da ist es einfacher, wenn man an Engel und Deibel glaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Es mag solche realitätsfernen Zeitgenossen
geben. Dieser hier ist ein Spaßvogel;)

Schaut Euch doch nur mal die absichtlich
eingebauten Fehler ( Armentüren -;)süß)
an, während die Satzstellung in Ordnung ist.

Hier kann man sagen, er hat es nicht ganz
geschafft, Intelligenz zu verheimlichen;)

Sehr unterhaltsam :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Kann sein, Odil. Für einen Dummbatz differenziert er ganz gut. Da muß erstmal einer drauf kommen, daß er festes Inventar sein eigen nennen kann.
Trotzdem, es gibt so Leute.
Los, Lampiong, oute Dich! Oder bring den nächsten Klops!

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#19
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Zu diesem Beitrag erledigt sich wohl jeglicher Kommentar von selbst.

Fragen gibt´s, die gibt´s gar nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich bin mir auch nicht sicher ob das ein Fake ist...
Aber erstaunlich ist es nun schon dass dieser Mensch (?) einen Computer bedienen kann... und Waschbecken und Amat(ü)ren abbauen will ja auch gelernt sein. Das ist eine "Ratgeber" HP. Also:
Bau ab was du irgend kannst! Den Rest mache unbrauchbar!!! Vermöbel deinen Vermieter im Treppenhaus!!!! Steche die Autoreifen auf!!! Hau deiner (Ollen) Frau eins auf die Muppe!!!!! Und pinkel deinem Arbeitgeber (Sachbearbeiter) ans Bein!!!!!!!!! Später: würge deinen Bewährungshelfer!!!!!!!!!!

Dann aber, bitte um Himmelswillen, sage ihnen ALLEN das es dieses Forum gibt! Ich will hier, soweit mir möglich, ernsthaft meine Meinung zu Themen äussern!! ok-manchmal auch nicht immer ernsthaft...
findus

-- Editiert von findus am 11.11.2005 08:22:49

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#21
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo!

Natürlich ist das Ganze ein Fake. Ich muss lernen, dass nächstes Mal besser zu tarnen. Auf Seite 3 dieses Links möchte ich jetzt endlich zum eigentlichen Problem kommen:

In der Wohnung, die ich ordnungsgemäß gekündigt hab, gibt es einige vom Vormieter und auch vom Vermieter übernommene Sachen (der vor derm Vormieter in der Wohnung gewohnt hat). Es ist mir nicht klar, welche Gegenstände vom Vormieter stammen, welche vom Vermieter und welche zur Wohnung. Im Mietvertrag sind jedenfalls diverse Gegenstände nicht aufgenommen worden.
Der Vermieter fordert jetzt die Entfernung diverser Gegenstände, die schon vor meinem Einzug in der Wohnung waren. Aber im Mietvertrag tauchen diverse andere Dinge auch nicht auf, von denen der gesunde Menschenverstand (von dem ich hoffentlich trotz einiger anderer Äusserungen auch etwas
abbekommmen hab) sagt, dass sie zur Wohnung gehören.
Kann ich da nicht argumentieren, dass ich im Gegenzug dann auch solche Gegenstände entfernen kann. Anders gefragt: Laut Eurer Antworten darf man anscheinend keine Armaturen, Türen etc. entfernen (muss mal genau im Mietvertrag studieren, was alles nicht auftaucht), zu mindestens wenn man sich als Ekel outet, andererseits hat man aber die Pflicht, andere Dinge aus der Wohnung zu entfernen, die genauso wenig im mietvertrag auftauchen.
Gibt es irgendwo auch für Nicht- oder Halbekel eine Grenze, die festlegt, was bei Dingen, die nicht im Mietvertrag auftauchen, zur Wohnung gehört und was nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Das ist immer so ein Problem. Zieht man neu in eine Wohnung ein, will man Ärger vermeiden und achtet halt bei der Wohnungübergabe nicht zu 100% auf alles.

In meiner alten Wohnung war der Teppich vom Vormieter. Bei meinem Auszug wollte der Vermieter, dass ich den Teppich entferne. Musste ich nicht, denn durch das drinnen lassen des Vormieters, ist der Teppich automatisch Eigentum des Vermieters geworden, da ich edn Teppich nicht abgekauft habe.

Ich hatte die Küche vom Vormieter abgekauft. Der Vermieter wollte, dass ich die drinnen lasse. Pech gehabt, habe sie mitgenommen, da sie ja jetzt meine war.

Als ich eingezogen bin, hatte mein Vormieter eine Art Kleiderschrank a la Eigenmarke hinterlassen. Auch das wollte mein Vermieter, dass ich das bei meinem Auszug entferne. da meine Nachbarin vor meinem Vormieter in der Wohnung gewohnt hatte und der Schrank noch von ihrem Ex war, hatte ich also eine Zeugin die bestätigen konnte, dass der Schrank nicht von mir war, also ließ ich ihn auch drinnen.

Es ist klar, dass Türen, die Badeinrichtung, Fenster, etc. zur Wohnung gehören. Das muss nicht im Mietvertrag stehen, sonst wäre der weitere 10 Seiten lang.

Keiner kann Dir hier verbieten Dinge mitzunehmen, wenn Du es wirklich willst. Sollte es sich aber um Eigentum des Vermieters handeln, kommen harte Zeiten auf Dich zu. Vergiss nicht, schwedische Gardinien gibt es nicht nur bei Ikea.

Indem Du keine Miete gezahlt hast und Dein Hund angeblich in die Wohnung machte, bist Du der Grund, weshalb man Dir gekündigt hat, sollten diese wirklich die wahren Gründe sein. Ich würde ausziehen und versuchen in der neuen Wohnung nicht so dermaßen aufzufallen.

Schönes WE

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich halte es nicht aus, Lambion ist ein

M E N S C H !!!!

Aber mal ehrlich, du has uns ganz schön erschreckt, ich dachte schon, so etwas gibt es wirklich, oder verstellst du dich jetzt nur??

Im übrigen kann ich Herrn Roemer nur zustimmen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn ich die Äusserungen einigermaßen verstanden hab, muss ich bei allem, was ich in der Wohnung belassen möchte, weil es mir nicht gehört, nachweisen, dass es schon bei meinem Einzug da war.
Ist das korrekt?
Reicht zum Nachweis, dass meine Vormieter das bezeugen? Da ich beinahe 5 Jahre in der Wohnung gewohnt hab, hat der Vermieter dann doch keine Ansprüche an den Vormieter, dass der noch Sachen entfernen soll oder?
Und Umgekehrt: Muss der Vermieter bei Sachen, die lt. seiner Aussage zur Wohnung gehören, ebenso nachweisen, dass sie vor meinem Einzug schon da waren?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Man muss da wohl 3 Kategorien unterscheiden:

1. Dinge die nach allgemeiner Lebenserfahrung (fast) immer dem Vermieter gehören, z.B. Türen, Heizkörper, Fenster usw.

2. Dinge die nach allgemeiner Lebenserfahrung (fast) immer dem Mieter gehören, Möbel, Lampen, Gardinen usw.

3. Dinge, bei denen die Zuordnung nicht so einfach ist, wie z.B. Teppich, Einbauküche usw.

Die Dinge unter Punkt 1 müssen immer in der Wohnung bleiben, es sei denn der Mieter kann seinen Eigentumsanspruch beweisen.

Die Dinge unter Punkt 2 müssen immer mitgenommen werden, es sei denn der Vermieter kann seinen Eigentumsanspruch beweisen.

Bei Dingen unter Punkt 3 kommt es natürlich auch auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an. Im Streitfall kommt es dann auf die Glaubwürdigkeit an.

Während bei Punkt 1 und 2 möglichst ein Kaufbeleg oder Vertrag zum Eigentumsbeweis vorgelegt werden sollte, da ein Richter einen Zeugen schnell für unglaubwürdig halten könnte, dürfte bei Punkt 3 eine Zeugenaussage reichen.

Da Ansprüche aus dem Mietverhältnis nach 6 Monaten verjähren, dürfte dem Vormieter nichts passieren, wenn er aussagt, dass er die Dinge in der Wohnung gelassen hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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